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Gebt mir vier Jahre Zeit! Dokumente zum ersten 
Vierjahresplan des Führers.

Marxistische
und nationalsozialistische Finanzpolitik

er Mann auf der Bühne des Saales stemmt die Hände fest auf das Pult:

    "Deutsche Volksgenossen!
    180 Milliarden beträgt also die Summe, die Deutschland bis zum Jahre 1988 einschließlich der bisherigen Leistungen und Abtretungen an den Feindbund zahlen soll. Wißt ihr, was das bedeutet? Das bedeutet den völligen Ruin des Deutschen Reiches und die Ablieferung so ziemlich des gesamten Volksvermögens. Das bedeutet eine Schuldenlast von RM. 3.000 pro Kopf jedes einzelnen Deutschen einschließlich aller Greise und Säuglinge. Das bedeutet bei 20 Millionen Erwerbstätigen in normalen Zeiten eine Belastung von RM. 9.000 pro Kopf und in unserer heutigen Zeit bei der ungeheueren Zahl der Arbeitslosen, bei nur 13 Millionen, die in Beschäftigung stehen, eine Belastung von RM. 15.000 pro Kopf jedes einzelnen Erwerbstätigen. Wird euch nicht schwindlig bei dieser Schuldenlast?
          Und wer hat sie euch aufgebürdet? Die marxistischen Schwächlinge, die euch einmal ein Paradies auf Erden versprochen haben und die es schließlich jetzt so weit gebracht haben, daß wir ein ausgehungertes, überschuldetes Volk geworden sind, das nun noch den Rest seines Volksvermögens abzuliefern hat. Dann werdet ihr nur noch Arbeitssklaven für die neuen Besitzer des deutschen Bodens, der deutschen Fabriken, der deutschen Bauernhöfe, für die neuen Besitzer der Häuser, in denen ihr wohnt, der Straßen, auf denen ihr geht, für die neuen Besitzer selbst euerer bescheidenen Heimstatt sein. Denn dann wird euch nichts mehr gehören als nur noch euer nacktes Leben und die Kraft eurer Arme."

Die Stimme des Redners schwillt von Satz zu Satz an. Bleich und atemlos stehen die Tausende von Arbeitern und Arbeitslosen, Hausfrauen und Müttern, die den weiten Saal füllen, in seinem Bann. Zum ersten Male dämmert ihnen auf, welchen Weg sie seit 1918 gegangen sind, und wohin er sie geführt hat.

Als der Redner schließt, als das Heil auf den Führer und das Kampflied brausend verhallt, da haben Hunderte einen dumpfen Druck auf den Schläfen. Selbst die Beamten der Severingschen Polizei, die eigentlich "den Laden auf den Leisten zu schlagen" hatten, stehen benommen und flüsternd beiseite. RM. 15.000 pro Kopf eines jeden Erwerbstätigen. Ewige Fron für fremde Mächte und Hergabe selbst des bescheidensten Besitzes des deutschen Arbeiters zur Abtragung dieser Schuld. So deutlich und klar hat ihnen das noch niemand gesagt. Ob nicht die Nazis doch recht haben? Das ist nun die Frage, die sich die noch Zweifelnden jetzt vorlegen. Einige Wochen später marschieren sie bereits in den braunen Kolonnen.

Inzwischen meldet die Presse, daß die fällige Rate der Reparationszahlungen auf Grund des Youngplanes soeben an die Bank für Internationale Zahlungen nach Basel transferiert worden sei. Die Regierung unterschreibt, zahlt und schweigt. Die Massen hungern und werden mit leeren Worten abgespeist.

So war das schon bei der Annahme des Dawesplanes und des Youngplanes. Die marxistischen Redner und die der bürgerlichen Parteien setzen dem Volk im Reichstag und in den Versammlungen mit vielen Fachausdrücken verbrämte wirtschaftliche und finanzpolitische Abhandlungen vor, die die Massen nicht verstehen, und erklären dann jedesmal aufs neue, daß nun ja alles in Ordnung sei und sie einen großen Erfolg für Deutschland errungen hätten. Das wiederholt sich von Zeit zu Zeit in Abschnitten einiger Jahre. Man rechnet mit dem kurzen Gedächtnis des Volkes und glaubt, ihm nach einigen Jahren das gleiche Stück noch einmal vorspielen zu können.

Rudolf Hilferding
Dr. Rudolf Hilferding
Da ist der jüdische SPD.-Abgeordnete Hilferding einer der eifrigsten Schaumschläger. Er ist seines Zeichens Zahnarzt, und seine wesentlichste Beziehung zum Gebiet der Zahlen und Finanzen besteht in seiner langjährigen Übung im Wurzelziehen. Darum wurde er auch von der SPD. zum Reichsfinanzminister bestellt als der einzige in dieser Fraktion vorhandene "Fachmann". Er ist es in erster Linie, der für die finanzielle Versklavung Deutschlands mitverantwortlich ist. Der deutsche Arbeiter hat noch heute schwer an dem zu tragen, was der Jude Hilferding ihm einbrockte. Der deutsche Arbeiter kann nicht mit zusammengerafften Geldern ins Ausland gehen und seinen Lebensabend ruhig und sorglos in einem feudalen Kurort beschließen. So etwas kann nur Herr Hilferding.

Das, was die nationalsozialistischen Redner in den Jahren des Niedergangs Tag um Tag voraussagten, wofür sie zuerst verlacht und dann wütend bekämpft wurden, was man abstritt und als Ausgeburt der "Nazi-Phantasie" hinzustellen versuchte, das haben dann 20 Millionen Deutsche ganz unmittelbar am eigenen Leibe verspüren müssen: 20 Millionen Arbeitslose und Kleinrentner mit ihren Angehörigen.



 

Der Dawesplan

ach dem Dawesplan, der nur durch die Spaltung der Deutschnationalen Reichstagsfraktion in eine Jasager- und eine Neinsagerhälfte möglich wurde, hatte Deutschland zu zahlen:

vom 1. September 1924 bis 31. August 1925 RM. 1 000 Millionen
1925/26 RM. 1 220 Millionen
1926/27 RM. 1 500 Millionen
1927/28 RM. 1 750 Millionen
1928/29 RM. 2 500 Millionen
ab 1929/30 jährlich RM. 2 500 Millionen
und einen Zuschlag, der sich auf Grund eines sogenannten "Wohlstands-Index" errechnete.

Die Zahlungen des Dawesplanes waren praktisch unbegrenzt. Ein Endtermin der Tributleistungen war auch im Londoner Abkommen vom 30. August 1924 nicht genannt. Deutschland sollte also jährlich zweieinhalb Milliarden zuzüglich der Summe, die sich aus einem "Wohlstands-Index" errechnete, so lange leisten, wie es den Siegermächten gefiel. Der "Wohlstands-Index" war übrigens so angelegt, daß er auch bei einer bloßen Ausdehnung der deutschen Wirtschaft mehrere hundert Millionen Reichsmark zuzüglicher Belastung ergeben hätte.

