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Gebt mir vier Jahre Zeit! Dokumente zum ersten 
Vierjahresplan des Führers.

Volk und Rasse

er Nationalsozialismus nimmt zum Ausgangspunkt seines Denkens und Handelns den lebendigen Begriff "Das Volk". Die ihm vorausgegangenen Herrschaftsformen stellten den Staat in den Mittelpunkt ihres Denkens und vergaßen darüber das Volk. Dieses rein staatliche Denken fand gerade in jenem Staate krassesten Ausdruck, der sich Volksstaat nannte, in der Weimarer Republik. In der Weimarer Republik spielte das Volk nur eine untergeordnete Rolle, war die Form alles und der Inhalt nichts. In der Weimarer Republik gab es bezeichnenderweise zwar ein Gesetz zum Schutze der Republik, aber kein Gesetz zum Schutze des Volkes.

So ist denn auch in den Jahren von 1919 bis 1932 keine einzige wirklich große und umfassende Maßnahme zu verzeichnen, die etwa zugunsten des Volkes getroffen worden wäre. Man überließ die Fürsorge für das Volk dem Zufall und verzichtete auf jede großzügige Planung. Hier und da in Angriff genommene Einzelaktionen verpufften und blieben ohne sichtbaren Erfolg, weil es an der Zusammenfassung der Kräfte und ihrer einheitlichen Lenkung fehlte. Weil dort, wo auf der einen Seite gegeben und geholfen wurde, man dafür auf der anderen Seite wieder nahm.

So überließ man zum Beispiel die Betreuung aller der Unglücklichen, die aus der Arbeitslosenfürsorge ausgesteuert waren, den Gemeinden, und dort, wo die Gemeinden selbst am Rande des Abgrundes standen, dem Zufall. Die natürlichen Folgen blieben nicht aus. Das deutsche Volk wurde zu einem sterbenden Volk: Steigende Zahlen der Todesfälle, sinkende Zahlen der Geburten.

Die Zahlen der Todesfälle und der Geburten zeigen in den Jahren 1919 bis 1936 folgende Entwicklung:

Jahr Eheschließungen Geburten Sterbefälle Geburtenüberschuß
1919 844 339       1 260 500 978 380   282 120        
1920 894 978       1 599 287 932 929   666 358        
1921 740 298       1 581 145 869 766   711 379        
1922 690 944       1 424 763 890 507   534 256        
1923 588 069       1 318 489 866 754   451 735        
1924 446 445       1 290 764 766 957   523 807        
1925 489 084       1 311 259 753 017   558 242        
1926 489 685       1 245 471 742 955   502 516        
1927 545 381       1 178 892 765 331   413 561        
1928 594 631       1 199 998 747 444   452 554        
1929 597 014       1 164 062 814 545   349 517        
1930 570 241       1 144 151 718 807   425 344        
1931 522 881       1 047 775 734 165   313 610        
1932 516 793       993 126 707 642   285 484        
1933 638 573       971 174 737 877   233 297        
1934 740 165       1 198 350 724 758   473 592        
1935 650 851       1 261 273 791 912   469 361        
1936 611 114       1 279 025 796 971   482 054        

Aus dieser Aufstellung geht hervor, daß nach einem anfänglichen Ansteigen der Geburtenzahlen und einem größeren Geburtenüberschuß in den Jahren 1920 und 1921, als Millionen Frontsoldaten die immer wieder hinausgeschobene Eheschließung nachholten, im Jahre 1932 bei den Geburten zum ersten Male die Millionengrenze unterschritten wurde. Der Geburtenüberschuß sank in Auswirkung der Notzustände vom Jahre 1932 im Jahre 1933 auf wenig mehr als 200.000, und es war schon der Tag abzusehen, an dem er die Nullgrenze erreicht haben würde.1

Vom Jahre 1934 ab machen sich deutlich die Maßnahmen des nationalsozialistischen Staates bemerkbar. Die Zahl der Eheschließungen steigt auf eine Höhe, wie sie seit dem Jahre 1921 nicht mehr zu verzeichnen war, und senkt sich dann auf ein normales Maß, das aber immer noch das des besten Jahres der Scheinkonjunktur nach dem Kriege, des Jahres 1929, weit übersteigt. Die Geburtenzahlen steigen schon im Jahre 1934 von 971.000 wieder um 230.000 weit über die Millionengrenze empor und zeigen Jahr um Jahr eine weitere Besserung.

Aber neben den absinkenden Geburtenziffern waren sehr bald noch andere Warnungszeichen wahrnehmbar. Durch die ungesunden Wohnungsverhältnisse, die die immer steigende Arbeitslosigkeit und Verarmung des deutschen Volkes mit sich brachte, stieg die Seuchengefahr von Jahr zu Jahr. Der Staat war zu schwach und zu willenlos, ihr irgendeinen Riegel vorzuschieben. Er duldete Zustände, die geradezu als Brutherde für Krankheiten angesprochen werden müssen.



 

Ein Systemblatt berichtet

ie Frankfurter Zeitung kann in den Zeiten vor der Machtübernahme als ein mit dem Weimarer System in jeder Beziehung sympathisierendes Blatt angesehen werden. Sie bringt am 8. Juli 1931 folgenden bezeichnenden Bericht:

    Squattersiedlung in Mannheim
          "Vor einiger Zeit brachte die Frankfurter Zeitung unter dem Titel 'Squattersiedlung in Neuyork' eine Schilderung der erbarmungswürdigen neuen Armenkolonien, die sich die Neuyorker Squatter (Ansiedler) mit primitivstem Material erbauen auf einem stillschweigend annektierten Gelände. Auch in Mannheim gibt es eine solche erschütternde Squattersiedlung: Die Kolonie im Kehricht an der Hochuferstraße über dem Neckar. Dicht neben dem Isolierspital liegt ein großer quadratischer Graben, eine öffentliche Schuttabladestelle. Nahe Fabriken, aber auch das allgemeine Krankenhaus laden hier Schutt ab. Ein pestilenzartiger Geruch erfüllt diesen Graben. Und hier hausen die Mannheimer Neusiedler. Ursprünglich war es ein Geflügelzuchtverein, der hier lediglich Bretterhäuschen für das Federvieh aufschlug; Wohnerlaubnis gab und gibt die Stadt für diesen Ort nicht. Allmählich aber - seit sechs Jahren etwa - siedelt sich eine Kolonie Arbeitsloser dort an. Die 'Besseren' haben Backsteinhäuschen, sie haben eine Art Abort, sie haben Ziehbrunnen. Manche aber haben auch diesen 'Komfort' nicht, sondern nur Bretterhütten, auf die Dachpappe genagelt ist. Ein ganz Exklusiver hatte sich in die Grabenwand eine Erdhöhle, mit Lumpen bedeckt, gebuddelt, ergänzt durch ein Ofenrohr, allerdings 'nur' für den Aufenthalt bei Tage. Es gibt Hühner, Enten, Ziegen, die im Schutt 'weiden'. Dieser Schutt wird aber zuerst von einem Kriegsbeschädigten, der die besondere Erlaubnis der Stadt Mannheim hat, auf 'Verwendbarkeit' kontrolliert. Erst mit dem Schutt des Schuttes dürfen sich die Siedler und ihr Vieh beschäftigen.
          Alle Kolonisten leben sehr gern 'draußen'. Den furchtbaren Geruch verspüren sie nicht mehr. Höchstens einmal, wenn - wie es vor ein paar Jahren geschah - im Hochsommer einige Waggons verfaulten Käses abgeladen werden. Alle haben sie für ihr armseliges Heim die Zärtlichkeit des Schöpfers für sein Werk. Und vergleichen es zufrieden mit der Dumpfheit ihrer früheren Stadtwohnung. Hinter wackligen Zäunen sind Gemüse- und Blumengärtchen angelegt - Pflanzen, so kümmerlich und bleichsüchtig gedeihend in der Pestluft, wie ihre Gärtner. Die ganze Kolonie im Kehricht aber zittert davor, daß alle eines Tages davongejagt werden aus ihrem Heim, auf das sie viel Arbeit und bitter erübrigte Arbeitslosenunterstützung verwandt haben, und daß die Stadt Mannheim, die es sich nicht leisten kann, der Kolonie Straßen, Wasser und Licht zu legen, sie einem der großen Barackenlager zuführt, so daß sie aus ihrem Ackerbaudasein im Schutt wieder dem unpersönlichen Massenelend des Großstadtproletariers anheimfallen würden."



