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[Bd. 4 S. 153]
5. Kapitel: Die große Sicherheit im Westen und Rußlands Sorgen.

Man glaubt nicht, welchen ungeheuren Einfluß die Wiederkehr geordneter Verhältnisse nach einem fünfjährigen Revolutionsfieber auf die gesamten Verhältnisse des Deutschen Reiches ausübte. Im Inneren hatte die Einführung einer neuen, stabilen Währung zu einer wohltuenden Beruhigung revolutionärer Tendenzen geführt, wenn auch große Teile des Volkes durchaus nicht mit allem einverstanden waren, was die Regierung auf der neuen Grundlage schuf. Wir stellten dies bei der der Betrachtung über das Aufwertungsgesetz fest. Bildeten aber tatsächlich die unzufriedenen Gläubiger der Vorkriegszeit eine ernsthafte Revolutionsgefahr? Diese Frage kann wohl ohne weiteres verneint werden. Die Jahrzehnte hindurch in diesen Kreisen lebendige seelische Kraft war ein auf Konsolidierung und Ordnung gerichteter Wille, als daß sie jetzt plötzlich zum Gegenteil übergehen konnten. Der Deutsche ist zu zielbewußt. Diejenigen, die 1918 die Revolution ganz oder zum großen Teil wenigstens abgelehnt hatten, waren auch 1925 nicht in der Lage, eine Revolution zu machen. So befand sich also das deutsche Volk trotz der Unzufriedenheit der "Aufgewerteten" in einem Hinstreben zu innerer Befestigung, wovon auch die Wahl des Reichspräsidenten von Hindenburg Zeugnis ablegte.

  Strömungen der großen Politik  

Eine gleiche Tendenz zur Befestigung zeigte sich auch in den äußeren Verhältnissen. Gewiß waren die Forderungen des Dawes-Planes in wirtschaftlicher wie in fiskalischer Beziehung drakonisch. Trotz des Widerstandes, den er bei einem großen Teile des deutschen Volkes fand, hatte er aber auch gewisse politische Vorteile. Der ewige Kleinkrieg zwischen Deutschland und Frankreich, der seinen Höhepunkt schließlich in der Besetzung des Ruhrgebietes erreichte, war beendet. Frankreich war sechs Jahre hindurch ein Faktor ständiger Beunruhigung für das deutsche Volk gewesen, von jetzt ab waren diesem [154] verwegenen Störer des europäischen Gleichgewichtes die gepanzerten Fäuste gefesselt, nicht nur von England, sondern auch von der amerikanischen Wirtschaft. Dieses Eingreifen Amerikas, das sich seit dem Versailler Frieden von Europa zurückgezogen hatte, geschah auf der äußerst nüchternen und materiellen Grundlage geldlicher Verpflichtungen, war aber gerade deshalb um so wirksamer. Denn auf finanziellem Gebiete befand sich das militärisch starke Frankreich, ebenso wie England, den Vereinigten Staaten gegenüber in derselben Lage wie das militärisch schwache Deutschland der französischen Republik oder dem großbritannischen Reiche gegenüber, nämlich im Verhältnis des Schuldners zum Gläubiger. Militärische Kraftäußerungen machten auf die Amerikaner nicht den geringsten Eindruck, und so waren sie in der Lage, dem uneinigen Europa einen wirtschaftlichen und politischen Frieden zu diktieren.

Jedes gesunde Lebewesen hat ein gewisses Geltungsbedürfnis. Dies findet sich bei den Pflanzen, bei den Tieren, beim Menschen und im Leben der Völker. Wer nicht in vernünftigen Grenzen sich des Wertes seiner Persönlichkeit und seines Wirkens bewußt ist, gibt sich selbst auf. So war es die notwendige Folge der inneren und äußeren Befriedung des deutschen Volkes, daß das Deutsche Reich unverzüglich ein gewisses Geltungsbedürfnis entfaltete. Es mochte sich nun auf sozialistische oder rechtsgerichtete Tendenzen stützen, es war da. Deutschland wollte in Europa nicht mehr den anderen Völkern als Fußschemel dienen, sondern es verlangte, von ihnen als gleichberechtigte Macht anerkannt zu werden. So begann Deutschland im Herbste 1924, sich auf seinen Eintritt in die politische Welt Europas zu besinnen. Eine besondere Note bekam dieser neue außenpolitische Wille Deutschlands dadurch, daß sein Träger die Deutsche Volkspartei war, der Außenminister Dr. Stresemann, diese Partei der nüchternen, realen Tatsachen, die in der klaren Erkenntnis der deutschen Ohnmacht so viel deutschen Machtwillen zu entfalten bemüht war, als dies nach Lage der Dinge möglich wurde. Die Sozialdemokratie hatte zuwenig nationale Machtinstinkte, die Deutschnationalen zuviel. Es war das Exempel einer Wahr- [155] scheinlichkeitsrechnung, wenn die Deutsche Volkspartei das außenpolitische Ruder führte.

In dem Augenblick aber, da Deutschland seine Absicht, in Europa eine politische Rolle zu spielen, zu verwirklichen begann, machte sich sofort wieder der alte Zwiespalt zwischen dem Osten und Westen bemerkbar. In dem zentraleuropäisch gelegenen Deutschen Reiche kreuzen sich seit Jahrhunderten zwei politische Hochspannungsleitungen, die deutsch-französische und die russisch-englische. Um das Verhältnis Deutschlands zu Frankreich besser zu gestalten, mußte das Reich die Freundschaft Englands suchen, Sowjetrußland aber mußte mit allen Mitteln zu verhindern trachten, daß eine englisch-deutsche Freundschaft zustande kam, und war bemüht, Deutschland auf die Seite der Sowjets hinüberzuziehen. So mußte das ohnmächtige Deutsche Reich sein Augenmerk darauf richten, bei der Klarstellung seines Verhältnisses zu Frankreich zwischen der englischen Szylla und der russischen Charybdis hindurchzusteuern, ohne Schaden zu nehmen.

Deutschlands
  Völkerbundsabsichten  

Die ganze Sache wurde noch verwickelter, da sich innerhalb des deutsch-westeuropäischen Fragenkomplexes Komplikationen einstellten. Deutschland nahm von sich aus den Versuch auf, seine Zulassung zum Völkerbund zu bewirken, und die Reichsregierung unternahm die darauf bezüglichen Schritte. Bald aber erschien ein anderes Problem auf der politischen Bildfläche, sinnfällig ausgedrückt durch die Nichträumung der Kölner Zone. Das war die französische Forderung der Sicherheit am Rhein, der auch England beitrat. In dieser Frage also sah sich das Deutsche Reich den beiden verbündeten Großmächten Westeuropas gegenüber und war genötigt, in dieser Deutschland ganz eigentlich betreffenden Angelegenheit die Initiative an sich zu reißen, wenn es nicht wieder zur Bedeutungslosigkeit herabsinken und zulassen wollte, daß zwischen Frankreich und England über den deutschen Rhein ohne Mitwirkung der deutschen Regierung entschieden werden sollte. So war Deutschland gezwungen, zunächst von selbst gewählten allgemeinen Richtlinien seiner Außenpolitik abzuweichen und zunächst die französischen Sicherheitsforderungen zu befriedigen.

[156] Durch Deutschlands Eintritt in die Politik Europas wurde auch das Sowjetreich stark beeinflußt. Rußland hatte es acht Jahre lang abgelehnt, politische Bündnisse mit europäischen Staaten zu schließen. Als aber Deutschland Miene machte, sich an die Westmächte anzugliedern, erkannten die Sowjets es als ein Gebot politischer Klugheit, ebenfalls mit den Mächten Europas gleichsam Rückversicherungsverträge abzuschließen, die in ihrem Kern gegen England gerichtet waren. In den Jahren 1924–1926 vollzog sich in Mittel- und Osteuropa ein politischer Umschwung, der ebenso bedeutungsvoll war wie jener in den Jahren 1918–1920. Das Zusammenströmen aufgestauter Kräfte schuf ein neues Europa, das vorwiegend auf den Ausgleich dessen gerichtet war, was sechs Jahre zuvor sich feindselig getrennt hatte.

Der ehemalige Staatssekretär Freiherr von Rheinbaben, Deutsche Volkspartei und Anhänger Stresemanns, hat einmal den Satz geschrieben: "Seit der vorläufigen Regelung der deutschen Kriegsentschädigung im Dawes-Plan (Sommer 1924) war und ist die deutsche Außenpolitik in hohem Maße zwangsläufig." Diese Zwangsläufigkeit traf in doppeltem Sinne zu: einmal in bezug auf die fundamentale These, daß die 60 Millionen Deutschen nach Weltgeltung strebten und streben mußten, sodann aber in bezug auf die zweite fundamentale These, daß dieses Geltungsbestreben realpolitisch der Ohnmacht Deutschlands inmitten starker Staaten angepaßt wurde und angepaßt werden mußte. In dieser Zwangsläufigkeit vereinte sich das Für und Wider der öffentlichen Meinung, welches die Politik Stresemanns begleitete. –

Am 23. September 1924 wurde unter Eberts Vorsitz ein Ministerrat abgehalten. Eingehend wurde Deutschlands Beitritt zum Völkerbund erörtert (der übrigens auch von den englischen Liberalen aufs eifrigste schon damals befürwortet wurde), und man war einstimmig der Ansicht, daß die Reichsregierung so bald wie möglich diesen Schritt erstreben solle. Dabei gingen die Minister von der Erwägung aus, daß die vom Völkerbund behandelten Fragen, wie Minderheitenschutz, Regelung des Saargebiets, allgemeine Abrüstung, Militärkontrolle, die Sicherung friedlichen Zusammenarbeiten der Völ- [157] ker nur unter Mitwirkung Deutschlands in befriedigender Weise geregelt werden könnten. Natürlich mußte die Mitwirkung Deutschlands die einer gleichberechtigten Macht sein. Gerade die beiden Gebiete der Saarfrage und der Militärkontrolle waren es vor allem, auf denen die Reichsregierung durch den Völkerbundsbeitritt eine bessere Behandlung erhoffte.

Nach sechs Tagen sandte die Reichsregierung an die Mächte des Völkerbundsrates ein Memorandum; es wurde folgendermaßen eingeleitet:

      "Die deutsche Regierung sieht in der Sicherung des Friedens und der internationalen Solidarität den Weg, der allein zu einem kulturellen Aufstieg der Menschheit führen kann. Unter den gegebenen Verhältnissen erscheint ihr der Zusammenschluß der Staaten im Völkerbund als das aussichtsreichste Mittel, um diese Idee zu verwirklichen. Wenn der im Jahre 1919 von der deutschen Friedensabordnung in Versailles gestellte und damals von den verbündeten und vereinigten Regierungen abgelehnte Antrag auf Beteiligung Deutschlands am Völkerbund bisher nicht erneuert worden ist, so hat dies seinen Grund in der Tatsache, daß Deutschland angesichts der Gestaltung der politischen Verhältnisse nach dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages von seiner Mitarbeit im Rahmen des Völkerbundes ersprießliche Folgen nicht erwarten konnte. Die deutsche Regierung glaubt, daß jetzt, insbesondere nach dem Verlauf und Ergebnis der Konferenz von London, die Grundlage für ein gedeihliches Zusammenwirken im Völkerbund gegeben ist. Sie hat sich deshalb entschlossen, nunmehr den alsbaldigen Eintritt Deutschlands in den Völkerbund zu erstreben."

