Aus jüdischer Korruption zu neuer Wirtschaftsblüte
Die Wirtschaftsmoral
Berlin, den 13. Dezember 1920.
er Preußische Minister fürWissenschaft, Kunst und Volksbildung (in Urschrift): Durch Boten! Persönlich!
An Von Herrn Georg Sklarz erhielt ich das beil. Schreiben. Ich gebe es Ihnen im Original weiter, damit Sie selbst sehen, um was es sich handelt. Da in den Sklarz-Prozessen auch eine ganze Reihe führender Politiker als Zeugen vernommen werden, so z.B. Scheidemann, Ulrich Rauscher (unser neuer Gesandter in der Republik Georgien), Reichstagsabgeordneter Otto Wels, der 1. Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei, auch meine Wenigkeit und zahlreiche andere, so sind diese Prozesse in der Tat nicht ohne ein gewisses politisches Interesse. Ich weiß wohl, daß es ganz ungewöhnlich ist, wenn ein Prozeßbeteiligter unmittelbar um eine Audienz bei dem höchsten Justizbeamten des Landes nachsucht, in Anbetracht des politischen Beigeschmacks und insbesondere der politischen Ausschlachtung [im Original unterstrichen] des ganzen sogenannten Falles Sklarz aber wäre ich Ihnen doch zu Dank verpflichtet, wenn Sie hier einmal eine Ausnahme machen und Herrn Sklarz zu einer kurzen Rücksprache empfangen wollten. Haben Sie bitte die Freundlichkeit, ihm nach seiner auf dem Briefe vermerkten Wohnung Nachricht zukommen zu lassen, ob und wann er einmal bei Ihnen vorsprechen darf.
Ihr Ihnen sehr ergebener gez. Haenisch Es ist schon richtig, diesen Brief schrieb ein aktiver preußischer Minister der Novemberrepublik an seinen Kollegen von der Justiz, um ihn zu veranlassen, das Verfahren gegen einen der übelsten Schieber jener Zeit stillschweigend einstellen zu lassen, weil auch der Kultusminister Haenisch (SPD.) in dieses Verfahren verwickelt war. Es ist einer von Hunderten solcher Briefe, die Minister und Staatssekretäre, Parlamentarier und hohe Funktionäre der Novemberrepublik sich gegenseitig schrieben, um entweder ihre Schiebungen decken zu lassen oder um irgendwelche ostjüdischen Gauner von Amt zu Amt weiter zu empfehlen und ihnen so ihr Handwerk zu erleichtern.
Dieser Brief des SPD.-Ministers wurde geschrieben in einem Jahre, in dem bereits
die völlige Entwertung der deutschen Währung begann, als man den
Arbeiter mit entwerteter Papiermark satt zu machen versuchte und das
deutsche Volk durch die Inflation der Währung um seine gesamten
Spargroschen betrug. In einer Zeit, in der ein wesentlicher Teil des deutschen
Volksvermögens ausländischen Schiebern in die Hand gespielt
wurde, die sich der Förderung hoher und höchster Stellen erfreuen
konnten und bei Ministern und
Staatssekretären ein- und ausgingen. Ein Schieberskandal nach dem
anderen erschütterte die Wirtschaft, und es hat an Versuchen
völlig verkommener marxistischer Bonzen der Novemberrepublik nicht
gefehlt, alle diese Skandale zu unterdrücken und nach Möglichkeit
das Volk im unklaren darüber zu halten.
Der Skandal um die Juden Sklarz
en Auftakt zu diesen Schieberskandalen lieferten die Brüder Sklarz, fünf Juden, die schon beim Rat der Volksbeauftragten im November 1918 ein- und ausgingen und innerhalb eines Jahres Millionäre wurden.
