Teil 2: Der
nationalsozialistische Wirtschaftsaufbau
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seit der Machtübernahme B. Der Aufbau des Dritten Reiches VII. Neue Wirtschaftsordnung 1. Die Wirtschaftspolitik des Führers Es ist noch nicht lange her, da glaubte man, daß die Wirtschaft das Schicksal eines Volkes sei, weil man verkannte, daß die Wurzeln der Wirtschaft im Volke, im Menschen und in seiner Arbeit liegen. Wirtschaftliche Erwägungen bestimmten die Entschlüsse der Regierenden, und die wirtschaftliche Verkettung galt als oberstes Gesetz. Auch innerhalb des Volkes vertraten die Parteien wirtschaftliche Bestrebungen und Interessen einzelner Gruppen und hofften, auf Kosten anderer Volksgenossen ihre Macht zu stärken, um ihre wirtschaftlichen Sonderinteressen verfolgen zu können. Die Wirtschaft als Endzweck, die Wirtschaft als Lebensquell, die Wirtschaft als Wissenschaft, war jahrzehntelang Anfangs- und Endpunkt jeder politischen Fragestellung, jeder politischen Antwortgebung. Die Wirtschaft beherrschte die Politik. Eine Politik aber, die allein in wirtschaftlichen Belangen die Richtschnur ihres Handelns erblickt, mußte jenes unendliche Elend über unser Volk bringen, wie es im ersten Teile dieses Buches im einzelnen gezeigt worden ist. Diese Politik endete in Sklaverei, "weil ihr das Fressen über die Freiheit ging". Diese Politik war nur darauf bedacht, die Menschen satt werden zu lassen, vergaß aber darüber die Ehre des Volkes. Adolf Hitler hat die Politik wieder ehrlich gemacht und hat der Wirtschaft wieder den Platz zugewiesen, der ihr zukommt. Das Schicksal des Volkes wird nicht durch die Wirtschaft bestimmt, sondern durch die Kraft seines Lebenswillens, und die Lebensform des Volkes wird nicht durch seine Wirtschaftsform bestimmt, sondern durch den Willen zur Verwirklichung seines Anspruchs auf Ehre, Recht und Freiheit. Deshalb mußte ja auch die Neugestaltung der Lebensform und die Weckung des Lebenswillens vorweg ausführlich dargestellt werden, um ein abgerundetes Bild über den nationalsozialistischen Aufbau geben zu können.
"Die Wirtschaft hat nicht mehr zu herrschen und zu bevormunden", sagte der Führer.
[249] 2. Das Führerprinzip im Wirtschaftsleben Aus diesen Worten des Führers geht klar hervor, daß die nationalsozialistische Bewegung der Wirtschaft kein neues System aufzwingen will. Wirtschaften heißt für den nationalsozialistischen Menschen nichts anderes, als in Erfüllung seiner Staatsbürgerpflicht durch seine Arbeit dem Volksganzen zu dienen. Die Wirtschaft führt nicht außerhalb des Volkes ein eigenes Leben. Der Wirtschaftende kann seine Handlungen nicht danach richten, welche Vorteile im Berufsleben oder in der bürgerlichen Stellung er als Einzelperson hat, sondern muß sich darüber klar sein, daß über allem die Pflicht gegen die Volksgemeinschaft steht. Vom Volke haben wir unser Leben und dem Volke sind wir unsere Arbeit schuldig, nicht aber der Wirtschaft, die durch irgendein einzelnes Unternehmen vertreten ist. Deshalb ist auch die Wirtschaft als Ganzes nicht in den nationalsozialistischen Staat hineinorganisiert worden, sondern es wurde nur eine Zusammenfassung der einzelnen Berufe in der Deutschen Arbeitsfront geschaffen, um die Angelegenheiten des Alltagslebens regeln zu können. Die Deutsche Arbeitsfront ist auch keine Kampforganisation und die Betriebsführer sind keine Generale der Wirtschaft, die um die Ehre und Freiheit ihrer Gefolgschaft kämpfen, sondern sie sind Vermögensverwalter eines Teiles des großen deutschen Volksvermögens mit der einzigen Aufgabe, dieses Gut zu hegen und zu mehren. Selbst die Leiter der Verbände, in denen die einzelnen Berufe zusammengeschlossen sind, haben, wie es das Gesetz der Ordnung der deutschen Wirtschaft vorschreibt, sich auf die eine Aufgabe zu beschränken: Vertretung der Wirtschaftszweige. Die politische Führung erfolgt durch den berufenen Führer und Reichskanzler Adolf Hitler. Er führt auch durch die politische Organisation allein den Kampf um die Erhaltung der Ehre der Nation und um die Wiedergewinnung der Freiheit des Handelns für das Volk. Die "Wirtschaftsführer" haben diese Politik des Staates zu unterstützen und das mit allen Kräften ihrer Persönlichkeit. Die Verantwortung des Betriebsführers für alle seine Handlungen hört da auf, wo das Betriebsvermögen endet. Vom Betriebsführer und ebenso von jedem Gefolgschaftsmitglied wird aber zum Besten der Volksgemeinschaft verlangt, daß jeder, mag er auch nur als Hilfskraft am unscheinbarsten Posten des Betriebes stehen, sich ganz einsetzt und aus sich eine Leistung herausholt, die seine Arbeit für das ganze Volk wertvoll macht. Und in diesem Bestreben, seinen Arbeitsplatz besser auszufüllen als jeder andere, muß der Betriebsführer in seinem Unternehmen mit bestem Beispiele vorangehen. Nur der Betriebsführer wird richtig an seinem Platz stehen, von dem jeder glaubt, daß er unersetzlich ist. Nicht das Kapital, das er in Form des Betriebes oder in Form von Geld dem Unternehmen zur Verfügung stellt, berechtigt den Unternehmer zu seiner führenden Stellung, sondern allein seine vorbildlichen Leistungen. Das wird dahin führen, daß alle diejenigen Unternehmer mit der Zeit ausfallen, die ihre Wirtschaftsmacht nur einem Vermögen verdanken anstatt der Fähigkeit, in der Arbeit anderen Volksgenossen Führer zu sein.
