Die reichsdeutschen Randgebiete Heinz Rogmann Die Folgen der Schaffung des Korridors zogen nicht nur die diesem Raum unmittelbar benachbarten sondern sämtliche reichsdeutsche Randgebiete des Ostens von Ostpreußen und Pommern bis Schlesien in Mitleidenschaft. Durch nichts wird die räumlich weit ausgreifende Bedeutung des Korridorproblems stärker beleuchtet als durch den Güterverkehr in der Nord-Süd-Nord-Achse, der seinen Umfang wesentlich auf die ostoberschlesische Massenerzeugnisse gründet, die Polen mit allen Mitteln auf den Weltmarkt wirft. Gehören die Provinzen Ostpreußen und Pommern sowie teils noch die Provinz Mark Brandenburg zu den unmittelbaren Anliegern des Korridors, so rückt der ostoberschlesische Güterverkehr zur und von der See zusammen mit Posen, das als Mittelstück die beiden Schwerpunkte
Schon die Technik der Grenzziehung ist bezeichnend für Geist und Gesinnung der neuen "Ordnung", die Versailles im Osten aufrichtete. Zu den bekanntesten Beispielen gehört [204] der ostpreußische Zugang zur Weichsel. Er besteht in einem einzigen vier Meter breiten Fahrweg bei Kurzebrack, der überdies von Polen kontrolliert wird und dessen Benutzung durch Ostpreußen Polen oft die größten Schwierigkeiten entgegengestellt hat. Üblicherweise zog man im Laufe langer Jahrhunderte dort, wo sich ein Fluß anbot, durch dessen Mitte die Grenze und gab beiden Anliegern vollen Anteil an der Nutzung des Flusses. Auch Artikel 30 des Versailler Diktats bestimmte grundsätzlich: "Wenn die Grenzen durch einen Wasserweg bezeichnet sind, so bedeuten die in den Beschreibungen des gegenwärtigen Vertrages gebrauchten Ausdrücke 'Lauf' oder 'Fahrrinne' bei nicht schiffbaren Flüssen die Mittellinie des Wasserlaufes oder seines Hauptarmes und bei schiffbaren Flüssen die Mittellinie der Hauptschiffahrtslinie." Im Korridorgebiet verlegte man die Grenze jedoch auf das ostwärtige Ufer, gliederte zu diesem Zweck sogar mehrere rechts der Weichsel gelegene deutsche
Jede Grenzziehung bringt Schäden mit sich, die bei den vielen sich überlagernden Interessen nicht restlos ausgeglichen werden können. Von ihnen ist in den vorstehenden Beispielen nicht die Rede gewesen, sie betreffen vielmehr Schäden, die vermeidbar gewesen wären. Sie gehören zu jener kaum übersehbaren Anzahl von Fällen, die an der ganzen Ostgrenze von Ostpreußen und Pommern bis Schlesien anzutreffen sind. Ihre Entstehung gründet sich auf Fehlentscheidungen infolge mangelnder Prüfung oder Unkenntnis der Verhältnisse, zweitens auf offensichtlich einseitige Bevorzugung Polens unter Hintansetzung der deutschen Lebensnotwendigkeiten oder drittens auf unzweideutig böswillige Grenzfestsetzungen, die, ohne daß damit ein
Im Verkehrswesen prägt sich die Härte der Grenzziehung am schärfsten aus. Es sind nicht weniger als 68 Eisenbahnlinien, 144 Kunststraßen und 722 sonstige Landstraßen einfach zerschnitten worden. Als tote Stümpfe enden sie an der Grenze, von Unkraut überwuchert und mit Buschwerk bewachsen, mit der letzten Telegraphenstange, von der zerrissen der Draht herabhängt und im Winde spielt. Millionen haben Reich, Staat, Provinzen, Kreise und Gemeinden
