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[Bd. 8 S. 89]

3. Kapitel: Adolf Hitlers Sorge für Wirtschaft und Arbeit.

  Der nationalsozialistische  
Begriff der Arbeit

1.

Zwei grundsätzliche Auffassungen gaben der neuen Wirtschaftspolitik ihre Richtung: erstens, daß Arbeit keine Handelsware, sondern als sozialistische, völkische Ehre Bestandteil des Charakters jedes einzelnen Volksgenossen ist, zweitens, daß Wirtschaft nicht Selbstzweck, sondern Dienst am Volke ist. Daraus ergab sich der Primat des Reiches, des Volkes, der Politik vor der Wirtschaft. Die Wirtschaft hatte nicht dem Reiche zu befehlen, wie es früher der Fall war, sondern sich danach zu richten, was die völkische Notwendigkeit von ihr verlangte. Die völkische Notwendigkeit aber wurde einzig und allein vom Führer und seinem Stabe bestimmt. Die Hinüberführung der Wirtschaft in die völkischen Bahnen mußte gesetzmäßig und evolutionär und nicht chaotisch vor sich gehen, deshalb verbot der Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß, immer wieder eigenmächtige Eingriffe untergeordneter Partei- und Behördendienststellen in das Wirtschaftsleben.

Adolf Hitler erkannte als das beherrschende Ziel seiner Wirtschaftspolitik die Wiederbelebung der Wirtschaftstätigkeit. Drei Momente spielen hierbei eine ausschlaggebende Rolle: Privatinitiative, Arbeitsbeschaffung, Lastensenkung. Die unmittelbar nach der Machtergreifung eingeleiteten Maßnahmen wurden im Herbst und Winter 1933 tatkräftig weitergeführt. Ein ehernes Grundgesetz beherrschte dabei die nationalsozialistische Regierung unentwegt: dem Arbeiter und Bauern seine Kaufkraft zu erhalten. Hierzu war Ruhe und Beständigkeit in der Entwicklung nötig. Die Reichsregierung dachte nicht daran, gewaltsame Maßnahmen zu ergreifen, sie dachte nicht daran, die deutsche Mark abzuwerten; Währungsexperimente wurden von vornherein abgelehnt. Vor den Bankiers hielt Schacht Ende Februar 1934 eine Rede, worin er [90] sagte:

      "Gerade diese Regierung, die durch ihr eigenes Zugreifen auf dem Arbeitsmarkt der Wirtschaft neues Leben gibt, bedarf des Sparwillens des deutschen Volkes in höchstem Maße. Mit der Notenpresse kann jeder bürgerliche oder marxistische Stümper regieren, die nationalsozialistische Regierung kann und will es nicht. Sie will regieren mit dem Vertrauen des Volkes."

Die furchtbarste Not des Volkes war die Arbeitslosigkeit. Mitte Februar 1933 zählte man in Deutschland 6,05 Millionen Arbeitslose, Ende September nur noch 3,849 Millionen. Bis zum 31. Dezember 1933 stieg die Zahl vorübergehend auf 4,058 Millionen an, um aber bereits bis zum März 1934 auf 2,8 Millionen wieder zurückzugehen. Bis zum 31. Oktober 1934 verringerte sich die Arbeitslosigkeit weiterhin bis auf 2,268 Millionen. Demgegenüber wuchs die Zahl der Beschäftigten, die im 1. Vierteljahr 1933 in regulären Arbeitsstellen zu tariflichen Bedingungen 11 670 000 betrug, bis zum März 1934 auf 13 920 000 an, die in Arbeitsdienst, als Landhelfer, als Notstands- und Fürsorgearbeiter Tätigen, die im März 1933 nur 300 000 ausmachten, waren im März 1934 auf 1 040 000 angestiegen. Standen also im März 1933 rund 12 Millionen arbeitenden Deutschen 5,6 Millionen Arbeitslose gegenüber, so zählte man ein Jahr später 15 Millionen arbeitende Deutsche und nur noch 2,8 Millionen Arbeitslose. In den nächsten Monaten war das Verhältnis folgendes: im April 15,3 : 2,6 Millionen, im Mai 15,56 : 2,52 Millionen, im Juni 15,6 : 2,48 Millionen.

Der Führer bei Unterhaching am 21. März 1934.
[Bd. 8 S. 48b]      Der Führer bei Unterhaching
am 21. März 1934.
      Photo Scherl.
Den neuen Großangriff auf die Arbeitslosigkeit eröffnete der Führer am 21. März 1934. An 22 Stellen des Reiches wurde der Bau der geplanten Reichsautobahnen begonnen, nachdem bereits seit September 1933 stellenweise, so an der Strecke Frankfurt–Heidelberg, die Arbeiten an diesem gigantischen Straßenbauwerk aufgenommen worden waren. Am Tage des Frühjahrsbeginns 1934 gab der Führer selbst an der Baustelle in Unterhaching der Reichsautobahn zwischen München und Landesgrenze, inmitten seiner arbeitenden und schaffenden Volksgenossen und des Arbeitsdienstes das Zeichen [91] zum Beginn mit den Worten: "Deutsche Arbeiter, fanget an!" Von einer Kipplore herab, mitten in einem Gelände, das vom mächtigen Rhythmus der Arbeit durchpulst war, verkündete Adolf Hitler aufs neue den Geist unbedingten Zusammengehörigkeitsgefühls aller schaffenden deutschen Volksgenossen. Von diesem Tage an regten sich überall im deutschen Lande fleißige Menschen, um das Riesenwerk der Autostraßen zu fördern. Bis zum Januar 1935 waren rund 2700 Kilometer dieser Bahnen im Bau, bzw. stand die Eröffnung der Arbeit unmittelbar bevor. 80 000 Deutsche fanden hier Arbeit und Brot. Am gleichen 21. März 1934 konnte Ministerpräsident Göring Deutschlands größtes Schiffshebewerk bei Niederfinow, das imstande ist, 4300 Tonnen oder 70 000 Menschen zu heben, dem öffentlichen Verkehr übergeben.

Reichsautobahn Berlin-Stettin.
[Bd. 8 S. 80a]   Reichsautobahn Berlin–Stettin.
Photo Scherl.
Kampf der Arbeitslosigkeit, Frühjahr 1934.
[Bd. 8 S. 48b]      Kampf der Arbeitslosigkeit,
Frühjahr 1934.
      Photo Scherl.

  Der Arbeitsdienst  

Auch der Arbeitsdienst, der 240 000 junge Deutsche umfaßte, wetteiferte in der Herstellung wichtiger und nützlicher Arbeiten. Allenthalben in Deutschland war er am Werke: Flüsse und Ströme wurden reguliert, gewaltige Kanäle, die der Schiffahrt dienten, wurden gebaut, Eisenbahnen elektrifiziert, an der schleswig-holsteinischen Nordseeküste von Dänemark bis zur Elbemündung und im Norden Frieslands wurden riesige Eindeichungen begonnen, aus den Sümpfen Ostpreußens wuchsen zusehends fruchtbare Siedelgüter und neue Dörfer empor. Auch für eine umfassende Industrialisierung Ostpreußens wurde der Grund gelegt. Die Einöden der ostelbischen Großgrundbesitzer wurden hergerichtet zur Besiedlung mit Tausenden gesunder Bauernfamilien. Dies Bauernsiedeln blieb Aufgabe des Reichsbauernführers, während das Arbeitersiedlungswesen der Arbeitsfront, das die entscheidende Wendung gegen den Tod der Großstadt bringen und das dumpfe Chaos der Mietskasernen in lichte Eigenheimsiedlungen mit Haus und Garten auflösen sollte, im Frühjahr Gottfried Feder als Reichskommissar unterstellt wurde.

Welche Rolle in diesen Arbeiten der Arbeitsdienst spielt, läßt sich z. B. daran ermessen, daß diese Einrichtung vom Mai bis Dezember 1933, also in acht Monaten, fast 68 Millionen Tagewerke leistete! Was hier geschaffen wurde, mögen [92] folgende Zahlen beweisen: im Jahre 1933 entstanden rund 4900 neue Höfe mit 310 000 Morgen Nutzfläche. Bis zum November 1934 wurden weitere 6780 Höfe mit 554 000 Morgen Land hinzugefügt. Zwei Jahre nationalsozialistische Regierung ließen rund 350 neue Dörfer auf deutschem Boden entstehen – ein Werk, das in dieser Wucht sich lediglich der großartigen Siedlungspolitik Friedrichs des Großen vergleichen kann! Die fünf Milliarden, die Adolf Hitler vom April 1933 bis zum April 1934 in diese gewaltige Arbeitsbeschaffung hineinsteckte, trugen dem Volke hundertfältige Frucht.

Studenten beim Ausschachten einer Kläranlage.
[Bd. 7 S. 272a]      Arbeitsdienst: Studenten beim Ausschachten einer Kläranlage.      Photo Scherl.
Freiwilliger Arbeitsdienst bei Erdarbeiten.
[Bd. 7 S. 272a]      Freiwilliger Arbeitsdienst
bei Erdarbeiten.
      Photo Scherl.

Hissen der Arbeitsdienstflagge in der Reichsführerschule zu Spandau.
[Bd. 7 S. 288b]      Hissen der Arbeitsdienstflagge in der Reichsführerschule zu Spandau.
Photo Scherl.
Arbeitsfreiwillige bei Entwässerungsarbeiten.
[Bd. 7 S. 288b]      Arbeitsfreiwillige bei Entwässerungsarbeiten.      Photo Scherl.