Allerdings wolle Deutschland nicht sogleich den Antrag auf Zulassung an den Völkerbund stellen, sondern gewisse Fragen müßten zunächst mit den im Völkerbundsrat vertretenen Regierungen geklärt werden. So erhob die deutsche Regierung vier Forderungen:

1. Das Ziel des Völkerbundes sei völlige Gleichstellung der in ihm vertretenen Staaten, deswegen verlange Deutschland alsbald nach seinem Eintritt einen ständigen Ratssitz im Völkerbundsrat, dem Exekutivorgan.

  Erörterungen über Artikel 16  

[158] 2. Ferner müsse Deutschland Befreiung von den aus Artikel 16 der Völkerbundssatzung sich ergebenden militärischen Verpflichtungen bei einer Bundesexekution verlangen. Artikel 16 verpflichtete nämlich sämtliche Mitglieder zur militärischen Exekution gegen jeden Staat, der einen anderen angreift, ohne sich an die Bestimmungen des Völkerbundes zu kehren. Insofern war Artikel 16 derjenige, von dem gewissermaßen die Ordnung und Disziplin im Völkerbunde abhing. Andererseits betrachtete Deutschland ihn für sich als besonders gefährlich. Das Reich, ohne jede militärische Macht, mitten zwischen stark bewaffneten feindlichen Reichen gelegen, würde überrannt und zertrümmert werden, sobald es überhaupt nur Miene machte, den Artikel 16 zu erfüllen. Besonders gefährlich wurde die ganze Sache noch dadurch, daß die Möglichkeit bestand, Deutschland bei einer Auseinandersetzung Englands mit Rußland zum kriegerischen Tummelplatz oder bei einem Krieg zwischen Polen und Rußland zum französischen Kriegslager zu machen. Diese gewiß sehr stichhaltigen Gründe bewogen die deutsche Regierung, eine Befreiung von den heiklen Bestimmungen des Artikels 16 nachzusuchen.

3. Deutschland erklärte sich weiterhin bereit, seinen internationalen Verpflichtungen gemäß Artikel 1 der Völkerbundssatzung nachzukommen, lehnte aber jede moralische Belastung ab und verlangte beschleunigte Wiederherstellung vertragsmäßiger Zustände an Rhein und Ruhr.

4. Schließlich erwarte Deutschland, gemäß Artikel 22, an dem kolonialen Mandatssystem teilzunehmen.

Die deutsche Regierung erklärte, sie verzichte auf jede Absicht, besondere Begünstigungen zu verlangen, jedoch die aufgestellten vier Forderungen müssen gewissermaßen als Voraussetzung für Deutschlands Eintritt in den Völkerbund erfüllt werden.

Aber weder Frankreich noch England hatten an einem deutschen Beitritt zum Völkerbund ohne Artikel 16 ein Interesse. England beantwortete die deutsche Note am 7. Oktober. Es beständen zwar keine Schwierigkeiten, daß Deutschland im Völkerbundsrat einen Sitz erhalte, aber über die Bedingungen des deutschen Eintritts hätte nur der Völkerbundsrat, aber [159] nicht die einzelnen Mitglieder zu entscheiden. Belgien versicherte zwei Wochen später, es werde keine Einwendungen gegen einen ständigen Ratssitz Deutschlands erheben, aber die übrigen Fragen gehörten zur Kompetenz des Völkerbundes. Auch Schweden, das am 24. Oktober antwortete, machte dem Deutschen Reiche nicht den ständigen Ratssitz streitig, doch sei es unvereinbar mit der Bundessatzung und ihren Grundsätzen, daß Deutschland hinsichtlich des Artikels 16 Vorbehalte mache. Bei der Anwendung dieses Artikels sei es allerdings durchaus möglich, auf Deutschlands besondere Verhältnisse und Rüstungsbeschränkung Rücksicht zu nehmen.

Im Grunde waren die Antworten unbefriedigend. Es war aber Deutschlands Pflicht, unbedingt die Frage der Beteiligung an kriegerischen Zwangsmaßnahmen des Völkerbundes zu klären, und so wandte sich die Reichsregierung dieserhalb am 18. Dezember unmittelbar an den Völkerbund. Die Regierungen verlangten, hieß es in der Note, der deutsche Antrag auf Zulassung zum Völkerbunde müsse ohne Vorbehalte und Einschränkungen gestellt werden; Deutschland aber, ein militärisch vollkommen ohnmächtiger Staat inmitten schwer bewaffneter Nachbarn, unterbreite jetzt das Problem dem Völkerbunde selbst mit der Bitte um Lösung.

Inzwischen erklärte die deutsche Regierung Anfang Januar im Reichstage folgendes:

      "Die Frage der Stellung Deutschlands zum Völkerbunde ist niedergelegt in den Memoranden, die die frühere Reichsregierung an die im Völkerbund vertretenen Mächte gerichtet hat, und in dem Schreiben, das an das Sekretariat des Völkerbundes Genf ergangen ist. Sie wird auch den in der Erklärung des Reichskabinetts vom 29. August 1924 beschrittenen Weg weiter verfolgen und für die Befreiung Deutschlands von dem unberechtigten Vorwurf der alleinigen Schuld am Kriege eintreten. Die Reichsregierung verfolgt mit Aufmerksamkeit die Entwicklung des Völkerbundsgedankens und die Durchführung der ihm zugrundeliegenden Anschauungen, muß aber auch ihrerseits an den Voraussetzungen festhalten, die von der bisherigen Reichsregierung für den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund aufgestellt sind. Im Zusammenhang mit der Völkerbundsfrage, wie auch [160] unabhängig davon, wird die Reichsregierung in Übereinstimmung mit den früheren wiederholten Erklärungen deutscher Reichsregierungen die Bemühungen fortsetzen, Deutschland von dem ungerechtfertigten Vorwurf des Versailler Vertrages über seine Schuld am Kriege zu befreien."

So knüpfte die neue Regierung des Dr. Luther folgerichtig an die Tendenzen der vergangenen Regierung des Dr. Marx an. Es war eine breite Plattform, auf welcher Stresemann diese Richtung der Außenpolitik zu verwirklichen suchte. Sie erstreckte sich von den Deutschnationalen, welche an der Regierung teilnahmen, bis zu den Sozialdemokraten, die in der Opposition verharrten. Deutschland war wirklich einmal in seinen größten Teilen einig in dem Willen, seine Geltung in der Welt zurückzuerobern, wenn man freilich dabei auch von verschiedenen Voraussetzungen ausging.

Die Antwort des Völkerbundes ließ lange auf sich warten. Endlich, am 14. März 1925, traf sie ein. Die Aufnahmebedingungen enthalte Artikel 1 der Völkerbundssatzung. Außerdem habe Deutschland von selbst erklärt, es verzichte auf alle Begünstigungen; jeder Vorbehalt aber in Hinsicht des Artikels 16 sei geeignet, "die Grundlagen des Völkerbundes zu sabotieren". Diese Mitteilung war eine glatte Ablehnung des deutschen Vorbehaltes. Trotzdem hielten die Regierungsparteien nach wie vor daran fest, daß Deutschland, um sich Geltung zu verschaffen, dem Bunde der Nationen beitreten müsse. Auch die Deutschnationalen traten dafür ein, aber sie betonten entschieden, daß das Reich von den Verpflichtungen des Artikels 16 befreit werden müsse.

Diese, einer deutschen Initiative entsprungene Entwicklung wurde Anfang 1925 plötzlich jäh durchkreuzt von starken Strömungen der französischen und englischen Politik. Die Kölner Zone war, wie wir wissen, am 10. Januar 1925 nicht geräumt worden, trotzdem dies nach dem Versailler Vertrag hätte geschehen müssen. Die Alliierten begründeten ihr Vorgehen mit der durchaus unhaltbaren Behauptung, Deutschland sei den Entwaffnungsbestimmungen des Versailler Vertrages nicht nachgekommen. Auf den deutschen Protest hiergegen antwortete Herriot am 28. Januar mit einer Rede, welche die [161] wahren Triebkräfte enthüllte. Zahlreiche "Zeitfreiwillige" seien ausgebildet worden, so daß die Reichswehr über starke Reserven verfüge; auch habe eine große Anzahl von Studenten militärische Ausbildungskurse durchgemacht; der Große Generalstab sei wieder errichtet worden, und die deutsche Polizei bilde eine gut organisierte militärische Streitmacht. Auch seien viel Material und Waffen gefunden worden. Wesentlich wichtiger aber war, daß Herriot betonte, Frankreich habe in Versailles der zeitlich beschränkten Besetzung des Rheinlands nur unter der Voraussetzung zugestimmt, daß es durch einen Garantievertrag mit Großbritannien und den Vereinigten Staaten noch weitere Sicherheit gegen einen deutschen Angriff erhalte.

  Frankreichs Sicherheitsbestrebungen  

Frankreich hatte hier eine Frage aufgerollt, die man sechs Jahre lang vergeblich zu lösen versucht hatte und die jetzt, als die erste Besatzungsperiode abgelaufen war, kategorisch nach Lösung verlangte: Die Frage nach seiner Sicherheit. Zum Verständnis dieser hochbedeutsamen Angelegenheit ist es noch einmal notwendig, sich zusammenhängend in kurzen Zügen die

  Entwicklung der Sicherheitsfrage  

Entwicklung der Sicherheitsfrage auf alliierter und deutscher Seite zu vergegenwärtigen. Das erste Stadium der französischen "Sicherheitsbestrebungen" reicht vom 26. November 1918 bis zum 28. Juni 1919 und hatte kein anderes Ziel als die Lostrennung des linken Rheinufers vom Reiche. Die verschiedensten Pläne militärischer, politischer und wirtschaftlicher Art tauchten auf, scheiterten aber am englisch-amerikanischen Widerstande. Lloyd George und Wilson machten lediglich das Angebot, Frankreich unverzüglich Hilfe zu leisten, falls es von Deutschland angegriffen werde. Es wurde ein Vertrag entworfen, wonach die anderen Vertragsmächte "Frankreich im Fall jedweder nicht herausgeforderten, von Deutschland gegen dasselbe gerichteten Angriffshandlung sofort zu Hilfe kommen sollten". Die Unterzeichnung dieses Vertrages wurde von der Unterzeichnung des Versailler Vertrages abhängig gemacht. Da dieser aber nicht von Amerika unterzeichnet wurde, trat auch der Bündnisvertrag nicht in Kraft. Immerhin hatte Frankreich wesentliche Erfolge zu verbuchen: Besetzung der Rheinlande bis zur Dauer von 15 Jahren, Entwaff- [162] nung Deutschlands und Militärkontrolle, Zurückschieben der deutschen Militärgrenze bis 50 Kilometer östlich des Rheins.

Das zweite Stadium französischer Sicherheitspolitik fällt in die Zeit vom Dezember 1921 bis zum Juli 1922. Das Ministerium Briand nahm die Beziehungen zu London in dieser Frage wieder auf; Lloyd George kam nach Cannes und überreichte dort am 11. Januar 1922 einen neuen Bündnisvertragsentwurf. Hiernach wollte sich Großbritannien für die Dauer von zehn Jahren verpflichten, sich "im Falle eines unmittelbaren, nicht herausgeforderten deutschen Angriffs auf französisches Gebiet sofort mit seinen See-, Land- und Luftstreitkräften an Frankreichs Seite zu stellen". Dann trat Poincaré mit maßlosen Forderungen auf. Er verlangte Gegenseitigkeit der Hilfeleistung, Militärkonvention, dreißigjährige Dauer, Garantie für Polen. Dafür aber zeigte England kein Verständnis, und, nachdem sich die Verhandlungen bis zum Juli 1922 hingezogen hatten, wurden sie von Poincaré abgebrochen, indem er erklärte, daß Frankreich an den englischen Vorschlägen "kein unbedingtes Interesse" habe.