Im ganzen hat Deutschland unter dem Dawesplan bis zum 31. August 1929 7,98 Milliarden Reichsmark gezahlt.

Eine jährliche Leistung von zweieinhalb Milliarden Reichsmark bedeutete eine Jahresbelastung von 38,70 RM. pro Kopf der Bevölkerung vom Säugling bis zum Greis und eine tägliche Verpflichtung von RM. 6.850.000,--.



 

Der Youngplan

er Youngplan trat am 1. September 1929 in Kraft. Bis zum 31. März 1930 war eine Übergangsregelung vorgesehen. Dann begann ab 1. April 1930 der normale Lauf der Zahlungen. Nach dem Youngplan sollte Deutschland 59 Jahre lang Reparationen zahlen. Die Zahlungen betrugen:

1930/31 RM. 1 795,9 Millionen
1931/2 RM. 1 771,7 Millionen
Sie stiegen von Jahr zu Jahr.
1936/37 sollten sie sich auf RM. 2 019,9 Millionen,
1937/38 RM. 2 055,9 Millionen
belaufen. Die höchste Zahlung war für das Jahr
1965/66 mit RM. 2 428,8 Millionen
vorgesehen. Dann sanken die Zahlungen wieder.

Im letzten Jahr 1987/88 sollten noch rund 897,8 Millionen RM. geleistet werden. Insgesamt sollten auf Grund des Youngplans 115,4 Milliarden RM. Kriegstribute von Deutschland an die Siegermächte abgeliefert werden.



 

Die Gesamtleistungen Deutschlands
aus dem Versailler Diktat

ie Gesamtleistungen Deutschlands aus dem Versailler Diktat beliefen sich bis zum 31. August 1929 nach deutscher Berechnung auf über 67,5 Milliarden Reichsmark. Darin ist der Wert der Abtretungen und des Verlustes der Kolonien nicht enthalten. Zu dieser Summe von 67,5 Milliarden RM. sind noch über 3 Milliarden auf Grunde des Youngplanes hinzuzuzählen, so daß insgesamt über 70 Milliarden RM. geleistet wurden.

Schon ein Bruchteil dieser wahnwitzigen Zahlungen ruinierte die gesamte deutsche Wirtschaft und schädigte das deutsche Volksvermögen, das schon durch den Weltkrieg und das Versailler Diktat außerordentlich geschmolzen war, so stark, daß Deutschland seine Wirtschaft praktisch nur noch mit fremden Krediten aufrechterhalten konnte und jährlich Milliarden im Auslande borgen mußte, um mit diesen geborgten Milliarden wieder die Reparationen zu bezahlen. Die Zinslast der Auslandskredite wurde einer der Hauptposten in den deutschen Haushalten.

Auf Grund des Youngplans hatte Deutschland
bei der Einstellung der Zahlungen noch zu entrichten
RM. 112,3 Milliarden
Deutschland hat gezahlt auf Grund des Versailler
Diktats und des Youngplans vorher
RM.  70,6 Milliarden
Man mutete ihm also insgesamt eine Zahlung von RM. 182,9 Milliarden zu.




 

Deutschlands Auslandsverschuldung

eutschlands private Auslandsverschuldung stieg bis zum Jahre 1930 infolge dieser wahnwitzigen Reparationszahlungen auf 33,3 Milliarden Reichsmark. Rechnet man diese Summe der privaten Verschuldung zu den Forderungen und Leistungen auf Grund des Versailler Diktats und der sich daran anschließenden Zahlungspläne hinzu, so kommt man auf eine Gesamtverschuldung Deutschlands von 216 Milliarden RM. Das Bild, das Redner der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei 1930 und 1931 gaben, wird bei dieser Berechnung noch ungünstiger und die Verschuldung pro Kopf der Bevölkerung noch furchtbarer.

Erst dem nationalsozialistischen Staat ist es gelungen, die Auslandsverschuldung allmählich zu senken und trotz der ungeheueren Leistungen im Inlande und der Anspannung des deutschen Kapitalmarktes bis zum äußersten auch noch wesentliche Auslandskredite abzutragen. Insgesamt gesehen ergibt die deutsche Auslandsverschuldung von 1927 bis 1936 folgendes Bild:

Datum Kurzfristige
Kredite
Langfristige
Kredite
Sonstige
Anlagen
Gesamt-
verschuldung
Desgl. ohne
sonstige
Anlagen
In Milliarden Reichsmark:
Ende 1927 6,6         5,4         4,5     16,5         12,0      
1928 9,0         7,0         5,5     21,5         16,0      
1929 11,7         7,3         6,0     25,0         19,0      
1930 16,0         11,3         6,0     33,3         27,3      
Juli 1931 13,1         10,7         5,9     29,7         23,8      
Nov. 1931 10,6         10,7         5,3     26,6         21,3      
Febr. 1932 10,1         10,5         5,3     25,9         20,6      
Febr. 1933 8,7         10,3         4,2     23,2         19,0      
Sept. 1933 7,4         7,4         4,2     19,0         14,8      
Febr. 1934 6,7         7,2         4,2     18,1         13,9      
Jan. 1936 6,5         6,5         4,0     17,0         13,0      




 

Republikregierung
als Gerichtsvollzieher gegen das Volk

s war für das deutsche Ansehen nicht gerade förderlich, daß z.B. im Verwaltungsrat der Reichsbahn mit der Einführung des Dawesplans vier Ausländer und im Generalrat der Reichsbank sieben Ausländer Sitz und Stimme erhielten. Ihre Aufgabe konnte es natürlich nicht sein, die Verwaltung dieser Unternehmen zum Wohle des deutschen Volkes zu beeinflussen, sondern nur zum Wohle ihrer Auftraggeber. Ein ausländischer Kommissar überwachte die Notenausgabe. Alle Reichsbanknoten mußten den Stempel dieses Kommissars tragen. Wesentliche Teile der Reichseinnahmen aus Zöllen, die Tabak-, Bier- und Zuckersteuer und die Abgaben aus dem Branntweinmonopol wurden verpfändet, Reichsbahn und Industrie durch Schuldverschreibungen zugunsten der Reparationsgläubiger belastet. Der Reparationsagent Parker Gilbert überwachte die deutschen Reparationsleistungen und machte den deutschen Reichsregierungen stets energische Vorhaltungen, wenn die Gestaltung der Reichsausgaben ihm irgendwie das Interesse des deutschen Volkes vor das der Reparationsgläubiger zu stellen schien. Die Regierungen der Novemberrepublik wurden so praktisch zu Gerichtsvollziehern des Reparationsagenten gegen das deutsche Volk gemacht.