Ein anschauliches Bild von der Tätigkeit des Arbeitsdienstes gibt folgender Bericht aus dem Frühjahr 1934:

      "Theodor Storms 'Graue Stadt am Meer' liegt wie im Nebel, so tief jagt der Wind die eintönig grauen Wolken über sie hin. Eine schwermütig graue Stimmung liegt über Nordfriesland und seinen Inseln. Gefährlich sind die Winter- und Frühjahrsstürme an dieser Küste.
      Die Landschaft gestaltet den Menschen. Grauer Himmel, weite Watten, gleichförmig das Meer. Weit und gleichförmig auch das Land, vom Meer angetragen, vom Meer immer wieder zerstört. Ein schwerer Boden, um den sich ein Kampf lohnt.
      Der Mensch gestaltet aber auch die Landschaft. Der nordfriesische Bauer verteidigt nicht nur seinen Boden gegen den Angriff der See. 'Trutz, Blanker Hans!' ist sein Schlachtruf im Gegenangriff. Und dann reckt er die Faust weit über die Watten.
      Da draußen über dem Deich, in dieser bäumelosen Landschaft, im festen zähen Schlick gegen die Inseln und Halligen hin, spielt sich der Stellungskampf zwischen Mensch und Meer um neuen Ackerboden ab. Vor wenigen Jahren war der Sönke-Nissen-Koog noch Schlick, noch Vorland, das Schafe ernährte, das bei jeder großen Flut überspült war vom salzigen Meerwasser. Heute aber liegen in langer, auseinandergezogener Kette ein paar Dutzend prächtiger Erbhöfe an der neuen Straße, die durch den Koog führt. Siegerländer und nordfriesische Bauern. Ein Land, das jahraus, jahrein eine [93] Stadt von 30 000 Einwohnern mit Brotgetreide versorgen kann.
      Von hier aus wird der Vorstoß gegen die Hamburger Hallig vorgetragen. Stille Buchten, die langsam verschlicken können, in denen die Flut im Laufe der Tage, Wochen und Monate fette Nährstoffe ablagert. Es genügt nicht, durch einen kühnen Vorstoß der Technik die äußeren nordfriesischen Inseln durch einen Damm zu verbinden, um mit einem Schlage weite Flächen neuen Ackerlandes zu gewinnen. Das wäre nur unfruchtbarer Boden.
      Zuerst ist ein Deich oder Damm da, unter dessen Schutz sich eine stille Wasserfläche bildet. Dort trägt die Flut regelmäßig neue Senkstoffe an. Als erste Pflanze siedelt sich der Queller an, der nur in salzwasserhaltigem Boden gedeihen kann. Dann werden Lahnungen vorgetrieben, Reiser zwischen Holzpfählen. In solche etwa 400 Meter langen und ebenso breiten Felder dringt die Flut mit ihren Senkstoffen ein, ohne daß sich Wasserflächen bilden können, die der Wind dann wieder aufpeitscht, um alles wieder zu zerstören. In der Nähe des Seedeiches wächst dann schon Gras. Ab März bevölkern Hunderte von Schafen das Gebiet, nur die jungen Märzlämmer weiden noch im Schutze des Deiches.
      Dieser Stellungskrieg gegen das Meer ist der beste Schutz für den alten Deich selbst. Über das Gras läuft die Flut langsam an. Die Gefahren sind geringer.
      Von der dänischen Grenze bis herunter zur Elbemündung wird dieser Kampf geführt, nachdem er jahrelang zum Stillstand gekommen war. Die Mittel, die das alte System ausgeworfen hatte, reichten nicht einmal dazu aus, das Bestehende zu erhalten. Was das bedeutet, kann man daran ersehen, daß es nach dem Rückschlag des Weltkrieges erst 1927 gelang, wieder den Stand von 1914 zu erreichen. Stillstand bedeutet hier Rückschritt. Vor Jahrhunderten gehörten die sämtlichen nordfriesischen Inseln noch zum Festland, heute kann man die kleinen Halligen nur mit Mühe gegen den Ansturm halten, so sehr hat der 'Blanke Hans' gewütet und gewühlt.
      1932 wurden für die nördliche Hälfte dieses Kampfgebietes von der dänischen Grenze bis Büsum 180 000 Mark [94] ausgegeben, 1933 dagegen 1 Million Mark. Das bedeutet, daß neben den großen Angriffsarbeiten in einem solchen Abschnitt für den ständigen Grabenkrieg statt 170 Arbeiter 720 eingesetzt werden, dazu noch Hunderte von Freiwilligen des Arbeitsdienstes.
      Mit diesen Kräften wurden 1933 84 Kilometer Lahnungen gebaut, 2½ Millionen Meter Entwässerungsgräben gezogen und 1½ Millionen Kubikmeter Boden bewegt. Das sind an Materialien 700 Waggon Busch, 400 000 Pfähle, 15 Waggon Draht und Krampen.
      Ein neuer Geist des Angriffs ist durch den Nationalsozialismus an der ganzen Westküste Schleswig-Holsteins eingezogen. An Stellen, wo der Kampf gegen das Meer seit langem zum Stillstand gekommen ist, wo die Deiche z. T. vier Jahrhunderte alt sind, wird der Kampf vorwärtsgetragen. Zwei große Kooge werden eingedeicht, die Dicksander und die Tümlauer Bucht. Seit dem Herbst vorigen Jahres bereits sind diese Arbeiten im Gange.
      In der Tümlauer Bucht, weit vorgeschoben gegen die See, liegt der Feldherrnhügel dieser Arbeitsschlacht um die Gewinnung neuen Bodens, eine Warft. Einst Tränke und Schutz auch für Schafherden bei Hochwassergefahr. Jetzt der Ausgangspunkt einer werdenden Siedlung.
      Auf der Höhe der Warft zwei Holzhäuser mit Wärterwohnungen, Baubüros usw. An ihrem Fuße, schutzsuchend angelehnt wie eine mittelalterliche Stadt an die hohe, weithinragende Burg, die weiteren Gebäude für den Bau. Ein kleiner Ort für sich, heute noch ausgesetzt dem Angriff des Meeres, mit eigener Schlosserei, Schmiede und Pumpstation inmitten der Baracken. Zugleich ein Bahnhof, zu dem ein Netz von Geleisen führt, mit Dutzenden von Lokomotiven und langen Lorenzügen. Dazu zwei gewaltige Landbagger.
      Die neue Schleuse, durch die die Entwässerung des neuen Gebietes und seines Hinterlandes ins offene Meer erfolgen soll, steht bereits. Ein Bauobjekt von 100 000 Mark, eine völlig neue Konstruktion, ganz aus Eisen, die es ermöglichte, sie im Winter zu errichten und so die Arbeiter auch die schweren [95] Monate hindurch beschäftigt zu halten, die es ermöglichte, zugleich im Dortmunder Industriegebiet Arbeit zu schaffen.
      Genauestens muß auf Ebbe und Flut geachtet werden. Auf der Warft befindet sich eine eigenartige Uhr ohne Gehwerk, die nur die Aufgabe hat, allen Arbeitern die Tide anzuzeigen. Damit man genau weiß, wann man sich über den mehrere hundert Meter langen Laufsteig, der weit draußen führt, ohne Gefahr auf den Marsch machen kann. Die Flut ist überhaupt die größte Sorge. Bei Gefahr werden die Lokomotiven auf den neuen Deich, der im Werden und an einigen Stellen bereits flutsicher ist, gefahren. Am 8. Februar, bei der letzten Sturmflut, stand alles andere unter Wasser, nur die Bagger ragten noch mit ihren riesigen Armen heraus. Um die Entnahmestellen der Deicherde, die außerhalb des neuen Deiches liegen, wenigstens vor der täglichen Flut zu schützen, sind sie von besonderen kleinen Deichen, Kajedeichen, umgeben.
      350 Arbeiter haben seit dem 18. August 1933 hier ihr Brot gefunden. Jetzt beträgt die Zahl bereits 700, und Mitte April werden es 1200 Mann sein. Das ganze Hinterland ist bereits arbeitslosenfrei. Aus den holsteinischen Städten und vor allem aus Hamburg mußte man die Arbeitskräfte heranholen. Sie wohnen in großen, sauberen Baracken, im Schutz des alten Deiches. Aus dem 'roten' Heide kommen täglich 112 Arbeiter in Lastautos, für sie wird die Wohnbaracke gerade errichtet. Dazu ein Arbeitslager von 200 Mann.
      502 Kilometer wird der neue Deich lang sein, fast eine Million Kubikmeter Erde muß insgesamt bewegt werden, gewonnen aber werden 555 Hektar neuen, schweren Ackerbodens. Ein neues Dorf wird dem Meer abgerungen. Allein 35 große Bauernstellen, zum Teil für Bauernsöhne aus Baden, können im nächsten Jahre bereits besiedelt werden. Wiederum wird eine deutsche Mittelstadt für die Zukunft aus der Kraft des eigenen deutschen Bodens ernährt werden können."

Mitte März 1935 wurde der Adolf-Hitler-Koog an der Westküste Schleswig-Holsteins fertiggestellt. Seit August 1933 hatten hier 1500 deutsche Arbeiter geschafft, unter großen Mühen den 10 Kilometer langen Deich errichtet, durch den nun 1200 Hektar neues Siedelland gewonnen wurden. [96] Dieses Neuland, das in einer Größe von je 15 bis 20 Hektar auf die neu zu gründenden Bauernhöfe verteilt wurde, gab wiederum 60 Bauernsöhnen Arbeit und Heimat.