Während des dritten Stadiums ging die Initiative von Deutschland und England aus. Der Reichskanzler Cuno machte im Dezember 1922 ein Angebot, das den Zweck hatte, Poincarés Eroberungspolitik zu paralysieren. Im Mai 1923 machte Cuno ein zweites Angebot zum Abschluß eines Rheinpaktes auf schiedsgerichtlicher Grundlage. Voraussetzung für die Verhandlung sollte die Ruhrräumung und die Wiederherstellung des Status quo ante sein. Kurz darnach unternahm London den Versuch, Sicherheitsverhandlungen in Gang zu bringen, unter der Voraussetzung, daß gleichzeitig die Reparationsfrage behandelt würde. Auch Stresemann machte am 2. September 1923 einen Vorschlag, der dem französischen Sicherheitsbedürfnis am Rhein entgegenkam. Doch alle Versuche waren ergebnislos. Der hartnäckige Poincaré suchte das Problem auf seine Weise zu lösen, mit Hilfe der Separatisten.

Poincaré kam nämlich auf die ursprünglichen Pläne Frankreichs vom Jahre 1918/19 zurück, welche eine vollkommene Trennung der Rheinlande vom Reiche bezweckten. Er glaubte jetzt, wo er ungehemmt von englischen Einflüssen auf eigene [163] Faust Politik machte, am ehesten dieses Ziel zu erreichen. Dabei stützte er sich auf die separatistische Bewegung. Dieses vierte Stadium füllte die zweite Hälfte des Jahres 1923 aus und endete, wie wir sahen, mit dem vollkommenen Zusammenbruch der französischen Politik.

Ein fünftes Stadium füllte das Jahr 1924 aus. Am 2. Februar dieses Jahres griff der Temps einen Gedanken des englischen Generals Spears auf, den er am 7. März 1923 in den Times veröffentlicht hatte und der die nach Artikel 42–44 des Versailler Vertrages festgesetzte Entmilitarisierung des Rheinlandes in "Neutralisierung" und "Internationalisierung" unter Aufsicht des Völkerbundes umgewandelt wissen wollte. Der Temps verlangte also von der elsässischen bis zur holländischen Grenze eine "lebendige Friedensgarantie" durch "eine völlig entmilitarisierte Bevölkerung, die durch internationale Vereinbarungen geschützt und entschlossen sei, auf ihrem Boden keinen Krieg und keine Kriegsvorbereitung zu gestatten". Dies so neutralisierte Rheinland könne dem Schutze des Völkerbundes unterstellt werden.

Klar blickende Menschen erkannten sofort das äußerst Bedenkliche in dieser Formulierung der Sicherheitsfrage für Deutschland. Der Charakter des Problems war nicht mehr ausgesprochen deutsch-französisch, er war durch Verbindung mit dem Völkerbund universal-europäisch gestempelt worden. Das Rheinland betrachtete man nicht mehr als einen Teil Deutschlands, dessen Bevölkerung unter fremder Militärbesetzung schmachtete, sondern als eine allen europäischen Mächten gemeinsame Angelegenheit, als ein Unterpfand des europäischen Friedens schlechthin. Das kam auch in dem Brief zum Ausdruck, den der englische Premierminister MacDonald am 21. Februar 1924 an Poincaré schrieb:

      "Während Frankreich an Sicherheit nur insoweit denkt, als sie den Schutz gegenüber Deutschland allein gewährt, legt das britische Reich diesem Worte eine viel weitergehende Bedeutung bei. Was wir wünschen, ist Sicherheit vor den Kriegen. Nach meiner Auffassung ist das Sicherheitsproblem kein rein französisches Problem, es ist ein europäisches Problem, das auch England und Deutschland, Polen und die Tschechoslowakei, [164] Ungarn und Südslawien, Rußland und Rumänien, Italien und Griechenland berührt. Es ist sehr leicht möglich, daß in den kommenden zehn Jahren die Menschheit die allgemeine Abrüstung und die Ausbreitung der schiedsrichterlichen Verfahren über die Welt erlebt. In der Zwischenzeit muß unsere Aufgabe darin bestehen, das Vertrauen herzustellen. Ob dieses Ziel teilweise erreicht werden kann durch regionale Entmilitarisierungs- und Neutralisierungsmaßnahmen, durch die Schaffung neutralisierter Gebietsstreifen zwischen gewissen Staaten unter gegenseitiger oder gar kollektiver Garantie und Überwachung oder aber auch durch irgendein anderes Mittel, das ist eine Frage, die sorgfältig im einzelnen erwogen werden muß."

Man geht nicht fehl, wenn man, wie Graf Montgelas das tut, bei MacDonald annimmt, er habe dabei an neutralisierte Gebiete unter voller Parität, das heißt an militärisch gleichwertige Gebiete beiderseits der betreffenden Grenze und unter der Voraussetzung gleichmäßiger Abrüstung auf beiden Seiten gedacht.

  Englisch-französische  
Gegensätze

Frankreichs Drängen nach "Sicherheit" an seiner Ostgrenze blieb eine konstante Größe seiner Außenpolitik dem alliierten England gegenüber, und Herriot folgte in der Beziehung durchaus seinem Vorgänger Poincaré. Als am 21. und 22. Juni 1924 die beiden Premierminister MacDonald und Herriot in Chequers zusammentrafen, wurde auch die Sicherheitsfrage besprochen, und die Staatsmänner kamen überein, in Genf "einen moralischen Pakt zum Zwecke fortgesetzter Zusammenarbeit zu schließen".

Über die Form dieses "moralischen Paktes" schien doch allerdings keine Einigung erzielt werden zu können. Gab es doch in England eine Strömung, welche einer einseitigen Begünstigung Frankreichs gegenüber Deutschland nicht geneigt war. Der Liberale Asquith erklärte am 14. Juli im Unterhaus: Jede Versicherung und jede Garantie, die die englische Regierung für die Sicherheit Frankreichs mit diesem eingegangen sei, dürfe keine separate Maßnahme, sondern müsse ein Teil eines Allgemeinvertrages unter den Auspizien des Völkerbundes sein. Die Frankreich angebotene Sicherung müsse zu denselben Bedingungen auch Deutschland angeboten werden, [165] und es sei offensichtlich, daß Deutschland zum Völkerbunde zugelassen werden müsse und daß seine Vertreter im Völkerbundsrate einen Sitz erhalten müßten. Es müsse eine allgemeine europäische Sicherheit gegen jede Macht geschaffen werden, die mit Gewalt gegen die Abmachungen des Völkerbundes vorgehe. Dies sei die einzig praktische Form, in der wirksame Sicherungen geschaffen würden. – Die englischen Liberalen waren also unparteiisch genug, um an dem Gedanken festzuhalten, den MacDonald in seinem Briefe vom 21. Februar niedergelegt hatte, nämlich die rheinische Sicherheitszone durch einen gleichen Gebietsstreifen auf französischem Boden zu ergänzen.

Die englischen und französischen Ansichten von der rheinischen Sicherheit waren also grundsätzlich verschieden, ja geradezu entgegengesetzt. Frankreich ging vom Prinzip der Einseitigkeit aus, indem es betonte, es müsse gegen das rauflustige Deutschland geschützt werden, das zwar entwaffnet sei, dem man aber nicht trauen könne. Die Franzosen wollten also gewissermaßen erst in der Zukunft möglicherweise erwartete Zustände den Sicherheitsverhandlungen als bereits gegebene Tatsachen zugrunde legen. Die Engländer urteilten nüchterner. Sie gingen vom Grundsatz der Gegenseitigkeit aus, indem sie dem entwaffneten Deutschland gegenüber dem militärisch starken Frankreich ebenfalls den Anspruch auf eine gleichgeartete französische Sicherheitszone zuerkannten.

Nun gab es allerdings in England eine Gruppe von Leuten, die mehr der französischen Auffassung als derjenigen der englischen Politiker zuneigten, das waren die Militärs. Sie sahen in Frankreich und Belgien lediglich das Glacis für Großbritannien, welches geschützt und gesichert werden mußte. Der Einfluß der militärischen Gruppe läßt sich, wie wir sehen werden, bis ins Frühjahr 1925 verfolgen. Es war vor allem General Spears, der, im Gegensatz zu MacDonaldschen Ideen, im Sommer 1924 sein Projekt einseitig gegen die deutschen Rheinlande ausarbeitete: das entmilitarisierte deutsche Gebiet sollte einer Völkerbundskommission unterstellt werden und zur Kontrolle sollten fünf kriegsstarke "Völkerbundsbataillone", jedes von einer anderen Nationalität, in die [166] Städte Speyer, Mainz, Koblenz, Köln und Ruhrort gelegt werden. So sollten mehr als 40 000 Quadratkilometer deutschen Gebietes neutralisiert werden, während Frankreich nur einen schmalen, 10 Kilometer breiten Streifen zwischen Lauterbach und Luxemburg, insgesamt etwa 1500 Quadratkilometer entmilitarisieren, aber nicht internationalisieren sollte.

Der Völkerbund:
  das Genfer Protokoll  
vom 2. Oktober 1924

Es standen sich also zwei Ansichten gegenüber, die scheinbar nicht vereinigt werden konnten, und die Politiker wandten sich mit ihren Sorgen an den Völkerbund, von dem sie eine unparteiische Lösung des Problems erhofften, so wie seinerzeit in der oberschlesischen Frage. Mitte August begann man in Genf mit der Behandlung der Sicherheitsfrage. Sie beschäftigte den Völkerbund weniger speziell in bezug auf das Rheinland, als vielmehr ganz allgemein zur Vermeidung von Kriegen. Die Verhandlungen fanden ihren Niederschlag im "Genfer Protokoll" (Protocol pour le Règlement pacifique des Différences internationaux) vom 2. Oktober 1924. Die 21 Artikel des Genfer Protokolls bestimmten folgendes: Die Staaten verpflichten sich, in keinem Falle zum Kriege zu schreiten, sondern sie verpflichten sich obligatorisch, die Gerichtsbarkeit des Ständigen Internationalen Gerichtshofes anzuerkennen. Der Verlauf eines Schiedsverfahrens beim Rat und bei der Versammlung des Völkerbundes wird festgelegt. Auch Angriffsdrohungen sollen fortfallen. Um eine Verletzung des Protokolls zu vermeiden, wird die Bildung entmilitarisierter Zonen empfohlen zwischen einander angrenzenden Staaten, "die beiderseits ihre Zustimmung dazu geben". "Die kraft gewisser Verträge und Übereinkommen schon bestehenden entmilitarisierten Zonen oder solche, die in Zukunft zwischen in gleicher Weise übereinstimmenden Staaten eingesetzt werden, können Gegenstand einer zeitweisen oder dauernden Kontrolle sein, welche der Rat auf das Verlangen und auf Kosten eines oder mehrerer Grenzstaaten organisiert." Die Verletzung des Statuts einer entmilitarisierten Zone ist gleichbedeutend mit Kriegseröffnung. Gegen den Angreifer werden die Signatarstaaten des Protokolls unverzüglich zu Sanktionen schreiten. Schließlich verpflichten sich die Signatarstaaten zur [167] Teilnahme an einer internationalen Konferenz für die Herabsetzung der Rüstungen. – Drei Punkte fallen bei dem Genfer Protokoll sofort ins Auge: Ersetzung des Krieges durch obligatorische Anrufung des Ständigen Internationalen Gerichtshofes oder Herbeiführung eines Schiedsurteils, die Befürwortung entmilitarisierter Zonen und die Ankündigung der Abrüstung. Besonders die beiden ersten Punkte waren unschwer auf den besonderen Fall des Rheinlandes zu übertragen. Allerdings erhielt das Genfer Protokoll keinen allgemeinen praktischen Wert, denn bezeichnenderweise verweigerte die Mehrzahl der Völkerbundsmitglieder ihre Unterschrift. Enthielt es doch durch die Bestimmung, daß es nicht in Kraft treten solle, bevor die Abrüstung erfolgt sei, einen Zwang zur Einberufung der Abrüstungskonferenz, den die Regierungen nicht übernehmen wollten. Jedoch seine Grundzüge und Richtlinien beeinflußten im folgenden Jahre maßgebend die zwischen Deutschland und den Westmächten laufenden Verhandlungen über die Sicherheit am Rhein. –

Austen Chamberlain.
[Bd. 4 S. 160b]
Austen Chamberlain.
Photo Scherl.

