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Nachtrag vom Scriptorium:
64 Jahre später
"Aber ich weiß heute schon wörtlich, was das Ausland hierzu sagen
wird:...Was blieb den armen Polen übrig, als sich [der deutschen Minderheit] auf
schnellstem Wege zu
entledigen - wurden sie jetzt doch nicht nur von vorne, sondern auch im Rücken von ihnen
angefallen! Daß es im Zorn über diesen
hinterlistigen Überfall zu
Ausschreitungen kam, wer will das diesem Volke verdenken..."
So sagte Dr. Kohnert im September 1939 voraus (Kapitel 13). Und wie sieht die Realität
aus? Folgender Artikel vom 3. Februar 2003 gibt Aufschluß:
Polen
Entschädigung für
Todesurteile?
Der Bundesrepublik steht eine neue Welle von Entschädigungsforderungen
wegen Nazi-Verbrechen ins Haus - diesmal aus Polen. Bevor
die Wehrmacht im September 1939 in die Stadt Bydgoszcz (Bromberg)
einmarschierte, kam es zu Übergriffen von Polen auf Angehörige der
deutschen Minderheit
(im NS-Jargon: "Bromberger Blutsonntag"). Nazi-Richter fällten nach der
Eroberung im Schnellverfahren mehrere hundert Todesurteile, die meist sofort
vollstreckt wurden. Hinterbliebene wollen jetzt
in Deutschland die Rehabilitierung der Hingerichteten erstreiten. "Die Urteile sind
durch Rechtsbeugung zu Stande gekommen und müssen aufgehoben
werden", sagt der Kölner Anwalt Andrzej Remin. In
einem ähnlichen Fall hatten deutsche Behörden vor zwei Jahren bis
zu 10.000 Mark Entschädigung bezahlt. Das Geld ging an die
Hinterbliebenen der
von NS-Gerichten zum Tode verurteilten Verteidiger der Polnischen Post in
Danzig, denen Günter Grass in "Die Blechtrommel" ein Denkmal
setzte.
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Hier erübrigt sich jeder weitere Kommentar.
Scriptorium, am 10. 2. 2003.
Der Tod in Polen
Die volksdeutsche Passion
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