Der allgemeine Aufschwung des Wirtschaftslebens soll an einigen Zahlen aufgezeigt werden. In der Kraftfahrzeugindustrie betrug 1934 der Umsatz 719 Millionen gegen 450 im Jahre 1933 und 301 Millionen 1932. Im Wohnungswesen hatte sich folgende Wandlung vollzogen: im Jahre 1932 waren 160 000 Um- und Neubauten mit einem Aufwand von 700 Millionen fertiggestellt worden, 1933 waren es 200 000, die 800 Millionen kosteten; 1934 aber wurden 300 000 Wohnungen (120 000 Umbauwohnungen und 180 000 Neubauten, Siedlungshäuser, Eigenheime) errichtet mit einem Aufwand von 1,2 Milliarden Mark, wovon ein Fünftel aus öffentlichen Mitteln stammte. Weiter gab das Reich 200 Millionen Mark für 365 000 Ehestandsdarlehen aus, von denen 115 000 im Jahre 1933, 250 000 im Jahre 1934 gegeben wurden. Diese Maßnahme bewirkte nicht nur eine Belebung der Bauwirtschaft, wie eben gezeigt wurde, sondern auch der Möbel und Hausrat betreffenden Wirtschaftszweige: sie konnten 1934 ihren Umsatz um ein Drittel gegenüber 1933 erhöhen.

Die Einführung der Landjahrpflicht Ostern 1934 verfolgte einen doppelten Zweck: Die Kinder, auch die der höheren Schulen – es handelte sich um zehntausende – standen nicht mehr nach dem Abgang von der Schule als Arbeitslose dem Wirtschaftsprozeß im Wege und wurden wieder mit der Scholle vertraut gemacht, dem Urelement aller sozialistischen Tätigkeit. Die Schulentlassenen, besonders aus den Großstädten, wurden in Lagern auf dem Lande zusammengefaßt, wo sie nun ein Jahr hindurch in den nationalsozialistischen Grundsätzen der Bedürfnislosigkeit, in Landarbeit und Leibesübungen erzogen wurden. Diese wohltuende Einrichtung sollte die jungen Menschen kräftigen gegen die zerstörenden, individualistischen Einflüsse der Großstadt. Für die Mädchen insbesondere wurde ein Haushaltsjahr geschaffen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich auf den Beruf der tüchtigen Hausfrau vorzubereiten.

  Bauerntum  

[97] Es war die grundlegende Erkenntnis des Nationalsozialismus, daß das deutsche Volk auch noch im 20. Jahrhundert ein Volk von Bauernsöhnen und Bauerntöchtern ist. Von den städtischen Geschlechtern der Vergangenheit ist kaum eines bis auf unsere Gegenwart gekommen, wohl aber können fast sämtliche Großstädter feststellen, daß ihre Urgroßväter oder Großväter im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts noch auf dem Dorfe zu Hause waren! Die Wiedergewinnung der völkischen Kraft ist nach Adolf Hitlers Erkenntnis aufs engste verbunden mit der Wiedergewinnung der unmittelbaren, persönlichen Beziehung des Menschen zur Scholle. Der unstete Ungeist der Großstadt muß abgestreift werden, er ist ein Fremdkörper des 19. Jahrhunderts. So ist für den Nationalsozialismus die Bauernfrage keine nur wirtschaftliche Angelegenheit, sondern eine allgemein völkische. Daraus ergab sich aber auch, daß dem Bauer wirtschaftlich geholfen werden mußte. Dies geschah denn auch in umfassender Weise durch Marktregelung und Preisfestsetzung und durch Schuldenerleichterung. Bereits bis zum April 1934 war die Verschuldung des bäuerlichen Bodens um eine halbe Milliarde geringer geworden. In Bayern allein wurden im ersten Halbjahr 1934 an die 5500 Bauernhöfe von ihren Schulden befreit. Im Osthilfegebiet einschließlich der bayerischen Ostmark waren bis zum 1. Februar 1934 von 83 000 Entschuldungsanträgen bereits 62 000 erledigt! Anderseits hatte die Marktregelung zur Folge, daß die Gesamteinnahmen der deutschen Landwirtschaft, die im Jahre 1932–1933 etwa 6,5 Milliarden betrugen, im folgenden Jahre auf 7,2 Milliarden anstiegen.

Eine vernehmliche Aufgabe des Nationalsozialismus mußte es sein, in der deutschen Wirtschaft die Überorganisation, den zerstörenden Konkurrenzkampf und den chaotischen Grundsatz, daß der Wille des Unternehmers stärker sei als der Wille der Nation, zu beseitigen. So erließ die Reichsregierung am 27. Februar 1934 das Gesetz zur Vorbereitung des organischen Aufbaus der deutschen Wirtschaft, dessen Aufgabe es nicht war, die Frage des ständischen Aufbaues zu lösen, sondern die deutsche Wirtschaftsführung organisatorisch mit der nationalsozialistischen Staatsauffassung in Einklang zu bringen, ohne [98] damit das tausendfältige Eigenleben der deutschen Wirtschaft zu zerstören. Das freie Spiel der Kräfte, gewährleistet durch den selbständigen Unternehmer und den offenen, ehrlichen Konkurrenzkampf, wollte der Nationalsozialismus im Interesse des von ihm vertretenen Leistungsprinzips nicht antasten, aber er wollte dieses freie Spiel der Kräfte eindeutig einordnen in die starke Führung, deren einziges Ziel das Wohl des Ganzen und der Dienst an Volk und Vaterland ist. Aus diesem Grunde mußte die ganze Wirtschaft in einen artgemäßen Aufbau eingegliedert werden.

Beseitigung der Überorganisation und der damit verbundenen inneren Beunruhigung, Einordnung in den einheitlichen nationalsozialistischen Führerwillen und Heranziehung einer Führerschicht in der Wirtschaft – das war der Zweck der neuen Wirtschaftspolitik. Die ungezählten Wirtschaftsgruppen und Interessenverbände verschwanden, und an ihrer Stelle wurden nur noch 12 Hauptgruppen der Wirtschaft zugelassen, deren erste 7 der Industrie zugehören:
        1. Bergbau, Eisen- und Metallgewinnung,
        2. Maschinenbau, Elektrotechnik,
        3. Eisen-, Blech- und Metallwaren,
        4. Steine, Erden, Glas, Holz und keramische Industrie,
        5. Chemie, technische Öle und Fette, Papier- und papierverarbeitende Industrie,
        6. Leder, Textilien und Bekleidung,
        7. Nahrungsmittelindustrie.
Hinzu kommen
        8. Handwerk,
        9. Handel,
      10. Banken und Kredit,
      11. Versicherungen und
      12. Verkehr.
Hierzu trat im Laufe der Zeit noch die eine oder die andere selbständige Wirtschaftsgruppe wie z. B. die Schiffahrt.

  Wirtschaftsfestigung  

Im Rahmen der wirtschaftlichen Neuordnung war es das erste und wichtigste Ziel, die Wirtschaft auf der Grundlage des allgemeinen Vertrauens zu festigen. Die Stärkung des Wirtschaftskörpers mußte von innen heraus ins Werk gesetzt werden, um so mehr, da viele äußere Widerstände überwunden werden mußten. Am 24. März schuf Adolf Hitler ein Gesetz zur Erhaltung und Hebung der Kaufkraft, welches vor allem die Kontrolle der Finanzgebarung der juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und ähnlicher Verbände und Organisationen (mit Ausnahme der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Sozialversicherung, Reichsbank, Reichsbahn, [99] Kirchen und NSDAP.) einführte und die sozialen Abgaben der Lohn- und Gehaltsempfänger verringerte: die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe ist um etwa 300 Millionen Mark gesenkt worden, und zwar nicht nur mit Rücksicht auf das Einkommen, sondern auch auf die Kinderzahl der Steuerpflichtigen. Auf diese Weise wurden wieder einige hundert Millionen freigemacht, die der produktiven Wirtschaft zugute kamen.

Die Menschen mit dem egoistischen und liberalistischen Wirtschaftsdenken waren nun natürlich nicht sofort ausgestorben. Der Krämergeist, der immer nur an seine eigene Bereicherung dachte, blühte im Verborgenen weiter. Mancher Bäcker und Fleischer und Kaufmann glaubte, die Reichsregierung mache all die Wirtschaftsgesetze nur, damit er selbst willkürlich die Preise in die Höhe setzen könne. Gar mancher mußte deshalb ins Konzentrationslager und verlor sogar seinen Gewerbebetrieb. Gegen solche dunklen Elemente richtete sich die Verordnung gegen Preissteigerungen Mitte Mai 1934, wonach für lebenswichtige Gegenstände des täglichen Bedarfs und lebenswichtige Leistungen zur Befriedigung des täglichen Bedarfs ohne Einwilligung der zuständigen Preisüberwachungsstelle keine Mindestpreise, Mindestverarbeitungsspannen, Mindesthandelsspannen, Höchstnachlässe oder Mindestzuschläge festgesetzt werden dürfen. Mitte August wurde das Verbot der Preissteigerung auf alle Güter und gewerblichen Leistungen ausgedehnt.