  Austen Chamberlain  

Nun war im November 1924 das Kabinett MacDonald durch die Regierung Baldwin abgelöst worden, und Austen Chamberlain hatte die Leitung des Foreign Office übernommen. Die Folge davon war, daß auch in der Außenpolitik die unter MacDonald vorherrschenden liberalen Tendenzen vor konservativen Bestrebungen zurücktreten mußten. Die militärische Richtung, zu der ja auch General Spears gehörte, gewann an Bedeutung, und es hatte den Anschein, als sollte der neue Kurs zur Wiederbelebung der Ententepolitik aus der Vorkriegszeit führen. Dieser Umschwung wurde in Frankreich mit Genugtuung aufgenommen, eifrige Verhandlungen zwischen beiden Regierungen wurden gepflogen, und zwei Ereignisse waren die ersten Wirkungen: die Nichträumung der Kölner Zone am 10. Januar und die Rede Herriots am 28. Januar 1925.

Chamberlain seinerseits bekannte sich ganz offen für Frankreich und gegen Deutschland. In einer Rede zu Birmingham am 1. Februar 1925 erklärte er, daß die erste Aufgabe, die er sich gesetzt habe, die Wiederbefestigung des engen Einvernehmens und der herzlichen Beziehungen zwischen England [168] und seinen Alliierten sei; Frankreich habe eine Sicherheit nötig gegen eine Wiederholung der Unbill, die es in den vergangenen Jahren erlitten habe. Schon am folgenden Tage meinte er nochmals, Frankreichs Wunsch nach Garantie sei berechtigt; bevor es die nicht erhalte, werde England auch nichts tun, um die gemeinsamen Kämpfe Seite an Seite zu vergessen. Nach den Äußerungen des englischen Außenministers mußte es außer jedem Zweifel sein, daß sich zwischen England und Frankreich eine neue Verbindung anbahnte, die unter Umständen von Deutschland ein schweres Opfer fordern konnte: das Rheinland. Die Sicherheitsfrage trat in ihr sechstes Stadium.

  Schritte der deutschen Regierung  

Schon im Sommer 1924 protestierte die deutsche Regierung gegen derartige Gedanken, wie sie General Spears propagierte. Eine Internationalisierung oder Neutralisierung des Rheinlandes würde grundsätzlich eine veränderte Rechtsstellung des Rheinlandes zum Reiche und zum Auslande bedeuten und in Wahrheit die erste Etappe zur völligen Trennung vom Reiche und zur Errichtung einer autonomen rheinischen Republik sein. Da nach französischer Auffassung die Internationalisierung oder Neutralisierung zur bestehenden Besetzung hinzutreten sollte, so wäre dies eine Erweiterung des Versailler Vertrages, die Deutschland nicht zugemutet werden könne. Auch wenn die Besatzung aufgehoben würde, wäre Frankreich ein bevorrechteter Mandatar des Völkerbundes und militärischer Beherrscher des Rheins. – Diese Bestrebungen waren geeignet, ein Wiederaufleben des Separatismus in großem Stile herbeizuführen.

Deutschland hoffte damals, durch seinen Eintritt in den Völkerbund diese verhängnisvolle Entwicklung aufzuhalten. Frankreich und England kamen ihm zuvor. Unter dem nichtigen Vorwand, Deutschland habe die militärische Abrüstung nicht durchgeführt, zog man die Besatzungstruppen nicht aus der Kölner Zone zurück. Herriot lüftete den Schleier in seiner oben wiedergegebenen Rede. Der Reichskanzler Luther ging auf den französischen Gedanken ein. Für das entwaffnete Deutschland, erklärte er am 30. Januar 1925 den Vertretern der Auslandspresse, besitze der Sicherheitsgedanke starke Anziehungskraft. Der wirtschaftlichen Verständigung von Lon- [169] don müsse nunmehr eine grundsätzliche Auseinandersetzung über die noch offenen politischen Probleme folgen. Der Kern dieser politischen Probleme sei die Sicherheitsfrage. Herriot habe den Gedanken einer alle Staaten der Welt umfassende Weltkonvention im Auge. "Wenn er dabei daran denkt, das Endziel einer Weltkonvention durch Abmachungen zwischen einer Gruppe von Staaten vorzubereiten und damit das Problem zunächst für die Fälle zu lösen, in denen es als unmittelbar akut empfunden wird, so ist die Reichsregierung durchaus bereit, hieran positiv mitzuarbeiten."

Die Gefahr, daß die Sicherheitsfrage einseitig ohne und gegen Deutschland gelöst werden könnte, war nach den Reden Herriots und Chamberlains allen Einsichtigen bekannt. Gehandelt mußte werden. Das verlangte auch die öffentliche Meinung des deutschen Volkes. Die Reichsregierung mußte die Initiative ergreifen, besonders nachdem sie Ende 1924 erfahren hatte, daß die Verhandlungen zwischen Briand und Chamberlain in dieser Sache schon weit vorgeschritten waren und Chamberlain sich aus Erwägungen der militärischen Bedrohung Großbritanniens dem französischen Außenminister gegenüber sehr nachgiebig zeigte. Schon am 9. Januar hatten Redner verschiedener Parteien im Auswärtigen Ausschuß des Reichstages die Initiative der Reichsregierung in der Sicherheitsfrage gefordert. Keine Partei hatte widersprochen. Am 8. Februar richtete die deutschnationale Deutsche Tageszeitung die gleiche Aufforderung zum aktiven Vorgehen an die Reichsregierung.

  Stresemanns Memorandum  
vom 9. Februar 1925

Das Auswärtige Amt in Berlin nahm folgedessen die Besprechungen in vertraulicher Form mit dem englischen Botschafter Lord d'Abernon auf und begegnete bei ihm merklichem Wohlwollen, so daß man auf eine Lösung der schwebenden Fragen unter Deutschlands Mitwirkung hoffen durfte. Auf Grund dieser Vorfühlung hin sandte dann der Reichsaußenminister Dr. Stresemann, allerdings ohne die deutsch-nationalen Mitglieder des Kabinetts davon zu unterrichten, am 9. Februar 1925 ein Memorandum an die französische Regierung, das eine offizielle Einladung zu Verhandlungen über die Sicherheitsfrage darstellte.

[170] Stresemann ging von einem ähnlichen Gedanken aus wie Cuno im Dezember 1922 unter gleichzeitiger Anlehnung an die Forderungen des Genfer Protokolls, auf die er direkt Bezug nahm. Deutschland könnte sich mit einem Pakte einverstanden erklären, durch den sich die am Rhein interessierten Mächte Deutschland, England, Frankreich und Italien feierlich für eine noch näher zu vereinbarende längere Periode zu treuen Händen der Vereinigten Staaten verpflichten sollten, keinen Krieg gegeneinander zu führen. Hiermit sollte ein weitgehender Schiedsvertrag zwischen Deutschland und Frankreich zur friedlichen Austragung rechtlicher und politischer Konflikte verbunden sein. Zum Abschluß solcher Schiedsverträge sei Deutschland auch anderen Staaten gegenüber bereit. Für Deutschland sei außerdem ein Pakt angenehm, der ausdrücklich den gegenwärtigen Besitzstand am Rheine garantiere. Ein solcher Pakt könne etwa dahin lauten, daß die am Rhein interessierten Staaten sich gegenseitig verpflichteten, die Unversehrtheit des gegenwärtigen Besitzstandes am Rhein unverbrüchlich zu achten, daß sie ferner sowohl gemeinsam als auch jeder Staat für sich die Erfüllung dieser Verpflichtung garantieren, daß sie endlich jede Handlung, die der Verpflichtung und dem Pakte zuwiderlaufe, als gemeinsame und eigene Angelegenheit ansehen würden. Im gleichen Sinne könnten die Vertragsstaaten in diesem Pakte die Erfüllung der Verpflichtung zur Entmilitarisierung des Rheinlands garantieren, die Deutschland in den Artikeln 42 und 43 des Versailler Vertrages übernommen habe. Mit einem derartigen Pakte könnten auch Schiedsabreden der oben bezeichneten Art zwischen Deutschland und allen denjenigen Staaten verbunden werden, die ihrerseits zu solchen Abreden bereit seien. Im übrigen werde zu erwägen sein, ob es nicht ratsam sei, den Sicherheitspakt so zu gestalten, daß er eine alle Staaten umfassende Weltkonvention nach Art des vom Völkerbund aufgestellten Protocol pour le Règlement pacifique des Différences internationaux vorbereite und daß er im Falle des Zustandekommens einer solchen Weltkonvention von ihr absorbiert oder in sie hineingearbeitet werde.

Dieses deutsche Angebot kam den französischen Wünschen [171] sehr weit entgegen, vor allem sprach es den Verzicht auf Elsaß und Lothringen offiziell aus. Das Entgegenkommen war nötig, um in Paris nicht von vornherein eine Ablehnung zu erfahren, sondern die Möglichkeit einer Diskussion herbeizuführen. Gelang dies, dann hatte Deutschland gewonnenes Spiel und die Gewißheit, daß die Sicherheitsfrage nicht mehr ohne sein Zutun gelöst wurde.

Frankreich seinerseits wollte diese wichtige Frage erst gründlich mit seinen Verbündeten besprechen und erteilte deshalb am 20. Februar folgende vorläufige Antwort:

      "Die französische Regierung hat Ihr am 9. Februar durch Seine Exzellenz den deutschen Botschafter überreichtes Memorandum mit Interesse und mit dem Willen gelesen, nichts zu verabsäumen, was zum Frieden Europas und der Welt beitragen kann. Die deutsche Regierung wird verstehen, daß die Prüfung dieser Anregung nicht weitergeführt werden kann, ohne daß Frankreich seine Verbündeten damit befaßt und sich mit ihnen ins Einvernehmen gesetzt hat, um im Rahmen des Vertrages von Versailles zur Schaffung eines Zustandes der Sicherheit zu gelangen."

Diese Beziehung auf den Versailler Vertrag sollte eine vorbeugende Maßnahme sein. Man wollte den Deutschen zu verstehen geben, daß durch eventuelle Sicherheitsverhandlungen an dem ehernen Fundamente dieses Diktates und der Rheinlandbesetzung nicht gerüttelt werden dürfe.