Um bei der ungeheueren Verschuldung, den drückenden Auslandsverpflichtungen und den immer weiter steigenden Ausgaben für die wachsende Zahl der Erwerbslosen den Reichshaushalt wenigstens einigermaßen ins Gleichgewicht bringen zu können, blieb den Regierungen der Novemberrepublik nichts weiter übrig, als die Steuerschraube immer fester anzuziehen. Daß sie damit allmählich die Wirtschaft erdrosselten und letzten Endes das Gegenteil von dem herbeiführten, was sie erreichen wollten, vermochten sie nicht zu übersehen. Ein Überblick über die Einnahmen des Reiches an Steuern, Zöllen usw. von 1928-1936 zeigt, wie 1932 die Reichseinnahmen einen nie dagewesenen Tiefstand erreichten. Sie betrugen:

1928/29       9,02 Milliarden RM.
1929/30       9,17 " "
1930/31       9,03 " "
1931/32       7,79 " "
1932/33       6,65 " "
1933/34       6,85 " "
1934/35       8,22 " "
1935/36       9,65 " "
1936/37       11,47 " "

Das Etatjahr 1924 hatte infolge schärfster Sparpolitik und schon sehr hoher Steuern so große Überschüsse gebracht, daß der Bestand der Reichskasse 1924 eine Milliarde Reichsmark betrug. In den Jahren darauf wurde dieser Überschuß durch eine nach dem Urteil des heutigen Reichsfinanzministers Graf Schwerin von Krosigk völlig leichtsinnige Ausgabenpolitik restlos verwirtschaftet. Es begannen die Jahre der Kassennot. Von Zahlungstermin zu Zahlungstermin mußte das Reich die Überbrückungskredite borgen. Der Kredit des Reiches selbst sank in solchem Maße, daß der Versuch der Begebung einer Reichsanleihe im Sommer 1929 nur 179 Millionen erbrachte, während im nationalsozialistischen Staate infolge des Vertrauens zur Staatsführung und zur Wirtschaft jede Reichsanleihe in kurzer Zeit überzeichnet ist. Die Novemberrepublik war schließlich sogar gezwungen, Staatsmonopole zu errichten und zu beleihen. Sie erhielt gegen die Einführung eines Zündwarenmonopols von dem schwedischen Zündholzkönig Ivar Kreuger in seiner Glanzzeit eine Anleihe von 500 Millionen RM.

Unter dem Kabinett Brüning wurden zur Besserung der Reichshaushaltslage ferner in der Zeit von 1931-1932 auf Grund der Notverordnungen 23 verschiedene Steuererhöhungen vorgenommen. Die Einkommensteuer wurde erhöht, die Zuckersteuer verdoppelt, die Krisensteuer der Lohn- und Gehaltsempfänger und der Veranlagten und die Bürgersteuer eingeführt, die Lohnsteuererstattung abgeschafft, die Umsatzsteuer, die Biersteuer, die Tabakszölle und die Steuer auf Zigarren und Zigaretten wurden weit heraufgesetzt.



 

Der Niedergang der Gemeinden

m den Reichsetat nicht noch mehr zu belasten, muß das Reich in der Krise immer mehr Aufgaben den Gemeinden und Gemeindeverbänden überlassen, die schon durch die von Monat zu Monat steigende Zahl der Wohlfahrtserwerbslosen eine ungeheure Last zu übernehmen haben.

Am 10. Mai 1932, kurz vor dem Sturz des Kabinetts Brüning, steht der deutsch-nationale Abgeordnete Dr. Bang auf der Rednertribüne des Reichstages:

          "Wie nahe wir übrigens schon während des letzten Etatjahres trotz aller Notverordnungen, trotz aller steuerlichen Nachhilfen dem Zusammenbruch waren, hat uns Herr Stegerwald sehr offenherzig in einer Rede am Tage nach der Hoover-Botschaft, am 22. Juni 1931, in Kastrop offenbart. Da sagte er: 'Wir standen um Haaresbreite vor dem Abgrund; das dürfe er erst jetzt offen zugeben, vorher habe es nicht gesagt werden dürfen, um keine Kreditverschlechterung herbeizuführen.'
          Ich darf im Anschluß an das gestern Gesagte hervorheben: Das Defizit der Städte im letzten Jahr wird auf 350 Millionen geschätzt. Das Defizit des laufenden Etatjahres schätzt Dr. Mulert auf 750 Millionen, zweifellos sehr optimistisch.
          In Bremen verklagen jetzt die Beamten und Angestellten die Stadt auf Gehaltszahlung. Der Bürgermeister von Essen, Schäfer, sagt: 'Wir stehen mitten in der Katastrophe.' Er erklärt dann wörtlich: 'Wenn es für Gemeinden ein Konkursverfahren wie in der Privatwirtschaft gäbe, hätte die Stadt Essen schon längst Konkurs anmelden müssen, denn sie kann ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen.'
          Aber auf eines möchte ich noch aufmerksam machen: Im höchsten Maße ernst liegen die Dinge vor allen Dingen in Sachsen, wo Mittel für die Unterstützung der Erwerbslosen und der Unterstützungsempfänger fast durchweg fehlen. Hier geht man schon die gefährlichsten Wege, um auch nur der allerdrückendsten Not abzuhelfen: Eingriffe in Girokassen, Zurückbehaltung staatlicher Steuergelder, Inanspruchnahme zweckgebundener Fonds usw....
          Die reine Belastung des Steuerzahlers hat jeweils im Vergleich zum Vorjahre in folgender Progression zugenommen:
                1926: 0,4 Prozent,
                1927: 2,8 Prozent,
                1928: 14,7 Prozent,
                1929: 9,2 Prozent,
                1930: 12,4 Prozent,
                1931: 5,7 Prozent.
    Insgesamt hat seit 1925 eine Steigerung von 45,2 Prozent stattgefunden, und zwar wesentlich bei den direkten Belastungen.
          Es ist selbstverständlich, daß eine solche Entwicklung zum Zusammenbruch führen muß. Beim Unternehmer heißt der Zusammenbruch Pleite, beim Arbeiter heißt er Arbeitslosigkeit. Nächstens werden die Steuern wahrscheinlich mit dem Überfallkommando eingezogen, auf dem Lande soll es ja zum Teil schon so sein."

Vier Tage vorher, am 6. Mai 1932, spricht im Reichstag zum Reichsetat der SPD.-Abgeordnete Dr. Breitscheid. Nach seiner Meinung ist es die böse Krise, die alle guten Absichten der SPD. zunichte gemacht und Deutschland in die Lage gebracht hat, die auch er nicht schöner zu schildern vermag, als sie ist. Irgendeine Entschuldigung muß man ja gegenüber der Arbeiterschaft haben. Und so ist alles, was er auf die schweren Anklagen gegen das marxistische System zu erwidern vermag, der kümmerliche Satz zur Fraktion der NSDAP:

          "...Wenn Sie an die Macht kommen, wenn Sie die außenpolitischen Verhandlungen zu führen haben, dann habe ich die große Furcht, daß Sie dem Auslande viel weitergehende Zugeständnisse machen als ein anderer..."