Allerdings zeigte sich, daß es notwendig war, den Kampf gegen die habgierigen Preistreiber zu verschärfen. Die Haltung des Auslandes dem deutschen Volke gegenüber führte im Herbste 1934 zu einer Verringerung der vorhandenen Rohstoffe dadurch, daß die Reichsregierung die Einfuhr kürzte. Dieser Umstand bewog eine kleine Gruppe ängstlicher und boshafter Menschen, wahllos die verschiedensten Dinge zusammenzuhamstern, da sie glaubte, beziehungsweise das falsche Gerücht verbreiteten, daß Zeiten wirtschaftlicher Not wie während der Kriegsblockade wiederkehrten. Egoistische Kaufleute machten sich dies zunutze und trieben die Preise für gewisse Dinge sinnlos in die Höhe, ohne Rücksicht darauf, welche moralische Verwirrung sie stifteten. Jedoch die [100] Presse prangerte diese unlauteren Elemente sofort an, die Behörden schritten ein, schlossen die preistreiberischen Betriebe und warfen ihre Inhaber ins Gefängnis. Um alle derartigen wirtschaftlichen Sabotageversuche von vornherein im Keime zu ersticken, wurde am 5. November 1934 Dr. Gördeler, der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, als Reichskommissar für Preisüberwachung bis zum 1. Juli 1935 eingesetzt.

Eine wahrhaft nationalsozialistische Wirtschaftsmaßnahme wurde Anfang August 1934 durchgeführt. Volksgenossen unter 25 Jahren machten ihren Arbeitsplatz frei zugunsten älterer, insbesondere verheirateter Volksgenossen und traten selbst auf ein Jahr in den Arbeitsdienst ein. – Die tiefgreifenden Maßnahmen, die Adolf Hitler auf allen Gebieten des Wirtschaftslebens durchführte, hatten das Ziel, die krankhaften Übelstände der deutschen Wirtschaft gründlich zu beseitigen. Ein Zustand der Ruhe wurde herbeigeführt, der nötig war, um die verwirrende und zermürbende Tyrannei der Wirtschaft über das deutsche Volk zu beseitigen.

Ein großer Erfolg der deutschen Wirtschaftspolitik nach außen hin war es, daß es der Regierung Adolf Hitlers gelang, den achtjährigen Wirtschaftskampf mit Polen zu beenden und mit diesem Nachbarstaat im März 1934 zu einem wirtschaftsfriedlichen Verhältnis zu gelangen. Was dieser Erfolg bedeutete, kann man ermessen, wenn man sich klarmacht, daß die deutsche Einfuhr aus Polen von 1925 bis 1933 von 429 auf 56 Millionen Mark, die deutsche Ausfuhr nach Polen von 332 auf 55 Millionen Mark zurückgegangen ist. Während die deutsche Gesamtausfuhr von 1925 bis 1933 um 47 Prozent zurückging, wies die deutsche Ausfuhr nach Polen in der gleichen Zeit einen Rückgang um 83 Prozent auf.

  Bankenuntersuchung  

2.

Zwei Wirtschaftsprobleme mußten in dieser Zeit vor allem geklärt werden: Die Frage nach der Umgestaltung des Bankwesens und die Frage nach der Behandlung der Auslandsschulden. Die erste Angelegenheit war eine innerwirtschaftliche, die zweite eine außenwirtschaftliche.

[101] Im Herbst 1933 setzte die Reichsregierung unter dem Vorsitz von Schacht einen Ausschuß ein, der das deutsche Bankwesen und die Existenzberechtigung der Privatbanken untersuchen sollte. Es standen sich zwei Auffassungen gegenüber, die eine, welche die Notwendigkeit der Privatbanken verteidigte, die andere, vertreten durch die bereits sozialistischen großen Bankinstitute, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, landschaftliche Banken, die diese Notwendigkeit ablehnten. Der Nationalsozialismus neigte dem letztgenannten Standpunkte zu, der etwa in folgender Weise geformt wurde:

      "Es spricht nichts gegen die Verstaatlichung der Großbanken und Versicherungskonzerne. Es spricht eher alles dafür. Privatbankiers und kleinere Versicherungsanstalten sollen weiter ihrer Aufgabe dienen. Die Großbanken und übermächtigen Versicherungskonzerne aber gehören in die Hand des Staates."

Die drei Großbanken Commerz- und Privatbank, Deutsche Bank und Diskontogesellschaft sowie die Dresdener und Danatbank glaubten, der starken, gegen sie gerichteten Strömung zuvorzukommen und sich von dem ihnen oft gemachten Vorwurf der Überorganisation reinigen zu müssen und kündigten Mitte November 1933, ehe der Bankausschuß zu arbeiten begann, vorsorglich die Auflösung von 22 Filialen an. Sie wollten einander ergänzen und ausgleichen, nicht nebeneinander konkurrieren. Ohne Zweifel bedeutete diese Absicht schon einen gewissen Fortschritt, ließ sie doch erkennen, daß diese Banken gewillt waren, den Gesichtspunkt des Profites wenigstens in der Frage der Organisation dem der allgemeinen Notwendigkeit unterzuordnen.

Um diese Großbanken ging es recht eigentlich im Bankenausschuß, der am 21. November 1933 eröffnet wurde. Ausgangspunkt seiner Betrachtungen war der Zusammenbruch des Sommers 1931, der weniger auf die fehlerhafte Organisation als vielmehr auf das Versagen der Bankführer zurückgeführt wurde. Hier war der Ansatzpunkt: die führenden Bankleute haben versagt, das Reich hatte sich in weitestem Umfange einschalten müssen, die Frage war nun: sollte das Reich gänzlich die Großbanken übernehmen und ihre privat- [102] wirtschaftliche Organisation beseitigen? Die öffentliche Meinung bejahte diese Frage.

Ihr leidenschaftlicher Verteidiger im Bankenausschuß war Staatssekretär Gottfried Feder, einer der ältesten Nationalsozialisten, die in einer der ersten Sitzungen am 23. November 1933 folgende Ausführungen machte:

Die Entfremdung zwischen Geldgeber und Geldnehmer habe durch die Hereinnahme ausländischer Kredite eine Verschärfung erfahren. Die Lage sei noch durch große Fehlinvestitionen und durch die Diskrepanz zwischen Weltproduktion und der Aufnahmefähigkeit des Weltmarktes zugespitzt worden. Einer totalen Verstaatlichung des Bankwesens stehe man zwar ablehnend gegenüber, unverkennbar sei jedoch der Wunsch nach einer Führung der Wirtschaft über die Banken. Das Bankwesen habe höhere Aufgaben der Klärung, Prüfung, Lenkung und Leitung zu erfüllen und wachse damit in die staatliche Sphäre hinein. Die Initiative des Staates müsse auch in der Wirtschaft eingeführt werden. Die Privatinitiative habe den Zusammenbruch der Wirtschaft nicht verhindern können. Staatssekretär Feder stellte die Forderung auf, daß auch auf diesem Gebiete alles im Sinne des neuen Staates zu geschehen habe und sprach sich für die "Nationalisierung des Geld- und Kreditwesens" aus.

Professor Bente aus Kiel unterstützte zwar diese Gedanken, indem er die Vorzüge der öffentlichen Banken anführte, lehnte aber eine eindeutige Entscheidung ab; die Vertreter der Privatbanken dagegen rühmten den Wert der privaten Initiative, der sich vor allem in der elastischen Kreditgewährung zeige. Es war von Anfang an eine Atmosphäre geschaffen, in der das bedingungslose Diktat einer Bankenverstaatlichung von vornherein unmöglich schien, aber doch eine stärkere staatliche Beeinflussung des Bankwesens und einheitliche Kreditgewährung, in der die Forderung der wirtschaftlichen Lebensrechte des Volkes zum Ausdruck kämen, anerkannt wurden. Man war sich einig, daß in der Kreditwirtschaft der Großkonzern nicht einseitig vor dem Kleinbetrieb bevorzugt werden dürfe.

Aus dieser Erkenntnis, daß dem Mittelstande die Kreditgewährung erleichtert werden müsse, tauchte die Idee der [103] Schaffung von Regionalbanken auf, die frei vom kapitalmäßigen Einfluß der Berliner Großbankzentralen sein müßten. Allerdings, über die Art der praktischen Durchführung wurde man sich nicht klar. Grundsätzlich jedoch herrschte die Ansicht vor, daß man von der schädlichen, stagnierenden Zentralisierung des Bankwesens in wenigen privaten Großbetrieben zurückkommen müsse. Schacht selbst befürwortete theoretisch diesen Gedanken der Regionalbanken, der zahlreiche Anhänger hatte und von dem Kölner Bankier Freiherrn von Schröder in seinen Darlegungen ausführlich behandelt wurde.

Im Mittelpunkt des Kampfes aber stand immer mehr der unüberbrückbare Gegensatz zwischen den großen Privatbanken und den öffentlichen Banken, den Sparkassen. Die Großbanken befolgten eine Verschleierungstaktik, welche die Schuld für den wirtschaftlichen Zusammenbruch von ihnen ablenken und auf die politische Entwicklung der früheren Jahre schieben wollte. Dabei fehlte es nicht an scharfen Angriffen auf die Sparkassen. Diese wiederum beklagten sich darüber, daß Schacht ihnen nicht das gleiche Recht zu ihrer Verteidigung gab, was die Großbanken bei ihren Angriffen beansprucht hatten. Eine Woche der Verhandlungen hatten genügt, um unversöhnliche Gegensätze zwischen dem Gedanken der Privatbanken und dem Gedanken der Banksozialisierung aufzudecken. In diesem Fahrwasser war jede weitere Tätigkeit unfruchtbar und aussichtslos, insbesondere, da sich ein tiefer Zwiespalt zwischen dem Praktiker Schacht und dem Theoretiker Feder aufgetan hatte.