 

Überall Arbeitslose als Höhlenbewohner

ieser Bericht aus Mannheim kann ohne weiteres verallgemeinert werden, denn so wie in dieser einen Siedlung sah es am Rande vieler großen Städte aus. Alle diejenigen, die kein eigenes Heim mehr bezahlen konnten, flüchteten in Wohnlauben oder bauten sich aus Kistendeckeln und Wellblech kümmerliche Hütten, in denen sie oft mit vielköpfigen Familien hausten. Auch moderne Höhlenbewohner konnten in den Jahren 1931/32 z.B. in der Umgegend von Berlin vielfach festgestellt werden. Arbeitslose, die sich in Berghänge Höhlen hineingewühlt hatten, um wenigstens einen witterungsgeschützten Raum zu haben.



 

Nationalsozialistischer Kampf
gegen die Elendsquartiere

er Nationalsozialismus räumte mit all diesen Elendsquartieren radikal auf. Er ersetzt sie durch moderne, gesunde Kleinsiedlungen mit Licht und Luft, die dem schaffenden Menschen eine wirkliche Heimstatt sein können. Auch hier mögen zwei Zeitungsberichte als Schlaglicht die Entwicklung andeuten.

Die Ostdeutsche Morgenpost bringt am 13. August 1936 aus Gleiwitz folgenden Bericht:

    "Baracken gehen in Flammen auf"
    Ein Freudenfeuer an der Toster Straße in Gleiwitz
          "Hohe leuchtende Flammen, die Mittwoch nachmittags aus den alten schwarzen Wellblechbaracken an der Toster Straße emporloderten und riesige Rauchwolken schräg gegen den Himmel schickten, gaben einer großen Menschenmenge und Vertretern der Behörden und Partei ein Brandschauspiel, das diesmal keinen dramatischen Beigeschmack hatte. Es wurden Baracken vernichtet, die zehn Jahre hindurch als Notunterkünfte dienen mußten, obwohl sie sich in denkbar schlechtestem Zustand befanden und überdies von Ungeziefer wimmelten.
          Im Jahre 1926 waren sie errichtet worden, um in einer Zeit, als die Stadt Gleiwitz mit ihrer Wohnungsnot an erster Stelle unter allen deutschen Städten stand, eine Anzahl wohnungsloser Familien wenigstens für kurze Zeit aufzunehmen. Man glaubte damals, daß bald die Errichtung von dauerhaften und zweckmäßigen Kleinwohnungen möglich sein würde. Aber trotz vieler Eingaben an die damalige Regierung, trotz erschütternder Denkschriften, die das Gleiwitzer Barackenelend in Wort und Bild anschaulich schilderten, und trotz vieler Ministerbesuche gelang es nicht, die Mittel für den Bau von Kleinwohnungen zu erhalten. Die Stadt Gleiwitz, von hohen Schulden stark belastet und unter schwerer Wirtschaftsnot leidend, konnte aus eigener Kraft an den Bau derartiger Kleinwohnungen nicht herangehen, weil ihr jegliche Mittel dafür fehlten.
          Inzwischen wurde der Zustand dieser Baracken immer schlimmer. Die Wellblechverkleidung war durchgerostet, die entstandenen Löcher wurden mit Pappe überdeckt und mit einer dicken Schicht Teer überzogen. Die Baracken boten im Laufe der Zeit ein jammervolles Bild.
          Als nun nach dem nationalsozialistischen Umbruch Oberbürgermeister Meyer die Verwaltung der Stadt Gleiwitz übernahm, richtete er vor allem auch sein Augenmerk darauf, in dieser Hinsicht Wandel zu schaffen. Allmählich konnten viele zum Teil noch schlechtere Notunterkünfte beseitigt und die dort untergebrachten Familien in neue Kleinwohnungen eingesetzt werden. Als vor einigen Monaten Reichsminister Dr. Frick in Gleiwitz weilte und sich von dem Zustand dieser Baracken überzeugte, sicherte er seine Hilfe zu deren Beseitigung zu. Damals schon äußerte Oberbürgermeister Meyer: 'Dann werden diese Baracken verbrannt!' Schneller als wohl erwartet worden war, flossen aus Sondermitteln, die im Rahmen des Siedlungsprogramms der Reichsregierung zur Beseitigung von Notständen vorgesehen waren, namhafte Zuschüsse nach Gleiwitz, und im Stadtteil Gleiwitz-Öhringen (Sosnitza) konnten Kleinwohnungen errichtet werden, in die nun die Bewohner dieser Baracken eingesetzt wurden."

Ein weiterer Bericht zeigt ebenfalls, wie im nationalsozialistischen Staat lichte und luftige Siedlungen für den Arbeiter an die Stelle grauer Massenquartiere gesetzt werden und insbesondere das Problem der in einer hochkapitalistischen Zeit entstandenen lichtlosen Hinterhäuser in den Großstädten von der Staatsführung des Dritten Reichs nicht vergessen worden ist. Gewiß bleibt auf diesem Gebiet noch viel zu tun übrig. Auch die Lösung dieses Problems wird jedoch eines Tages großzügig in Angriff genommen werden. Teillösungen wurden bereits hier und da getroffen. Im übrigen weiß der deutsche Arbeiter, daß die Versäumnisse von Jahrzehnten nicht in wenigen Jahren aufgeholt werden können.

Der Bericht lautet:

          "Schlimmer als in der Braunschweiger Altstadt ist es auch im Hamburger Gängeviertel nicht gewesen, das in den letzten Monaten mit der Spitzhacke radikal ausgerottet wurde. Für Braunschweig war das Hamburger Verfahren ausgeschlossen; denn die alten Straßen, in deren Hinterhäusern bitteres Elend und schwerste Gesundheitsgefahr wohnen, sind mit ihren Häuserfronten der wertvolle kulturelle Besitz der Stadt, das unschätzbare Erbe niederdeutscher mittelalterlicher Baukunst. Der Ausweg, der gefunden wurde, ist ebenso einfach wie großartig. Man bringt die Altstadt wieder in den Zustand, in dem sie sich vor drei- oder vierhundert Jahren befand. Denn all das Elend rührt von der Bautätigkeit des neunzehnten Jahrhunderts her, das zur Steigerung der Mietserträgnisse jeden Quadratmeter Hof und Raum bebaute, zahllose neue Wohnungen an- und einfügte und allen zusammen schließlich das letzte bißchen Licht und Luft nahm. Man zeigt mir Altstadthäuser im Urzustand.
          Seit Jahr und Tag werden von der Stadt Braunschweig die Elendsquartiere beseitigt, Hinterhäuser und Anbauten abgerissen und die verbleibenden Wohnungen in einen nicht nur menschenwürdigen, sondern freundlichen und gesunden Zustand versetzt. Auf dem wieder groß und licht gewordenen Hof des zuerst in Angriff genommenen Blocks grünt schon eine Grasfläche, schlagen die im Vorjahr gepflanzten Bäume aus. 600 Wohnungen, und zwar die schlimmsten, sind bis heute auf diese Weise saniert. Mehr als 2.000 Volksgenossen sind aus dem Elend unmenschlicher Behausungen befreit und damit endgültig für den nationalsozialistischen Staat gewonnen. Das Versprechen des Führers bei der Machtübernahme, daß die erste Sorge der Bewegung und des Staates den Ärmsten des Volkes gelten werde, ist in Braunschweig in unvergleichlicher Weise wahrgemacht worden.
          Außerdem hat die Stadt Braunschweig in ihren Grenzen die größte zusammenhängende Neusiedlung des Reiches. Eine neue Mittelstadt mit 10.000 bis 12.000 Menschen ist an der westlichen Stadtgrenze geschaffen worden. 2.000 Wohnungen, davon fast 400 den Richtlinien entsprechende Siedlerstellen, zählt der zum Gedenken an den 13. Januar 1935 'Saarlandsiedlung' getaufte neue Stadtteil, in dem jede Straße den Namen einer saarländischen Stadt trägt. Ein erheblicher Teil der Bewohner aus den abgerissenen Elendswohnungen der Altstadt ist hier untergebracht worden, eine ganze Anzahl, die gesund und wertvoll sind, konnten sogar in Siedlerstellen eingewiesen und damit bodenständig gemacht werden. Die Miete einschließlich Amortisation auf fünfunddreißig Jahre liegt für das Siedlungshaus mit Stall und großem Garten bei 25 Reichsmark, ist also auch für den Arbeiter ohne weiteres erschwinglich.
          Wenn man heute durch die moderne Siedlung geht, in der die einstigen Bewohner der finsteren Hinterhäuser eine neue Heimat gefunden haben, dann sieht man an den zufriedenen und frohen Gesichtern, was diese Umsiedlung für diese Menschen bedeutet."