Der gerissenste der Brüder Sklarz war Georg. Er führte, wie alle jüdischen Schieber jener Zeit, ein großes Haus, gab elegante Gesellschaften und ließ es an Geschenken für SPD.-Minister und -Staatssekretäre und ihre Frauen niemals fehlen. Bezeichnend ist, daß der jüdische Privatsekretär von Georg Sklarz, Sonnenfeld, sein Büro in der Reichskanzlei hatte. Sklarz verfügte über einen Ausweis, persönlich unterschrieben vom Reichswehrminister Noske, der an alle Behörden die Weisung gab, dem Inhaber Schutz und Hilfe zu gewähren und ihn insbesondere zum Ankauf von Lebensmitteln aller Art berechtigte. Das Brot deutscher Arbeiter wurde also bedenkenlos einem jüdischen Schieber für seine Zwecke in einer Zeit ausgeliefert, in der noch Millionen hungerten. Aus dem Bericht des Ersten Staatsanwalts beim Landgericht Berlin vom 20. Januar 1920 geht hervor, daß bei Sklarz ein Bild des SPD.-Ministerpräsidenten Scheidemann mit eigenhändiger Widmung und eine Privateinladung zum SPD.-Reichswirtschaftsminister Robert Schmidt gefunden wurden. Noske stellte selbst der Schwiegermutter des Sklarz und seinen jüdischen Gehilfen die gleichen Generalausweise zur Verfügung. Sklarz erhielt u.a. 1919 die Lieferungen für das Regiment "Reichstag" und andere Zweckverbände. Als schließlich Versuche um Abwürgung des Verfahrens gegen Sklarz an der Ehrlichkeit des Staatsanwaltsrats Gutjahr scheiterten, wurde dieser einfach in ein Disziplinarverfahren verwickelt, beurlaubt und die Angelegenheit einem anderen Bearbeiter übergeben, der auch prompt das Verfahren einstellte. Gutjahr wurde auf Kosten der Staatskasse vom Disziplinarhof freigesprochen. Aus der Urteilsbegründung ist bezeichnend die Feststellung, daß der jüdische SPD.-Staatssekretär Weißmann, Staatskommissar für die Öffentliche Ordnung, zu Gutjahr wörtlich gesagt hat: "Lieber Gutjahr, was meinen Sie, wenn ich dem Sklarz sagen würde, geben Sie dem Gutjahr drei Millionen Mark, dann faßt er sämtliche Protokolle so, daß nichts herauskommt?" Das Organ der USPD., Die Freiheit, bescheinigte Herrn Weißmann, daß er einer der berüchtigtsten Spieler Berlins und in allen Spielklubs zu Hause sei. Weißmann selbst hat trotz vielfacher Vorwürfe, die immer wieder gegen ihn erhoben wurden, insbesondere des Vorwurfs der Korruption und der Schiebung, niemals wegen eines dieser Vorwürfe eine Klage angestrengt. Die nach der Machtergreifung vorgenommenen Untersuchungen haben ergeben, daß nicht nur alle gegen Weißmann vorgebrachten Vorwürfe berechtigt gewesen sind, sondern daß sogar der Verdacht des Falschspiels gegen Weißmann besteht.
David, Judko und Henry Barmat und ihre marxistischen Freunde
Als die ganze Herrlichkeit zusammenbrach, geriet eine ganze Reihe großer Unternehmungen und Banken mit in den Strudel und viele Tausende von Werktätigen kamen um ihren Arbeitsplatz. 70 Millionen Mark betrug der Verlust, von dem die Hälfte die Preußische Staatsbank und damit das deutsche Volk zu tragen hatte. Der Skandal war so riesengroß, daß schließlich der SPD.-Reichskanzler Bauer, der sich sogar goldene Zahnstocher hatte schenken lassen, zurücktreten mußte. Der Zentrumspostminister Höfle wanderte sogar vom Ministerstuhl in das Gefängnis, weil er den Barmatschen Gesellschaften auf Reichskosten Millionenkredite gegeben und dafür einige hunderttausend Mark Bestechungsgelder angenommen hatte.
Auch im Falle Barmat setzten Versuche ein, das Verfahren abzuwürgen und
nach Möglichkeit alles zu vertuschen. Erst 1928 wurde Judko Barmat,
obwohl er das Reich um 38 Millionen Mark geschädigt hatte, zu nur elf
Monaten Gefängnis verurteilt.
Iwan Baruch Kutisker
Die jüdischen Reichsbannergenossen Sklarek ie drei Brüder Leo, Max und Willy Sklarek bandelten mit den SPD.-Bonzen der Berliner Stadtverwaltung an.
Der Nerzpelz, den die Brüder Sklarek dem Oberbürgermeister Böß geschenkt hatten, der auf Grund des Untersuchungsergebnisses schleunigst von einer Amerikareise zurückgeholt werden mußte, kostete diesem die Stellung. Genosse Brolat, der Generaldirektor der Berliner Verkehrs-Gesellschaft und Vorsitzende der SPD.-Stadtverordnetenfraktion, ließ sich seidene Hemden, das Stück zu 70 Mark, schenken. Zu den bestochenen Freunden der Sklarek gehörten ferner der SPD.-Bürgermeister Schneider und der kommunistische Stadtrat Gaebel, die auch sämtlich verurteilt wurden. Sie machten auf Kosten der Sklarek kostspielige und luxuriöse Auslandsreisen und Jagdpartien. Die Freundschaft der SPD. und der KPD. erwarben sich die Sklarek durch Spenden für Reichsbanner und Rote Hilfe. Dem Reichsbanner traten sie auch als Mitglieder bei. Die Gerichtsverhandlung ergab, daß bei den Gelagen, die die Sklarek mit den Bonzen der Stadtverwaltung abzuhalten pflegten, buchstäblich der Sekt aus Weinkübeln getrunken und der Kaviar aus Töpfen gegessen wurde.