Schacht lenkte, als Vorsitzender dieses Ausschusses, daher die Arbeit in eine andere Richtung: nicht um Fragen der Organisation und der Nationalisierung handle es sich, sondern um die Fragen der nationalwirtschaftlichen Ausrichtung der Kreditpolitik und der Führerauswahl. Aber auch hier wagte er sich, insbesondere bezüglich der Verbreiterung des Kreditwesens und der Senkung der Zinsen, nur sehr vorsichtig und zögernd vorwärts, weil er befürchtete, die Führung sonst an Feder zu verlieren. Für ihn konzentrierte sich das Bankenproblem vor allem um die Gesinnungsänderung, d. h. um die Frage der Führerpersönlichkeit. In einer Rede zu Kiel am [104] 26. Januar 1934 formulierte der Reichsbankpräsident seine Auffassung:

Bankenreform könne nicht durch eine Veränderung der äußeren Organisationsformen herbeigeführt werden. Die Frage, ob Privatbanken oder Staatsbanken, sei daher sekundär. Praktisch wichtig sei vor allem die Reformierung der Gesinnung. Wenn von einer nationalsozialistischen Bankenreform gesprochen werde, so müsse man sich vor Augen halten, daß Nationalsozialismus nicht ein äußeres System, sondern innere Gesinnung sei. Ein grundsätzliche Einstellung gegen das Kapital sei sinnlos. Leihkapital und Zinsen seien nötig. Brechung der Zinsknechtschaft aber sei, daß man dem Leihkapital keinen beherrschenden Einfluß auf die Wirtschaft des Volkes zuerkennen dürfe, sondern daß man die Nutzung dieses Leihkapitals dem Interesse der Gesamtheit unterordnen müsse. Die immer stärkere Zusammenballung von Riesenbanken in und nach dem Kriege habe allerdings dazu geführt, daß die Kreditgewährung ihren Einfluß auf die Produktivgestaltung mißbraucht habe. Jedoch willkürliche Eingriffe in die bestehenden Zinsverhältnisse seien schädlich für den Gesundungsprozeß. Der Kern des Problems sei die Menschenfrage. Die künftigen Bankführer müßten sich ihre Anerkennung durch Leistung und Gemeinsinn neu erkämpfen.

Auch die Einrichtung eines staatlichen Bankenaufsichtsamtes, das wesentlich umfassendere Befugnisse als der zur Zeit tätige Reichskommissar für das Bankgewerbe haben sollte (dieser konnte eine unmittelbare staatliche Aufsicht über das private Bankgewerbe nicht ausüben), schlug Schacht vor. Dessen wichtigste Aufgabe sollte sein, die Durchführung der Wirtschaftspolitik des Reiches im Rahmen des Bankwesens nach jeder Richtung hin zu garantieren. Es müsse als Reichsbehörde organisiert werden, denn wenn es, nach dem Wunsche der Privatbanken, nur als berufsständisches Organ eingerichtet werde, dann sei es unzulänglich für die Erfüllung seiner Aufgabe. Dies Aufsichtsamt war ein politischer Ausweg zwischen dem auf wirtschaftlichen Gebiet entstandenen Gegensatz von Forderung und Ablehnung der Bankenverstaatlichung.

Die Formu[lieru]ng Schachts, daß es sich bei der Bankenfrage we- [105] niger um eine Frage der Organisation als vielmehr der Führerpersönlichkeiten handle, wurde von den an der Erhaltung des bestehenden Zustandes interessierten Leuten öffentlich propagandistisch in weitem Umfange planmäßig ausgewertet. Während in Berlin der Bankenausschuß sich um die Erschließung neuer Wege bemühte, wurden auf den inzwischen eingerichteten Führerkursen für das deutsche Bankwesen in Frankfurt am Main Vorträge gehalten, welche als die einzige Aufgabe der Bankenreform die Heranbildung eines geeigneten Führernachwuchses bezeichneten.

Die lange praktische Erfahrung Schachts auf dem Gebiete des Bank- und Wirtschaftswesens – genoß doch Schacht als Bankfachmann einen hohen internationalen Ruf und insofern auch das Vertrauen der Auslandsgläubiger, die sonst dem nationalsozialistischen Deutschland nicht freundlich gegenüber standen – bewog den Führer, dem Reichsbankpräsidenten Anfang August auch das Reichswirtschaftsministerium zu übertragen und ihn so mit diktatorischen Vollmachten auszurüsten. Diese Entscheidung entsprach den Lebensnotwendigkeiten der Nation, insofern, als davon die Verbesserung der Außenhandelsbeziehungen erwartet wurde. Für Gottfried Feder allerdings war diese Maßnahme sehr schmerzlich.

Schacht verhängte Anfang September 1934 im Sinne des Nationalsozialismus eine Bankensperre, welche bis Ende 1936 Neugründung von Geldinstituten und Errichtung von Filialen untersagte. Es war ein Schritt zur Planung der Geld- und Kreditwirtschaft, der die liberalistisch-chaotische Freiheit der ziellosen Bankgründungen, wie sie seit der Inflation üblich wurden und im Juli 1931 dem Staate zur Last fielen, abdrosselte und die Kreditwirtschaft der allgemeinen Wirtschaft einordnete. Dies war nötig, um den dauernden Erfolg der Arbeitsbeschaffungspläne zu sichern, um so mehr, da sich eine zweckmäßige enge Zusammenarbeit der Reichsbank mit den Banken im Sinne der Arbeitsbeschaffungspläne der Regierung als erforderlich erwies. Aber gerade dieser Schritt entfesselte aufs neue die Meinungsgegensätze zwischen den Anhängern des Gedankens einer Verstaatlichung der Großbanken und Versicherungskonzerne, die in dem Verbot einen ersten, vorberei- [106] tenden Schritt sahen, und der Gegner, also der Anhänger und Verteidiger des bisherigen liberalistischen Privatbankensystems, die jetzt von neuem gegen die öffentlich-rechtlichen Institute zu Felde zogen.

Ende November 1934, nach genau einem Jahr seiner Tätigkeit, reichte der Untersuchungsausschuß durch seinen Vorsitzenden Schacht dem Führer und Reichskanzler seinen Schlußbericht ein. Die Grundlage der Neuordnung, heißt es darin, sei die Wiederherstellung der Wirtschaftlichkeit eines gesunden und leistungsfähigen Kreditapparates. Diese sei, ganz abgesehen von etwaigen Gewinnausschüttungen, nötig zur Beseitigung der Krisenreste, zur Neubildung von Risikoreserven und zur Verringerung der Zinsspanne. Der neue Staat brauche in weit stärkerem Umfange als der verflossene einsatzfähige Geldmittel. Die Herstellung eines den Ausgaben des nationalsozialistischen Staates entsprechenden Geld- und Kapitalmarktes müsse das Kernstück einer Neuordnung sein. Erst wenn für das Kreditwesen und die öffentliche Finanzgebarung der Boden eines intakten Geld- und Kapitalmarktes geschaffen sei, seien auch die Voraussetzungen für ein organisches und gesundes Leben der gesamten deutschen Wirtschaft gegeben. In einer elastischen Staatsaufsicht glaube der Ausschuß insbesondere den programmatischen Forderungen des Nationalsozialismus auf dem Gebiete des Kreditwesens den gegenwärtig vollkommensten Ausdruck zu geben.

Der Bericht stellte sieben Forderungen auf: staatliche Beaufsichtigung aller Kreditinstitute, wie sie Schacht schon Ende Januar in seiner Kieler Rede angekündigt hatte; Genehmigungszwang für sämtliche Kreditinstitute, der von sachlichen und personellen Voraussetzungen ausgeht und auch die Befugnis in sich schließt, bei dem derzeitigen Zustande innerhalb einer angemessenen Übergangszeit den Kreditapparat durch Aufhebung vorhandener Kreditinstitute zu bereinigen. Die Bezeichnung "Bank", "Bankier", "Sparkasse" soll unter gesetzlichen Schutz gestellt werden; dann: Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität, die durch bares Geld, Reichsbankwechsel, Wertpapiere und Anleihepapiere fundiert sein muß; Trennung von Geldmarkt und Kapitalmarkt und damit Besicherung [107] des Spargeschäftes; Sicherstellung eines geordneten Zahlungsverkehrs; Überwachung des Kreditgeschäftes; zweckmäßige Zusammensetzung des Aufsichtsamtes. Insbesondere dies mit den nötigen Vollmachten ausgestattete Aufsichtsamt wurde als zwingende Notwendigkeit bezeichnet.

Weiterhin befürwortete der Bericht die Dezentralisierung im Bankgewerbe; die vorhandenen Regionalinstitute sollen gefördert, Neugründungen unterstützt werden, wenn ihre Lebensfähigkeit gesichert sei. Auch dem Wiederaufbau des Privatbankiergewerbes solle in diesem Zusammenhange Aufmerksamkeit geschenkt werden. Schließlich empfahl der Ausschuß, alle Kreditunternehmen gesetzlich zu verpflichten, dem Reichsbankdirektorium ihre Jahresbilanz, und soweit die Bilanzsumme eines Instituts eine Million Mark übersteige, Monatsausweise einzureichen.