Herr Breitscheid war kein großer Prophet. Denn seit dem 30. Januar 1933 ist kein Pfennig mehr an Reparationszahlungen an fremde Mächte geleistet worden. Von Zugeständnissen kann angesichts der Wiederaufrichtung der deutschen Wehrhoheit, der Einführung der allgemeinen deutschen Wehrpflicht und der Befreiung Deutschlands von den Versailler Fesseln selbst von Herrn Breitscheid heute auch kaum noch gesprochen werden.



 

Eine Stadt meldet Konkurs an

ie Frankfurter Zeitung bringt in Nr. 218/20 vom 22. März 1932 folgende Meldung:

          "Die Schlesische Boden-Credit-Actien-Bank hat, wie mitgeteilt wird, Antrag auf Konkurseröffnung über die Stadt Köben a. d. Oder gestellt. Die Verschuldung soll sich auf 400.000 RM. belaufen. Gläubiger seien neben dem Staat zum größten Teil Breslauer Banken. - Köben ist eine Kleinstadt von 2.000-3.000 Einwohnern. Von der genannten Gesamtverschuldung dürfte etwas weniger als die Hälfte auf die Hypothekenbank entfallen. An Zinsen sind bereits annähernd 30.000 RM rückständig, woraus zu schließen ist, daß die Stadt schon überaus lange ihren laufenden Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Von Gläubigerseite wird darauf verwiesen, daß die Stadt ihren umfangreichen Waldbesitz zur Mobilisierung heranziehen könnte und müßte. Dabei wird es freilich in erster Linie darauf ankommen, wie weit der Staat mithilft; denn private Interessen werden kaum zu annehmbaren Bedingungen zu finden sein. Vorerst scheint aber Preußen den Fall als nicht besonders ernst zu empfinden; denn bei der langen Dauer der vorausgegangenen Verhandlungen wird auch die jetzt eingetretene Konsequenz vorauszusehen gewesen sein, ohne daß die Aufsichtsbehörde Anlaß zu einer Hilfe sah. Es wird auch sonst beobachtet, daß Preußen sich in erster Linie auf die Finanzsorgen der Großstädte konzentriert und den kleineren Gemeinden geringere Beachtung zuteil werden läßt, obwohl hier nicht sehr große Opfer nötig sein würden. Immerhin ist der Konkurs einer Stadt, ob klein oder groß, ein bemerkenswertes Ereignis, dessen kreditpolitische und rechtliche Folgen den Staat zu einer Stellungnahme zwingen werden. Das zuständige Amtsgericht hat einen Konkursverwalter bestellt."

Diese Meldung berichtet keinen Einzelfall. Denn es gibt noch mehr Städte, die in diesem Jahr 1932 Konkurs anmelden müssen. Die Kreditinstitute geben angesichts der unsicheren Wirtschaftslage Deutschlands schon seit 1929 nur noch kurz- oder mittelfristige Kredite an die deutschen Gemeinden. Langfristige Kredite zu geringeren Zinssätzen gibt es schon lange nicht mehr. So steigt die mittel- und kurzfristige Verschuldung lawinenartig und mit ihnen die Zinslast dafür. An jedem Monatsersten beginnt der Wettlauf der Gemeinden zu den Banken um die Verlängerung ihrer kurzfristigen Kredite. Jede Verzögerung der Verhandlungen hat zur Folge, daß zunächst für einige Zeit die Gehälter nicht gezahlt werden können, die Unterstützungszahlungen eingestellt werden müssen und der gesamte Wirtschaftsbetrieb der Gemeinden ruht. So lebt man von Monat zu Monat von der Hand in den Mund.

Erst der nationalsozialistische Staat hat dieser Zeit der Kassennot ein Ende gemacht und den Gemeinden mit Hilfe des Gemeindeumschuldungsgesetzes vom 21. September 1933 durch Umwandlung der mittel- und kurzfristigen Kredite in langfristige Schulden wieder eine Disposition auf lange Sicht ermöglicht und sie außerdem von den untragbaren Zinslasten befreit, die allmählich eine immer größere Rolle im Gemeindehaushalt zu spielen begonnen hatten. Außerdem gelang es auch, die Gesamtverschuldung der Gemeinden wesentlich zu mindern. Die Übersicht über die Schulden der deutschen Gemeinden und Gemeindeverbände ohne Saarland zeigt in Milliarden Reichsmark von 1928 bis 1937 folgendes Bild:

Gesamtverschuldung langfristige davon
mittelfristige
Inlandsschulden
kurzfristige
Milliarden RM.
1928 6,542         2,570     551       974    
1929 8,763         3,550     1,191       1,048    
1930 10,284         4,241     1,186       1,745    
1931 11,246         5,132     1,149       1,762    
1932 11,295         5,326     1,121       1,668    
1933 11,275         5,182     974       1,764    
1934 11,620         6,903     942       560    
1935 11,729         7,305     809       297    
1936 11,465         7,659     395       162    
1937 10,964         7,395     299       94    



 

Steuerpolitik im nationalsozialistischen Staat

taatssekretär Fritz Reinhardt hat am 1. März 1937 in einer Rede mit wenigen Sätzen Ziel und Weg der Finanz- und Steuerpolitik seit 1933 aufgezeigt:

          "Die Finanz- und Steuerpolitik seit Übernahme der staatlichen Macht durch den Führer ist im wesentlichen abgestellt:
    1. auf Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit,
    2. auf Sicherung der materiellen Grundlage der Finanzierung des Aufbaues einer starken Wehrmacht,
    3. auf Anpassung der Steuern an die bevölkerungspolitischen und sonstigen Grundsätze des Nationalsozialismus und neuerdings
    4. auf Vereinheitlichung der Realsteuern und auf Neugestaltung der Aufgaben und Lastenverteilung der Gebietskörperschaften und schließlich
    5. auf Neuregelung des gesamten staatlichen Finanzausgleichs."

Von 1933 ab war es also das erste Bestreben, durch Steuersenkungen für die Wirtschaft den Anreiz zu schaffen, wieder großzügiger zu disponieren, zurückgestellte Projekte in Angriff zu nehmen und damit in großem Maße Arbeitskräfte neu einzustellen. So wurde die Einkommensteuererleichterung für die Einstellung von Hausgehilfinnen geschaffen, die Gewährung von Ehestandsdarlehen, die Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen und für die Entwicklung neuer Herstellungsverfahren (Reinhardtprogramm vom 1. Juni 1933), die Befreiung neuer Personenkraftwagen von der Kraftwagensteuer usw. Die von 1933 bis 1935 in etwas mehr als 2½ Jahren gewährten unmittelbaren Steuersenkungen belaufen sich auf zirka 1,25 Milliarden RM. Den Steuersenkungen für die breite Masse, namentlich der Lohn- und Gehaltsempfänger, durch die Einkommensteuerreform auf der einen Seite steht auf der anderen Seite die Erhöhung der Körperschaftsteuer gegenüber. Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften, der Personenvereinigungen, der großen Vermögensmassen und der Aktiengesellschaften und Gesellschaften m.b.H.