Ein Beweis dafür, wie allerorten, insbesondere aber in den Bergrevieren, wo die Wohnungsverhältnisse aus der kapitalistischen Zeit und der Zeit der Novemberrepublik her besonders katastrophal waren, Siedlungen geschaffen worden sind - gesunde, lichte Siedlungen - zeigt ein Bericht aus der Zeitschrift Arbeitertum vom 15. August 1935, wo es u.a. heißt:

    1085 Siedlerstellen im Wurmrevier
          "Schon ein Jahr nach der Machtergreifung durch den Nationalsozialismus, am 1. Mai 1934, konnte der Reichsleiter der DAF., Dr. Robert Ley, den ersten Spatenstich zur ersten DAF.-Bergarbeitersiedlung im Aachener Wurmkohlenrevier tun. Nach vielen Schwierigkeiten und vor allem Anfeindungen der gerade in diesen Gegenden wühlenden schwarzen Kreise, die jede Leistung des Nationalsozialismus fürchten, konnten dann Februar dieses Jahres 71 Siedlerstellen bei Aachen bezogen werden. Es ist an ihnen viel gelernt und viel Erfahrung gesammelt worden. Wo heute 71 Kumpels und ihre Familienmitglieder froh und zufrieden auf ihrem eigenen Boden ernten können, entstehen schon wieder 214 Siedlerstellen in der danebenliegenden Siedlung 'Begau', welche eine in sich abgeschlossene Gemeinde mit Schule, Gemeinschaftshaus und Kaufläden darstellen wird. 600 weitere Stellen sind im Wurmgebiet schon wieder vorgeplant und 200 Stellen werden außerdem noch in diesem Jahr angefangen und zum Teil auch bezogen werden."

Insgesamt ergibt sich auf dem Gebiet des Kleinsiedlungsbaus mit öffentlicher Unterstützung von 1930 bis 1936 folgende Entwicklung:

  Bereitgestellte
Mittel
  Mit Reichsdarlehen
gefördert und
fertiggestellt
1. 1931 bis April 1933   83 000 000 RM   30 969 Kleinsiedlungen
2. 1933   40 000 000 "   17 611           "
3. 1934   72 250 000 "   30 628           "
4. 1935 bis Ende 1936   170 000 000 "   91 000           " bezogen
12 000           " im Bau

Die für die weitere Bewilligung zur Verfügung stehenden Mittel ermöglichen darüber hinaus die Bereitstellung von rund 135.000 Stellen.



 

Wohnungsbau verdreifacht

m Wohnungsbau ergibt sich ebenfalls ein erfreuliches Bild, denn die Zahl der neu gebauten Wohnungen ist von Jahr zu Jahr größer geworden. Ein besonderes Augenmerk wurde der Schaffung mittlerer und kleiner Wohnungen für Minderbemittelte zugewendet. Es wurden Wohnungen gebaut:

1932       141 265
1933       178 038
1934       283 995
1935       241 032
1936       294 600

Ferner waren Ende 1936 noch 175.000 Wohnungen im Bau.



 

Ehestandsdarlehen fördern Heirat
und kurbeln Wirtschaft an

m den Hunderttausenden, die in den Jahren des Niedergangs nicht in der Lage waren, einen Hausstand zu gründen, die Möglichkeit zu geben, zu heiraten, schuf der nationalsozialistische Staat die Ehestandsdarlehen. Am 1. Juni 1933 beschloß das Reichskabinett das "Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit". Im Abschnitt V dieses Gesetzes ist vorgesehen, daß das Reich jungen Leuten, die heiraten möchten, aber ohne die erforderlichen Mittel zur Einrichtung eines eigenen Heimes sind, unverzinsliche Ehestandsdarlehen bis zu 1.000 RM gewährt, die in kleinen Raten zurückzuzahlen sind.

Das Gesetz bestimmt weiter, daß bei der Geburt eines jeden Kindes 25 v.H. des ursprünglichen Darlehensbetrages erlassen werden und daß dann die Tilgung des Restdarlehens auf die Dauer von zwölf Monaten unterbrochen werden darf.

Und nun der Erfolg. Die Kurve der ausgezahlten Ehestandsdarlehen ergibt folgende Zahlenreihe:

1933       141 600
1934       224 600
1935       156 800
1936       171 400

Zur Erläuterung muß darauf hingewiesen werden, daß die außerordentliche Steigerung im Jahre 1934 in erster Linie darauf zurückzuführen ist, daß viele Zehntausende, die unter normalen Umständen längst geheiratet hätten, nun ihre Heirat nachholten. Die nächsten Jahre zeigen dann ein normales Bild. Die Entwicklung des Erlasses von Darlehensbeträgen für lebendgeborene Kinder zeigt die nachstehende Aufstellung:

1933       13 600
1934       130 000
1935       155 100
1936       186 700

Während 1933 noch mehr als die Hälfte aller Ehen mit Hilfe von Ehestandsdarlehen geschlossen wurde, bewirkte der wirtschaftliche Aufstieg, daß schon Ende 1934 nur noch ein Fünftel aller Eheschließenden Ehestandsdarlehen in Anspruch nahm.



 

Hilfswerk "Mutter und Kind"

esunde Mütter und gesunde Kinder sind die Garanten der Zukunft eines Volkes, und so hat von 1933 ab die "Nationalsozialistische Volkswohlfahrt" neben der Schaffung des Winterhilfswerkes des deutschen Volkes ihre Hauptstoßkraft dem großen Hilfswerk "Mutter und Kind" zugewandt und auf diesem Gebiete völlig Neues geschaffen. Insgesamt wurden - von der umfangreichen Mütter- und Kinderhilfe durch Staat und Gemeinden abgesehen - allein von der NSV. für Müttererholung und Kinderverschickung folgende Summen aufgewandt:

Hilfswerk "Mutter und Kind"       RM. 196 050 878,17
davon für:      
Kinderverschickung       RM. 106 802 297,--
Müttererholung       RM.   26 736 850,--

Wie groß die Gesamtleistungen auf dem Gebiete der Mütter- und Kinderverschickung in den Jahren 1925/36 gewesen sind, zeigen anschaulich folgende Aufstellungen:

Kinderverschickung in den Jahren 1925 bis 1936
Inland
Heimverschickung Landverschickung Ausland Insgesamt
1925 224 762   95 239 14 472 334 473
1926 257 035   81 874 14 429 353 338
1927 280 217   60 241 16 797 357 255
1928 305 637   38 754 17 552 361 943
1929 312 287   30 441 18 191 360 889
1930 280 462   30 522 19 800 330 784
1931 221 303   40 469 24 461 286 233
1932 173 668   60 690 21 998 256 356
1933 178 528 129 118 19 448 327 094
1934 219 249 370 592 29 269 619 110
1935 261 077 328 083 28 057 617 217
1936 300 884 273 198 24 387 598 469

Anteil der NSV. an der Kinderverschickung
in den Jahren 1933 bis 1936

Heim- und Landesverschickung
1933       119 448
1934       364 868
1935       415 571
1936       417 072
Insgesamt:    1 316 959

Diese Leistung entspricht einem Wert von RM. 106.802.297,--

NSV.-Mütterverschickung in den Jahren 1934 bis 1936
Jahr:   Verschickung:
1934       40 340
1935       65 676
1936       69 876
Insgesamt:     175 892

Diese Leistung entspricht einem Wert von RM. 26.736.850,--



 

Nationalsozialismus kämpft für Volksgesundheit

ie staatlichen Maßnahmen auf dem Gebiete der Volksgesundheit erhielten durch das Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 eine entscheidende Wendung. Dieses Gesetz wurde zur Grundlage eines völligen Neubaues des deutschen öffentlichen Gesundheitswesens nach modernsten Gesichtspunkten.