Dieses Mal wurde jedoch schärfer zugefaßt. In dem Prozeß
gegen die Brüder Sklarek lautete das Urteil gegen Leo und Willy Sklarek auf
4 Jahre Zuchthaus und 5 Jahre Ehrverlust.
Zentrums-Hirtsiefer und SPD.- Südekum
iese Skandale sind nur die bezeichnendsten aus den
Jahren der Novemberrepublik. Die Liste kann mühelos durch eine
Fülle gleichartiger Prozesse aus dem ganzen Reich ergänzt werden.
Der Skandal um den Zentrumsminister Hirtsiefer ist noch in aller
Erinnerung, und ebenso der um den preußischen SPD.-Finanzminister
Südekum, der sich von seinem eigenen Ministerium für wenige
Pfennige das ganze Schloß Glienicke mietete und dort Hof hielt.
SPD.-Stadtrat Schüning und der Behala-Skandal
in weiteres unerfreuliches Kapitel in der Geschichte der
Korruptionsskandale der Republik ist der Fall Behala. Der
Berliner SPD.-Stadtrat Schüning verschob 1922 mittels
gefälschter Gutachten und verschleierter Bilanzen als Dezernent
für das städtische Hafenwesen die gesamten Berliner
Hafenanlagen an einen ausländischen Konzern und wurde
dafür mit einem Riesengehalt Generaldirektor der von diesem
Konzern gegründeten
Berliner Hafen- und Lagerhaus-AG. Die später durchgeführte
Untersuchung ergab, daß Schüning etwa RM. 100.000
Bestechungsgelder angenommen hatte.
Die "Frankfurter Allgemeine..."
er erinnert sich nicht noch des Skandals um den
Zusammenbruch der Frankfurter Allgemeinen Versicherungsgesellschaft,
der in erster Linie durch ungeheuerliche Spekulationen der jüdischen
Direktoren herbeigeführt wurde und eine ganze Reihe von Firmen mit in den
Strudel riß. Die Juden Philipp Becker und Kirschbaum
wurden als die Hauptschuldigen an dem Skandal festgestellt. Es ist bezeichnend,
daß auch hier fast ausschließlich Juden durch den Zusammenbruch der
Gesellschaft belastet wurden, darunter Hersch Chaim Ehrlich.
Jakob Goldschmidt und Lahusen
er Zusammenbruch des Nordwolle-Konzerns
der Gebrüder Lahusen in Bremen, der das Ende der
Darmstädter und Nationalbank mit sich brachte, kommt zu einem
wesentlichen Teil auf das Konto des Juden Jakob Goldschmidt, des
Hauptgeschäftsinhabers der Darmstädter und Nationalbank, des
Allgewaltigen der deutschen Bankwelt, der einen wesentlichen Teil der Schuld an
dem Wirtschaftszusammenbruch des Jahres 1931 trägt und dessen
Darmstädter und Nationalbank bei ihrem Sturz Tausende von Existenzen
mit in den Abgrund nahm.
Der jüdische Minister Asch
n Mecklenburg machte sich z. B. der jüdische
Minister Asch gleichzeitig zum Direktor einer Filmgesellschaft, die er dann
staatlich förderte und von der er neben seinem Ministergehalt erhebliche
Summen bezog. Die Bilanz der Schiebungen, die er beging, betrug 76 Millionen
Mark. Diese Schuld bürdete er einem Lande mit 580.000 Einwohnern auf!