Der Sinn der Ausführungen war ein dreifacher: vernunftgemäße Planung des Kreditwesens unter Führung des nationalsozialistischen Staates, Unterwerfung aller Krediteinrichtungen unter die Aufsicht der Reichsbank und Ablehnung aller Eingriffe in die privatwirtschaftliche Organisation des Bankwesens, d. h.: Ablehnung der Verstaatlichung. Im Sinne der Forderungen Feders, der jetzt seine Ämter als Staatssekretär und Siedlungskommissar niederlegte, war dies Ergebnis unbefriedigend, aber nationalsozialistische Staatsführung ist nicht starre Dogmatik, sondern Durchdringung des Lebens mit einer Weltanschauung; nicht Revolution als Selbstzweck, sondern Evolution! Während z. B. die Frankfurter Zeitung, einst das Sprachrohr des jüdischen Liberalismus, hervorhob, daß die Reprivatisierung derjenigen Banken, die in den letzten Jahren in die Hände des Staates oder der Reichsbank geraten seien, ohne dafür geeignet zu sein, offen gelassen werde, während andere ihre Hoffnung, die Zinsknechtschaft werde durch die Nationalisierung der Banken gebrochen, enttäuscht glaubten, erklärte der Völkische Beobachter:

      "Der Einfluß des Staates auf das Bank- und Kreditwesen ist damit so stark, wie er nur sein kann. Ob er diesen Einfluß auf dem Wege der Politik, wie vorgesehen, ausübt, oder durch Verstaatlichung der Banken, ist gleichgültig. Es kommt dem Nationalsozialismus nicht [108] darauf an, besondere juristische Formen zu schaffen; die Verstaatlichung der Banken würde nichts anderes sein als eine privatrechtliche Form des Einflusses des Staates auf die Banken."

Die Berliner Handelsgesellschaft, eine Großbank, äußerte sich so: Man kann sagen, daß der Schlußbericht, auf den sich die kommende Gesetzgebung stützen wird, weniger ein Dokument spezieller Mängel der deutschen Kreditstruktur darstellt, als das er das neue Verhältnis des Staates zum Ablauf der wirtschaftlichen Ereignisse zum Ausdruck bringt. Die Tatsache, daß darauf verzichtet wurde, bestimmte Bankgruppen zum Gegenstand besonderer Reformvorschläge zu machen oder eine strenge Aufgabenabgrenzung herbeizuführen, ist eine unausgesprochene Anerkennung der Leistungen, die der deutsche Bankenapparat in seiner reichhaltigen Abstufung aufzuweisen hat. Der Hinweis auf die Pflege des regionalen Bankwesens – die aber mehr im Sinne einer organischen Weiterentwicklung vorhandener Ansätze gedacht ist – beweist ebenso wie die Aufmerksamkeit, die man dem Wiederaufbau des privaten Bankierstandes widmen will, daß auf die tatkräftige Mitarbeit dieser beiden Gruppen auch innerhalb einer neuausgerichteten Wirtschaftsorganisation nicht verzichtet werden kann.

  Bankgesetze  

Der politische Einfluß des Staates auf das Bankwesen trat alsbald in Erscheinung. Es mußte darauf ankommen, alle finanziellen Kräfte der Volkswirtschaft auf das eine große Arbeitsbeschaffungsprogramm zu konzentrieren, alle Kräfte mußten auf ein gemeinsames Ziel eingestellt werden. Aus diesem Grundgedanken heraus verkündete die Reichsregierung am 4. Dezember 1934 drei wichtige Gesetze. Das erste war das Anleihestockgesetz. Es bestimmte, daß Aktiengesellschaften für die Zeit, die Adolf Hitler für den wirtschaftlichen Aufbau brauchte, nicht mehr als 8 Prozent Dividende, bzw. 6 Prozent, ausschütten dürfen, wenn sie in den früheren Jahren 8, bzw. 6 Prozent Dividende und mehr verteilt hätten. Alles, was über 8 bzw. 6 Prozent Dividende ausgeschüttet werden sollte, sollte in Reichsanleihe oder reichsgarantierter Anleihe angelegt werden. Der Aktionär behielt das Eigentum an der Mehrdividende, die Nutznießung aber ging auf den Staat [109] über. Die Zweckbestimmung des Geldes wurde im Sinne der Not des Staates, d. h. der Allgemeinheit, geregelt: der Staat bekam Kapital für die Finanzierung der Arbeitsbeschaffung für die breite Masse der Bevölkerung. Das Reichskabinett hatte bereits am 24. März 1934 das Anleihestockgesetz verabschiedet, setzte es aber jetzt erst, nach Abschluß der Bankenuntersuchung, mit geringen Abänderungen in Kraft. Es war wohl das fundamentalste Gesetz, weil es die unmittelbare Verbindung des Reiches mit der Wirtschaft im Sinne des sozialistischen Gemeinschaftsgedankens festlegte.

Das zweite Gesetz konzentrierte die deutschen Finanzkräfte, indem es die Zahl der deutschen Börsen von 120 auf 9 verringerte.

Ebenso fundamental bedeutsam wie das Anleihestockgesetz aber war das dritte Gesetz, welches die Beaufsichtigung des Kreditgewerbes regelte. Das Kernstück war die Zusammenfassung aller bank- und kreditpolitischen Kräfte, sparsames Haushalten mit den vorhandenen und anfallenden Geldern, d. h. Vermeidung unsicherer Geschäfte, Herabdrückung der Unkosten, beides Dinge, die wichtig waren für die Senkung des Zinssatzes, zweckmäßige Arbeitsteilung des Bankapparates, Vermeidung von ungerechter und unlauterer Konkurrenz, Sicherung des kleineren und mittleren Kreditbedarfs, angemessene regionale Verteilung der Kredite, kräftige Beschränkung der spekulativen Geschäfte und Sicherstellung einer Barliquidität im Interesse der Sparer und Geldgeber und größere Öffentlichkeit der Bankbilanzen. All dies sollte erreicht werden durch die Errichtung eines Aufsichtsamtes, dem der Reichsbankpräsident vorstehen sollte. Dies Gesetz zog einen endgültigen Schlußstrich unter die chaotische Bankwirtschaft des liberalistischen Systems, die durch die Inflation zu höchster Blüte getrieben worden war. Alle drei Gesetze zusammen aber bedeuteten den Sieg der sozialistischen Gemeinschaft über das individualistisch-private Profitinteresse.

Ein weiterer Schritt in der Bereinigung der Kapitalwirtschaft war die von Schacht Ende Januar 1935 durchgeführte Zinssenkung. Danach wurden allen Inhabern von Pfandbriefen und Kommunalobligationen der Hypothekenbanken und der [110] öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute vom 1. April 1935 statt 6 nur noch 4½ Prozent Zinsen gezahlt. Da diese Schulden insgesamt 8 Milliarden Mark betrugen, wurde die deutsche Volkswirtschaft um 120 Millionen jährlich erleichtert. Ende Februar folgte die Zinsherabsetzung auf 4½% bei den öffentlichen Anleihen, die etwa insgesamt 2 Milliarden Mark betrugen. Auch Banken und Sparkassen folgten diesem Beispiel und senkten die Zinsen für die Einlagen. Es handelte sich bei dieser umfassenden Schuldenerleichterung um ein Meisterwerk der Umformung des Wirtschaftsgeistes in den strengen Grenzen des Gesetzes: ohne den Besitz anzutasten wurde nachdrücklich zur Gesundung der Gesamtwirtschaft und zu ihrer Befreiung von ungesunder Belastung geschritten. Der große wohltätige Plan, in der deutschen Volkswirtschaft das menschliche Ethos der Arbeit vor den Drang nach dem Zinsenprofit zu setzen, war seiner Verwirklichung einen großen Schritt näher gekommen. –

Gleichzeitig neben der Bankenreform war das große Werk der Steuerreform im Herbste 1934 durchgeführt worden. Ausgehend von den beiden sozialistischen Grundbegriffen der Arbeit und der Familie brachte das Gesetz erhebliche Steuererleichterungen des Arbeitseinkommens, insbesondere bei vielköpfigen Familien, während die mühelosen Großeinkommen stärker als vorher herangezogen wurden. Der besondere Geist dieser Gesetze war gekennzeichnet durch den Appell an die Moral der Steuerzahler, wobei ihnen bei säumiger Zahlung öffentliche Anprangerung und bei Hinterziehung schwere Strafen bis zum Ausschluß aus der Volksgemeinschaft angedroht wurden.

In einer Arbeit von vielen Monaten kam das neue Steuergesetz im Herbst 1934 zustande. Es vereinigte in sich folgende Tendenzen:

1. Anpassung an die weltanschaulichen Grundsätze des Nationalsozialismus, soweit dieses innerhalb des finanziellen Rahmens bereits möglich war (Arbeit, Familie).

2. Senkung der Steuerlast.

3. Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit.

4. Vereinfachung der Gesetzessprache, des Rechts und der Verwaltung und

5. Anpassung an die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes, soweit sie [111] mit den weltanschaulichen Grundsätzen des Nationalsozialismus zu vereinbaren ist. –

Die Erleichterungen, die das Gesetz dem einzelnen brachte, wurden ausgeglichen durch das wachsende Volkseinkommen. Dies betrug, amtlich berechnet nach der Kaufkraft von 1934, folgende Summen: 1931: 51,1 Milliarden Mark, 1932: 45,4 Milliarden, 1933: 47,7 und 1934: 55 Milliarden Reichsmark.