Das Gesetz dient dem Zweck, die verschiedenen ärztlichen Arbeitsgebiete der Gesundheitspolizei, der Hygiene, der gesundheitlichen Für- und Vorsorge, wie die Erb- und Rassenpflege, zusammenzufassen und der Reichsregierung einen einheitlichen Verwaltungsapparat zur Durchführung der gesundheitlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Die Zerreissung des öffentlichen Gesundheitswesens in verschiedene Zuständigkeitsgebiete war damit überwunden und der Weg für eine großzügige Gesundheitspolitik frei.

Der Aufbau des Gesundheitswesens sieht in den Grundzügen folgendermaßen aus:

1. Abteilung Volksgesundheit im Reichsministerium des Innern.

2. Sachverständigenbeirat für Bevölkerungs- und Rassenpolitik, der im Mai 1933 berufen wurde und dem Reichsministerium des Innern zur Beratung gesetzgeberischer Maßnahmen zur Verfügung steht.

3. Reichsausschuß für Volksgesundheitsdienst: Diesem Reichsausschuß gehören alle Vereinigungen an, die sich mit der Bevölkerungspolitik, mit Erb- und Rassenpflege und Gesundheitsfragen beschäftigen. Der Reichsausschuß für Volksgesundheitsdienst arbeitet in enger Verbindung mit dem Reichsgesundheitsamt.

4. Das Reichsgesundheitsamt. Es ist der Abteilung "Volksgesundheit" im Reichsministerium des Innern angegliedert und steht zur Begutachtung wissenschaftlicher Fragen zur Verfügung.

5. Die Gesundheitsämter. In sämtlichen Stadt- und Landkreisen sind Gesundheitsämter eingerichtet worden, die Mittelpunkt des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind. In der Regel hat jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt ein eigenes Gesundheitsamt. Die Stadt Berlin z.B. besitzt ein Hauptgesundheitsamt und zwanzig Bezirksgesundheitsämter. In der Regel sind die Gesundheitsämter staatliche Einrichtungen. Die Gesundheitsämter haben eine Fülle von Aufgaben, und zwar:

    Durchführung der ärztlichen Aufgaben:
    a) der Gesundheitspolizei,
    b) der Erb- und Rassenpflege einschließlich Eheberatung;
    c) der gesundheitlichen Volksbelehrung;
    d) der Schulgesundheitspflege,
    e) der Mütter- und Kinderberatung,
    f) der Fürsorge für Tuberkulöse, für Geschlechtskranke, körperlich Behinderte, Sieche und Süchtige.

Außerdem haben die Gesundheitsämter die ärztliche Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung der Körperpflege und Leibesübungen sowie die amts-, gerichts- und vertrauensärztliche Tätigkeit wahrzunehmen.

Bei den Gesundheitsämtern bestehen Beratungsstellen für Erb- und Rassenpflege. Diese Beratungsstellen stehen zur freiwilligen Inanspruchnahme der gesamten Bevölkerung offen.



 

Verhütung erbkranken Nachwuchses

on ganz entscheidender Bedeutung für die Gesundheitspflege und die Gesundung des deutschen Volkskörpers ist ferner das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933. Nach diesem Gesetz können erbkranke Personen durch einen chirurgischen Eingriff unfruchtbar gemacht werden, wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß ihre Nachkommen an schweren körperlichen und geistigen Erbschäden leiden werden.

          "Erbkrank im Sinne des Gesetzes ist, wer an angeborenem Schwachsinn, Schizophrenie, zirkulärem (manisch depressivem) Irresein, erblicher Fallsucht, erblichem Veitstanz, erblicher Blindheit, erblicher Taubheit, schwerer erblicher körperlicher Mißbildung oder an schwerem Alkoholismus leidet.
          Ärzte wie andere Personen, denen in ihrer Berufstätigkeit bei Ausübung der Heilkunde eine Person bekannt wird, die an einer Erbkrankheit oder an schwerem Alkoholismus leidet, sind verpflichtet, dem Amtsarzt nach vorgeschriebenem Muster Meldung zu erstatten. Die gleiche Verpflichtung haben alle Personen, die sich mit der Heilbehandlung, Untersuchung oder Beratung von Kranken befassen. Der Amtsarzt wird die bei ihm eingehenden Anzeigen ordnen und hat dann den Antrag auf Unfruchtbarmachung zu stellen, wenn die betreffende Person oder ihr gesetzlicher Vertreter dies nicht selbst tun. Wenn der Antrag nach den obengenannten Voraussetzungen gestellt ist, so hat das Erbgesundheitsgericht, das aus einem Amtsrichter als Vorsitzendem, einem beamteten Arzt und einem weiteren für das Deutsche Reich approbierten Arzt zusammengesetzt ist, die Entscheidung über die Unfruchtbarmachung zu treffen. Das Verfahren vor dem Erbgesundheitsgericht ist nicht öffentlich und richtet sich, soweit nicht anders bestimmt ist, nach den Vorschriften des Reichsgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit."

Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses wird ergänzt durch das Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über die Maßregeln der Sicherung und Besserung vom 24. November 1933.

Diesen Gesetzen, die die Vermehrung Erbkranker und Minderwertiger verhüten, stehen die positiven Maßnahmen zur Pflege des gesunden Volksgutes gegenüber. In diesem Zusammenhang ist das Gesetz über Förderung der Eheschließung vom 1. Juni 1933 und vor allem das Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit des deutschen Volkes vom 18. Oktober 1935 zu erwähnen.

Der Schöpfer der Gesundheitsgesetze, Ministerialdirektor Dr. Gütt, bemerkt zu dem Erbgesundheitsgesetz:

          "Das Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit des deutschen Volkes vom 18. Oktober 1935 ist ein Ehegesundheitsgesetz, ein Gesetz, das in seiner Auswirkung die Ehe ihrem wirklichen Zweck, nämlich der Erzeugung gesunder Kinder, wieder zuführen will.
          In der Erkenntnis, daß durch Eheverbote nur die schwersten Gefahren abgewendet werden können, hat sich der Gesetzgeber darauf beschränkt, Ehehindernisse nur in solchen Fällen zu schaffen, in denen ein verantwortungsbewußter Mensch schon von sich aus eine Ehe nicht schließen würde. Solche Ehen liegen nach § 1 des Gesetzes vor:
            1. Wenn einer der Verlobten an einer mit Ansteckungsgefahr verbundenen Krankheit leidet, die eine erhebliche Schädigung der Gesundheit des anderen Teiles oder der Nachkommen befürchten läßt;
            2. wenn einer der Verlobten entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht;
            3. wenn einer der Verlobten, ohne entmündigt zu sein, an einer geistigen Störung leidet, die die Ehe für die Volksgemeinschaft unerwünscht erscheinen läßt;
            4. wenn einer der Verlobten an einer Erbkrankheit im Sinne des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses leidet.
          Die letztere Bestimmung steht der Eheschließung nicht entgegen, wenn der andere Verlobte unfruchtbar ist.
          Die Tatsache, ob ein Ehehindernis im Sinne dieser Bestimmungen vorliegt, ist von einem vom Reichsminister des Inneren zu bestimmenden Zeitpunkt ab durch ein Zeugnis des Gesundheitsamtes (Ehetauglichkeitszeugnis) nachzuweisen. Die Durchführung dieser Bestimmung ist überhaupt erst möglich geworden, nachdem durch eine Vereinheitlichung des staatlichen und kommunalen Gesundheitswesens ab 1. April 1935 in allen Stadt- und Landkreisen Gesundheitsämter eingerichtet worden sind. Im Rahmen der Gesundheitsämter wird es daher Aufgabe der Beratungsstellen für Erb- und Rassenpflege sein, die zur Ehe entschlossenen Personen vor der Eheschließung zu beraten. Um die Beratung überall einwandfrei durchzuführen, darf bis zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt die Vorlage des Ehetauglichkeitszeugnisses vom Standesbeamten nur dann verlangt werden, wenn begründete Zweifel an der Gesundheit des einen Ehepartners bestehen. Nach einer angemessenen Übergangszeit wird dann später die Vorlage des Ehezeugnisses von jedem Verlobten verlangt werden. Im Falle der Versagung des Ehetauglichkeitszeugnisses soll in den Ausführungsbestimmungen eine Beschwerde bei dem zuständigen Erbgesundheitsgericht und gegen dessen Entscheidung eine weitere Beschwerde bei dem Erbgesundheitsobergericht zulässig sein.
          Durch die Auswirkungen dieses Gesetzes erhalten die gesundheitspolitischen Bestrebungen des nationalsozialistischen Staates eine gewisse Krönung. Letzten Endes sind nicht die auszusprechenden Eheverbote, sondern die damit gesetzlich verankerte Eheberatung die wichtige Folge des Gesetzes. Alles kommt demnach auf die Erziehung zur Erbgesundheit und Rassereinheit an! Rasse und Erbgesundheit eines Menschen sind nicht zu trennen!"