Wirtschaftsbarometer in der Novemberrepublik ie Scheinblüte, die mit geborgten Auslandskrediten von 1927 ab im deutschen Wirtschaftsleben herbeigeführt worden war, machte sehr schnell einer tiefen Ernüchterung Platz, und die Zahlen der Geschäftszusammenbrüche erreichten im Krisenjahr 1931 einen nie dagewesenen Höhepunkt. Sie ist zugleich ein wertvolles Barometer des Wirtschaftslebens in der Novemberrepublik:
Und von 1933 ab Wirtschaftsaufstieg on 1933-1936 dagegen ist ein ständiges Abnehmen der Wirtschaftszusammenbrüche zu verzeichnen:
Insgesamt sind also von 1929-1932 89.000 Firmen auf der Strecke geblieben, über dreimal so viele wie in den Jahren 1933 bis 1936. Durch diese Krise des Wirtschaftslebens wurde die industrielle Erzeugung 1932 bis auf den Stand des Jahres 1895 zurückgeworfen, und 1932 beispielsweise in Deutschland nur mehr so viel Eisen und Rohstahl erzeugt wie etwa 1888. Es betrug die Erzeugung
Auch hier wieder in wenigen Jahren ein verblüffender Wirtschaftsaufstieg, der die Zahlen des besten Konkjunkturjahres 1929 schon erheblich übersteigt. Will man im übrigen die Zahlen des Jahres 1929 würdigen, so muß man berücksichtigen, daß darin zu einem wesentlichen Teil Reparationslieferungen enthalten waren, für die das Deutsche Reich keinen Gegenwert erhielt. Das gleiche gilt für den zweiten besonders wichtigen Werkstoff der deutschen Industrie, für die Kohle. Hier ist bis 1931 ein Teil der Förderung für Reparationsleistungen abzuziehen. Die Statistik der Steinkohlen- und Braunkohlenförderung zeigt von 1929 bis 1936 folgendes Bild:
Das sind Zahlen, die für sich selbst sprechen. Nichts vermag die Leistung des nationalsozialistischen Staates in den ersten vier Jahren des Aufbaues besser zu unterstreichen als eine solche nüchterne Wiedergabe von Ziffern. In der gleichen Zeit, in der die Steinkohlenförderung im Deutschen Reich um 44,4% stieg, beträgt die Steigerung in Großbritannien nur 10,3%, während Frankreich einen Rückgang von 3,5% zu verzeichnen hat. In der chemischen Industrie stieg der Halbstoffverbrauch (Kohle) von der Meßzahl 51 im Jahre 1932 auf 96 im Jahre 1936 und in der Maschinenindustrie die Meßzahl des Maschinenversandes von 38 im Jahre 1932 auf 98 im Jahre 1936. Der Gesamtwert der deutschen industriellen Erzeugung, der 1929 noch eine künstliche Höhe von 83,76 Milliarden Mark erreichte, ergibt folgendes Bild:
Erst seit 1933 ist die deutsche Wirtschaft allmählich wieder in den Stand gesetzt worden, Neu- und Erweiterungsbauten vorzunehmen, den Maschinenpark zu vergrößern und zu modernisieren, die Produktionsanlagen wieder normal zu unterhalten und die notwendigen Ersatzanlagen zu schaffen. Die normale Abschreibung der vorhandenen Anlagen ohne Einrechnung notwendiger Neu- und Erweiterungsbauten hätte im Jahre 1932 bereits 5,9 Milliarden Mark betragen müssen. Ein Vergleich mit der nachfolgenden Aufstellung zeigt, daß die deutsche Wirtschaft 1932 bereits weitgehend von der Substanz lebte.
Der Wert der Neu- und Ersatzanlagen zusammen betrug:
Die Umsätze des deutschen Handwerks betrugen im Jahre
Auch der Einzelhandel kann mit seinem Umsatz zufrieden sein, der
Während 1922 ein wesentlicher Teil der deutschen Fischereiflotte in
den Häfen auflag, herrscht heute Mangel an Fangschiffen. Die Erträge
der deutschen Seefischerei sind gestiegen von
Die Kapitalsanlagen in Lebensversicherungen, die noch am krisenfestesten waren, weisen die beachtliche Steigerung um 1,8 Milliarden RM. in den letzten vier Jahren auf insgesamt 5,5 Milliarden RM. auf.
Besonders eindrucksvoll ist die Steigerung des gesamten deutschen
Volkseinkommens um zirka 17 Milliarden RM. innerhalb von vier Jahren. Es
erhöhte sich von 45,2 Milliarden RM. im Jahre 1932 auf rund 62 Milliarden
RM. im Jahre 1936.