  Auslandsschulden  

3.

Ein Wirtschaftswerk, das ins Ausland hinüberspielte, betraf die Regelung der Auslandsschulden. Es war kein leichtes Werk, das Schacht hier zu leisten hatte.

Ein Überblick über die Auslandsverschuldung sei hier gegeben: Im Juli 1931 betrug sie 29,7 Milliarden (10,7 langfristige, 13,1 kurzfristige und 5,9 sonstige Schulden). Bis zum September 1932 verringerte sich der Betrag auf 23,8 Milliarden (10,5 langfristige, 9,3 kurzfristige und 5,0 sonstige). Bis zum Februar 1934 gingen die Schulden auf 18,1 Milliarden zurück (7,2 langfristige, 6,7 kurzfristige und 4,2 sonstige). Weitere umfangreiche Rückzahlungen sowie die Abwertung der Dollar- und Pfundwährung bewirkten, daß im Juli 1934 die ausländische Schuldenlast nur noch 14,5 Milliarden betrug. Die 6,3 Milliarden Stillhalteschulden des Juli 1934 verringerten sich am Ende 1934 auf 2 Milliarden (im Februar 1935 nur noch 1,75 Milliarden). Immerhin: das deutsche Volk mußte für seine Schulden im Jahre 1934 etwas mehr als eine Milliarde Zinsen aufbringen.

Schachts Grundsatz war es, die deutsche Reichsmark stabil und fest zu erhalten. Ebenso, wie er innenpolitisch jede Politik mit der Notenpresse ablehnte und das gewaltige Arbeitsbeschaffungsprogramm des Führers finanzierte, ohne daß er auch nur im geringsten seine Zuflucht zur Notenpresse nahm, sondern indem er die bisherigen Irrwege der Geldwirtschaft richtig legte, so lehnte er es auch ab, im Auslande mit deutscher Mark Devisen zu kaufen oder Anleihen aufzunehmen, um damit die Zinsen zu bezahlen. Gerade diesen Weg hatte die [112] liberalistische Ära von 1919–1930 nur und immer wieder angewandt und dadurch dem deutschen Volke Inflation und Verschuldung beschert.

Es gab für Schacht nur eine Möglichkeit, die ausländischen Finanz- und Wirtschaftsbeziehungen zu regeln: das deutsche Volk leistete hochwertige Arbeit, brachte diese auf den Weltmarkt und erzielte so einen Ausfuhrüberschuß, der sich in einem Anwachsen des Devisenbestandes der Reichsbank zeigte; aus diesen Devisen konnten dann die Zinsen bezahlt werden: Kein Zinsendienst ohne Devisen, keine Devisen ohne Außenhandel! Aber Juden und Emigranten versperrten durch ihre beharrliche Lügenpropaganda und Wühlarbeit diesen Weg, so daß Deutschlands Außenhandel keinen erheblichen Einfuhrüberschuß aufwies. Während der deutsche Außenhandel im Jahre 1933 noch mit einem Ausfuhrüberschuß von 668 Millionen Mark abschloß, betrug der Einfuhrüberschuß in den zehn Monaten vom Januar bis Oktober 1934 eine Viertel Milliarde Mark!

Nun war aber noch etwas anderes eingetreten: Der Exportüberschuß vom 1. Juli bis 15. Dezember 1933 in Höhe von 327 Millionen RM. war in Höhe von 200 Millionen Mark mit inländischen Zahlungsmitteln, Sperrmark und deutschen Auslandsbonds, und nur zu 127 Millionen mit Devisen bezahlt worden, und der monatliche Deviseneingang von 25 Millionen genügte in keiner Weise zur Abwicklung der Verpflichtungen der Reichsbank.

Die Folge dieses Zustandes war, daß Schacht nicht in der Lage war, die große Zinsenlast der Auslandsschulden zu bezahlen. So erklärte er Mitte Dezember 1933 dem Ausland, die Reichsbank könne vom 1. Januar 1933 nicht mehr 50 Prozent der Zinsen (dies war der seit 1. Juli 1933 gültige Satz) transferieren, sondern nur 30 Prozent, der Zinsendienst für die Dawes- und Younganleihe bleibe davon unberührt. Er versicherte zugleich, Deutschland werde sich bemühen, durch zusätzliche Exporte seinen Devisenbestand zu vergrößern. Wenn dies nicht möglich sei, dann müßte allerdings der Transfer auf die Auslandsschulden überhaupt eingestellt werden. Die zwischen Zinsendienst und Ausfuhrmöglichkeiten bestehende [113] Gegenseitigkeit wurde scharf betont, und so war es folgerichtig, daß Holland und die Schweiz, jene beiden Länder, die der deutschen Ausfuhr keine Hindernisse in den Weg legten, von der Transferverkürzung ausgenommen waren. Die anderen Auslandsgläubiger waren hierüber sehr ungehalten und glaubten gegen Deutschland Schritte unternehmen zu müssen, die es weiterhin in der Ausfuhr beschränken mußten. Bereits Anfang 1934 erwog man in England ein Zwangsclearing, dessen Wesen darin bestand, daß die englischen Abnehmer deutscher Waren diese nicht den deutschen Kaufleuten, sondern der englischen Regierung bezahlen sollten, diese werde dann aus den eingehenden Beträgen die Gläubiger Deutschlands befriedigen.

Eine solche Lösung mußte natürlich eine weitere Verschlechterung des deutschen Außenhandels zur Folge haben. Dies aber war dann keine nur deutsche, sondern eine weltwirtschaftliche Angelegenheit. Für Schacht drängte sich daher die Notwendigkeit der Regelung der deutschen Schuldenfrage als internationales Wirtschaftsproblem gebieterisch auf. Vor der amerikanischen Handelskammer in Berlin führte er am 16. März 1934 aus:

      "Die ganze Welt schreit förmlich nach neuer Wirtschaftsbetätigung und wird doch durch den Schuldenklotz am Bein festgehalten. Aus unserer geschäftlichen Praxis wissen wir alle, wie man solche Dinge im regulären Geschäftsleben behandelt. Ich glaube, daß der Versuch gemacht werden muß, zwischen den Schuldnerstaaten und den Privatgäubigern zu einer Abmachung zu kommen. Was jedenfalls Deutschland anlangt, so drängt sich hierzu die Notwendigkeit gebieterisch auf. Sie alle wissen, in welch schwieriger Devisenlage Deutschland sich befindet. Unsere Gold- und Devisendecke beträgt heute 8 v. H. Diese Entwicklung nötigt uns nicht nur in unserm eigenen Interesse, sondern im Interesse der gesamten Weltwirtschaft zu neuen Maßnahmen. Eine weitere Kürzung der Devisenzuteilung für die Einfuhr wird die unmittelbare Folge sein müssen. Ich kann mir auch denken, daß es notwendig sein wird, die Einfuhr von Rohstoffen unmittelbar zu beschränken. Damit ist die Frage der Belebung oder Nichtbelebung des Welthandels wieder aufgerollt."

[114] Schacht berief eine neue Transferkonferenz zum 27. April nach Berlin. Am Vorabend stellte er im deutschen Rundfunk noch einmal das Problem und seine Lösung in aller Klarheit dar. Der Kern der Frage sei ein doppelter: Wie könne man die Übertragung der deutschen Schuldenzahlung in fremde Währung ermöglichen und wie könne man die Störungen, die von diesem Transferproblem ausgehen, beseitigen? Der erste Teil der Frage sei so zu beantworten: der Transfer stocke nicht etwa, weil die deutschen Schuldner nicht pünktlich ihre Zinsen bei der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden einzahlten – das sei völlig in Ordnung –, sondern deswegen, weil die Möglichkeit der Umwandlung in fremde Währungen mangels fremder Devisen fehle. Diese Möglichkeit sei aber nur gegeben durch eine Belebung des deutschen Außenhandels, der insbesondere in USA. und England durch Währungsentwertung, Zollerhöhungen und Einfuhrbeschränkungen, nicht zuletzt durch eine üble Boykotthetze, stark behindert sei. Die Aufgabe der Konferenz sei nicht, Deutschlands Transferunmöglichkeit festzustellen, sondern Abhilfsmaßnahmen zu finden. Damit werde die Antwort auf die zweite Frage des Problems gegeben: Abhilfe sei nur möglich durch die Steigerung der deutschen Ausfuhr und Entgegenkommen der Gläubiger bezüglich Zinsenhöhe, Hinausschiebung der Tilgung und ähnlicher Maßnahmen. Schacht unterließ nicht zu betonen, daß bei Anhalten des deutschen Zustandes Deutschland gezwungen sei, die Rohstoffeinfuhr auf ein Mindestmaß zu beschränken, weil es kein fremdes Geld zum Bezahlen habe, und dazu übergehe, die vorhandenen Rohstoffvorräte auf das sparsamste zu bewirtschaften, ja die Herstellung von Ersatzrohstoffen auf breiterer Grundlage im eigenen Lande zu betreiben.