Die Versailler Regelung hat dem Grundsatz, eine Grenze durch möglichst wenig dicht besiedelte Gebiete, zum Beispiel große Waldflächen, zu ziehen, nicht Rechnung getragen. Es gibt keinen Abschnitt, in dem die neue Grenze nicht auf das Willkürlichste in die städtischen und dörflichen Einzugsbereiche eingreift und dadurch alte wirtschaftliche, kulturelle und verwandtschaftliche Zusammenhänge zerrissen hat. Die Zerschneidung der früheren wirtschaftlichen Zusammenhänge kommt in mannigfaltiger Form vor. So wurde nicht selten das Wasserwerk oder Elektrizitätswerk von der zugehörigen Stadt getrennt oder umgekehrt. Im oberschlesischen Industriegebiet bestand eine einheitliche Wasserversorgung. Die sechs Wasserwerke waren untereinander verbunden. Durch die Teilung fielen vier Werke an Polen, das weit verzweigte, eng miteinander verbundenen Röhrensystem wurde zerschnitten. Teils wurden die Werke polnisch ohne die Leitungen, teils die Leitungen ohne die Werke. Schwierigkeiten in der Wasserversorgung der randdeutschen Bevölkerung waren hier wie in anderen Grenzgegenden die Folge. In gleicher Weise wurde das Elektrizitätswesen der Grenzzone betroffen. So mußte, um nur ein Beispiel zu nennen, für die Stadt Ratibor, die ihren Strom von der Polen zugeteilten Rybniker Steinkohlengesellschaft bezog, ein neuer Stromzuführungsweg angelegt werden. - Weit tiefer als diese Beeinträchtigungen mehr technisch-wirtschaftlicher Art griffen die Schädigungen in das Wirtschaftsleben der Randgebiete ein, die sich aus der Zerschneidung der Gemarkungen und Besitzungen ergaben. Die Bewirtschaftung des polnisch gewordenen Ackerteils unterlag fortan anderen Gesetzen als den bisherigen, und nur unter großen Kosten und Mühen konnte die Erhaltung und Fortführung der Bewirtschaftungseinheit gesichert werden. Nicht selten sind die neuen Schwierigkeiten größer gewesen als der gute Wille und die Leistungsfähigkeit des betroffenen randdeutschen Bauern oder
Aber auch die Zerschneidung vieler kultureller Zusammenhänge hat das Leben in den randdeutschen Gebieten erschwert. Schul- und Kirchengemeinden wurden zerrissen, wobei, wenn es nur irgendwie ging, die Schul- und Kirchengebäude Polen erhielt. Lediglich zu dem Zwecke, ein Schulgebäude noch in polnischen Besitz zu bringen, wurde die Grenze nicht selten in unnatürlicher Weise ausgebuchtet (zum Beispiel der später korrigierte Fall von Larischhof, der Fall Hindenburg O/S). Oft auch besaßen zwei oder mehr Nachbargemeinden nur eine einzige gemeinsame Kirche oder Schule. Fiel sie an Polen, so waren die Kinder fortan nicht mehr in der Lage, ihre alte Schule zu besuchen, sie mußten in das nächste reichsdeutsch gebliebene, aber stets entfernter gelegene Dorf zur Schule gehen oder jahrelang warten, ehe eine Ersatzschule errichtet werden konnte. Die Kirchgänger aber kamen, wenn sie die nun Polen zugefallene Kirche zum Gottesdienst aufsuchen wollten, oft vor verschlossene Schlagbäume. Nicht selten war der Friedhof von der Kirche durch die neue Grenze getrennt worden. In vielen Fällen verloren die randdeutschen Dörfer infolge der neuen Grenzziehung ihren Arzt, die Hebamme, die Apotheke, das Krankenhaus. Sogar der ärztlichen Hilfe über die Grenze hin haben polnische Grenzbeamte wiederholt das Verbot des Grenzübertritts entgegengestellt. Sodann waren die Bewohner der betroffenen Gebiete durch zahllose verwandtschaftliche Bande miteinander verbunden. Nach der Versailler Regelung wohnte die [213-220=Fototeil] [221] Mutter auf reichsdeutsch gebliebener, die Tochter auf polnisch gewordener Seite oder umgekehrt, Vater und Sohn lebten nicht selten in getrennten