Der deutsche Außenhandel s ist ein alter kaufmännischer Grundsatz, daß man nur so viel Geld ausgeben kann, wie man einnimmt. Eine Übersicht über die Bilanz des deutschen Außenhandels in der Novemberrepublik zeigt, daß man dort ohne jede Planmäßigkeit wild darauflos wirtschaftete und die Scheinblüte der Wirtschaft nicht zuletzt auch mit Hilfe einer durch Auslandskredite künstlich gesteigerten übermäßigen Einfuhr zustande kam. Von 1924 bis 1929 weisen nur 2 Jahre einen ganz geringen Ausfuhrüberschuß auf, während die anderen Jahre riesige Einfuhrüberschüsse zeigen:
Es ist besonders interessant, daß die Hauptniedergangsjahre 1930 bis 1932 Deutschland noch eine verhältnismäßig starke Ausfuhr brachten. Es muß aber berücksichtigt werden, daß in dieser Ausfuhr einmal noch Sachlieferungen auf Grund der Reparationen enthalten sind und außerdem eine Abzahlung der in den Jahren der Scheinblüte aufgenommenen Auslandskredite mit Hilfe einer verstärkten Warenausfuhr vorgenommen wurde, für die Deutschland in diesen Jahren keinen Gegenwert erhielt. Außerdem war der Inlandsmarkt infolge der steigenden Arbeitslosigkeit und der Verelendung des gesamten Mittelstandes völlig zusammengebrochen, so daß die zinsenfressenden Lagervorräte der deutschen Wirtschaft mangels jeder Absatzmöglichkeit im Inlande immer mehr wuchsen und ins Ausland abgestoßen werden mußten. Die außerordentlich hohe Einfuhr in den ganzen Jahren vor der Machtergreifung bestand zu einem wesentlichen Teil in Nahrungs- und Genußmitteln. Man kaufte in ungeheuren Mengen Nahrungs- und Genußmittel aller Art im Auslande, während gleichzeitig die deutsche Landwirtschaft zugrunde ging und für ihre Erzeugnisse keinen Absatz fand. Auf den größten Teil dieser Nahrungsmitteleinfuhr ist durch die Leistungssteigerung der deutschen Landwirtschaft seit 1933 und durch eine geordnete Marktregelung Verzicht geleistet worden.
Im nationalsozialistischen Deutschland wird nur so viel vom Ausland eingekauft,
daß der Wert der Einfuhr mit dem Wert der Ausfuhr industrieller
Erzeugnisse bezahlt werden kann. Der Außenhandel ist seit 1932
zunächst zahlenmäßig zurückgegangen, zieht seit
1936 allerdings schon wieder an, ein Ergebnis mühevoller Arbeit und
ein Zeichen dafür, daß die deutsche Qualitätsarbeit vom
Weltmarkt nicht zu verdrängen ist. Der Rückgang hatte einmal als
Ursache die Wirtschaftskrise in zahlreichen Ländern, die früher als
Absatzmärkte in Frage kamen, in den letzten Jahren aber selbst zu einer
wesentlichen Einfuhr nicht in der Lage waren, ferner die Abwertung der
Währungen in großen Teilen des Auslandes, die zu einem
verschärften Konkurrenzkampf führte, schließlich auch die
Boykotthetze der ausgewanderten Juden und ihrer internationalen Sippschaft.
Den Schaden dieser Entwicklung tragen nicht Deutschland
und das deutsche Volk. Denn inzwischen
sind - abgesehen von der Belebung der Ausfuhr - die notwendigen
Maßnahmen getroffen worden, Deutschland so weit wie möglich von
jenen Waren unabhängig zu machen, die eingeführt werden
müssen. Dadurch erhalten die deutsche Industrie und die deutsche
Arbeiterschaft zusätzlich neue Arbeit, die den ausländischen
Betrieben verlorengeht. Deutschland hat diese Entwicklung nicht absichtlich
herbeigeführt. Die Versuche, es durch Boykott auf die Knie zu zwingen,
sind jedoch kläglich gescheitert und haben nicht zuletzt
Deutschland auf den heute eingeschlagenen Weg in der Gestaltung seiner
Wirtschaft geführt.
Die wirtschaftspolitischen Beziehungen zum Auslande ie wirtschaftspolitischen Beziehungen Deutschlands mit dem Ausland konnten seit 1933 außerordentlich vielfaltig gestaltet werden. Aus der Zahl der Verbindungen und Vereinbarungen allein geht schon hervor, daß Deutschland gar nicht daran denkt, eine Isolierung anzustreben, sondern auf einen lebendigen Austausch mit den Staaten der Welt Wert legt.
Handelspolitische Beziehungen bestehen in Form von Handelsabkommen,
Freundschaftsverträgen, Vereinbarungen, Abmachungen durch
Notenwechsel mit insgesamt 62 Staaten. Zahlungs- und Verrechnungsabkommen
sind mit 32 Ländern abgeschlossen worden. Abkommen zur Vermeidung
der Doppelbesteuerung bestehen mit 16 Ländern. Außerdem ist
Deutschland an 39 Kollektivverträgen beteiligt.