3. Das Recht auf Arbeit In dem Buche Deutsche Sozialisten am Werk* schreibt der Leiter der Kommission für Wirtschaftspolitik der NSDAP, Bernhard Köhler u. a. folgendes:
[250] "Für den Deutschen ist das Eigentum der Ausdruck dafür, daß der Besitz rechtmäßig durch Arbeit und Leistung erworben ist. Für ihn bildet das Eigentum die Grundlage weiterer, besserer, freierer und höherer Leistung.
4. Nationalsozialistische Wirtschaftsführung Wenn diese Grundgesetze des nationalsozialistischen Volkes von jedem Volksgenossen richtig beachtet würden, so wären Sondermaßnahmen wie die Verfügungen gegen Preistreiberei, zur Zinssenkung, zur Sicherung der Währung u. ä. nicht notwendig. Die Wirtschaftsbelebung verleitet viele dazu, den durch neugebildete Kaufkraft steigenden Bedarf an Waren zu Preissteigerungen [252] oder anderswie zum eigenen Vorteil auszunutzen. Auf der anderen Seite sind auch von der liberalistischen Wirtschaft her für viele Waren übersteigerte Preise übernommen worden. Der natürliche Preis wird aber erst dann für alle Waren sich einspielen, wenn eine natürliche Sättigung des Gesamtbedarfes eingetreten ist und ein Gleichgewichtszustand zwischen Angebot und Nachfrage durch die gleichmäßige Arbeitsleistung des Volkes eingetreten ist. Dann ist auch der Augenblick gekommen, in dem die Auslese nach Güte der Waren wirksam wird, die dann für die weitere Wirtschaft die Triebfeder der Wirtschaftsbelebung und der Leistungssteigerung bleiben muß. Es wird Aufgabe des einzelnen Unternehmers sein, durch die richtige Marktbeobachtung die Erzeugung so zu lenken und die Leistung so zu steigern, daß sie den Anforderungen des Verbrauchs entspricht. Dafür wird eine natürliche Auslese der wirtschaftlichen Kräfte dauernd stattfinden, ohne daß der Staat eingreift. Es wird auch der Lohn entsprechend der Leistung gezahlt werden können, da bei guter Leistung der Absatz zu festem Preise garantiert ist und eine gerechte Verteilung des erzielten Gewinnes im Interesse aller Mitschaffenden liegt, um die gesteigerte Leistung zu erhalten.Das unterscheidet den deutschen Sozialismus vom Marxismus, daß er den Einsatz aller Volkskräfte zum Wohle des Volksganzen anstrebt, dagegen der Marxismus nur das herstellen will, was gerade notwendig ist, um den Bedarf zu decken. Der Sozialismus will die wahre Freiheit der Arbeit, und damit die Vermögensbildung ausschließlich durch Arbeitsleistung. Der Marxismus will die Arbeit den Forderungen des Bedarfs unterordnen, wobei die Arbeitsmittel für die Allgemeinheit in Anspruch genommen werden, und strebt in seinen Extremen die Verteilung des Vermögens an. Der Sozialismus will Leistungssteigerung nach dem Grundsatz: Arbeit schafft Kapital. Der Kapitalismus, dessen Gegenpol der Marxismus ist, will Arbeitsverteilung nach dem Grundsatz: Kapital schafft Arbeit. Der Marxismus bekämpfte den Kapitalismus mit dem Ziele, die Arbeitsverteilung in die Hände der übergeordneten Aufsicht (Staats- und Planwirtschaft) zu legen. Der Sozialismus erstrebt die Leistungspflicht jedes Einzelnen im Interesse des Volksganzen, und die Verwendung der Erträgnisse aus erhöhter Leistung über die bessere Lebenshaltung des Individuums zur Förderung des Volkswohles. Der Marxismus will eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Arbeitserträge herbeiführen. Der Sozialismus verficht das gerechtere Ziel, den Arbeitsertrag nach der Initiative und Leistung des einzelnen zu verteilen, um den Fortschritt aus dem Leistungswettbewerb heraus zu ermöglichen und so die Lebenshaltung des Gesamtvolkes zu steigern. Der Kapitalismus führte produktionssteigernde Maschinen ein, um Arbeitskräfte zu sparen, und erzeugte dadurch Arbeitslosigkeit und damit ein Schwinden der Kaufkraft. Der Sozialismus erstrebt eine Steigerung der Produktion durch Rationalisierung des Betriebes und technische Verbesserung der Fabrikationsmethoden nur dann, wenn die durch technische Verbesserungen freiwerdenden Arbeitskräfte an anderer Stelle eingesetzt werden können. So wird durch das erhöhte Angebot der Preis niedriger, und so die Kaufkraft der Masse erhöht. Der Staat wird also dafür zu sorgen haben, daß jede durch Maschinen oder verbesserte Arbeitsmethoden freigesetzte Arbeitskraft an einer anderen Stelle wieder für das Volksganze eingesetzt wird. So wird alles Wirtschaften auf das Recht des Volkes, von seiner Arbeit zu leben, zurückgeführt werden müssen, auch der Austausch von Wirtschaftsgütern von Land zu Land. Wir können nur das einführen, was wir durch den Verkauf unserer Arbeit an andere Völker verdient haben. Wenn wir durch den