  Chamberlains Denkschrift  
vom 20. Februar 1925

Chamberlain indessen, der ohne Zweifel alsbald durch Frankreich von dem deutschen Schritte verständigt worden ist, erwog andere Möglichkeiten. Seine Gedanken kreisten um die Wiederbelebung der englisch-französisch-belgischen Entente und fanden ihren Niederschlag in einer interessanten geheimen Denkschrift, die im Foreign Office ausgearbeitet wurde und das Datum vom 20. Februar trägt. In ihr wurde noch einmal die Absicht ausgedrückt, gewissermaßen vor der amtlichen Erörterung des deutschen Angebotes die zweite Möglichkeit einer Sicherheitsleistung für Frankreich, nämlich die der englisch-französisch-belgischen Entente darzutun, welche am Schlusse der Denkschrift befürwortet wurde. Das Dokument ist gleichsam die Zusammenfassung der englischen Politik, wie sie noch im Frühjahr 1925 geleitet wurde.

[172] Das englische Memorandum geht von der Erwägung aus, daß England nicht mehr die isolierte Insel von ehedem ist. Die moderne Technik der Artillerie und des Flugwesens hat das Inselreich zu einem Anhängsel Europas gemacht, wie bereits der Weltkrieg bewies. England ist also gewissermaßen vom militärischen Gesichtspunkte aus genötigt, sich auf dem westeuropäischen Festland ein Glacis zu schaffen. Die Verteidigung Großbritanniens ist deswegen der springende Punkt bei der unter englischem Gesichtswinkel betrachteten Sicherheitsfrage. Diese Verteidigung erfordert, daß keine einzelne Macht in der Lage sei, den Kanal in seiner gesamten Ausdehnung oder die Nordseehäfen zu besetzen oder zu beherrschen, daß eine feindliche Haltung Frankreichs, Belgiens und in zweiter Linie Hollands, Deutschlands und Dänemarks, die jetzt diese Häfen besitzen, oder die irgendeiner Koalition unter ihnen verhindert werde, daß keiner dritten Macht – gemeint ist Deutschland – bei einem Kriege gegen Frankreich oder Belgien verstattet werde, derart in jene Länder einzudringen, daß der status quo der Kanalhäfen oder solcher französischen oder belgischen Gebiete bedroht werde, von denen aus England einem Luftangriff ausgesetzt werden könne; daß schließlich infolgedessen eine Notwendigkeit für die britische Verteidigung bestehe, eine Verständigung mit Frankreich und Belgien zu erreichen, die von englischer Seite eine Bürgschaft dafür einschließen könne, daß diese Gebiete nicht in andere Hände fallen. Das britische Interesse sei also nicht mehr wie einst Isolierung, sondern Allianz mit Westeuropa.

Der Verfasser betrachtet dann die europäischen Mächte. Frankreich habe Angst vor Deutschland. Dieser Angst suche es durch eine Sicherheitspolitik Herr zu werden. Zum Teil sei eine solche im Versailler Vertrag erreicht worden, wenn auch nicht alle Wünsche Frankreichs erfüllt worden seien. Deswegen habe Frankreich anderweiten Ersatz gesucht, zum Teil durch Vermehrung seines Heeres mit farbigen Truppen, zum Teil durch die "Kleine Entente", die aber doch nur Verzweiflungspolitik treibe und weniger der Sicherheit diene, als die Besorgnis vermehre. Deutschland sei gefährlich. Ein Volk [173] von 60 Millionen werde auf die Dauer nicht die Verluste im polnischen Korridor und in Oberschlesien vergessen. Es werde sich früher oder später erholen. Es werde sicherlich wünschen, die Bestimmungen hinsichtlich Polens abzuändern; wenn Frankreich allein stünde und britischerseits eine Neutralität gewährleistet werde, werde es vielleicht auch einen Angriff auf Frankreich unternehmen. Rußland hänge heute wie eine Sturmwolke über dem östlichen Horizont Europas, drohend, unwägbar, aber zunächst abgesondert. Es sei daher in gewissem Sinne kein Faktor der Stabilität, sondern vielmehr das bedenklichste der Unsicherheitsmomente. "Und eine Sicherheitspolitik muß trotz Rußlands, ja sogar vielleicht wegen Rußlands formuliert werden." Bei der Ausgestaltung seiner Sicherheit müsse Europa von dem unberechenbaren Rußland absehen. Über den Völkerbund schließlich lautet das Urteil sehr skeptisch. Man könne sich nicht die Tatsache verhehlen, daß "ein Gefühl der Sicherheit heute nicht von Genf ausströmen kann".

So kommt die Denkschrift zu dem Ergebnis, es sei das beste, Frankreich und Belgien den Besitz ihres gegenwärtigen Gebietes zu verbürgen.

      "Frankreich können wir nur beruhigen, wenn wir in der Lage sind, mit dem Nachdruck eines Verbündeten zu ihm zu sprechen. Die wesentlichen Interessen der (britischen) Reichsverteidigung sind somit eng mit einer europäischen Sicherheitspolitik verknüpft. Die vornehmste Hoffnung auf eine Befestigung der Verhältnisse in Europa liegt in einer neuen Entente zwischen dem britischen Reich und Frankreich."

Allerdings hindere nichts die etwaige Einbeziehung Deutschlands in die so geschaffenen Sicherheitsbürgschaften. –

Zwar ist die Denkschrift nie zu praktischer Bedeutung in der englischen Politik gelangt, sie beweist aber doch, mit welchen Möglichkeiten in London gerechnet wurde und welch verhängnisvolle Ansichten in der Sicherheitsfrage bestanden. Es ließ sich nach diesem Dokument wahrhaftig nicht verhehlen, daß Chamberlain stark mit dem Gedanken einer Rückkehr zur Vorkriegspolitik der Entente sympathisierte. Eine Verwirklichung dieser Pläne hätte aber unter der [174] Wirkung der bestehenden Nachkriegsverhältnisse eine stete starke Gefahr der endgültigen Zertrümmerung Deutschlands bedeutet. Um so wichtiger und bestimmender war es, daß Deutschland in dieser Angelegenheit sein Mitbestimmungsrecht forderte.

  Chamberlain in Genf  

Im März reiste Chamberlain zur Völkerbundstagung nach Genf. Hier stand das Protokoll vom Oktober 1924 auf der Tagesordnung, und sogleich eröffnete der englische Außenminister einen heftigen Feldzug gegen diesen Pakt, wobei er in Gegensatz zu Briand kam. Chamberlain, der sich auch auf den Widerspruch verschiedener Dominien stützte, wehrte sich gegen die Großbritannien auferlegte Verpflichtung zu vorgesehenen militärischen Exekutionen gegen künftige Friedensbrecher:

      "Die Regierung Seiner Majestät möchte mit der Bemerkung abschließen, daß der beste Weg zur Behandlung der Lage der ist, unter Mitwirkung des Völkerbundes den Bundespakt durch Herstellung besonderer Vereinbarungen zu ergänzen, so daß den besonderen Notwendigkeiten genügt werden kann. Diese besonderen Vereinbarungen sollen rein defensiver Natur sein. Sie sollen im Geiste des Völkerbundes gehalten sein und in enger Harmonie mit dem Bunde und unter seiner Leitung in Kraft treten. Nach der Ansicht der Regierung Seiner Majestät können diese Vereinbarungen am besten erreicht werden, indem man die am meisten betroffenen Nationen zusammenbringt, die Nationen, deren Meinungsverschiedenheiten zu einem neuen Streit führen könnten, sie zusammenbringt durch Verträge, die in der ernstlichen Absicht abgeschlossen werden, einen ununterbrochenen Frieden zu wahren."

Der Genfer Reise Chamberlains kommt doch immerhin einige Bedeutung zu. Als englischer Staatsmann lehnte er das Protokoll ab, aber in der Völkerbundsatmosphäre erweiterte er seinen Horizont nach der europäischen Seite hin. Er legte sich nicht mehr auf das einseitige Sicherheitsinteresse Frankreichs fest, sondern erkannte das gleiche Recht allen Nationen zu, die von irgendwelchen Meinungsverschiedenheiten betroffen wurden, also auch Deutschland. Man kann sagen: Chamberlain reiste als englischer Diplomat nach Genf, als Völker- [175] bundspolitiker kehrte er zurück. Es mag sein, daß die Haltung des Viscount d'Abernon in Berlin das ihre zu diesem Wechsel beigetragen hat.

  Umschwung der englischen Politik:  
Sitzung des Unterhauses
vom 24. März 1925

Der Umschwung machte sich in der großen Parlamentssitzung vom 24. März deutlich bemerkbar. Der Außenminister hielt in seiner Rede vor dem Unterhaus an seiner scharfen Polemik gegen das Genfer Protokoll fest. England habe ein Interesse an den Ostgrenzen Frankreichs und Belgiens, das direkter und vitaler sei als seine allgemeinen Verpflichtungen im Rahmen des Völkerbundes. Frankreichs Bedürfnis nach Sicherheit werde anerkannt. Ebenso allgemein aber werde auch das britische Interesse anerkannt, diese Sicherheit zu verschaffen. Er wünsche nichts sehnlicher, als die Grundlage einer Politik zu finden, in der alle übereinstimmten und an der alle herzlich mitwirkten. England habe ein besonderes Interesse an Deutschlands Westgrenze, denn aus Artikel 43 und 44 des Versailler Vertrages ergäben sich direkte Vertragsverpflichtungen für England. Von der Aufrechterhaltung dieser Grenze hänge der Friede der Welt ab. Die deutschen Vorschläge seien mit Recht in etwas flüssiger Form unterbreitet und seien nicht starr und präzis festgelegt. Sie seien lediglich als Grundlage zur Erörterung zu betrachten, nicht als etwas, das entweder angenommen oder abgelehnt werden sollte, oder als ein Abkommen, das bereits in die Gestalt gefaßt sei, in der es unterzeichnet werden könnte. Die Vorschläge seien ihm zunächst nicht voll zugegangen; er habe sie unter der Bedingung erhalten, sie zunächst geheimzuhalten, das habe ihn etwas argwöhnisch gemacht, aber er habe sich überzeugt, daß die deutsche Regierung den aufrichtigen und ehrlichen Versuch mache, zu einem besseren Zustand der Dinge zu gelangen.

Auch Baldwin, der Premierminister, erklärte, an Stelle der früheren Militärallianzen müssen Friedenspakte gesetzt werden, das sei der wahre Fortschritt. Hieran müsse auch Deutschland teilhaben. Zwar befanden sich MacDonald und Henderson, zwei Urheber des Genfer Protokolls, im Gegensatz zu Chamberlain wegen seiner Ablehnung des Protokolls, und es kam zu erregten Aussprachen. Dennoch aber erkannte auch [176] MacDonald an, daß das Sicherheitsproblem erst wirksam werde, wenn es auf eine "universelle Grundlage" gestellt würde. Diese Unterhaussitzung vom 24. März wurde so das entscheidende Ereignis, welches in der Behandlung der Sicherheitsfrage durch England die Wendung vom alliierten zum universellen Standpunkt brachte. Die Frage der Sicherheit Frankreichs sollte nicht mehr ohne und gegen, sondern mit Deutschland gelöst werden. Es war ein Sieg der liberalen Auffassung, wie ja denn schon am 5. März der liberale Sir John Simon erklärt hatte: der beste Weg, Frankreichs Befürchtungen zu zerstreuen, sei Deutschlands Aufnahme in den Völkerbund. Es würde aber bedauerlich sein, wenn Frankreich sich nicht dazu verstehen sollte, die britische These anzuerkennen, daß Frankreich keine freie Hand im Rheinland habe, solange nicht ein Garantiepakt geschlossen sei.