Wandlung der Wirtschaftspolitik ie außerordentliche Leistungssteigerung in den Jahren 1933 bis 1937 auf dem Gebiete der deutschen Wirtschaft wäre nicht möglich gewesen ohne einen grundsätzlichen Wandel der gesamten Wirtschaftspolitik und ohne eine ganze Reihe von neuen gesetzgeberischen Maßnahmen, die der Durchführung einer nationalsozialistischen Wirtschaftspolitik den gesetzmäßigen Unterbau gaben. Daß bei dieser gesetzgeberischen Arbeit kein Gesichtspunkt außer acht gelassen, sondern Zug um Zug nach einem einheitlichen Plan vorgegangen wurde, ist ganz besonders bezeichnend für nationalsozialistische Wirtschaftsführung. Man kann die wichtigsten wirtschaftspolitischen Maßnahmen - abgesehen von den Maßnahmen auf dem Kreditgebiet (siehe Abschnitt Finanzpolitik) - etwa in drei große Gruppen aufgliedern, wobei das soeben geschilderte Gebiet des Außenhandels außer acht gelassen werden kann: 1. Schutz und Förderung aller derjeniger Wirtschaftszweige, die, an sich lebensfähig, durch falsche politische Grundeinstellung und falsche Maßnahmen des Weimarer Systems besonders notleidend geworden waren. Das gilt in erster Linie für das Handwerk und den Einzelhandel. 2. Höchste Entfaltung aller produktiven Kräfte in Deutschland, Förderung der Unternehmerinitiative; Hervorhebung des Wertes der schaffenden Persönlichkeit in der Wirtschaft im Gegensatz zu anonymen Kapitalgesellschaften (Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften vom 5. Juli 1934). In diese Gruppe fällt auch alles, was zur Erhöhung der Erzeugung von Kraftstoffen (Energiewirtschaft) und von Rohstoffen aller Art getan wurde, weil nur dann in Deutschland eine gesunde Wirtschaft blühen kann, wenn diese Stoffe verfügbar sind. Diese Maßnahmen beginnen bereits im Jahre 1933, haben aber erst systematische Zusammenfassung und konsequente Durchführung im neuen Vierjahresplan erhalten. 3. Maßnahmen zur Steuerung der Preise. Es lag von Anfang an im Plan der Reichsregierung, nicht eine vorübergehende "Konjunktur" auf wirtschaftlichem Gebiet herbeizuführen, sondern eine dauernde Gesundung der deutschen Wirtschaft anzustreben. Es wäre ein leichtes gewesen, nach den ersten großen Erfolgen der Arbeitsschlacht auch die Löhne zu erhöhen und Preissteigerungen zuzulassen. Das hätte aber die Gefahr eines baldigen Rückschlages heraufbeschworen. Dem nationalsozialistischen Staat konnte nichts daran liegen, vorübergehende Erfolge zu erzielen, um dann nach wenigen Jahren eine neue Krise mit all ihren Begleiterscheinungen, mit Geschäftszusammenbrüchen, Preisstürzen, Massenentlassungen in Kauf zu nehmen. Die Wirtschaftspolitik des Dritten Reichs ist einen anderen Weg gegangen. Sie hat den Volksgenossen Arbeit gegeben, sie hat die Erzeugung in der Industrie gewaltig gesteigert; die Umsätze im Handel sind dementsprechend gewachsen, die Mengen der Güter, die auf Schienen, Binnenwasserstraßen und über See transportiert werden, haben zugenommen - im ganzen: die Wirtschaftspolitik hat sich bewußt auf Erhöhung der Arbeitsleistung und Gütererzeugung eingestellt, nicht aber auf die Steigerung der Preise (keine "Preiskonjunktur", sondern "Mengenkonjunktur"). Um den Gefahren zu begegnen, die dem nationalsozialistischen Aufbau, dem Streben nach dauernder gesunder Wirtschaft von der Preisseite her erwachsen können, wurde frühzeitig bereits mit einer genauen Preiskontrolle begonnen. Im Herbst 1936 wurde die gesamte Preispolitik in ein einzigartiges System gebracht: Die Preisentwicklung wurde einem Reichskommissar für die Preisbildung übertragen. Im einzelnen sollen noch als besonders wesentliche Maßnahmen erwähnt werden: Auf dem Gebiet des Handwerks mit seinen 3,9 Millionen Berufstätigen wurde die Organisation vereinfacht und für eine gründliche Berufsausbildung gesorgt. Durch die dritte Handwerksverordnung vom 18. Januar 1935 wurde festgelegt, daß nur der einen Handwerksbetrieb eröffnen darf, der die Meisterprüfung bestanden hat. Das Handwerk wurde dadurch auf den Weg einer erheblichen Leistungssteigerung geführt, die äußerlich auch durch die Zunahme der Zahl der Meisterprüfungen von 27.000 im Jahre 1932/33 auf 67.000 im Jahre 1935/36 kenntlich geworden ist, durch die eine bessere Betriebsführung gewährleistet wurde. Das Handwerk wurde durch Lieferungsgenossenschaften und die Reichszentrale für Handwerkslieferung, ferner durch