Ausbau der nationalsozialistischen Agrarwirtschaft erst einmal soweit sein werden, daß [253] die Ernährung des Volkes sichergestellt ist und daß der nötige Rohstoffbedarf aus dem Auslande gedeckt ist, dann wird das Volk erst frei arbeiten können. Die liberalistischen Wirtschaftler sahen es als die Aufgabe der Weltwirtschaft an, Goldbarren von Volk zu Volk auszutauschen, da naturgemäß das fleißigere Volk mehr Gold haben müsse, als das faulere. Ihnen kam es auf die Anhäufung von Reichtum (Gold) als Maßstab für die Leistung eines Volkes an, anstatt auf den Austausch von Waren, durch den die Völker die notwendigen Rohstoffe und Lebensmittel erhalten. Das Recht auf Arbeit für jeden deutschen Volksgenossen und damit sein Recht auf Anteil am Gesamtarbeitsertrag darf aber durch keine Maßnahme der anderen Länder eingeschränkt werden. Die deutsche Wirtschaft wird durch die Hemmungen in der Einfuhr der ihm fehlenden Waren nur dazu gezwungen, sich durch Rohstoffe und Lebensmittel, die im eigenen Land erarbeitet werden, zu helfen. Dadurch wird nicht der deutsche Arbeiter geschädigt, sondern die Arbeiter der Rohstoffländer, die keinen Absatz in Deutschland für ihre Arbeitsleistung finden. Der im eigenen Land erzeugte Stoff ist ja nicht zwangsläufig schlechter als der eingeführte, wie z. B. die Einführung des Zuckers aus heimischen Rüben anstatt aus Zuckerrohr bestimmt keinen Schaden brachte, aber hunderttausenden deutscher Landwirte Arbeit gab. Solange es in der Weltwirtschaft noch ein anderes Monopol gibt als das der besten Leistung, solange man im Ausland glaubt, daß es wichtiger ist, Zinsen und Kapitalien in Deutschland einzutreiben, als ehrliche Arbeitsleistung auszutauschen, solange wird sich die deutsche Wirtschaft durch erhöhte Leistung helfen müssen und können. Der Führer hat unter der freudigen Zustimmung seines Volkes mehrfach betont, daß eine würdige Lebenshaltung des deutschen Arbeiters zu den Voraussetzungen gehört, die für die Dauer eines glücklichen und sicheren Deutschen Reiches zu schaffen sind. Vorläufig leben wir aber noch in einer Welt, in der jedes Volk glaubt, nur dann in Wohlstand leben zu können, wenn es anderen Völkern dafür um so schlechter geht. Wenn die anderen Völker den Absatz deutscher Waren in ihren Ländern im Austausch mit den dort geschaffenen Produkten immer mehr erschweren, so schaden sie sich nur selbst, indem sie ihren eigenen Arbeitern den Austausch ihrer Leistung mit der Leistung des deutschen Arbeiters verweigern. Das deutsche Volk hat in der Zeit der Arbeitslosigkeit dadurch, daß Millionen Hände nichts getan haben, rund 90 Milliarden Goldmark verloren. Das ist ungefähr die gleiche Summe, mit der die deutsche Wirtschaft in der gleichen Zeit verschuldet ist. Weil nicht gearbeitet wurde, wurde kein Kapital geschaffen, sondern die Wirtschaft mußte Schulden machen. Wer Schulden macht, der muß auch Zinsen zahlen und durch Schulden oder was dasselbe ist, Ausweitung des Kredits, wird jede Wirtschaft belastet. "Brechung der Zinsknechtschaft" bedeutet nun nicht, die Zahlung dieser Zinsen zu verweigern, sondern keine Schulden mehr zu machen und die Verzinsung und Rückzahlung der vorhandenen Schulden durch gesteigerte Arbeitsleistung zu ermöglichen. Durch die Senkung der Zinsen, die bereits durch den Nationalsozialismus bewirkt worden ist, wird ja die Bildung neuen Kapitals durch erhöhte Leistung erleichtert werden. Wenn das deutsche Volk endlich wieder voll arbeitet, dann wird es auch wieder mehr Waren verbrauchen, und andere Völker werden auch noch einsehen lernen, daß sie uns ihre Erzeugnisse nur liefern können, wenn sie die Früchte unserer Arbeit abnehmen. Hat sich diese naturgesetzliche Erkenntnis erst einmal auch außerhalb der deutschen Grenzen durchgesetzt, dann können wir neben der Rückzahlung der Inlandskredite der Wirtschaft auch unsere Auslandsschulden und die aufgelaufenen Zinsen bald zurückzahlen. [254] Ein großer Teil des deutschen Volkes hat es bereits begriffen, daß der völkische und wirtschaftliche Erfolg der Nationen nur von seiner Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit abhängt und daß seine Lebenshaltung, seine Kultur und seine Wehrkraft nicht abhängig sind von dem Kapital, d. h. von irgendwo zu Buch stehenden Geldsummen oder irgendwie erworbenen oder ererbten Besitzrechten, sondern einzig und allein von dem Lebenswillen und der Arbeitskraft der Volksgemeinschaft. Wenn das ganze Volk erst einmal nationalsozialistisch erzogen ist, dann erst wird die wirkliche nationalsozialistische Wirtschaft ihre Herrschaft angetreten haben.