 

Über 200 Millionen Reichsmark
jährlich für Erbkranke

ür jeden schaffenden Deutschen sind diese Bestimmungen besonders einleuchtend, wenn er folgendes berücksichtigt:

Der Zuschuß für ein gesundes Schulkind beträgt in Deutschland jährlich RM. 75,--.

Der Zuschuß für ein Hilfsschulkind (schwachsinniges Kind) jährlich RM. 300,-- bis RM. 500,--.

Der Zuschuß für jedes erbkranke, taubstumme oder blinde Kind jährlich RM. 1.500,--.

Ein Geisteskranker kostet den Staat und die Allgemeinheit täglich RM. 6,-- bis RM. 8,--.

Der Zuschuß für einen Psychopathen oder geistig Minderwertigen in der Fürsorgeerziehung jährlich RM. 1.500,--.

Schwerer Geisteskranke unter besonderer Aufsicht kosten täglich bis zu RM. 20,--.

Diese Summen sind so hoch, daß allein von den Kosten der Unterhaltung eines einzigen Geisteskranken pro Tage eine ganze Arbeiterfamilie leben könnte.

140 Reichsmark betragen die Unkosten für einen Schwergeisteskranken pro Woche. 600 Reichsmark im Monat. Damit können im Monat 3-4 Arbeiterfamilien ihren Unterhalt bestreiten. Eine einzige Jahresbilanz macht das noch einleuchtender. Es waren im Jahre 1935/36 auf Kosten der Bezirks- und Landesfürsorgeverbände in Anstalten untergebracht:

Geisteskranke   199 028  
Taubstumme   4 373  
Blinde   3 629  
Epileptiker, Krüppel usw.   31 964  
  238 994 Personen

Es befanden sich insgesamt also 238.994 Personen auf öffentliche Kosten in Anstalten. Die Kosten dafür betrugen im Rechnungsjahr 1935/36 166 Millionen Reichsmark. In diesen Zahlen sind nicht enthalten die Zehntausende von Erbkranken, die sich in Familienfürsorge befinden und für die ebenfalls erhebliche Zuschüsse von den verschiedenen Stellen gezahlt werden. Die Ausgaben für Erbkranke sind daher mit mehr als 200 Millionen Reichsmark im Jahr nicht zu hoch gegriffen.

Die Kosten für die Unterhaltung der Minderwertigen, Idioten, Geisteskranken und Verbrecher trägt das Volk, also die breite, schwer um ihre Existenz ringende Masse. Das weitere Ansteigen dieser Krankheiten muß auf die Dauer zu Belastungen des arbeitenden Volkes führen, die es nicht mehr zu tragen vermag. Es ist daher richtiger, rechtzeitig einzugreifen und durch Sterilisierung einer gewissen Gruppe von körperlich Erbkranken und aller Geisteskranken der Vermehrung dieser Leiden Einhalt zu tun. Es ist dabei zu berücksichtigen, daß die geistig Minderwertigen sich in besonders großem Maße zu vermehren pflegen.

Die Gesunden haben ein Recht darauf, daß sich ihnen die besondere Fürsorge des Staates zuwendet, und nicht jährlich Hunderte von Millionen zur Unterhaltung von menschlichen Wracks ausgegeben werden müssen.

Auch unter den Erbkranken befinden sich viele, die die Notwendigkeit der Sterilisation einsehen. So schreibt ein erbkrankes junges Mädchen:

          "Wer ist so verroht, daß er sein Leid in seinem Kinde wiederholt sehen möchte? Habt Ihr je in die Augen eines kranken Kindes geschaut, so wird Euch der stumme, anklagende Blick verfolgen, wo Ihr auch seid! Man hat doch mit Tieren Erbarmen. Warum versagt man es dem Menschen?"

Deutschland steht mit seiner Erkenntnis, daß die Vermehrung Minderwertiger verhindert werden muß, nicht allein da. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika, in Dänemark, in einem Teil der Schweiz gibt es bereits ähnliche Bestimmungen und in Norwegen, Finnland und anderen Staaten sind ebenfalls Gesetze in Vorbereitung, die der Verhinderung erbkranken Nachwuchses dienen sollen.2



 

Jugend im neuen Staat

ie Jugend ist die Zukunft eines Volkes und so haben der nationalsozialistische Staat und die nationalsozialistische Bewegung sich der Jugend in einem Maße angenommen und ihr einen Platz im Staat eingeräumt, wie sie ihn niemals zuvor besessen hat.
Sogar der gegen das Dritte Reich eingestellte Dietrich Bonhoeffer wußte es:
"Der Prüfstein der Moralität einer Gesellschaft ist, was sie für ihre Jugend tut."
[Anm. d. Scriptorium]

200.000 Jungen und Mädel bekannten sich um die Jahreswende 1932/33 zur Hitler-Jugend und standen damit in der aktiven Front für den Führer. 477 verschiedene Jugendorganisationen standen ihnen gegenüber. Die innere Zerrissenheit des deutschen Volkes zeigte sich nirgends in solchem Maße wie gerade in der Jugend. Wollt man das Volk für immer einigen und zu einem festen Block zusammenschweißen, so bedurfte es dazu in erster Linie einer Einheit der Jugend. Die Hitler-Jugend schuf diese Einheit. Ende 1933 sind fast alle übrigen Jugendorganisationen ohne äußeren Zwang von der Bildfläche verschwunden. 2 Millionen Jungen und Mädel stehen in der Hitler-Jugend in einer Front.

Zum Jugendführer des Deutschen Reiches ernannt, schritt Baldur von Schirach auf diesem Wege fort; und am vierten Jahrestag der Machtübernahme kann er dem Führer 7½ Millionen Jungen und Mädel melden, die nun in der Hitler-Jugend die Heimstatt ihrer Jugend gefunden haben. Das Gesetz über die Hitler-Jugend vom 1. Dezember 1936 faßt die gesamte Jugend innerhalb des Reichsgebietes zusammen. Damit tritt die Hitler-Jugend als verantwortlicher Erziehungsfaktor und als solcher vom Staate anerkannt, neben Elternhaus und Schule. Trotzdem verzichtet sie auf jeden äußeren Zwang und erfaßt weiterhin die deutsche Jugend nach dem Grundsatze der Freiwilligkeit.

Körperliche Ertüchtigung und weltanschauliche Schulung sind die beiden Pole ihrer Arbeit. Am 9. Dezember 1936 wird der Reichssportführer von Tschammer und Osten mit der körperlichen Erziehung der gesamten deutschen Jugend betraut. Leistungsabzeichen sind die äußeren Kennzeichen dieser Arbeit.