Ausfuhrförderungsstellen auch bei Großaufträgen und im Exportgeschäft eingeschaltet. Es konnte sich ferner erfolgreich an den großen Messen beteiligen. Auch kulturell wurde das Handwerk gefördert und das Gesellenwandern wieder eingeführt, um den Gesichtskreis der Handwerker zu weiten. Der Einzelhandel, der im Novemberstaat besonders vernachlässigt und durch die damals übliche Förderung der Warenhäuser, Einheitspreisgeschäfte und Konsumvereine immer mehr zurückgedrängt worden war, hat sich ganz besonderer Förderung durch den nationalsozialistischen Staat zu erfreuen. Schon am 12. Mai 1933 wurde das Einzelhandelsschutzgesetz erlassen, durch das der Bestand der Betriebe des Einzelhandels gesichert wurde. Die aus der liberalistischen Zeit herrührende Gewerbeordnung kannte nur das Prinzip der Gewerbefreiheit, so daß es jedermann freigestellt war, ein Einzelhandelsgeschäft jedes beliebigen Handelszweiges zu eröffnen. Es entstand dadurch eine außerordentliche zahlenmäßige Übersetzung des Einzelhandels und eine starke Durchsetzung mit sachunkundigen Elementen. Zusammenbrüche von Firmen, unsachgemäße Lieferung und Untergrabung des Vertrauens der Käuferschaft zum gesamten Berufsstand mußten die zwangsläufigen Folgen sein. Das Verbot der Errichtung, Erweiterung und Verlegung von Einheitspreisgeschäften wurde durch das Gesetz unbefristet verlängert. Für die Neuerrichtung von Warenhäusern, Filialunternehmen und Serienpreisgeschäften wurden einengende Bestimmungen getroffen, die faktisch einem Verbot der Neuerrichtung gleichkommen. Ferner wurde diesen Betriebsformen und den Konsumvereinen die Errichtung selbständiger Handwerksbetriebe untersagt, der Abbau bereits bestehender Handwerksbetriebe eingeleitet und die obersten Landbehörden ermächtigt, schank- und speisewirtschaftliche Betriebe in Warenhäusern, Kaufhäusern usw. zu verbieten. Die Neuerrichtung von Einzelhandelsgeschäften wird jetzt von dem Nachweis der Sachkenntnis und der persönlichen Zuverlässigkeit abhängig gemacht. Dadurch wurden vielfach die Hälfte bis zwei Drittel der Antragsteller zurückgewiesen, weil sie nicht die Gewähr boten, die Bevölkerung einwandfrei und zuverlässig mit den Gütern und Waren ihres Bedarfs zu versorgen. Das Gesetz über die Verbrauchergenossenschaften vom 21. Mai 1935 macht die Errichtung von Verbrauchergenossenschaften genehmigungspflichtig. Lebensunfähige Verbrauchergenossenschaften werden liquidiert; das Reich stellt dafür Mittel zur Verfügung, um vor allem die Spareinlagen in solchen Fällen zu sichern. Außerdem sieht das Gesetz vor, daß die Spareinrichtungen aller Konsumvereine und Verbrauchergenossenschaften bis zum 31. Dezember 1940 abzubauen sind. Die Spareinrichtungen der Konsumvereine hatten mehr und mehr zu einer Aufblähung der Geschäfte dieser Vereine geführt, so daß bei einem Rückgang des Geschäftsumsatzes auf das normale Maß die Einlagen der kleinen Sparer gefährdet waren. Das Gesetz über das Zugabewesen vom 12. Mai 1933 schuf wieder einen sauberen Wettbewerb, da die Gewährung von Zugaben die Preisklarheit beeinträchtigte und oft auf Kosten der Qualität der gekauften Waren ging. Auf dem Gebiet der Bereinigung des Wettbewerbs liegt auch das Gesetz über Preisnachlässe vom 25. November 1933, das den Barrabatt auf 3 Prozent beschränkt.
Mit dem Gesetz zur Vorbereitung des organischen Aufbaus der deutschen
Wirtschaft vom 27. Februar 1934 und den darauf beruhenden
Durchführungsverordnungen und Erlassen hat die Reichsregierung die
gesetzlichen Grundlagen für die neue Organisation der gewerblichen
Wirtschaft geschaffen. Die neue Organisation ist einheitlich, straff gegliedert
und soll der staatlichen Wirtschaftsführung dienstbar sein. In der
Organisation der gewerblichen Wirtschaft sind die einzelnen Unternehmungen
sowohl fachlich wie regional zusammengeschlossen. Die Organisation soll die
angeschlossenen Mitglieder auf wirtschaftlichem Gebiet beraten und betreuen,
gleichzeitig die Arbeit der Reichsregierung auf wirtschaftlichem Gebiet
unterstützen. Die Verbände sind also nicht wie einst
privatwirtschaftliche Interessenvertretungen gegen irgendeine andere
Berufsschicht, gegen die Arbeiterschaft oder gar gegen den Staat, sondern
Instrumente zum richtigen Einsatz des gewaltigen wirtschaftlichen Apparates
und zur Erzielung von Höchstleistungen auf wirtschaftlichem Gebiet.