5. Die Deutsche Arbeitsfront (Hierzu Tafel III - 310Kb) Nach diesen grundsätzlichen Darlegungen über die nationalsozialistische Wirtschaftsgestaltung ist verständlich, daß es weder eine eigene Theorie oder Lehre von der Wirtschaft im nationalsozialistischen Staate gibt, noch ein nationalsozialistischen Wirtschaftssystem, jedoch muß ein Organisationsrahmen geschaffen werden, durch den die naturnotwendige Verbindung zwischen dem Wirtschaftsleben des Volkes und der politischen Zielsetzung von Volk und Staat aufrecht erhalten wird. Zwei Fragenkomplexe bedürfen ja im Volksleben einer besonderen Regelung: Berufsfragen und Wirtschaftsfachfragen. Deshalb wurde eine berufsständische Organisation, die Deutsche Arbeitsfront, geschaffen und ferner eine Fachorganisation der deutschen Wirtschaft, die Reichswirtschaftskammer. Beide Organisationen sind im Reichsarbeits- und Wirtschaftsrat in einer Gesamtorganisation der deutschen Wirtschaft zusammengeschlossen. Nach dem Gesetze zum Schutze der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 ist die Deutsche Arbeitsfront die Organisation der schaffenden Deutschen der Stirn und der Faust. Arbeitnehmer und Unternehmer sind in ihr als gleichberechtigte Mitglieder zusammengeschlossen. Das Ziel der Deutschen Arbeitsfront ist die Bildung einer wirklichen Volks- und Leistungsgemeinschaft aller Deutschen. Sie hat dafür zu sorgen, daß jeder einzelne seinen Platz im wirtschaftlichen Leben der Nationen einnehmen kann, der seinen geistigen und körperlichen Fähigkeiten entspricht und ihn zur höchsten Leistung befähigt, damit seine Arbeit den größten Nutzen für die Volksgemeinschaft gewährleistet. Die Deutsche Arbeitsfront ist eine Gliederung der NSDAP. im Sinne des Gesetzes zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933. Dementsprechend liegt die Führung der Deutschen Arbeitsfront in den Händen der NSDAP. und ist damit dem Führer und Reichskanzler Adolf Hitler unterstellt. Die gebietliche Gliederung entspricht auch derjenigen der NSDAP. Die Aufgaben der DAF. kann man folgendermaßen zusammenfassen:
Zur ordnungsmäßigen Durchführung dieser Aufgaben wurden die bisherigen Arbeiter- und Unternehmerverbände beseitigt. An ihre Stelle trat die betriebsorganische Gliederung. Als unterste Einheit wird der Betrieb angesehen. Jeder Betrieb besteht aus der NS-Betriebszelle und der Betriebsgemeinschaft. Die Parteimitglieder des Betriebes gehören der NS-Betriebszelle an, die übrigen Gefolgschaftsmitglieder der DAF. und bilden ohne Unterschied der Stellung im Betrieb die Betriebsgemeinschaft. Alle Betriebsgemeinschaften desselben Wirtschaftszweiges bilden über die Orts-, Kreis- bzw. Gaubetriebsgemeinschaften eine Reichsbetriebsgemeinschaft. Es gibt insgesamt 18 Reichsbetriebsgemeinschaften; dazu sind die Mitglieder der Reichskulturkammer und des Reichsnährstandes über den korporativen Anschluß ihrer Berufsorganisation ebenfalls als Mitglieder der DAF. angeschlossen. Die Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Fragen erfolgt durch die Sonderorganisation der Rechtsabteilung der DAF. Sie ist getrennt eingerichtet für Unternehmer und Gefolgschaftsmitglieder. Nicht nur arbeitsrechtliche Fragen, sondern auch bei Geltendmachung von irgendwelchen Ansprüchen an eine öffentlich-rechtliche Versicherung, sowie bei Fürsorgefragen sind die Rechtsberatungsstellen der DAF. zuständig. Sie befinden sich am Sitz von Arbeitsgerichten und in anderen Orten, wo die Industriebevölkerung besonders dicht zusammen wohnt. Die in den früheren Verbänden der Gewerkschaften und in den Unternehmerverbänden erworbenen Rechte der Mitglieder werden von der DAF. erfüllt, weil das gesamte Vermögen der Verbände auf die DAF. übergegangen ist. Als Führerrat ist eine Reichsarbeitskammer gebildet, deren Mitglieder von dem Leiter der DAF. berufen werden. Daneben sind in den 18 Arbeitsgauen (Landesarbeitsamt-Bezirken) 18 Arbeitskammern gebildet, deren Leiter jeweils die Gauwalter der DAF. des betreffenden Bezirkes sind. Auch hier werden die Mitglieder vom Reichsleiter der DAF. auf Vorschlag des Leiters der Bezirksarbeitskammer berufen. Aus der Überzeugung heraus, daß es für die Leistungssteigerung von größter Bedeutung ist, die Werkstätten und Arbeitsverhältnisse zu verbessern und jedem deutschen Arbeiter eine Erholung in den vielen gesunden Kurorten unserer Heimat zu verschaffen, entstanden in der DAF. zwei Sonderorganisationen: Das Amt für Schönheit der Arbeit und die Organisation "Kraft durch Freude. Millionen schaffender Volksgenossen haben den Segen dieser Arbeit der DAF. schon am eigenen Leibe erfahren. Es ist auch ein Stück "Sozialismus der Tat", wenn jedem Arbeiter die Möglichkeit gegeben ist, zu erschwinglichen Preisen seine Freizeit zur wirklichen Erholung auszugestalten. Im Jahre 1934 und 1935 reisten schon 5 Millionen Arbeiter durch K. d. F. in fröhlichen Urlaub. Bei den kulturellen K. d. F.-Veranstaltungen wurden in den zwei Jahren über 60 Millionen Besucher gezählt.