Bei der Einkommensteuerreform wurden die Steuersätze so gestaffelt, daß die kleineren Einkommen nur in geringem Maße erfaßt wurden, während für die größeren Einkommen Steuersätze bis zu 50 Prozent festgesetzt wurden. Diese Steuerstaffelung ist wirklich sozialistisch zu nennen. Durch die Erhöhung der Körperschaftsteuer ist der gleiche Grundsatz auch auf die Kapitalgesellschaften und Einkommen der großen Vermögen übertragen worden.

Ein weiterer Schritt war die Realsteuerreform, die den Haushalt der Gemeinden auf eine völlig neue Grundlage gestellt hat.

Die Realsteuerreform vom 1. Dezember 1936 ist im wesentlichen eine vorbereitende Maßnahme für die Reichsreform. Sie beseitigt 32 Landesgesetze und schafft für das gesamte Reichsgebiet einheitliches Grundsteuer- und Gewerbesteuerrecht. Sie bestimmt ferner, daß die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer für das gesamte Reich nur noch durch die Gemeinden erfolgen soll und Kreise und Länder als Steuerberechtigte ausscheiden. Dadurch entsteht eine Klarheit und Übersicht im Steuerwesen, die in ganz anderem Maße als vorher rechtzeitig Dispositionen für Reich und Gemeinden möglich macht. Nach der Realsteuerreform wird es nur noch Reichs- und Gemeindesteuern geben.



 

Der schwarze Montag

an schreibt den 13. Juli 1931. Alle deutschen Großstädte sind in Aufruhr. Eine ungeheure Panik hat sich aller Wirtschaftskreise und insbesondere der Sparer bemächtigt. Etwas Ungeheuerliches ist geschehen. Die deutschen Banken haben ihre Schalter geschlossen. Die Regierung ist machtlos. Das, wovon man so lange munkelte, ist zur Tatsache geworden. Und gleichzeitig wird bekannt, daß die durch die ungeheuren Betrügereien beim Nordwollekonzern und durch eine Fülle verfehlter Spekulationen ihres Chefs, des jüdischen Bankiers Jakob Goldschmidt, an den Rand des Ruins gebrachte Darmstädter und Nationalbank ihre Zahlungen eingestellt hat. Was nützt es, daß das Reich die Einlagen dieser Bank garantiert?

Vor den Bankgebäuden und Depositenkassen sammeln sich Tausende von Menschen. Das ganze Wirtschaftsleben stockt. Es können keine Zahlungen mehr geleistet werden. Es kann niemand mehr Aufträge erhalten, und selbst die in vielen Betrieben Mitte des Monats fälligen Gehaltszahlungen müssen unterbleiben. Eine ungeheuere Vertrauenskrise ist ausgebrochen. Man hört es immer wieder: "Wenn sogar eine Großbank, die man für eine der sichersten in Deutschland hielt, zusammenbrechen kann, was gibt es dann noch für Sicherheiten? Wem soll man dann noch glauben und vertrauen?" Das ist die Meinung des kleinen Mannes, die Meinung des Sparers und die vieler Geschäftsleute. Nach Ablauf der Bankfeiertage wird die Höhe der Auszahlungen durch Verordnungen begrenzt. Hätte man das nicht getan, so wäre in wenigen Tagen der Einlagebestand der deutschen Banken wie Schnee an der Sonne geschmolzen und an Stelle des Bankkontos wäre wieder der Sparstrumpf getreten.

Wie konnte es zu einer derartigen Katastrophe kommen? Erst heute, nachdem man Abstand von den Dingen hat, vermag man sie abschließend zu würdigen und zu überschauen. Das Bild, das sich bei dieser Rückschau ergibt, ist noch vernichtender als das Urteil vom Jahre 1931. Denn inzwischen hat das deutsche Volk vier Jahre zäher, stiller und unermüdlicher Aufbauarbeit erlebt. Inzwischen hat es würdigen gelernt, was es heißt, wenn eine Staatsführung mutig und entschlossen zupackt, wenn sie ein Ziel hat und weiß, was sie will.

Die Krise des Jahres 1931, die der Anfang vom Ende war und den völligen Zusammenbruch der Wirtschaft einleitete, hat nur das ungeheuere Ausmaß annehmen können, das sie schließlich erreichte, weil eine unfähige und unentschlossene Regierung es versäumte, rechtzeitig Gegenmaßnahmen zu treffen, um nach den Fehlern der Jahre vorher wenigstens im letzten Augenblick die Katastrophe abzuwenden.

So beginnt der Juni 1931: Drei Jahre wirtschaftlicher Scheinblüte waren fast ausschließlich mit ausländischen Krediten ohne eine solide innere Basis herbeigeführt worden. Im Jahre 1930 hat die schwächliche deutsche Außenpolitik eine weitere Ansehensminderung des Deutschen Reiches zur Folge. Das Vertrauen zu Deutschland und zur deutschen Wirtschaft sinkt immer mehr ab und mit dem Absinken des Vertrauens fließt Monat um Monat ein großer Teil jener Kredite ins Ausland zurück, denen allein die deutsche Wirtschaft ihre dreijährige Scheinblüte verdankt.

Dieses Abfließen der Auslandskredite, auf denen sich das ganze Kartenhaus der Wirtschaftskonjunktur aufbaut, nimmt 1931 beängstigenden Umfang an. Von Juli 1930 bis Mai 1931 sind es 1,25 Milliarden Mark, die so der deutschen Wirtschaft wieder verlorengehen. Bis Ende Juli des gleichen Jahres, zwei Wochen nach dem Tage der Krise, beträgt die Summe der abgewanderten Auslandskredite 4 Milliarden Mark. Damit ist das Schicksal zahlreicher deutscher Betriebe besiegelt.

Am 10. Juni 1931 werden die schweren Verluste beim Norddeutschen Wollkonzern (Lahusen) in Bremen bekannt. Drei Tage später muß der Diskontsatz der Reichsbank um 2 Prozent erhöht werden, weil der Abfluß an Gold und Devisen durch den Abzug der Auslandskredite bei der Reichsbank derartige Formen angenommen hat, daß an einem einzigen Tag 200 Millionen Mark an Devisen verlorengehen. Die in diese Krisenzeit fallende Verkündung des Reparationsfeierjahres durch den Präsidenten Hoover der Vereinigten Staaten von Amerika, der der Wirtschaft der Welt Zeit geben will, sich erst einmal zu erholen, bringt nur eine teilweise Erleichterung für Deutschland. Neben dem Abfluß der ausländischen Kapitalien beginnt dann auch die Kapitalflucht des Inlandes. Die Inhaber größerer Vermögen schaffen wesentliche Vermögenswerte ins Ausland, weil sie kein Vertrauen mehr in die Währung haben.