Die Aktienrechtsreform ine der grundsätzlichen Maßnahmen in der gesamten Wirtschaftsgestaltung ist das am 30. Januar 1937 nach sorgfältiger Vorbereitung verabschiedete Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (Aktiengesetz). Die Aktienrechtsreform gehört zwar zu den Agitationsparolen insbesondere der Sozialdemokraten, wurde von ihnen aber niemals in die Tat umgesetzt, weil der gesamte jüdisch-kapitalistische Anhang des Marxismus dadurch in seinen dunklen Geschäften naturgemäß erheblich behindert worden wäre. Erst nach den riesigen Wirtschaftsskandalen und dem völligen Zusammenbruch im Sommer 1931 entschloß sich die damalige Reichsregierung zu einer Notverordnung, die aber nur wenige Punkte der Aktienrechtsreform einer Lösung entgegenführte. Eine grundsätzliche Neugestaltung brachte erst das Gesetz vom 30. Januar 1937. Aktiengesellschaften sind das geeignete Mittel, die Sammlung umfangreicher Kapitalien und Güter zum geschlossenen Wirtschaftseinsatz zu erreichen. Es ist daher für die Neugründung von Aktiengesellschaften ein Mindestgrundkapital von 500.000 RM. vorgesehen worden. Dem in der Systemzeit gebräuchlichen Schwindel mit Aktien kleiner und unbekannter Gesellschaften ist dadurch ein Riegel vorgeschoben. Im Aufbau der Aktiengesellschaften wurde das Führerprinzip verankert. Der Vorstand führt unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so, wie es das Wohl des Betriebes und seiner Gefolgschaft und der Nutzen von Volk und Reich erfordern. Früher wurde der Vorstand nicht selten durch Beschlüsse der Hauptversammlung, durch Beschlüsse von sachunkundigen Elementen, deren Beweggründe oft nur persönliches Machtstreben oder Gewinnsucht waren, zu Maßnahmen gezwungen, die für die Gesellschaft schädlich waren oder vom Vorstand nicht vertreten werden konnten. Während früher nicht selten weit über hundert Aufsichtsratsposten (Jakob Goldschmidt) in der Hand eines Mannes vereinigt waren, der gar nicht die Möglichkeit einer Übersicht über diese große Zahl von Gesellschaften hatte, bestimmt der §86 des neuen Gesetzes, daß niemand mehr als zehn Aufsichtsratsposten bekleiden darf. Für die Gewährung von Gewinnbeteiligungen wurden ebenfalls Bestimmungen getroffen, nach denen Gewinnbeteiligungen an Vorstandsmitglieder in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufwendungen zugunsten der Gefolgschaft oder von Einrichtungen, die dem Gemeinwohl dienen, stehen müssen. Die Einhaltung dieser Bestimmung kann die Staatsanwaltschaft im Klagewege erzwingen. Gefährdet eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien das Gemeinwohl, namentlich durch das Verhalten eines Trägers der Verwaltung, das gröblich gegen das Gesetz oder gegen die Grundsätze verantwortungsbewußter Wirtschaftsführer verstößt, so kann das Reichswirtschaftsgericht auf Antrag des Reichswirtschaftsministers die Gesellschaft auflösen.
Hier ist ein nationalsozialistischer Grundsatz in die Tat umgesetzt, der in
der ganzen Welt nicht seinesgleichen hat.
Eine stolze Bilanz
ie auf dem Gebiet der Finanzen, des
Arbeitsmarktes und der Sozialpolitik, so kann der nationalsozialistische Staat auch
auf dem Gebiet der Wirtschaft nach vier Jahren auf ein stolzes Ergebnis hinweisen
und mit Hoffnung in die Zukunft blicken, die ebenso erfolgverheißend ist,
wie die Vergangenheit erfolgsträchtig war. Wie auf allen Lebensgebieten so
ist auch auf dem Gebiet der Wirtschaft der Erfolg nicht das Ergebnis einer Reihe
von zufälligen Einzelmaßnahmen, sondern einer straffen
Zusammenfassung und Führung der Wirtschaft mit der Ausrichtung auf ein
großes gemeinsames Ziel.
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