6. Die Reichswirtschaftskammer Um nun die wirtschaftlichen Belange von Unternehmern und Unternehmungen wahrzunehmen, wurde auf Grund eines Gesetzes vom 27. Februar 1934 eine fachliche und bezirkliche Neuordnung der gewerblichen Wirtschaft angeordnet. In dieser Organisation bestehen die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern weiter mit der Aufgabe, die Zusammenarbeit [256=Abb.] [257] zwischen Industrie, Handwerks- und Handelsunternehmungen zu fördern.
Fachlich wurde die gewerbliche Wirtschaft in sechs Reichsgruppen gegliedert, und zwar:
Diese Reichsgruppen teilen sich wieder in Hauptgruppen, Wirtschaftsgruppen und diese nach Bedarf in Fach- und Fachuntergruppen. Die bezirkliche Untergliederung wird im allgemeinen der der DAF. angepaßt. (Siehe Tafel III.)
Die Wirtschaftskammern, die in 18 Bezirken ihre Tätigkeit aufnehmen, verbinden die fachliche und die regionale Ordnung. Die Fachgruppen haben die Aufgabe, die ihnen angeschlossenen Betriebe fachlich in ihrem speziellen Gewerbe zu betreuen. Die Industrie- und Handelskammern aber sowie die Handwerkskammern sind dazu bestimmt, die Interessen der Gesamtwirtschaft ihrer Bezirke wahrzunehmen. In der Bezirkswirtschaftskammer wird die fachliche und die regionale Arbeit zusammengefaßt, es kommt somit die wirtschaftliche Gesamtvertretung des Bezirkes in ihr zum Ausdruck. Hier vollzieht sich in freier Selbstverwaltung der erste Ausgleich der verschiedenen Interessen des Wirtschaftslebens. Ihre Mitglieder sind die bezirklichen Gruppen und die öffentlich-rechtlichen Vertretungen der gewerblichen Wirtschaft. In Leitung und Geschäftsführung ist die Wirtschaftskammer mit der vom Reichswirtschaftsminister als Vorort bestimmten Industrie- und Handelskammer verbunden. Durch die Auswahl der Stellvertreter des Leiters ist es möglich, sowohl fachliche Wirtschaftszweige als auch einzelne Teile des Wirtschaftsbezirkes an der verantwortlichen Leitung teilnehmen zu lassen. Im Beirat sind sowohl die Kammern durch ihre Präsidenten als auch die Wirtschaftszweige, die dem Wirtschaftsgebiet vornehmlich das Gepräge geben, mit Einschluß des Verkehrsgewerbes, vertreten. Auch die nachbarliche Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft und den Gemeinden ist gesichert. Organisatorisch ist damit ein Gebilde geschaffen worden, das ohne große Kosten nützliche Arbeit für die Gesamtwirtschaft des Bezirkes leisten kann. Durch die Leipziger Vereinbarung, die der Reichswirtschaftsminister mit dem Leiter der Deutschen Arbeitsfront im Frühjahr 1935 abgeschlossen hat, ist die Wirtschaftskammer zu einer der wichtigsten Plattformen für die Zusammenarbeit mit der großen Gemeinschaft der Deutschen Arbeitsfront geworden. Zusammen mit dem bezirklichen Führerkorps der Deutschen Arbeitsfront, das in der Arbeitskammer vertreten ist, soll die Wirtschaftskammer die gemeinsamen Wirtschafts- und Arbeitskammern bilden, deren Hauptaufgabe die Erörterung gemeinsamer wirtschaftlicher und sozialpolitischer Fragen, die Verbindung von Sozial- und Wirtschaftspolitik sowie die Herstellung vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen sein soll. Die partikularistischen Einrichtungen des vergangenen Reiches sind damit glücklich beseitigt. Um so stärker muß neben den kulturellen Besonderheiten unserer verschiedenen Gebietsteile auch die wirtschaftliche und soziale Eigenart der neuen Wirtschaftsbezirke zum Ausdruck gelangen. "Die Einrichtungen, die in den Bezirkswirtschaftskammern oder Arbeitskammern und ihren Zusammenfassungen geschaffen sind, dürfen nicht die bloße Rolle eines Lautsprechers übernehmen für ein Mikrophon, das in Berlin angebracht ist und in das die Minister oder der Leiter der Arbeitsfront von Zeit zu Zeit hineinsprechen. Nein, diese Organisationen müssen von eigenem Leben erfüllt sein. Sie sind nicht Befehlsempfänger, sondern selbstverantwortliche Mitarbeiter an dem großen Aufbau- [258] werk, das uns allen am Herzen liegt. Diese Mitarbeit muß getragen sein vom Vertrauen untereinander, vom Vertrauen zur zentralen Leitung." (Reichswirtschaftsminister Dr. Schacht.)