200.000 Hitler-Jugendführer und BDM-Führerinnen konnten allein im Jahre 1936 eine systematische weltanschauliche Schulung durchlaufen. Allein im Sommer 1936 sind in 2.700 Freizeitlagern der Hitler-Jugend und des BDM. 670.000 Jungen und Mädel erfaßt worden. 1 Million sollen es im Jahre 1937 werden.

Ein Gesundheitsamt mit 6.000 Ärzten und ebensovielen Ärztinnen sorgt für die gesundheitliche Überwachung und Betreuung der Jungen und Mädel in der Hitler-Jugend.

Von Jahr zu Jahr nimmt der Landdienst der Hitler-Jugend zahlenmäßig zu, schafft die Bindung zwischen Stadt und Land und bringt Tausende von Hitlerjungen wieder zum Bauerntum zurück. Haushaltungsschulen des BDM. in allen Gegenden Deutschlands bringen den BDM.-Mädeln das Rüstzeug, dessen die Frau und Mutter von morgen bedarf.

Der Reichsberufswettkampf, zum ersten Male im Jahre 1934 in Zusammenarbeit mit der Deutschen Arbeitsfront durchgeführt, ist eine Leistungsprüfung der Jugend, die für die ganze Welt etwas völlig Neuartiges darstellt. Zum vierten Reichsberufswettkampf im Jahre 1937 sind 1.830.000 schaffende Jugendliche, fast die gesamte werktätige Jugend Deutschlands, zur Teilnahme angetreten, darunter 300.000 Jugendliche aus der Landwirtschaft und 16.000 Studenten. An 4.000 Wettkampfsporten haben 25.000 Wettkampfleiter mit 300.000 Mitarbeitern dieses Olympia der Arbeit durchgeführt.

Der zusätzlichen Berufsschulung wird ebenfalls größtes Augenmerk zugewendet. 275.891 Jungen und 92.866 Mädel erhalten eine zusätzliche Berufsschulung, werden für das Leben ertüchtigt, Zahlen, die immer noch im Steigen begriffen sind.

Im Kulturleben der Nation schafft sich diese Jugend in vier Jahren eine Position, die Beachtung verdient. Mit Erfolg bemüht sie sich, in Zusammenarbeit mit der Jugend der Welt gegenseitiges Verständnis unter den Völkern zu wecken.

Wie nie zuvor erlebt diese Jugend Deutschland, erwandert es sich und gewinnt es als kostbaren Besitz. 7,5 Millionen Übernachtungen können die Jugendherbergen des Deutschen Reiches 1936 verzeichnen, 4,3 Millionen im Jahre 1933. 339 neue Jugendherbergen mit 19.600 Liegestätten wurden in vier Jahren neu geschaffen, die Übernachtungsgebühren auf zwanzig bis dreißig Pfennig herabgesetzt. 194.000 Ausländer befinden sich 1936 bereits unter den Gästen der deutschen Jugendherbergen. Ende 1936 stehen dem Deutschen Jugendherbergswerk 2.000 Jugendherbergen mit 250.000 Betten zur Verfügung.



 

Arbeitsdienst für Deutschland

er Gedanke des Arbeitsdienstes für die ganze Jugend der Nation ohne Ansehen der Person, der Stellung und der Herkunft der Eltern ist schon in den Anfängen der nationalsozialistischen Bewegung eine wesentliche Forderung gewesen, und zwar ebensosehr aus Gründen der Volkserziehung als aus wirtschaftlichen Motiven. Die vor der Machtergreifung hier und da angestellten Versuche von verschiedenen Verbänden, Arbeitsdienstlager einzurichten, entsprachen nur selten nationalsozialistischen Gesichtspunkten, weil sie meist unter Führung und Leitung von Behörden und Vereinigungen standen, die den volkserzieherischen Gesichtspunkt außer acht ließen und den Arbeitsdienst lediglich als ein gutes Mittel ansahen, erwerbslose Jugend von der Straße zu bringen. Für die Regierung Brüning war der Freiwillige Arbeitsdienst nur eine produktive Erwerbslosenfürsorge. Die gesetzliche Handhabe zu seiner Einführung gab ihm die Notverordnung vom 5. Juni 1931.

Der Nationalsozialistische Arbeitsdienst ging von Anbeginn andere Wege. 1931 wurde von Oberst a.D. Hierl, der seit 1929 bereits Vorarbeiten geleistet hatte, im Auftrage der NSDAP. das erste Führerlager zur Schulung von Arbeitsdienstführern durchgeführt. Im Januar 1932 erfolgte die Einrichtung des ersten Arbeitsdienstlagers in Hammerstein (Grenzmark). Anschließend wurde dann der "Verein zur Umschulung freiwilliger Arbeitskräfte" gegründet, um einen Arbeitsdienst nach nationalsozialistischen Grundsätzen einzurichten.

Nach der Machtergreifung erfolgt sofort eine straffe Zusammenfassung aller Arbeitsdienstgruppen im Freiwilligen Arbeitsdienst und ihr Aufbau nach den Forderungen der NSDAP. Reichsarbeitsführer Hierl wird am 4. Mai 1933 zum Staatssekretär für den Freiwilligen Arbeitsdienst ernannt. Unter seiner Leitung wird der Freiwillige Arbeitsdienst auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Neben die körperliche Arbeit tritt als bestimmender Faktor die weltanschauliche und körperliche Erziehung.

Die Unterbringung findet ausschließlich in geschlossenen Lagern bei straffer Lagerdisziplin statt. Der Einsatz erfolgt in erster Linie auf dem Gebiete der Landeskultur bei Arbeitsvorhaben, die volkswirtschaftlich wichtig sind und im normalen Arbeitsprozeß infolge der Höhe der Kosten nicht durchgeführt werden können.

Bis zum 31. März 1934 wurde der Freiwillige Arbeitsdienst aus Mitteln des Reiches und der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung finanziert. Mit dem Haushaltsjahr 1934/35 erhält der Arbeitsdienst zum ersten Male einen eigenen Etat vom Reich und wird so völlig unabhängig von den Trägern der einzelnen Arbeitsvorhaben.

Durch das Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935 wird die allgemeine gleiche Arbeitsdienstpflicht in ganz Deutschland eingeführt. Der Reichsarbeitsdienst, zu dem alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts verpflichtet sind, ist nach diesem Gesetz Ehrendienst am deutschen Volk. Durch ihn soll die deutsche Jugend im Geist des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allen Dingen zur gebührenden Achtung der Handarbeit erzogen werden. Nur gemeinnützige und volkswirtschaftlich wertvolle Arbeiten werden vom Reichsarbeitsdienst durchgeführt.

Während noch im Jahre 1932 die Arbeitsvorhaben in erster Linie den Bau von Sport- und Spielplätzen, Straßen, Promenaden, Badeanstalten usw. betrafen, entfällt heute bei weitem der größte Teil der Tagewerke auf die Bodenverbesserung, die Entwässerung von Kulturland, den Hochwasserschutz, Flußregulierungen, Kultivierung von Moor- und Ödland, Neulandgewinnung und Flurbereinigung. Auch zum Katastrophenschutz bei Moor- und Waldbränden, bei Überschwemmungen, als Erntenothilfe usw. wurde der Reichsarbeitsdienst in erster Linie eingesetzt.

Die Dienstzeit im Reichsarbeitsdienst beträgt sechs Monate. Die Stärke beträgt einschließlich des Stammpersonals z. Zt. 230.000 Mann.

Der Nationalsozialistische Arbeitsdienst hat in den ersten vier Jahren nationalsozialistischen Aufbaus u.a. folgende Leistungen vollbracht:

1. 120.000 ha Land wurden vor Hochwasser geschützt, die Ernte wurde gesichert.

2. 300.000 ha unter Nässe leidendes Land wurde entwässert und damit die Möglichkeit einer erheblichen Ertragssteigerung geschaffen.

3. 25.000 ha wurden gerodet, umbrochen und durch ähnliche Bodenarbeiten verbessert.

4. 40.000 ha durch Erbteilungen zersplitterter Besitz wurden zu geschlossenen Wirtschaftsflächen zusammengefaßt, durch Wege erschlossen und entwässert.