Neue
  englisch-französische  
Verhandlungen

So war die erste Phase des letzten Stadiums der Sicherheitsverhandlungen, die bis gegen Ende März 1925 währte, durch dreierlei gekennzeichnet: Deutschland hatte ein Angebot gemacht, Frankreich schwieg sich aus und England drang zu dem Entschlusse durch, seine Politik künftig nicht mehr gegen Deutschland zu richten, sondern sich dem Fortschritt zu einer Politik mit Deutschland anzuschließen. Die zweite Phase, die bis Mitte Juni reichte, wurde ausgefüllt einerseits durch den englisch-französischen Gedankenaustausch, andererseits durch Auseinandersetzungen innerhalb der deutschen Regierungsparteien.

In Frankreich war am 10. April das Ministerium Herriot zurückgetreten. Sieben Tage später hatte Painlevé ein neues Kabinett gebildet, dessen Außenminister Briand die Sicherheitsverhandlungen mit Chamberlain weiterführte. Der vorsichtige Engländer nahm Anstoß an der französischen Wendung "Frankreich und seine Verbündeten", wodurch für diese eine Mitverpflichtung konstruiert wurde. Soweit war es aber noch nicht. Im übrigen sei Frankreichs Antwort an Deutschland in so allgemeinen Wendungen gehalten, daß England sich das Recht vorbehalte, zu gegebener Zeit eine klare Auslegung zu verlangen. Am 29. Mai schrieb Chamberlain seinem englischen Botschafter in Paris, die englische Regierung müsse [177] die von ihr einzugehenden Verpflichtungen auf die Aufrechterhaltung des status quo an der deutschen Westgrenze beschränken, im übrigen Europa aber jedes, über die ihr aus ihrer Eigenschaft als Signatarmacht und Mitglied des Völkerbundes erwachsenden Verpflichtungen hinausgehende neue Engagement ablehnen. Die englische Regierung sei mit der französischen einig in dem Wunsche, den Frieden sicherzustellen und die friedliche Regelung internationaler Konflikte zu erleichtern. Sie könne aber nicht verschweigen, daß die französische Note in zahlreichen Punkten sehr beträchtlich über das hinausgehe, was die englische Regierung sich zu eigen machen könne, ohne sich in Widerspruch mit der öffentlichen Meinung zu setzen. Das klang anders als die Chamberlainreden vom Anfang Februar.

Briand verlangte nämlich, daß England den Fall des Sicherheitspaktes auch für gegeben erachte, wenn Polen von Deutschland bedroht werde. In diesem Falle sollte Frankreich das Recht des Einmarsches in das neutrale Rheinland haben. Chamberlain konnte sich bei diesen militärischen Projekten nicht des Gedankens erwehren, daß Frankreich im stillen noch immer auf eine schließliche Annektion des Rheinlandes hoffte. Außerdem teilte der englische Minister jetzt ganz die Auffassung seines Volkes, sich nicht durch gelegentliche Seitensprünge der polnisch-französischen Verzweiflungspolitik in die sich hieraus ergebende Verwirrung verwickeln zu lassen. In überzeugenden Worten setzte dann Briand dem englischen Außenminister am 5. Juni auseinander, Frankreich müsse sich das Recht des Einmarsches in die neutralisierte Zone vorbehalten im Falle eines deutschen Angriffes auf Polen. Die französische Regierung sei der Auffassung, daß jeder Versuch, den durch die bestehenden Verträge geschaffenen Zustand auf gewaltsamem Wege zu ändern, eine Gefahr für den Frieden bedeute, der gegenüber Frankreich nicht gleichgültig bleiben könne. Frankreich dürfe durch den Pakt nicht gehindert werden, denjenigen Staaten Hilfe zu leisten, für die es die Übernahme einer Garantie für nötig gehalten habe. – War dies nicht eine versteckte Drohung, daß Frankreich unter Umständen die begonnenen Verhandlungen [178] abbrechen werde, wenn England nicht den außenpolitischen Wünschen in bezug auf Polen entgegenkam? Ein Scheitern der Verhandlungen lag nicht im britischen Interesse, und der Sicherheitspakt würde, wenn er zustande kam, Frankreich ebenso binden wie Deutschland, daher gab Chamberlain auch in diesem Punkte nach. Man sieht deutlich, wie in diesem Meinungsaustausch der beiden Westmächte noch die beiden Auffassungen miteinander ringen: die französische, die eine Entente mit England verlangt und diese auf Polen auszudehnen wünscht und die man gewissermaßen als die ursprüngliche bezeichnen muß, und die englische, die keine über den Versailler Vertrag hinausgehenden neuen Verpflichtungen Frankreich gegenüber übernehmen will, sondern auf dem bestehenden status quo eine universelle Befriedung Europas erstrebt als den wahren Fortschritt.

  Gegensätze in Deutschland  

In Deutschland kam es unterdessen zu erregten Aussprachen innerhalb der Regierung. Das Februarmemorandum war vom Reichsaußenminister ohne Vorwissen der Deutschnationalen abgesandt worden. Erst aus den ausländischen Zeitungen Ende März erfuhren diese davon und sprachen dem Außenminister ihre ernsten Bedenken gegen diesen Schritt aus. Besonders scharf protestierten sie gegen den ausgesprochenen Gedanken eines Verzichtes auf deutsches Land und Volk. Sie erklärten, wenn die weiteren Verhandlungen im gleichen Geiste geführt würden, müßten sie sich vorbehalten, den daraus hervorgehenden Verträgen ihre Zustimmung zu versagen. Schließlich erreichten sie die Zusicherung, daß die ferneren Schritte von der verfassungsmäßigen Zuständigkeit des Kanzlers und des Gesamtkabinetts getragen sein und Entscheidungen nicht getroffen werden sollten, ohne der Deutschnationalen Fraktion rechtzeitig Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Vorläufig wollten sie abwarten, ob sich weitere Verhandlungen an das Memorandum anschließen würden.

Noch am 19. Mai erklärte der Deutschnationale Graf Westarp im Reichstag, das französische Streben nach einem Sicherheitspakte sei doch nur gleichbedeutend mit dem jahrhundertealten Streben nach der Rheingrenze. Notwendig seien Abmachungen zum Schutze Deutschlands gegen Angriffe. [179] Die Verhandlungen in dieser Frage dürften nur geführt werden auf dem Boden voller Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit Deutschlands. Aber erst am 25. Mai wurde einigen führenden Mitgliedern der Deutschnationalen Fraktion der Wortlaut des Stresemannschen Memorandums vertraulich zur Verfügung gestellt. Jetzt erst erfuhren sie Einzelheiten über die sehr weitgehenden deutschen Angebote einer Garantie der entmilitarisierten Zone, einer Kombination von Sicherheitspakt und Schiedsverträgen mit dem Westen und der in ganz allgemeinen Wendungen vorgeschlagenen Kombinationen des Vertragssystems, die von Frankreich zur Grundlage seiner Forderungen auf einen Sicherheitspakt auch im Osten und auf französische Garantie der Ostverträge gemacht worden waren. Das aber waren Dinge, welche die Deutschnationalen nicht unbedenklich hinnehmen konnten, sondern geradezu ablehnen mußten, enthielten sie doch in versteckter Form auch einen Verzicht der an Polen verlorenen deutschen Gebiete.

  Deutsch-französischer  
Notenwechsel

Vorläufig aber konnte nichts weiter unternommen werden, und es galt zunächst die Antwort der Westmächte abzuwarten. So traten die Verhandlungen mit der französischen Note vom 16. Juni an die Reichsregierung in ihre dritte Phase, die bis Ende August anhielt. Am 16. Juni traf Frankreichs Antwort in Berlin ein. Briand setzte die Grundlagen auseinander, auf denen verhandelt werden sollte: bedingungsloser Eintritt Deutschlands in den Völkerbund, keine Revision der Friedensverträge und keine Rückwirkungen auf das besetzte Gebiet, Schiedsverträge mit Frankreich und Belgien, welche alle, auch die politischen Konflikte, obligatorisch zu schlichten hätten, Schiedsverträge Deutschlands auch mit den Versailler Vertragsmächten und Frankreichs Recht, die Ostverträge Deutschlands mit Polen und der Tschechoslowakei zu garantieren, gleichzeitiges Inkrafttreten sämtlicher Verträge, Eintragung und Überwachung durch den Völkerbund.

Hierauf antwortete die Reichsregierung fünf Wochen später, am 20. Juli. Die Note wurde mit allgemeiner Zustimmung des Reichskabinetts und der Staats- und Ministerpräsidenten der deutschen Länder an Frankreich, England und Italien geschickt. Dieses Dokument bedeutete im großen [180] ganzen eine Ablehnung der französischen Bedingungen vom 16. Juni und zugleich, scharf ausgedrückt, eine Ablehnung des deutschen Februarmemorandums. Eigentlich war das einzige deutsche Zugeständnis, daß der Abschluß des Sicherheitspaktes keine Änderung der bestehenden Verträge mit sich bringen sollte; jedoch betrachte es die deutsche Regierung als selbstverständlich, daß nicht etwa für alle Zukunft die Möglichkeit ausgeschlossen werden solle, bestehende Verträge auf dem Wege friedlichen Übereinkommens zu gegebener Zeit veränderten Verhältnissen anzupassen und daß das Zustandekommen eines Sicherheitspaktes eine so bedeutsame Neuerung darstellen würde, daß sie nicht ohne Rückwirkung auf die Verhältnisse in den besetzten Gebieten und überhaupt auf die Frage der Besetzung bleiben dürfte. Die obligatorischen Schiedsverträge wurden als für Deutschland ungünstig verworfen und die Frage des Eintritts in den Völkerbund von der Klärung der deutschen Bedenken wegen Artikel 16 und der allgemeinen Abrüstung abhängig gemacht.

Waren bisher die Sicherheitsverhandlungen sozusagen unter dem Ausschluß der Öffentlichkeit geführt worden, so hatten jetzt die Parteien im Reichstag Gelegenheit, sich zu dem deutschen Programm vom 20. Juli zu äußern. Der Sozialdemokrat Breitscheid erklärte, er hätte keine Veranlassung zu grundsätzlicher Ablehnung der Sicherheitspolitik, da sie ja auf der von der Sozialdemokratie früher eingehaltenen Linie liege; sie sei auch in gewissem Sinne Erfüllungspolitik. Der Deutschnationale Graf Westarp führte aus, wenn er und seine Freunde der deutschen Note vom 20. Juli zustimmten, so geschähe das in der bestimmten Erwartung, daß das Kabinett als Ganzes wie bei dieser Note so auch hinfort in Einigkeit und Würde die Lebensnotwendigkeiten Deutschlands wahren und das Recht der deutschen Nation auf Dasein und Freiheit verlangen werde. Der Zentrumsredner Kaas betonte den Friedenswert der Sicherheitspolitik und hoffte auf Räumung des Rheinlandes. Ein Rheinland ohne Ketten sei ein besserer Friedensmittler zwischen Deutschland und Frankreich als die Bajonette einer von Tag zu Tag sinnloser werdenden Besatzung. Nur die Deutschvölkischen verurteilten die Sicher- [181] heitspolitik als erneute Versklavung Deutschlands, und an ihrer Seite befanden sich die Kommunisten, deren Redner Stöcker die deutsche Note "eines der traurigsten Dokumente der deutschen Geschichte" nannte. Durch den Pakt lasse sich Deutschland in die Heilige Allianz gegen Sowjetrußland einordnen. Im allgemeinen herrschte sachliche Übereinstimmung über die Notwendigkeit weiterer Verhandlungen, wenn auch die anderen Parteien sich nicht enthalten konnten, Seitenhiebe gegen die Deutschnationalen auszuteilen, die jetzt als Regierungspartei eine Politik mitmachten, die sie früher als Oppositionspartei verurteilt hätten.