7. Die Neuordnung der Arbeit Am 20. Januar 1934 wurde zum Zwecke der Neuordnung der Arbeit im Dritten Reich das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit erlassen. Durch diese Bestimmungen wird eine grundsätzlich neue Arbeitsordnung geschaffen. Der Unternehmer eines Betriebes wurde als Betriebsführer bestimmt, der mit seinen Arbeitern und Angestellten gemeinsam zum Nutzen von Volk und Staat tätig ist. Es ist die Aufgabe eines jeden Unternehmers, d. h. jeder Betriebsgemeinschaft, das Ansehen des deutschen Vaterlandes in der Welt zu kräftigen und im Innern den Geist der Volksgemeinschaft zu pflegen.
a) Führer des Betriebes und Vertrauensrat Der im Betriebsrätegesetz verankerte Betriebsrat ist verschwunden und an seine Stelle der Vertrauensrat getreten, dessen Vorsitz der Betriebsführer hat. Es ist Aufgabe des Vertrauensrates, die Gefolgschaftsmitglieder über die Maßnahmen des Betriebsführers zu unterrichten, dessen Anweisungen zu erläutern und auf der anderen Seite Handlungen von Gefolgschaftsmitgliedern, die einer Mißdeutung ausgesetzt sein könnten, dem Führer des Betriebes verständlich zu machen. Im Vertrauensrat sind die gegenseitigen Interessen nicht kampfweise zum Ausdruck zu bringen, vielmehr ist die gemeinsame Aufgabe aller Betriebsangehörigen bei allen Beratungen in den Vordergrund zu stellen. Durch eine offene Aussprache zwischen Vertrauensrat und Betriebsführer sind Streitigkeiten in einem Betriebe beizulegen. Der Vertrauensrat ist keine einseitige Interessenvertretung der Gefolgschaft, sondern hat eben die Aufgabe, die Betriebszwecke zum gemeinsamen Nutzen von Volk und Staat zu fördern.
b) Die Treuhänder der Arbeit Durch das Gesetz vom 19. Mai 1933 wurden die Treuhänder der Arbeit eingesetzt, die dafür zu sorgen haben, daß der schaffende Mensch in jedem Falle zu seinem Recht kommt. Die Befugnisse der Treuhänder der Arbeit sind im Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit genau festgelegt. Durch ihre Tätigkeit wird der Schutz des schaffenden Menschen viel wirksamer durchgeführt, als dies in der liberalistischen Wirtschaft der Fall war. Die Treuhänder der Arbeit können zu ihrer Beratung einen Sachverständigenausschuß einberufen, der zu drei Vierteln aus Angehörigen der Deutschen Arbeitsfront bestehen muß, damit für eine sachgemäße Beratung im nationalsozialistischen Geiste gesorgt ist.
c) Die Regelung der Löhne und die Betriebsordnung Nach dem Gesetz ist jeder Unternehmer als Führer des Betriebes dafür verantwortlich, daß nicht nur die durch die Tarifabkommen bestehenden Mindestlöhne und -gehälter bezahlt werden, sondern je nach den Leistungen des einzelnen mit Zuschlägen aufgebessert werden, wie es zum Wohle des Gefolgschaftsmitgliedes und der gesamten Betriebsgemeinschaft erforderlich ist. In Streitfällen kann der Treuhänder der Arbeit des zuständigen Bezirkes angerufen werden. In jedem Betriebe muß eine Betriebsordnung zur Regelung der Arbeits- und Dienstverhältnisse vom Betriebsführer gemeinsam mit dem Vertrauensrat aufgestellt werden. In Streitfällen entscheidet der Treuhänder der Arbeit über den Wortlaut der Betriebsordnung.