Die ungeheuren Verluste, die die Darmstädter und Nationalbank beim Zusammenbruch des Norddeutschen Wollkonzerns in Bremen infolge der waghalsigen Spekulationen des Juden Jakob Goldschmidt erlitten hat, machen eine Stützungsaktion notwendig. Die Reichsbank ist außerstande, sich an dieser Stützungsaktion zu beteiligen, die übrigen Banken sehen ebenfalls keine Möglichkeit, dem Unternehmen wirklich grundlegend zu helfen.

Am 11. Juli schlagen die Banken die Verhängung von Bankfeiertagen vor unter rechtzeitiger vorheriger Unterrichtung der Öffentlichkeit. Nach langem Zögern greift schließlich die Reichsregierung - viel zu spät und ohne vorherige Unterrichtung der Öffentlichkeit - auf dieses Mittel zurück und gibt damit dem gesunkenen Vertrauen zum deutschen Bank- und Kreditwesen den letzten entscheidenden Stoß. Mangels genügender Aufklärung ist der Gerüchtebildung Tür und Tor geöffnet. Es setzt ein Sturm auf die Banken an. Gleichzeitig teilt die Darmstädter und Nationalbank die endgültige Schließung ihrer Schalter mit. Zwar übernimmt das Reich die Garantie für die Einlagen, aber erst nach langer Zeit können die Inhaber der Konten wieder beschränkt über ihren Besitz verfügen. Die Zwischenzeit hat jedoch ausgereicht, zahlreichen Betrieben den Gnadenstoß zu geben. Zur Herstellung einer Beruhigung und zur Verhinderung einer Verschleuderung aller deutschen Wertpapiere müssen die Börsen auf eine Reihe von Wochen geschlossen werden. Erst nach 2 Monaten ist es so weit, daß sie ihren Betrieb mit gewissen Einschränkungen wieder aufnehmen können.

Und was hätte nun eine energische Reichsregierung in diesen Wochen der Krise tun können? Dr. Schacht, damals Reichsbankpräsident a.D., hat es immer wieder gesagt: Man hätte einmal ein Transfermoratorium aussprechen müssen, d.h. Einstellung der Überweisung in Deutschland angelegter Kapitalien ins Ausland, zum anderen den ausländischen Gläubigern es freistellen können, den deutschen Schuldner auf ein Reichsmarkkonto bei einer deutschen Bank zahlen zu lassen. Die gekündigten Kapitalien wären so in Deutschland geblieben und hätten zunächst von den Gläubigern zwangsläufig irgendwie wieder der deutschen Wirtschaft nutzbar gemacht werden müssen.

Jakob Goldschmidt
Jakob Goldschmidt
Über den Hauptschuldigen am Zusammenbruch der Darmstädter und Nationalbank, den heutigen Emigranten Jakob Goldschmidt und seine Schiebungen brachte der Völkische Beobachter am 28. Juni 1931 folgenden zusammenfassenden Überblick:

    "Der Bankjude Jakob Goldschmidt und der Zusammenbruch der 'Danat'. - Vom Stinnes-Liquidator zum 125fachen Aufsichtsrat und Ehrendoktor! - Riesige Börsenspekulationen und ihre Folgen!
          Jakob Goldschmidt hatte sich als Aufsichtsrat in 125 der größten Aktiengesellschaften hineingedrängt, er kontrollierte mit seinem Stabe von hauptsächlich jüdischen Direktoren rund 1.200 Aktiengesellschaften (zum Vergleich diene, daß an der Berliner Börse nur 740 Aktiengesellschaften notiert werden). Diesen mit so ungeheuren Machtmitteln ausgestatteten jüdischen Bankier (nach der Süddeutschen Sonntagspost) mit seiner gutgläubigen und großzügigen Danatbank soll nun Carl Lahusen (der Generaldirektor der Norddeutschen Wollkämmerei in Bremen) getäuscht haben, denn Jakob Goldschmidt, der geniale Bankier, der Befehlshaber der großen Armee von Industrieunternehmungen, war 'kein Fachmann und traute dem Lahusen'. Man möchte sagen: Ach, wie herzig! Das gute Jaköble ist getäuscht durch einen Industriellen, von dessen Industrie er nichts verstand, dem er aber 43 Millionen Mark Kredite anvertraute! Wenn die Danatbank 43 Millionen Mark, d.h. dreiviertel ihres Aktienkapitals, der Nordwolle als Kredit gegeben hat, so kann man deren Oberhäuptling, diesen Bankier Jakob Goldschmidt, mit einem Hasardeur vergleichen, der mit seinem Glück stieg und verdient fiel. Die Leute, welche durch die Beratung der Danatbank ihr Geld in Nordwolle-Aktien anlegten, haben es restlos verloren, denn statt 240 Prozent, wie sie noch vor zwei Jahren an der Börse notiert wurden, werten sie heute noch 2 Prozent oder nichts. Mit wessen Geldern spekulierte dieser 'ernste Bankier'? Mit den Einlagen von Hunderttausenden gutgläubiger Sparer! Jakob Goldschmidt sanierte mit 800.000 Mark den marxistischen Vorwärts. Flossen diese 800.000 Mark aus Goldschmidts Privatmitteln oder zahlen sie die enttäuschten Sparer, die ihre Spargroschen zur Danatbank trugen?"



 

Der nationalsozialistische Staat greift ein

er nationalsozialistische Staat hat es nach der Machtergreifung als eine seiner ersten Aufgaben betrachtet, sofort eine Konsolidierung des Bank- und Kreditwesens in die Wege zu leiten. Es wurde ein Untersuchungsausschuß für das Bankwesen eingesetzt, der insbesondere die Ursachen des Bankenkrachs und der Kreditkrise von 1931 prüfte und folgende Fehler feststellte:

    1. unrichtiges Verhalten der Leitung der Kreditinstitute,
    2. übermäßige Aufnahme kurzfristiger Auslandskredite,
    3. Überschätzung der Dauerhaftigkeit des ausländischen Kapitalzuflusses durch die Bankleiter. Als Folgerung daraus Finanzierung des langfristigen Anlagebedarfs zunächst mit kurzfristigen Mitteln in einem Umfang, der die tragbaren Grenzen überschritt,
    4. Einräumung viel zu hoher Kredite an Großfirmen und Konzerne und Vernachlässigung der viel krisenfesteren mittleren und kleinen Betriebe,
    5. unzureichende Liquidität der deutschen Banken.

Der Untersuchungsausschuß hob in seinem Bericht die Tatsache hervor, daß der nationalsozialistische Staat größere und umfangreichere Aufgaben dem Volke gegenüber zu erfüllen hat als das frühere liberalistisch-marxistische Regime, und deshalb in weit stärkerem Umfange einsatzfähige Geldmittel braucht.