Wieder verstrich ein Monat, ehe Frankreich antwortete. Am 24. August lief schließlich eine Note ein, welche im wesentlichen die französischen Forderungen vom 16. Juni aufrechterhielt. Drei Tage später antwortete die Reichsregierung:

      "Die zum Schluß der französischen Note ausgesprochene Ansicht, daß eine Fortsetzung des Notenwechsels kaum geeignet wäre, zu einer weiteren Klärung der mit dem Abschluß eines Sicherheitspaktes zusammenhängenden Fragen zu führen, wird von der deutschen Regierung, die dem Wunsche nach möglichster Beschleunigung der Erörterungen in ihrer Note vom 20. Juli auch ihrerseits Ausdruck gegeben hatte, durchaus geteilt. Die deutsche Regierung begrüßt deshalb die von dem französischen Botschafter mündlich mitgeteilte Anregung, daß juristische Sachverständige Deutschlands, Belgiens, Frankreichs und Großbritanniens möglichst bald zusammentreffen, um den deutschen Sachverständigen Gelegenheit zu geben, sich von den Ansichten der verbündeten Regierungen über die juristische und technische Seite der zur Erörterung stehenden Probleme zu unterrichten. Unter diesen Umständen glaubt die deutsche Regierung, nachdem sie ihren Standpunkt zu einer Reihe der wichtigsten Fragen in ihrer Note vom 20. Juli dargelegt hat, von einer weiteren schriftlichen Erläuterung dieses Standpunktes und von einer Stellungnahme zu den Ausführungen der französischen Note jetzt absehen zu sollen."

Der unfruchtbare, zu keinem Ergebnis führende Meinungsaustausch durch Noten und Kuriere wurde beendet, und die [182] Verhandlungen traten in ihre letzte, entscheidende Phase. Es galt, nun Verträge zustande zu bringen, die allen Beteiligten gerecht wurden: Kompromißverträge. Diese vierte Phase, welche der endgültigen völkerrechtlichen Gestaltung der Sicherheitsfrage gewidmet war, erstreckte sich vom 31. August bis zum 1. Dezember 1925. Am 31. August versammelten sich in London die juristischen Sachverständigen Deutschlands, Englands, Frankreichs, Belgiens und Italiens, um die Verträge nach dem Vorbild des Genfer Protokolls vorzubereiten. Dies dauerte etwa zwei Wochen, und Mitte September wurde der deutschen Regierung die baldige Berufung einer Konferenz nach der Schweiz mitgeteilt.

Das Reich stimmte diesem Vorschlag am 26. September zu und schlug vor, am 5. Oktober die Konferenz zu eröffnen. Die Missionschefs der deutschen Gesandtschaften wurden gleichzeitig angewiesen, ein Memorandum zu überreichen, worin erklärt wurde, daß Deutschland zwar nicht dem geforderten Eintritt in den Völkerbund widerspreche, diesen Schritt aber nicht so aufgefaßt wissen wolle, als ob damit die zur Begründung der internationalen Verpflichtungen Deutschlands aufgestellten Behauptungen anerkannt würden, die eine moralische Belastung des deutschen Volkes in sich schlössen. Der Zustand gegenseitiger Achtung und innerer Gleichberechtigung müsse hergestellt werden, wie dies die deutsche Note vom 29. August 1924 bereits wünsche. Außerdem werde die Verständigung und Versöhnung beeinträchtigt, wenn nicht die nördliche Rheinlandzone geräumt werde. Die Fortdauer der Besetzung werde vom deutschen Standpunkt aus als Unrecht empfunden, auch die Entwaffnungsfrage müsse geklärt werden.

  Konferenz von Locarno  

Am 5. Oktober trafen die Staatsmänner Europas in dem herrlichen Schweizer Badeorte Locarno ein. Im Justizgebäude konstituierte sich die Konferenz über die Schiedsgerichts- und Sicherheitsfrage, an der die Vertreter von sieben Nationen teilnahmen. Von Deutschland waren zwei Beauftragte erschienen: Reichskanzler Luther und Außenminister Stresemann, neben Chamberlain und Briand waren der Belgier Vandervelde, der Italiener Scialoja, der Tscheche Benesch und der Pole Skrzynski anwesend. Chamberlain begrüßte die Er- [183] schienenen, dann beschloß man, ohne Generaldiskussion sofort in die Besprechung der einzelnen Artikel des von den Sachverständigen in London ausgearbeiteten Paktentwurfs einzutreten, verschiedene Abänderungen wurden vorgenommen. Zwar protestierten die beiden deutschen Delegierten in aller Form gegen die Kriegsschuldlüge, aber die anderen Nationen waren hierin zu keinem Widerruf zu bewegen. Dagegen gelang es Luther und Stresemann, von den Alliierten die feierliche Zusicherung, nicht schriftlich, aber mündlich zu erlangen, daß der Bevölkerung der besetzten Gebiete Erleichterungen zugebilligt wurden und daß die Räumung der Kölner Zone unabhängig vom Streite um die Entwaffnung durchgeführt werden solle. Dies war nötig, darin waren sich alle Diplomaten einig, um die schwüle, politische Atmosphäre Europas zu reinigen und reale Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß über den Arbeiten von Locarno ein wahrer Friedensgeist walte. Die Völker erfuhren wenig über die Vorgänge in Locarno, da die Diplomaten beschlossen hatten, über ihre Beratungen strengstes Stillschweigen zu bewahren. Am 15. Oktober war die Arbeit beendet.

Die Staatsmänner von Locarno1925.
[Bd. 4 S. 208a]      Die Staatsmänner von Locarno1925.      Photo Scherl.

Es waren geschaffen worden: ein Sicherheitsvertrag zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien und Italien, je ein gleichlautendes Schiedsabkommen zwischen Deutschland einerseits und Belgien und Frankreich andererseits, je ein gleichlautender Schiedsvertrag zwischen Deutschland einerseits und Polen und Tschechoslowakei andererseits und je ein Defensivbündnis zwischen Frankreich einerseits und Polen und Tschechoslowakei andererseits, das in der pazifistischen Atmosphäre von Locarno als Garantiepakt bezeichnet wurde, und schließlich wurde die von den deutschen Vertretern geforderte Auslegung des Artikels 16 beigefügt; so umfaßte das Vertragswerk von Locarno acht Stücke von großer Bedeutung.

Der Sicherheitsvertrag, oder, wie er amtlich heißt, der "Westpakt" bestimmte folgendes: die fünf Mächte Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Belgien und Italien garantieren jeder für sich und insgesamt die Aufrechterhaltung des sich aus den Grenzen zwischen Deutschland und Belgien und zwischen Deutschland und Frankreich ergebenden territorialen [184] status quo und die Unverletzlichkeit dieser Grenzen, sowie die Beobachtung der Bestimmungen der Artikel 42 und 43 des Versailler Vertrages über die entmilitarisierte Zone am Rhein. Die drei Mächte verpflichten sich, in keinem Falle zu einem Angriff oder zu einem Einfall oder zum Kriege gegeneinander zu schreiten. Alle Rechtsstreitigkeiten sollen Richtern unterbreitet werden, deren Entscheidungen zu befolgen die Parteien sich verpflichten; jede andere Frage soll einer Vergleichskommission unterbreitet werden. Die Mächte verpflichten sich untereinander, sofort demjenigen Teile zu Hilfe zu kommen, der angegriffen wird. Die Rechte des Völkerbundes sollen nicht berührt werden, auch nicht der Versailler Vertrag und das Londoner Protokoll vom 30. August 1924. Der Vertrag tritt nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunden in Genf und nach Deutschlands Eintritt in den Völkerbund in Kraft. Er kann mit Zweidrittelstimmenmehrheit des Völkerbundsrates und einjähriger Kündigungsfrist außer Kraft gesetzt werden, vorausgesetzt, daß der Völkerbund den Mächten hinreichende Garantien bietet.

Die Schiedsabkommen zwischen Deutschland einerseits und Belgien und Frankreich andererseits besagen folgendes: Alle Rechtsstreitfragen zwischen den beteiligten Ländern sind durch ein Schiedsgericht oder durch den Ständigen Internationalen Gerichtshof zu entscheiden. Vorher kann ein Vergleichsverfahren angebahnt werden vor der Ständigen Vergleichskommission, die aus einem deutschen, einem belgischen bzw. französischen und drei neutralen Mitgliedern verschiedener Nationalität besteht. Bei diplomatischen Schwierigkeiten soll die Ständige Vergleichskommission versuchen, eine Lösung vorzuschlagen. Die beteiligten Regierungen verpflichten sich, die getroffenen Entscheidungen anzuerkennen. – Die Schiedsverträge Deutschlands mit Polen und der Tschechoslowakei haben den gleichen Inhalt. Ein Sicherheitspakt wurde hier nicht geschlossen.

Schließlich wurde noch der Zweifel Deutschlands wegen Artikel 16 der Völkerbundsakte durch folgende Note zerteilt:

      "Wir sind nicht zuständig, im Namen des Völkerbundes zu sprechen. Wir zögern aber nicht, nach den in der Ver- [185] sammlung und den Kommissionen des Völkerbundes bereits gepflogenen Beratungen und nach den zwischen uns ausgetauschten Erläuterungen Ihnen die Auslegung mitzuteilen, die wir unsererseits dem Artikel 16 geben: Nach dieser Auslegung sind die sich für die Bundesmitglieder aus diesem Artikel ergebenden Verpflichtungen so zu verstehen, daß jeder der Mitgliedsstaaten des Bundes gehalten ist, loyal und wirksam mitzuarbeiten, um der Satzung Achtung zu verschaffen und um jeder Angriffshandlung entgegenzutreten in einem Maße, das mit seiner militärischen Lage verträglich ist und das seiner geographischen Lage Rechnung trägt."

Die Westmächte bemühten sich, auch die Garantieverträge Frankreichs mit Polen und Tschechoslowakei in das gesamte Werk von Locarno einzufügen. Das aber hatte die deutsche Delegation abgelehnt mit der Begründung, es interessiere sie gar nicht, was Frankreich mit den beiden anderen Mächten abzumachen hätte, nachdem der Westpakt abgeschlossen worden sei: daß trotz Englands Unterstützung diese beiden Verträge nicht in das Werk von Locarno aufgenommen wurden, war ein Sieg der deutschen Politik. Dadurch nämlich wurde verhindert, daß die polnische Frage unmittelbar mit dem rheinischen Sicherheitskomplex verknüpft wurde. Das aber war ja der Wunsch Frankreichs gewesen, dem Chamberlain schließlich im Mai nachgegeben hatte. Frankreich wollte das Rheinland gleichsam haftbar machen für die Einhaltung der gesamten durch den Versailler Vertrag geschaffenen territorialen Bestimmungen, dagegen hatte sich Deutschland mit Erfolg gewehrt.