[259] d) Soziale Ehrengerichtsbarkeit Den Kernpunkt des gesamten Gesetzes bildet die soziale Ehrengerichtsbarkeit. Der § 35 lautet:
"Jeder Angehörige einer Betriebsgemeinschaft trägt die Verantwortung für die gewissenhafte Erfüllung der ihm nach seiner Stellung innerhalb der Betriebsgemeinschaft obliegenden Pflichten. Er hat sich durch sein Verhalten der Achtung würdig zu erweisen, die sich aus seiner Stellung in der Betriebsgemeinschaft ergibt. Insbesondere hat er im steten Bewußtsein seiner Verantwortung seine volle Kraft dem Dienst des Betriebes zu widmen und sich dem gemeinen Wohle unterzuordnen." Damit ist also die Arbeitskameradschaft im Betriebe gesetzlich begründet. Jeder Arbeiter und jeder Angestellte einschließlich des Betriebsführers muß darauf achten, daß der Betrieb so arbeitet, daß die Volksgemeinschaft keinen Schaden erleidet. Den Anordnungen des Betriebsführers ist unbedingt Folge zu leisten, da die durch das Gesetz geschaffene Führerverantwortung in Verbindung mit der Einrichtung des Vertrauensrates und der Treuhänder der Arbeit die Gewähr dafür bietet, daß schikanöse Anordnungen unterbleiben. Wer irgendwie den Arbeitsfrieden gefährdet, oder die Betriebsordnung gröblich verletzt, wird von sozialen Ehrengerichten bestraft. Die Verfolgung durch das soziale Ehrengericht wird solange ausgesetzt, wie ein öffentliches Strafverfahren schwebt.
e) Kündigungsschutz Im bisher liberalistischen Staate war der Kündigungsschutz durch einige Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und später durch das Betriebsrätegesetz in einem sogenannten Einspruchsverfahren geregelt. Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit hat die Bestimmungen des Kündigungsschutzes sehr verschärft, ganz abgesehen davon, daß jeder Arbeitgeber, der durch rücksichtslose Kündigung die soziale Ehre seiner Gefolgschaftsmitglieder verletzt, durch die soziale Ehrengerichtsbarkeit seiner Bestrafung zugeführt werden kann. Eine Kündigung kann nicht mehr durchgeführt werden, wenn diese unbillig hart und nicht durch die Verhältnisse des Betriebes bedingt sind. Dadurch erhält vor allem der wirtschaftlich schwächere Arbeitnehmer einen gewissen Schutz und kann beim Arbeitsgericht mit dem Antrag auf Widerruf der Kündigung klagen. Im einzelnen geben das Gesetz und die Ausführungsbestimmungen genau Aufschluß darüber, in welcher Form die Klage zu erheben ist, und nach welchen Gesichtspunkten das Arbeitsgericht oder bei Berufung das Landesarbeitsgericht zu entscheiden hat. Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit gilt nicht für Arbeiter und Angestellte in den Betrieben der Behörden, deren Arbeitsverhältnisse in einem Sondergesetz vom 23. März 1934 geregelt worden sind. Naturgemäß gilt das Gesetz auch nicht für Beamte, für die ja durch das Beamtengesetz eine Sonderregelung getroffen worden ist. Die Beamten sind auch nicht Mitglieder der Deutschen Arbeitsfront. So wird durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit aus der Erkenntnis heraus, daß die Arbeitskraft der schaffenden Menschen die Grundlage jedes Volkes bildet, die nationalsozialistische Arbeits- und Erziehungsgemeinschaft im Wirtschaftsleben verankert. Der nationalsozialistische Staat ließ es nicht dabei bewenden, in kapitalistischer Weise Verletzungen des Arbeitsvertrages durch Entschädigungen wieder gutzumachen, sondern belegt denjenigen, der sich gegen die Arbeitskraft des Volkes vergeht, mit schweren Strafen, die durch die verschiedenen Durchführungsverordnungen im einzelnen festgelegt wurden.
[260] 8. Sinn und Zweck der Wirtschaftsordnung Die neue Organisation der Wirtschaft und des schaffenden Deutschlands wurde aufgebaut, nicht um zu organisieren, sondern mit dem Sinn und Zweck, für das gesamte Volk die Lebenserhaltung in einem höheren Sinn und in einem weiteren Umfange zu gewährleisten. Streitigkeiten und Interessengegensätze werden bei der Ungleichheit der Menschen immer vorhanden sein. Es wird eine Aufgabe der Organisationen sein, die ungleichartigen Menschen zusammenzufassen, um sie zum gemeinsamen Handeln zu bringen. "Im Leben vieler Völker um uns herrscht noch in den Köpfen und in den Wirtschaftssystemen die Lehre, die der Jude Karl Marx einst verkündet und die auch über Deutschland soviel namenloses Elend gebracht hat. Bald sind dort die Interessen der einen Gruppe, bald die der anderen Gruppe Sieger, und am Ende der Machtkämpfe zwischen den Klassen, die Jahr für Jahr unermeßliche Opfer kosten und die Arbeitsleistung von Millionen vernichten, ergibt sich jeweils, daß keine der beiden Gruppen etwas für sich erreicht hat. Im deutschen Volke ist aber eine neue Basis gefunden worden, um eine Führung aufzubauen, die über den streitenden Teilen