Staaten. Gegenseitige Besuche waren meist nur über die offiziellen Zollübergänge hin erlaubt. Große Entfernungen legten sich so zwischen zwei beiderseits der Grenze belegene Gehöfte, wenn die unmittelbare Entfernung auch nur ein paar hundert Schritt betrug. Ein Engländer hat einmal einen solchen Fall untersucht, in dem statt der bisherigen 300 Schritt nach der Grenzziehung 64 Kilometer zurückgelegt werden mußten, wenn die beiderseitigen Bewohner sich besuchen wollten. Es sei viel leichter, von Dover nach Calais zu kommen, meinte er, als an der deutsch-polnischen Grenze von reichsdeutscher Seite in das nächste polnische Dorf, das nur 300 Schritt entfernt liege. Die Erschwerung der Verbindung zwischen den Verwandten dies- und jenseits der Grenze durch Polen charakterisiert sich als eine der zahlreichen Maßnahmen, durch die Polen den Verkehr zwischen den Deutschen zu beiden Seiten der Grenze erschwert und gehindert hat. Diesen Maßnahmen und anderen Schwierigkeiten suchte ein Teil der betroffenen Bevölkerung dadurch auszuweichen, daß er aus der Grenzzone abwanderte und sich in den Binnengebieten des Reiches eine neue Heimat suchte. Die Art der Versailler Grenzziehung, die Zerreißung des Verkehrswesens, die wirtschaftlichen und kulturellen Erschwerungen, die feindselige Einstellung der polnischen Nachbarschaft sowie Schwierigkeiten in allen Bereichen des täglichen Lebens haben, wie wir gesehen haben, in erster Linie die Bevölkerung der randdeutschen Gebiete betroffen. In vielen Fallen büßten die Grenzbewohner infolge der neuen Verhältnisse ihre Existenz ein, oder es war ihnen aus Gründen, die erst durch die Grenzziehung entstanden, unmöglich gemacht, in der alten angestammten Heimat zu verbleiben. Sie mußten abwandern und sich in anderen Gegenden des Reiches oder in Übersee eine neue Heimat suchen. Viele von ihnen waren dazu auch infolge des riesigen Flüchtlingsstromes gezwungen, der sich seit der Abtrennung von Posen-Westpreußen und Ostoberschlesien unaufhörlich über die Grenzen ergoß und gerade in den randdeutschen Gebieten zu einer oft katastrophalen Überbesetzung der Berufe führte. Die randdeutschen Grenzgebiete haben seit Versailles unter einer bis dahin in diesen Ausmaßen unbekannten Wanderungsbewegung zu leiden, die nicht selten zu einer Abnahme der früheren Bevölkerungsbestandszahlen geführt hat. Der unheilvolle Einfluß auf die Bevölkerungsentwicklung der randdeutschen Gebiete gehörte zu den schlimmsten Erscheinungen, die durch Versailles ausgelöst wurden. An Hand der amtlichen preußischen und deutschen Statistik sind wir in der Lage, die durch Versailles bewirkte ungünstige Bevölkerungsentwicklung der randdeutschen Gebiete in ihrem ganzen Umfang zu erkennen. Vergleicht man die Entwicklung der Bevölkerungsbestandszahlen oder der Wanderungsziffern in den einzelnen Volkszählungsperioden von 1871 bis 1910 mit den entsprechenden Ziffern für die Volkszählungsperioden 1910 bis 1925 und 1925 bis 1933 (über die Periode 1933 bis 1939 sind diese Ergebnisse noch nicht veröffentlicht), so sieht man, daß in den meisten randdeutschen Kreisen nach dem Kriege die Bevölkerungsentwicklung gegenüber der Vorkriegszeit sich ungeheuer verschlechtert hat. Dabei tritt die Verschlechterung in der Volkszählungsperiode 1910 bis 1925 nicht so klar hervor, weil sie zum Teil durch die Flüchtlingsbewegung aus den abgetrennten Gebieten