5. 160.000 ha Kulturland wurde durch Wirtschaftswege erschlossen und so seine Bewirtschaftung erleichtert.

Die Arbeitsdienstpflicht für die weibliche Jugend ist grundsätzlich durch das Reichsarbeitsdienstgesetz verkündet. Ihre Ausgestaltung bleibt jedoch späterer gesetzlicher Regelung vorbehalten, so daß der weibliche Arbeitsdienst zur Zeit noch auf der Grundlage der Freiwilligkeit durchgeführt wird. Arbeitsdienstpflicht besteht schon jetzt für Abiturientinnen mit Studiumsabsichten. Der Aufbau des weiblichen Arbeitsdienstes bis zur Einführung der Arbeitsdienstpflicht wird schrittweise vor sich gehen, damit zunächst einmal auch hier die nötige Führerschaft herangebildet wird und die notwendigen Erfahrungen gesammelt werden.

Der weibliche Arbeitsdienst war bis zum Jahre 1936 noch der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung angegliedert und ist dann dem Reichsarbeitsführer unterstellt worden. Er gliedert sich heute in 485 Lager mit 15.000 Arbeitsmaiden und wird Anfang 1938 600 Lager mit 25.000 Arbeitsmaiden betragen.

Auch im weiblichen Arbeitsdienst sind Arbeit und Schulung gleich wichtige Faktoren. Die weiblichen Arbeitsdienstlager werden in erster Linie in Siedlerdörfern eingerichtet und die Mädels im Haushalt der Siedlerfrau eingesetzt. Sie helfen in Haus und Hof, kümmern sich um die Kinder, richten in vielen Gegenden Kindergärten ein und scheuen sich vor keiner Arbeit. Man sieht sie ebenso bei der Feldbestellung wie bei der Ernte; Forke und Spaten sind ihnen genau so vertraute Handwerkszeuge wie Nadel und Faden. Standesdünkel und Einbildung verschwinden im weiblichen Arbeitsdienst sehr schnell, denn für die Mädels im Arbeitsdienst gilt es kräftig zuzupacken und nicht zimperlich zu sein.

So wachsen mitten unterm deutschen Bauerntum in Licht und Luft die kommenden deutschen Mütter auf.



 

"Freie Bahn dem Tüchtigen"

reie Bahn dem Tüchtigen" ist eine alte Parole und eine Forderung, die schon vor dem Weltkriege erhoben wurde. Als die Novemberrevolution kam, da ging durch die deutsche Jugend eine große Hoffnung: Nun würde sie ohne Ansehen von Herkunft, Geburt und Besitz Zugang zu allen wichtigen Berufen des Staates haben, des Staates, der auch ihr gehört. Diese Hoffnung schlug um in eine grenzenlose Enttäuschung. Der Marxismus hatte zwar die Parole "Freie Bahn dem Tüchtigen" übernommen und auf seine Fahnen geschrieben, in der Praxis sie jedoch übersetzt mit: "Freie Bahn dem Bonzen." Die Tüchtigen blieben, was sie waren. Ihnen fehlte auch die Aufstiegsmöglichkeit in der Republik.

Der Nationalsozialismus ging auch auf diesem Gebiete grundsätzlich neue Wege. Er stellte an den Volksgenossen nicht die Frage "Woher kommst du" und "Was hast du", sondern "Was bist du" und "Was leistest du". Die Vielfaltigkeit der nationalsozialistischen Bewegung und ihrer Gliederungen gibt ohne Ansehen der Person jedem Volksgenossen die Möglichkeit, durch Haltung und Leistung zu den höchsten Ämtern des Staates aufzusteigen. Im Gegensatz zu den Bonzen der Republik bekennt der Führer selbst immer erneut mit Stolz, daß er die Jahre nicht missen möchte, in denen er als Bauarbeiter auf dem Gerüst stand. Unter den führenden Männern von Staat und Partei, unter den Gauleitern und Oberpräsidenten befindet sich eine ganze Anzahl von Handarbeitern, von denen jeder seinen Mann steht, aber keiner seine Herkunft jemals vergessen hat. Sie sind Volk im Volke geblieben.

Die Auslese der Tüchtigen wird in erster Linie durch die Adolf-Hitler-Schulen, durch Hitler-Jugend und Jungvolk getroffen. Jeder Junge, der überdurchschnittliche Leistungen zeigt, kann ohne weiteres zu den Adolf-Hitler-Schulen einberufen werden. Und wer in der nationalsozialistischen Bewegung sich einsetzt und im Kleinen treu ist, der hat die Möglichkeit, durch die Lehrgänge auf den Ordensburgen der NSDAP. in das Führerkorps der nationalsozialistischen Bewegung und aus ihm in die führenden Stellen des Staates aufzurücken. So ist im nationalsozialistischen Staat im wahren Sinne des Wortes der Grundsatz in die Tat umgesetzt, daß immer die Besten führen sollen. Und zum ersten Male heißt es mit Berechtigung: "Freie Bahn dem Tüchtigen!"



 

Sport schafft gesundes Volk

elche Bedeutung der körperlichen Ertüchtigung im nationalsozialistischen Staat zugemessen wird, geht daraus hervor, daß schon am 28. April 1933 ein Reichssportkommissar eingesetzt wurde, der am 19. Juli 1933 zum Reichssportführer ernannt und dem das gesamte deutsche Sportleben unterstellt wurde. In den Wirrwarr der Vielzahl der Vereine und Verbände, die nicht selten einen großen Teil ihrer Kraft im gegenseitigen Konkurrenzkampf verbrauchten, wurde Ordnung gebracht. Alle deutschen Sportorganisationen wurden im Reichsbund für Leibesübungen zusammengefaßt und Fachämtern die Betreuung der einzelnen Sportarten übertragen. Es wurde damit deutlich zum Ausdruck gebracht, daß der deutsche Sport eine Einheit ist und für alle Zeiten eine Einheit bleiben soll.

Durch Abkommen zwischen dem Reichssportführer und dem Reichsjugendführer wurden die Jugendgruppen der Sportverbände in die Hitler-Jugend übergeführt, so daß die Erziehung der deutschen Jugend in körperlicher und weltanschaulicher Hinsicht in einer Hand liegt. Für die Ausbildung von Sportlehrern wurde die Reichsakademie für Leibesübungen geschaffen. Das Sportamt der NS.-Gemeinschaft "Kraft durch Freude" gibt allen Werktätigen die Möglichkeit, außerhalb von Sportvereinen nach Maßgabe ihrer Freizeit sich sportlich zu ertüchtigen.

Auch innerhalb der nationalsozialistischen Bewegung weist der Führer 1936 dem Sport seinen gebührenden Platz zu. Er ordnet die jährliche Austragung der NS.-Kampfspiele auf dem Reichsparteitag zu Nürnberg an, für die in Nürnberg eine riesige Kampfbahn geschaffen wird, und beauftragt die SA. mit der Durchführung.

Zu einem Gipfelpunkt sportlichen Lebens und deutscher Leibeserziehung gestalteten sich die IV. Olympischen Winterspiele in Garmisch-Partenkirchen und die XI. Olympischen Spiele zu Berlin, deren nach den Anweisungen des Führers erfolgte Ausgestaltung von allen ausländischen Gästen vom Internationalen Olympischen Komitee als Triumph der olympischen Idee und als Höhepunkt aller bisherigen Olympischen Spiele gefeiert wurde.

Für die Durchführung der Olympischen Spiele wurde nach dem Plan des Architekten March in nur zwei Jahren das Reichssportfeld mit dem Olympia-Stadion geschaffen, eine Anlage, die in ihrer Großzügigkeit an antike Vorbilder erinnert. Für die Unterbringung der Teilnehmer an den XI. Olympischen Spielen wurde ein eigenes Olympisches Dorf gebaut, das ein Schmuckkästchen ganz besonderer Art und eine Sehenswürdigkeit wurde, die Hunderttausende zum Besuch anlockte.