stehend, autoritär über beide Entscheidungen fällen kann. Es ist natürlich, daß sich diese Führung dabei der höchsten wirtschaftlichen Einsicht bedient und an die Mitarbeit aller jener von wirklich wirtschaftlichen Fähigkeiten erfüllten Männer appelliert, die auch ihrerseits unabhängig sind und sich ihrem Volke nur allein verpflichtet fühlen." (Adolf Hitler am 9. Oktober 1935) In diesem Sinne wacht der Staat über die Arbeit und Gesundheit des Volkes. Etwa 70% aller Arbeitnehmer sind durch die Tarifabkommen, über deren Einhaltung der "Treuhänder der Arbeit", die Ehrengerichte und die "Arbeitsgerichte" wachen, erfaßt. Alle diese Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, während im übrigen Europa nur 7% der Arbeitnehmer bezahlten Urlaub erhalten. [261] Der Sozialversicherungsschutz wurde durch geeignete Maßnahmen der Staatsführung ausgebaut und erstreckt sich auf 37 Millionen in der Krankenversicherung, auf 24 Millionen in der Unfallversicherung, 17½ Millionen in der Invalidenversicherung und 4 Millionen in der Angestelltenversicherung. Durch die erhöhte Wirtschaftstätigkeit steigen die Beitragseinnahmen und ist somit der Schutz jedes Volksgenossen bei Krankheit, Invalidität und im hohen Alter gesichert. Das neue Deutschland ist der sozialste Staat der Erde. Dennoch kann auch die nationalsozialistische Wirtschaftsführung nicht alle Probleme lösen. Mißerfolge werden nicht immer vermieden werden können. Vor allem werden aus der natürlichen und notwendigen Auslese heraus immer wieder Zusammenbrüche einzelner Unternehmungen innerhalb des Wirtschafts- und Volkslebens vorkommen. Es ist Aufgabe der Volksgemeinschaft, die Gefallenen wieder einzugliedern in einen neuen Prozeß des Lebens der Gemeinschaft, aber nicht Aufgabe des Staates. Die Volksgenossen, denen die Volksgemeinschaft ermöglicht, ihr tägliches Brot zu verdienen, müssen dem gefallenen Arbeitskameraden helfen, sich wieder einen Arbeitsplatz zu erringen. Und in dieser Idee findet die Organisation der neuen Wirtschaft ihre Rechtfertigung. "Die Lebenserhaltung der Menschen wird nicht geschaffen durch Theorien, sondern durch Arbeit und immer wieder nur durch Arbeit. Je mehr der einzelne leistet im freien Spiel der Kräfte, desto mehr muß sich dieses Spiel der Kräfte im Rahmen der den Menschen gegebenen Zweckgemeinschaft halten, die wir als Volk und Volksgemeinschaft bezeichnen." (Bernhard Köhler.) Dem Gedanken, einen Mann in eine Schule zu schicken, ihn nach einer bestimmten Zeit in ein Amt zu setzen, nach einer bestimmten Zeit zu befördern und wieder und wieder zu befördern, kann in der nationalsozialistischen Wirtschaft kein Raum gegeben werden. Im Leben gelten viel härtere Auslesebedingungen, und diese liegen im praktischen Kampf der Wirtschaft. Die Wirtschaft soll also nicht bürokratisiert werden, sondern die freie Entfaltung der persönlichen Initiative allein kann den Fortschritt des Volkslebens und damit des Wirtschaftslebens gewährleisten. Durch die Organisationsform, die der Nationalsozialismus geschaffen hat, sollen die höchsten Fähigkeiten der einzelnen Volksgenossen auf allen Gebieten am wirkungsvollsten zum Einsatz gebracht werden können. Jeder schaffende Deutsche muß unter Beweis stellen, daß er am richtigen Platze steht, und zwar nicht durch Empfehlungen, Examina oder Entscheidungen irgendeiner Aufsichtsstelle, sondern allein durch die Erfolge seiner Leistungen. Wenn jeder Volksgenosse seine höchsten Fähigkeiten nützlich anwendet und die höchste Produktionskraft auf allen Gebieten entwickelt ist, dann muß das zwangsläufig allen zugute kommen; denn jeder Deutsche ist ja nicht nur ein Schaffender, sondern auch ein Empfangender. Je mehr er schafft, desto mehr soll und darf er verbrauchen. Das Ziel ist: die Erhaltung der Volksgemeinschaft, die Erhaltung unserer nationalen Unabhängigkeit und die Freiheit des wirtschaftlichen Lebens. "Der Staat ist nicht der Büttel eines Unternehmers oder eines Arbeitnehmers, sondern er steht über beiden Interessenten und sorgt für Einigkeit nach den Gesetzen der Billigkeit, des Rechts und der Vernunft, die für uns alle gleich sind. Und wer sie nicht befolgen will, wird erfahren, daß über seinem Eigennutz der Gemeinnutz der Nation steht, der durch uns seine Repräsentation erfahren hat. Am Ende wird nur die gesamte Kraft einer Nation die Wirtschaft beschützen und verteidigen. Eine ganze Nation wird heute von einem neuen Marschrhythmus erfaßt, der sie nun begleitet und von dem wir wissen, daß er eines Tages unser Volk in glücklichere Zeiten hineinführen wird." (Adolf Hitler.)
Nationalsozialistischer Wirtschaftsaufbau und seine Grundlagen Ein bildstatistischer Tatsachenbericht Dr. Paul Blankenburg und Max Dreyer |