überdeckt wird. Um so eindeutiger prägt sie sich aber in der Periode 1925 bis 1933 aus. Wir nennen nur ein paar Beispiele. Im Vergleich der Volkszählungsperioden 1905 bis 1910 und 1925 bis 1933 erhöhte sich der Wanderungsverlust im v.H. der natürlichen Zunahme in den ostpreußischen Grenzkreisen Neidenburg und Osterode um 11,1 beziehungsweise 12,6 Punkte, im westpreußischen Kreis Rosenberg um 4,5, im ostpommerschen Grenzkreis Lauenburg um 54,4, in den grenzmärkischen Grenzkreisen Schlochau, Flatow, Meseritz um 26,6 beziehungsweise 42,4 beziehungsweise 31,6 Punkte, in den schlesischen [222] Grenzkreisen Fraustadt, Freystadt, Guhrau, Militsch, Gr. Wartenberg, Kreuzburg, Rosenberg um 70,3 beziehungsweise 93,1 beziehungsweise 85,9 beziehungsweise 17,0 beziehungsweise 40,2 beziehungsweise 69,2 beziehungsweise 12,6 Punkte. Infolge dieser durch die Versailler Grenzziehung verursachten Verstärkung der Abwanderung aus den Grenzgebieten haben manche Kreise sogar ihren früheren Bestand nicht halten können. Die Bevölkerungsdichte sank; von 1925 bis 1933 zum Beispiel im Kreis Bütow um 2, Flatow 1, Schwerin 2, Fraustadt 2, Guhrau 1, Militsch 1, Manslau 1, Kreuzburg 1, Rosenberg 2 Bewohner je 1 Quadratkilometer. Die polnische Propaganda übersieht angesichts dieser Tatsachen bei der Darlegung der Bevölkerungsverhältnisse in den ostdeutschen Gebieten geflissentlich den Umstand, daß die Bevölkerungsentwicklung durch die Versailler Grenzziehung außerordentlich negativ beeinflußt worden ist. Wohin auch immer wir blicken mögen, Versailles hat im ganzen Verlauf seiner Ostgrenze die Verhältnisse in den randdeutschen Gebieten überaus stark beeinträchtigt und die Lebensmöglichkeiten der Bevölkerung vermindert. Gewiß hat das Deutsche Reich versucht, im Laufe der Nachkriegsjahre wenigstens die schlimmsten Schädigungen zu mildern. Neue Straßen und Eisenbahnen wurden gebaut, Schulen und Kirchen errichtet, die Produktionszusammenhänge wenigstens zum Teil wieder hergestellt und anderes mehr. Besonders seit der nationalsozialistischen Machtübernahme hat der Aufbau in den Ostgebieten und auch in den Randgebieten einen ungeahnten Aufschwung erfahren. Man denke nur an den Wirtschaftsaufbau in Ostpreußen, an die Leistungen in den ostpommerschen oder märkischen Grenzgebieten, an den Wirtschaftsaufschwung in der westoberschlesischen Industrie, als dessen weithin sichtbares Symbol der Adolf-Hitler-Kanal von neuer Initiative kündet. Die Erbhofgesetzgebung hat die Verdrängung des Bauern von seiner Scholle unmöglich gemacht, die agrarische Preisregulierung ihm die Fortsetzung seiner Wirtschaft gesichert, der Reichsarbeitsdienst hat die Flüsse und Bäche reguliert und anderes mehr. Im westoberschlesischen Industriegebiet stieg von 1933 bis 1938 die Kohlenförderung von 15.640.004 Tonnen auf 25.983.299 Tonnen, die Erzeugung von Koks von 859.588 Tonnen auf 2.014.206 Tonnen. Das sind gewaltige Ziffern gesteigerter deutscher Leistung auch in den Grenzgebieten. Der nationalsozialistische Tatwille hat ungeheure Anstrengungen gemacht, um wenigstens die augenscheinlichsten Schäden der Grenzziehung zu mildern. Bei Fortdauer der gegenwärtigen Grenze aber ist niemals die Beseitigung der strukturellen Schwierigkeiten möglich, die Versailles im Osten aufgerichtet hat. Sie sind unlösbar mit dem Verlauf der Grenze selbst verknüpft und können erst dann behoben werden, wenn