Die Herstellung eines den Aufgaben des nationalsozialistischen Staates entsprechenden Geld- und Kapitalmarktes muß das Kernstück einer jeden Neuordnung sein. Der Untersuchungsausschuß forderte deshalb:

    1. Beaufsichtigung aller Kreditinstitute,
    2. Unterwerfung aller Kreditinstitute unter einen Genehmigungszwang,
    3. Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität,
    4. Trennung von Geldmarkt und Kapitalmarkt und damit Sicherung des Spargeschäfts,
    5. [Punkt 5 fehlt leider in unserer Vorlage; Anm. d. Scriptorium]
    6. Überwachung des Kreditgeschäfts und weitgehende Publizität,
    7. zweckmäßige Zusammensetzung des Aufsichtsamts.
Diese grundlegende Umgestaltung des gesamten Bank- und Kreditwesens wurde bereits mit dem Gesetz über das Kreditwesen vom 5. Dezember 1934 durchgeführt. Durch dieses Gesetz sind Kapital und Banken, die vorher die absoluten Herrscher des Wirtschaftslebens waren, zu Dienern der Volkswirtschaft und der Volksgesamtheit gemacht worden, die nach den staatspolitischen und gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen gelenkt werden und unter steter Kontrolle stehen. Alle Kreditinstitute haben jetzt Jahresbilanzen einzureichen, die größeren Monatsausweise. Die Liquidität, also die Zahlungsfähigkeit der Banken, ist durch besondere Vorschriften sichergestellt und die Grenze der Kreditgewährung für jedes einzelne Institut genau festgelegt, so daß sich ein Bankskandal wie der der Darmstädter und Nationalbank nicht mehr wiederholen kann. Die Gewährung von größeren und die Einräumung von ungedeckten Krediten wird durch das neue Gesetz erschwert und eine Grenze für den Eigenbesitz an Aktien, Kuxen und nicht börsengängigen Schuldverschreibungen für die Banken eingeführt. Ferner wird das Notenausgaberecht ausschließlich der Reichsbank übertragen; das Reich erhält ein Aufsichtsrecht über die Staatsbanken.

1937 beseitigt der Führer auch den letzten ausländischen Einfluß auf die Deutsche Reichsbank, der seinerzeit durch den Dawes-Plan geschaffen wurde.

Durch das Gesetz zur Änderung des Börsengesetzes vom 5. März 1934 und das Gesetz über den Wertpapierhandel vom 4. Dezember 1934 wird die Zahl der Börsen von 21 auf 9 verringert. Die Börsen werden der Reichsaufsicht unterstellt und aus jüdischen Spielhöllen wieder zu wirtschaftlichen Umschlagplätzen gemacht. Es wird so verhindert, daß der Aufbau im nationalsozialistischen Staat durch unverantwortliche Börsenmanöver, wie sie in der November-Regierung an der Tagesordnung waren, gestört wird.

Ferner werden durch geeignete Maßnahmen die deutschen Börsen entjudet. Was das bedeutet, zeigt ein Überblick über das deutsche Bank- und Börsenwesen vor 1933. So waren z.B. 1930 485 Privatbanken völlig in jüdischen Händen. Bei einem großen Teil der übrigen Banken war so starker jüdischer Einfluß vorhanden, daß man sie ebenfalls als jüdisch ansprechen konnte. Fast sämtliche leitenden Posten in den Großbanken und insbesondere der D-Banken waren in jüdischen Händen.

An der Berliner Börse saßen im Vorstand der Wertpapierbörse 25 Juden und 11 Nichtjuden, im Vorstand der Produktenbörse 12 Juden und 4 Nichtjuden, im Vorstand der Metallbörse 10 Juden und 2 Nichtjuden. Von 147 Vorstandsmitgliedern waren insgesamt 116 Juden. An der Berliner Wertpapierbörse befanden sich 1930 unter 1.474 Börsenbesuchern 1.200 Juden. An der Produkten- und Metallbörse machten die Juden etwa 99 Prozent der Besucher aus.

Immer wieder wurde vor der Machtübernahme der Zusammenbruch von Zwecksparunternehmungen gemeldet, die wie Pilze aus der Erde geschossen waren. Es waren ausschließlich kleine Sparer, Arbeiter, die ihr Geld diesen Unternehmungen anvertrauten. Das Gesetz über die Auflösung der Zwecksparunternehmungen vom 13. Dezember 1935 hat die minderbemittelte Bevölkerung vor weiterer Schädigung bewahrt.

Alle diese Maßnahmen setzen sich um in eine immer weitere Steigerung des Vertrauens zum Staat und zur Wirtschaft. Nichts vermag besser diese Vertrauenssteigerung zu beweisen als die Entwicklung der Spareinlagen bei den Sparkassen. Ihre Steigerung beträgt von 1933 bis 1937 3,31 Milliarden Reichsmark oder 29,7 v.H.:

Entwicklung der Spareinlagen
bei den Sparkassen
Ende 1929       11 564 Millionen RM
" 1930       12 913 "
" 1931       11 776 "
" 1932       11 450 "
" 1933       12 110 "
" 1934       12 814 "
" 1935       13 785 "
Febr. 1937       14 756 "

Ferner setzt eine immer stärker fortschreitende Senkung der Zinsen und damit Entlastung der Wirtschaft ein. Während z.B. die tatsächliche Verzinsung der Pfandbriefe im Monatsdurchschnitt 1932 8,4 Prozent betrug, sind es Ende 1935 nur noch 4,7 Prozent. Der Zinssatz für kurzfristige Kredite sank im Monatsdurchschnitt von 5,9 Prozent im Jahre 1932 auf 3,3 Prozent im Jahre 1936.

Das Gesetz über die Durchführung einer Zinsermäßigung bei Kreditanstalten vom 24. Januar 1935 und das Gesetz über Zinsermäßigung bei den öffentlichen Anleihen vom 27. Februar 1935 sind die ersten entscheidenden Schritte zu einem umfassenden Zinsabbau, über den die Reichsbank in ihrem Bericht über das Jahr 1936 sagt:

          "Die Zinssätze nahmen entsprechend den Zielen der Geldmarktpolitik eine in der großen Linie weiterhin nach unten gerichtete Entwicklung. Der Privatdiskontsatz paßte sich der jeweiligen Marktlage an und konnte mehrmals auf den in der Nachinflationszeit noch nicht wieder erreichten niedrigen Stand von 2 7⁄8 Prozent gesenkt werden. Der Satz für tägliches Geld bewegte sich fast ständig unter 3 Prozent, auch der Diskont für Reichsschatzanweisungen konnte ermäßigt werden.
          Der Anfang 1935 eingeleitete und mit Erfolg durchgeführte organische Zinsabbau, der eines der wesentlichsten Ziele der Kapitalmarktpolitik der letzten Jahre bildete, wurde durch das Gesetz vom 2. Juli 1936 über Hypothekenzinsen auch auf das schwer übersehbare, aber wichtige Gebiet der Privathypotheken ausgedehnt, deren Verzinsung noch vielfach weit über den landesüblichen Sätzen gelegen hatte. Damit wurde eine Voraussetzung für die Angleichung der Zinssätze für Hypotheken des freien Marktes an die bereits gesenkten Sätze der Anstaltshypotheken geschaffen. Entsprechend dem bei den früheren Zinssenkungen aufrechterhaltenen Grundsatz der Freiwilligkeit und mit Rücksicht auf die Verschiedenartigkeit der am Hypothekenmarkt vorliegenden Kreditverhältnisse wurden Art und Ausmaß der Zinssenkung grundsätzlich der freien Vereinbarung zwischen Gläubigern und Schuldnern überlassen. Als angemessen wurde ein Zinssatz bis 5 Prozent für erststellige und bis 5½-6 Prozent für zweistellige Hypotheken bezeichnet. Auch auf dem Gebiete der Industrieschuldverschreibungen, auf die sich infolge ihrer Eigenart allgemeine gesetzliche Maßnahmen nicht anwenden ließen, haben sich die in ihren Anfängen schon im Jahre 1935 vorhandenen Bestrebungen zur Zinssenkung weitgehend durchgesetzt, nachdem schon bei den neu herausgegebenen Schuldtiteln dieser Art niedrigere Zinssätze gewählt worden waren. Für den größten Teil der Industriegesellschaften, die bei ihren Konversionsangeboten durchweg einen vollen Erfolg zu verzeichnen hatten, hat sich ebenfalls ein Satz von 5, in einigen Fällen sogar von 4½ Prozent ergeben."

Die beste Würdigung der Arbeit dieser vier Jahre auf dem Gebiet des Finanzwesens ist das, was der Reichswirtschaftsminister und Reichsbankpräsident Dr. Schacht am 16. März 1937 sagte:

          "Ich darf heute feststellen, daß wir, obwohl das Kreditvolumen über den ursprünglich übersehbaren Rahmen hinaus ausgeweitet werden mußte, die finanziellen Dinge dieser vier Jahre hindurch, sowohl aufbringungsmäßig als auch währungspolitisch, gemeistert haben. Damit haben jene Propheten außerhalb unserer Grenzpfähle unrecht bekommen, die uns schon lange den Zusammenbruch von Wirtschaft und Währung vorausgesagt haben. Es hilft diesen falschen Propheten nichts, daß sie nun die Meisterung unserer bisherigen Finanzierungsvorhaben hier und da als ein 'Wunder' bezeichnen. Für einen Finanzpolitiker gibt es keine Wunder.
          Wir wissen sehr gut, auf welchen Gebieten unsere Mittel unerschöpflich sind und auf welchen es höchster Klugheit bedarf, um mit dem nur spärlich Vorhandenen die gesteckten Ziele zu erreichen. Wir haben nie einen Zweifel darüber gelassen, daß die Finanzierung zu diesen letzteren Gebieten gehört, allerdings auch nie darüber, daß wir trotzdem an dieser Frage nicht scheitern werden, weil und solange wir nicht ins Blaue hinein finanzieren. Das Besondere und Schwierige der deutschen Lage liegt nur darin, daß infolge von Krieg, Inflation, Reparationen und Systemmißwirtschaft die kapitalmäßige Untermauerung der deutschen Wirtschaft mangelhaft ist.
          Freilich wird unser Schmerz darüber, daß Deutschland nicht zu den reichen Ländern gehört, gemildert, wenn wir bei einem Rundblick in Europa feststellen müssen, daß auch die reichen Länder nicht ohne Sorge sind. Geld allein macht nicht glücklich, man muß es auch richtig anwenden können.
          Das ganze Geheimnis, woher denn eigentlich das Geld für unsere großen Vorhaben, wie Arbeitsbeschaffung und Wehrhaftmachung, kommt, ist in Wirklichkeit nichts anderes als eine Angelegenheit der finanziellen Disziplin. Wie es nicht immer die zahlenmäßig größeren Heere sind, die Schlachten gewinnen, sondern oft genug die straffe Führung einer kleinen Armee die Entscheidung erzwingt, so kommt es auch bei knappen finanziellen Mitteln in erster Linie darauf an, wie sie eingesetzt werden. Bereits in den ersten Monaten nach der endgültigen Machtergreifung wurden alle Fäden des deutschen Geld- und Kapitalwesens in einer Hand vereinigt und damit eine Handhabe gewonnen, durch die der Geld- und Kapitalmarkt in seiner Leistungsfähigkeit entscheidend gesteigert wurde. Obenan stand die Emissionsbeschränkung, die den Vorrang der Finanzierungsbedürfnisse des Reiches sicherstellte. Hinzu kamen die Neuordnungen des Bank-, Kredit- und Börsenwesens, die nach und nach auf alle Kreditbeziehungen ausgedehnte Zinssenkung, durch die allmählich das überhohe Zinsniveau in Deutschland abgebaut werden konnte, ferner die Ordnung der öffentlichen, insbesondere der kommunalen Haushalte und schließlich eine Reihe von kleineren Einzelmaßnahmen.
          In dem Maße, wie das Kreditwesen in Deutschland wuchs, mußten unsere Bestrebungen darauf abgestellt sein, die in die Wirtschaft hinausfließenden Gelder wieder einzufangen. Das geschah einmal dadurch, daß wir langfristige Reichsanleihen auflegten. Die bisherigen Konsolidierungserfolge sind bekannt und zeigen, in welchem erfreulichen Umfange wir auf diesem Wege voranschreiten konnten. Das geschah ferner dadurch, daß wir auch die kurzfristig zur Verfügung stehenden Mittel der Wirtschaft im Wege der Solawechselaktion der Deutschen Golddiskontbank oder auf andere Weise heranzogen, sie den öffentlichen Finanzierungsvorhaben dienstbar machten und damit währungsmäßig nachteilige Auswirkungen der Kreditausweitung ausschalteten."

Und heute steht der nationalsozialistische Staat gerade auch auf dem Gebiete der Finanzgebarung fester denn je, weil er nicht wie die Regierungen der parlamentarischen Zeit nach fremder Hilfe ausschaut, sondern auf die eigene Kraft vertraut!


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Anmerkung

"Insgesamt hat seit 1925 eine Steigerung von 45,2 Prozent stattgefunden..." Dies ist ein Denkfehler des Verfassers: man kann die Jahresprozentsätze nicht einfach addieren. Der Vergleich mit dem jeweiligen Vorjahr beinhaltet lediglich den einfachen Preisanstieg. Der sich steigernde Gesamtanstieg der Inflation über mehrere Jahre errechnet sich jedoch nach dem Grundsatz der Zinseszinsen, da jede neue Prozentzahl auch den gleichen zusätzlichen Prozentsatz der vorhergehenden Prozentsätze mit sich bringt. Der Gesamtanstieg bis 1931 war also noch höher als hier angegeben und belief sich in der Tat auf 53,6%, nicht "nur" auf 45,2%! (Anm. d. Scriptorium.) ...zurück...


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