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Teil III - Politische Bestimmungen

Abschnitt IX - Ostpreußen

Artikel 96

      In einer Zone, die die Kreise Stuhm und Rosenberg, den östlich der Nogat liegenden Teil des Kreises Marienburg und östlich der Weichsel liegenden Teil des Kreises Marienwerder umfaßt, werden die Einwohner berufen, durch eine gemeindeweise Abstimmung kundzutun, ob sie wünschen, daß die verschiedenen in diesem Gebiete liegenden Gemeinden zu Polen oder zu Ostpreußen gehören sollen.