An den Olympischen Spielen, einschließlich der Winterspiele, nahmen 5.798 Wettkämpfer teil (gegen 1.215 in Los Angeles), außerdem 5.869 Turner. Im Olympischen Dorf waren 6.359 Aktive, Begleiter und Offizielle untergebracht. Die Zahl der Übernachtungen betrug dort 82.964. 3.800.000 Eintrittskarten wurden allein zu den Olympischen Spielen in Berlin verkauft, davon 1.200.000 an Auswärtige und 250.00 an Ausländer. Im Berliner Ortsverkehr wurden zum Reichssportfeld in der Zeit der Olympischen Spiele 28.000.000 Fahrgäste befördert.

Die Olympischen Spiele endigten für die einzelnen Nationen mit folgendem Ergebnis:

Länder Zahl der
gemeld.
aktiven
Teil-
nehmer
1936
Zahl der
erkämpften Olympia-
Me-
dail-
len-
ein-
hei-
ten1)
Zahl der
erkämpften Olympia-
Me-
dail-
len-
ein-
hei-
ten1)
Gold- Silber- Bron-
ze-
Gold- Silber- Bron-
ze-
Medaillen Medaillen
    Olympische Sommer- und Winterspiele zusammen
    1936
1932
Insgesamt 5.798 147 145 147 878 126 126 137 767
    davon
Dt. Reich 540 36 29 30 196 3 13 6 41
U. S. Amerika 428 25 20 15 130 46 37 31 243
Ungarn 303 10 1 6 38 6 4 5 31
Italien 280 8 9 5 47 11 11 14 69
Finnland 157 8 8 9 49 6 9 15 51
Frankreich 283 7 6 7 40 10 7 12 56
Schweden 234 8 7 12 50 10 5 10 50
Japan 211 6 4 8 34 7 7 4 39
Holland 171 6 4 7 33 2 4 1 15
Großbritann. 293 5 8 4 35 4 6 6 30
Österreich 336 5 7 5 34 2 2 2 12
Tschechoslow. 265 3 5 19 1 2 1 8
Estland 42 2 2 3 13
Ägypten 67 2 1 2 10
Argentinien 56 2 2 3 13 3 2 11
Schweiz 290 2 11 5 33 2 4
Canada 140 1 4 5 16 2 6 10 28
Norwegen 132 8 8 5 45 3 4 3 20
Polen 167 3 3 9 2 1 3 14
Dänemark 139 2 3 7 1 2 4
1) 1 Goldmedaille = 3 Medailleneinheiten,
    1 Silbermedaille = 2 Medailleneinheiten,
    1 Bronzemedaille = 1 Medailleneinheit.

Außerdem errang Deutschland in dem Olympischen Kunstwettbewerb fünf goldene, fünf silberne und zwei bronzene Medaillen und damit die Spitze vor allen anderen Nationen.

Ergebnis der Olympischen Kunstwettbewerbe:
Länder Gold- Silber- Bronze- Medaillen-
einheiten
  Medaillen
Deutschland 5   5     2     27      
Italien 1   4     --     11      
Österreich 1     2     7      
Polen --   1     2     4      
Schweiz 1   --    --     3      
Finnland 1   --    --     3      
USA --   1     --     2      
Japan --   --     2     2      
Belgien --   --     1     1      
Tschechoslowakei --   --     1     1      
Schweden --   --     1     1      

Deutschland hat damit zum ersten Male bei weitem die Spitze in den Olympischen Spielen errungen und sich einen Platz erkämpft, auf den es mit Fug und Recht stolz sein darf; denn hier hat ein armes Volk, das einen viereinhalbjährigen Krieg und die darauf folgenden vierzehn Jahre der Verelendung hinter sich hat, in einer gewaltigen Anstrengung sich auch sportlich einen Platz an der Sonne erkämpft.

Aber nicht nur der sportlichen Ertüchtigung, sondern ebenso der Verständigung zwischen den Völkern dienten die Festwochen. Denn Hunderttausende von ausländischen Gästen weilten in dieser Zeit in Berlin und in Deutschland und hatten so Gelegenheit, sich aus eigener Anschauung ein Bild von dem Lande zu schaffen, das wohl das meistverleumdete in unserem Jahrhundert ist, dem

Deutschen Reiche Adolf Hitlers.



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Anmerkung

1Die neudeutsche Entwicklung folgt offenbar nicht nur in politischer sondern auch in demographischer Hinsicht wieder dem Weimarer Vorbild. Aus dem hier bereits als zu gering beanstandeten Geburtenüberschuß ist seitdem längst ein beträchtliches Geburtendefizit geworden. Laut CIA, The World Factbook 2001, lag in Deutschland 2001 die
Geburtenrate bei 9,16 pro 1.000 Bevölkerung, die
Sterberate bei 10,42 pro 1.000 Bevölkerung.
Heute (Sept. 2006) liegt die Geburtenrate noch niedriger, die Sterberate noch höher... Man bedenke, daß diese Zahlen auch die vielen kinderreichen Ausländerfamilien in Deutschland beinhalten; das eigentliche deutsche Geburtendefizit liegt also noch viel weiter unter der Nullgrenze, als es scheint! Die dennoch positive Bevölkerungswachstumsrate ist das Resultat der Einwanderungspolitik, nicht eines natürlichen gesunden Wachstums. (Anm. d. Scriptorium.) ...zurück...

2"In den Vereinigten Staaten von Nordamerika, in Dänemark, in einem Teil der Schweiz gibt es bereits ähnliche Bestimmungen und in Norwegen, Finnland und anderen Staaten sind ebenfalls Gesetze in Vorbereitung, die der Verhinderung erbkranken Nachwuchses dienen sollen..." Und ob die Gegner des Dritten Reiches es nun wahrhaben wollen oder nicht: auch Englands Held Churchill befürwortete die Sterilisation von 'Geistesschwachen', wie aus nachfolgendem Zeitungsartikel ersichtlich ist (Quelle: The Sunday Sun, Toronto, 21. 6. 1992). ...zurück...

[Übersetzung:]
'Geistesschwache'
Churchill befürwortete Sterilisation
      London (UPI) - Der frühere britische Prime Minister Winston Churchill, am besten bekannt für seinen Kampf gegen Adolf Hitler, befürwortete einmal die Zwangssterilisation, um die "Geistesschwachen" auszumerzen, berichtete gestern der Guardian.
      Indem sie neu freigegebene Regierungsdokumente anführte, beschrieb die Zeitung einen Briefwechsel, in dem Churchill als britisches Parlamentsmitglied und später als Innenminister die Unfruchtbarmachung von solchen mit niedriger Intelligenz oder abweichendem sozialen Benehmen verfocht.
      Churchill förderte diese Vorstellungen bald nachdem er 1910 in das Parlament gewählt wurde, als die politischen Theorien des Sozialdarwinismus im Westen populär waren.
      Nachdem er 1910 zum Innenminister ernannt wurde, der für die Bekämpfung von Verbrechen und deren Bestrafung verantwortlich war, interessierte sich Churchill für das Programm der Zwangssterilisation, das zu jener Zeit in Indiana [USA] angewendet wurde, berichtete der Artikel.
      Die Dokumente beweisen, daß Churchill auch in den frühen 1900er Jahren die Idee der Zwangsarbeitslager verfocht für die, die als "geistesschwach" oder anderweitig als sozial unerwünscht angesehen wurden.
      "Was die Landstreicher und Taugenichtse betrifft, so sollte es geeignete Arbeitssiedlungen geben, in die sie auf beträchtliche Zeitspannen geschickt werden könnten, damit sie sich ihrer Pflichten gegenüber dem Staat bewußt werden", sagte er.
      Churchill argumentierte, daß sein Vorschlag, die vermuteten 100.000 "geistesschwachen" Bürger des Landes zwangsweise zu sterilisieren, menschlicher sein würde als konkurrierende Vorschläge für ein erweitertes System von Irrenanstalten.
      "Es ist grausam, eine große Anzahl von Leuten ihr ganzes Leben lang in Anstalten einzusperren, wenn sie durch einen einfachen chirurgischen Eingriff in die Lage versetzt würden, frei in der Welt zu leben, ohne anderen viel Unbequemlichkeiten zu bereiten", sagte er. ...zurück...


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