das Problem als Ganzes bereinigt wird. Die Besitzzerschneidungen durch die Grenze, die Abschnürung der Eisenbahnlinien und des Straßennetzes, die Beeinträchtigung der Wasserläufe, der Abschluß der ostpreußischen Bevölkerung von der Weichsel, der mangelnde Wirtschaftsbereich der Grenzstädte, die ständig geringer werdenden westoberschlesischen Kohlenvorräte, angesichts derer seit Jahren schon Aussiedlungspläne der Bevölkerung diskutiert werden, die Unterbindung der natürlichen verwandtschaftlichen und kulturellen Verflechtung, das sind nur Stichworte aus der Reihe der Probleme, die auch trotz höchsten Bemühungen des Nationalsozialismus nicht gelöst werden können, wenn der Grenzverlauf unverändert bleibt. Angesichts dieser Tatsche wäre es unleugbar ein Fortschritt, durch die Lösung des Korridor-Danzig-Problems die Beseitigung jener strukturellen Schwierigkeiten anzubahnen, die sämtlichen randdeutschen Gebieten von Ostpreußen und Pommern bis Schlesien ihren harten Stempel aufprägen. Erst dann kann der deutsche Ostraum als Ganzes gesunden, wenn in seinen engeren Grenzgegenden durch eine sinnvolle Neuordnung die Voraussetzungen für dauerhaftes wirtschaftliches, soziales und kulturelles Aufblühen geschaffen sind.
[223] Die Wirkungen der Versailler
Grenzziehung haben sich am schärfsten in
den unmittelbaren Grenzgegenden geltend gemacht. Darum wurden sie in dieser
Darstellung bewußt in den Vordergrund gerückt. Es darf aber nicht
übersehen werden, daß die östlichen Provinzen als solche
Teile des großen ostdeutschen Wirtschaftsraumes bilden, der infolge der
neuen Grenzziehung grundsätzlich zerschlagen worden ist.
Ostpreußen ohne die unmittelbare Verbindung mit dem übrigen
Reichsgebiet, Danzig ohne Einschluß in das Reich, Pommern, Mark
Brandenburg und Schlesien ohne die Wiederherstellung der früheren
Verkehrs- und Wirtschaftsbeziehungen stehen so lange unter der strukturellen,
durch Versailles hervorgerufenen Verschlechterung ihrer Lage, als die Grenze in
ihrem heutigen Verlauf fortbesteht. In der Darlegung "Die ostdeutsche Wirtschaftslandschaft und ihre
Zerstörung durch das Diktat von Versailles"
sowie in anderen Abschnitten dieses Buches ist das dazu Erforderliche gesagt. Es
ist unbestreitbar, daß seit der nationalsozialistischen
Machtübernahme auch in diesen Provinzen ein großer Aufschwung
erfolgt ist, ebenso unbestreitbar aber ist, daß er längst nicht die
Höhe wie in den von der Grenze abgelegenen Gauen des Reiches erreicht
hat. Welcher unerhörten Anstrengungen hat es bis vor wenigen Jahren
bedurft, um die überhöhten Arbeitslosenziffern der östlichen
Provinzen durch Abgabe von Arbeitslosen an die Binnengebiete herabzumindern,
wieviel Sonderhilfen durch das Reich waren erforderlich, um die
Wirtschaftsbelebung in Ostpreußen, Pommern, in der Mark Brandenburg
oder in Schlesien wenigstens auf eine mittlere Höhe zu bringen! Derartige
Höchstanstrengungen sind auf unabsehbare Dauer nicht möglich,
soll das Reich als Ganzes sich daran nicht erschöpfen. Die Zerschneidung
organischer Zusammenhänge kann durch solche Anstrengungen allein
nicht beseitigt werden. Hierzu bedarf es großzügiger und
grundsätzlicher Lösungen, die das Problem als Ganzes erfassen und
im Osten, etwa durch die Neuordnung im Korridor, wenigstens die schlimmsten
strukturellen Störungselemente beseitigen.
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