Berliner Transferkonferenz.
[Bd. 8 S. 96a]      Berliner Transferkonferenz.
Photo Scherl.
Die Transferkonferenz arbeitete von Ende April bis Ende Mai in Berlin. Sie stellte zunächst die Transferunmöglichkeit Deutschlands fest, versuchte dann einen Ausweg aus der Schwierigkeit zu finden, um schließlich zu prüfen, ob dieser Ausweg gangbar sei. Am 15. Juni äußerte sich Schacht über das Ergebnis der Arbeit: Der gesamte Bartransfer, einschließlich der Zinsen für Dawes- und Younganleihe, werde eingestellt vom 1. Juli bis 31. Dezember 1934. [115] Das deutsche Transferproblem von heute sei wirtschaftlich nichts anderes als das Reparationsproblem von gestern, aus dem es hervorgegangen sei. Die früheren Regierungen hätten im Ausland Anleihen aufgenommen, um damit die Reparationen zu bezahlen. Deutschland sei bereit, mitzuarbeiten an der Lösung des Problems. Weder eine Inflation noch eine Deflation komme in Frage. Währungsexperimente werden nicht gemacht. In seinem gegenwärtigen Ausmaße habe der Gold- und Devisenbestand praktisch überhaupt nicht mehr den Charakter einer Notenreserve; er sei selbst als Grundlage für die technische Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit dem Auslande unzureichend. Die Möglichkeit für Deutschland sei nur eine: Arbeit und Ausfuhr. Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiete der internationalen Wirtschaft würden das Problem weder für den einzelnen noch für die Gesamtheit lösen.

Die deutsche Reichsregierung richtete gleichzeitig eine Note an die Gläubiger der Reichsanleihen, der Dawes-, Young- und anderer Anleihen, worin ausdrücklich festgestellt wurde, daß der Transfer-Aufschub nicht etwa eine Zahlungsverweigerung darstelle. Deutschland ist bereit, seine Verpflichtungen weiterhin zu erfüllen, sobald dies wieder möglich ist. Daß es im Augenblick nicht möglich ist, ergibt sich z. B. daraus, daß die Gold- und Devisenvorräte der Reichsbank von 3 Milliarden im Jahre 1931 jetzt auf 108 Millionen, also auf den Nullpunkt gekommen sind. Die Notendeckung, die Ende 1930 noch 56,2% betrug, macht heute noch 3,1% aus; dabei ist der Notenumlauf von 4,8 auf 3,5 Milliarden zurückgegangen. Am Schlusse der Ausführungen hieß es: entweder öffne das Ausland der deutschen Wirtschaft seine Märkte, daß Deutschland zahlen könne, oder Deutschland könne nicht zahlen. Die deutsche Regierung hofft nicht, daß die internationalen Handelsbeziehungen durch Zwangsmaßnahmen, wie Clearing, weiter eingeengt würden.

Jetzt aber protestierten die Regierungen der Vereinigten Staaten und Englands in Berlin gegen die deutsche Transfereinstellung, die Schweiz und Holland erklärten die Vorschläge der Transferkonferenz für unannehmbar. Auch die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel protestierte nach- [116] drücklich als Treuhänder für die Younganleihe, ebenfalls die Treuhänder für die Dawesanleihe legten Einspruch bei der deutschen Regierung ein. Alle Welt war aufgebracht.

Die englische Regierung schlug der deutschen Regierung Verhandlungen in London vor. Sie meinte, eine vollständige Aufhebung des gesamten Transfers sei weder wirtschaftlich begründet noch unbedingt notwendig. (In der englischen Presse waren Tendenzmeldungen von "geheimen deutschen Devisenbeständen" verbreitet worden.) Die Zinsen für die Dawes- und Younganleihe müßten bezahlt werden. Die britische Regierung schlage ein Clearingabkommen vor, um die materielle Diskriminierung der britischen Gläubiger zu verhindern. Hierüber zu verhandeln, wurde die deutsche Regierung nach London eingeladen. Der Gedanke eines Zwangsclearings war in England bereits Anfang Januar erwogen worden und trat in verstärktem Maße seit dem Beginn der Transferkonferenz Ende April wieder auf. Am 20. Juni brachte die britische Regierung ein Gesetz im Unterhaus ein, das die Einrichtung von Abrechnungs-(Clearings-)Ämtern zur Regelung und Behandlung gewisser Auslandsschulden vorsah und gleichzeitig Vollmachten für die Regierung enthielt, "die Einfuhr aus gewissen Ländern zu beschränken im Zusammenhange mit den oben erwähnten Angelegenheiten". Chamberlain begründete die Regierungsvorlagen. Über zwei Punkte müsse Klarheit geschaffen werden:

1. daß die Zinsen der Dawes- und Younganleihen voll bezahlt würden,

2. daß in Handelsfragen die englischen Gläubiger nicht zugunsten anderer Gläubiger benachteiligt würden.

Er schlug für das Clearingabkommen eine Dauer bis zum 30. Juni 1936 vor. Am 28. Juni nahmen Ober- und Unterhaus das Gesetz über das Schuldenclearing an, das nun auch die Zustimmung des Königs erhielt und in Kraft trat.

Schacht hingegen erklärte, das Clearing-Verfahren, d. h. die notwendigen Devisen zwangsweise einzubehalten und der deutschen Regierung die Bezahlung der deutschen Exporteure für ihre nach England gelieferten Waren zu überlassen, müsse den Handel mit Deutschland schließlich völlig lahmlegen. Wenn Deutschland wieder Auslandsschulden und Zinsen in [117] Devisen abtragen solle, so müsse man ihm entweder eine neue Rohstoffbasis geben oder für seine Waren einen vermehrten Absatz in der Welt erschließen. Mit höflichem Bedauern lehnte daher die Reichsregierung den Standpunkt und Clearing-Vorschlag Englands ab, nahm aber die Einladung zu Besprechungen in London an.

Am 27. Juni begannen diese, erfüllt in den ersten beiden Tagen voll kritischer Spannungen (Annahme des Clearing-Gesetzes am 28. Juni!), am 4. Juli fanden sie ihren Abschluß in der deutsch-englischen Transfereinigung: Sie ging aus von der Tatsache, daß in England für deutsche Waren keine Einfuhrbeschränkung besteht und daß die Handelsbilanz zwischen beiden Ländern günstig ist. Die deutsche Regierung erklärte sich bereit, der englischen die Pfund Sterlingbeträge für den Zinsendienst der Dawes- und Younganleihe zur Verfügung zu stellen für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1934, vorausgesetzt, daß die britischen Zinsengläubiger nachweislich am 15. Juni im Besitze von Stücken beider Anleihen waren, die zum Bezuge der Zinsen berechtigten. Für die übrigen mittel- und langfristigen Schulden sollte die Bestimmung des völligen Transferaufschubes gelten.

      "Wenn jedoch die deutsche Regierung mit irgendeinem anderen Gläubigerland eine Vereinbarung treffen sollte, durch die den in diesem Lande ansässigen Gläubigern in bezug auf die Nichtreichsanleihen eine günstigere Regelung gewährt wird, soll es den britischen Gläubigern freistehen, einen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung der ihnen am 15. Juni 1934 gehörenden Anlagen zu erheben."

Das Abkommen sollte gelten vom 1. Juli bis 31. Dezember 1934.

Die Londoner Regelung hatte außer dem Umstande, daß das Clearing-Gesetz nicht in Kraft trat, in mancherlei Beziehung eine gewisse Bedeutung. Für Deutschland lag sie im Zuge der erfolglos verlaufenen Weltwirtschaftskonferenz, auf der Schacht vergeblich zum Ausdruck brachte, daß die Völker, vor allem Deutschland, zunächst einmal im Innern die wirtschaftliche Ordnung festigen und dann erst den Versuch unternehmen sollten, allmählich auf dem Wege zweiseitiger Abkommen mit anderen Staaten die bestehenden internationalen Wirtschafts- [118] hindernisse zu beseitigen. Die Londoner Regelung war ein erster Schritt auf diesem Wege. Wichtig war ferner, daß durch den Abschluß dieses zweiseitigen Abkommens England das Ergebnis der privaten Gläubigerkonferenz vom Mai in Berlin angenommen hat und dadurch ein Konflikt vermieden worden war. Die Summe, um die es sich handelte für Deutschland, war 8 bis 9 Millionen Mark Zinsen für Dawes-und Younganleihe für Juli bis Dezember 1934. Diesen Betrag konnte die deutsche Regierung nur dadurch erübrigen, daß sie die Einfuhren kürzte. –

Überblickt man die wirtschaftlichen Maßnahmen der Regierung Adolf Hitlers im Jahre 1934, dann muß man an ihnen zweierlei bewundern: die Geschlossenheit der Maßnahmen, die nur auf ein Ziel gerichtet sind, dem Volke Arbeit zu schaffen und eine gesunde wirtschaftliche Grundlage zu geben, und die Erfolgsicherheit, mit der alle Pläne in die Tat umgesetzt wurden, ohne daß der Wirtschaftskörper gewaltsam umgewälzt wurde, allein durch die Erziehung zur neuen Gesinnung. Die Wirtschaftspolitik des Führers war ein nationalsozialistisches Erziehungswerk, sie war nicht revolutionär, sondern evolutionär, darauf gerichtet, in der Gemeinschaft der Arbeit die Gemeinschaft des Volkes zu befestigen. Unter diesem Gesichtspunkte waren Arbeitsbeschaffung, Bankenreform, Zinssenkung, Steuerreform und Transferaufschub Schritte von größter Wichtigkeit.



Geschichte unserer Zeit
Dr. Karl Siegmar Baron von Galéra