  Das Werk von Locarno  

Ihren Hoffnungen auf das Werk, das sie zustande gebracht hatten, gaben die Staatsmänner im Schlußprotokoll der Konferenz Ausdruck:

      "Die Delegierten der hier vertretenen Regierungen erklären ihre feste Überzeugung, daß die Inkraftsetzung dieser Verträge und Abkommen in hohem Maße dazu beitragen wird, eine moralische Entspannung zwischen den Nationen herbeizuführen, daß sie die Lösung vieler politischer und wirtschaftlicher Probleme gemäß den Interessen und Empfindungen der Völker stark erleichtern wird und daß sie durch die Festigung des Friedens und der Sicherheit in Europa das [186] geeignete Mittel sein wird, in wirksamer Weise die im Artikel 8 der Völkerbundssatzung vorgesehene Entwaffnung zu beschleunigen."

Die Staatsmänner paraphierten die Verträge mit der Klausel "ne varietur"; hierdurch erhielten die Unterschriften bindenden Charakter, und jede Abänderung war unmöglich. Nach der Unterzeichnung wurden die üblichen Schlußreden gehalten. Der deutsche Außenminister begrüßte aufrichtig und freudig die große Entwicklung des europäischen Friedensgedankens, die von dieser Zusammenkunft in Locarno ihren Ausgang nehme und als der "Vertrag von Locarno" einen wichtigen Markstein in der Geschichte der Weiterentwicklung der Beziehungen der Staaten und Völker zueinander ausmachen solle. Die Verträge von Locarno würden nur dann ihre tiefe Bedeutung in der Entwicklung der Nationen behalten, wenn Locarno nicht das Ende, sondern der Anfang einer Periode des vertrauensvollen Zusammenlebens der Nationen sein werde. Briand hielt sich mehr an die reale Wirklichkeit. Von Locarno müsse ein neues Europa anheben. Zwar bestünden doch noch unleugbare Reibungsflächen zwischen Frankreich und Deutschland – er meinte Saargebiet und Polen –, aber die Locarnoverträge seien doch wenigstens "Balsam auf diese Wunden". Auch Chamberlain betonte, für ihn sei das Werk in Locarno nicht das Ende, sondern der Anfang. In ähnlichen Worten drückten sich Vandervelde und Mussolini aus.

  Deutsche Urteile über Locarno  

In Berlin jedoch wehte nicht die linde Friedensluft wie in Locarno. Zwar sprachen die deutschen Staats- und Ministerpräsidenten auf einer Konferenz in Berlin am 21. Oktober den deutschen Delegierten für die im Interesse der Sicherung des Weltfriedens und der Verständigung der Völker in Locarno geleisteten Arbeiten ihren Dank aus, wobei sie übereinstimmend der Ansicht waren, daß das Vertragswerk erst dann als endgültig abgeschlossen betrachtet werden könne, wenn insbesondere in den besetzten Gebieten Maßnahmen erfolgten, die dem verkündeten Geiste des Friedens entsprächen und den berechtigten Erwartungen des deutschen Volkes Rechnung trügen. Die Deutschnationalen aber behaupteten, es sei nichts erreicht worden, und die verbindliche Unterschrift [187] der deutschen Minister sei gegen die Abmachungen gewesen, die im Kabinett getroffen seien. In der Reichstagssitzung vom 27. November verwarf Graf Westarp die Locarnoverträge, weil sie den von der Fraktion aufgestellten Forderungen nicht entsprächen. Es wurde abgestimmt über die Annahme der Verträge und darüber, daß die Reichsregierung ermächtigt werden solle, die zum Eintritt Deutschlands in den Völkerbund erforderlichen Schritte zu tun. 174 Stimmen der Deutschnationalen, Deutschvölkischen, Kommunisten und Wirtschaftsparteiler lehnten ab, 291 Stimmen stimmten zu. Die Deutschnationalen versuchten, die Regierung Luther durch einen Mißtrauensantrag zu stürzen, den sie einbrachten, jedoch erhielten sie mit den Deutschvölkischen zusammen nur 121 Stimmen, während sich 61 Wirtschaftsparteiler und Kommunisten der Stimme enthielten und 285 Abgeordnete den Antrag ablehnten. Am 1. Dezember trafen, wie in Locarno verabredet, die Diplomaten der sieben Nationen im Foreign Office in London ein und vollzogen die feierliche Unterzeichnung. Damit traten die Verträge noch nicht in Kraft, dies geschah erst neun Monate später, nachdem Deutschland im Völkerbunde aufgenommen worden war.

Die öffentliche Meinung des deutschen Volkes geriet in einen Sturm gegensätzlicher Auffassungen über den Sinn und den Wert der Locarnoverträge. Statt langer Ausführungen über diese von mir schon angeführten zwiespältigen Ansichten sei ein Gutachten wiedergegeben, welches der Rat der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht in Verbindung mit einem außerordentlichen Studienausschuß für die Fragen der Friedenssicherung herausgab.

      "Außer den Mitgliedern des Vorstandes, Professor Dr. Niemeyer (Kiel), Reichsgerichtspräsident Dr. Simons (Leipzig) und Professor Dr. Schücking, Geheimrat Professor Dr. Beer (Berlin), Professor Dr. Schönborn (Kiel), haben sich die Mitglieder des Rates annähernd vollzählig, darunter die Völkerrechtslehrer Triepel (Berlin), van Calker (Freiburg), Neumeyer (München), Kaufmann (Bonn), Kraus (Königsberg), Laun (Hamburg), Fleischmann (Halle), Strupp (Frankfurt a. M.), [188] Perels (Hamburg) und hervorragende Praktiker des internationalen Rechts zusammengefunden. Es wurde einmütig der Auffassung Ausdruck gegeben:
      1. daß die Anlage A (Westpakt) zum Schlußprotokoll von Locarno dem Selbstbestimmungsrechte der Völker nicht entgegensteht,
      2. daß durch Artikel 3 der Anlage A zum Schlußprotokoll von Locarno jede Streitigkeit zwischen Deutschland und Frankreich sowie zwischen Deutschland und Belgien über die Auslegung der zwischen ihnen bestehenden Verträge einschließlich des Versailler Vertrages und des Rheinlandabkommens dem schiedsgerichtlichen Verfahren unterworfen wird,
      3. mit Beziehung auf Anlage F (Auslegung des Artikels 16 des Völkerbundsstatuts) des Schlußprotokolls von Locarno, daß Deutschland, wenn es mit Rücksicht auf seine militärische und geographische Lage seine Zustimmung zu Maßnahmen der internationalen Exekution gemäß Artikel 16 des Völkerbundspaktes verweigert, damit nur von einem ihm zustehenden und im Geiste des Völkerbundspaktes liegenden Rechte Gebrauch macht."

  Ludendorff über Locarno  

Ludendorffs scharfes Urteil über Locarno soll dem Leser ebenfalls nicht vorenthalten werden. Die Ausführungen wurden im nationalsozialistischen Völkischen Kurier veröffentlicht und versuchten vor allem, den Reichspräsidenten von Hindenburg zu bestimmen, die Locarnoverträge zu verwerfen. Ludendorff schrieb:

      "Sie fragen mich, wie ich über Locarno denke. Nun, ich habe es oft ausgesprochen, und niemand wird von mir als einem Führer im alten Heere anderes erwarten, als daß ich das Vertragsinstrument von Locarno als ein Werkzeug neuer Schande und neuen Betrugs und als ein Machwerk ansehe, das unserer Ehre und Kraft neue tiefe Wunden schlagen soll. Die Treue gegen die im Weltkriege Gefallenen, die Treue gegen die lebenden Kämpfer verlangt, daß das Schandinstrument nicht Gesetz wird, denn die Treue ist das Mark der Ehre! Wehe dem Volk, das immer wieder gegen seine Ehre handelt! [189] Wehe den Männern, die das Volk dahin bringen! Einst wird sie der Fluch des sehend gewordenen Volkes treffen!
      Ich habe dereinst mit dem Generalfeldmarschall von Hindenburg Ehren und Ruhm geteilt, und, ich darf es aussprechen, seinen Ruhm erhöht. Heute krampft sich mein deutsches Herz zusammen, wenn ich sehe, wie der Generalfeldmarschall im Begriff ist, seinen Ruhm zu opfern; und er ist geopfert, wenn sein Name unter dem Dokument der Schande und Unehre steht. Lieber die Stellung preisgeben, als Ruhm und Ehren und die eigene große Vergangenheit! Das ist deutsche Art. Noch mehr wäre es deutsche Art, wenn von dem Generalfeldmarschall der Kampf aufgenommen würde gegen diesen Vertrag der Unehre und Versklavung.
      Ich weiß nicht, ob die Stimmen seiner alten Mitkämpfer und Kameraden in großer Zeit den Reichspräsidenten, der ja auch von ihnen gewählt worden ist, noch erreichen, aber er sollte sie seines Ruhmes halber in dieser Stunde hören und sich nicht durch Jubel täuschen lassen. Volkes Gunst ist wandelbar. Diese alten Mitkämpfer fordern von ihm, nach deutscher Art zu handeln. Sollte allerdings der Reichspräsident die Locarnopolitik für richtig ansehen, dann muß jeder deutsche Mann, der noch nicht schwarz-rot-gelb verseucht ist oder sich allein dem Gott 'Mammon' verschrieben hat, sein Haupt verhüllen, dann ist die Reichspräsidentschaft des Generalfeldmarschalls eine Gefahr für den nationalen Willen geworden.
      Die Schande des Vertrags, die Treulosigkeit gegen Deutsche an unseren Grenzen, der Verrat an Preußen, das Durchmarschrecht an Frankreich durch unser Land auf Grund der §§ 16 und 17 der Völkerbundssatzungen und weiteres mehr sind oft genug behandelt.
      Worauf aber noch nicht hingewiesen ist, das ist die sichere Verminderung der Reichswehr bei unserem Eintritt in den jüdischen Völkerbund, der unweigerlichen Folge von Locarno.
      Im Artikel 164 des Versailler Diktats, die Entwaffnung des Heeres, heißt es im 2. Absatz: 'Deutschland erklärt jetzt schon, sich für die Zeit, wo es als Mitglied des Völkerbundes zugelassen sein wird, zu verpflichten, daß die in obgenannter Tabelle festgesetzte Rüstung (das heißt unsere heutige! L.) [190] nicht überschritten wird und durch den Rat des Bundes vermindert werden kann, dessen diesbezügliche Entscheidungen genau zu befolgen es sich verpflichtet.'
      Wer zweifelt nach den Vorgängen, daß dies geschehen wird, es sei denn, daß wir vorübergehend die 'Ehre' haben, für fremde Zwecke zu bluten?
      Was sagt der Generalfeldmarschall und Reichspräsident zu diesem Artikel? Hat der Reichskanzler ihn darauf aufmerksam gemacht? Will er die Reichswehr weiterer Unehre aussetzen, wie es jetzt schon in der Entwaffnungsnote der Fall ist, und sie erneut schwächen lassen? Was sagt die Reichswehr dazu?
      Mögen die Eberts, die sich der Revolution gerühmt haben, ihren Namen unter einen derartigen 'Vertrag' setzen; der Name des Generalfeldmarschalls von Hindenburg gehört nicht darunter, das ist der Generalfeldmarschall zum mindesten seinen alten Mitkämpfern schuldig! Wir erwarten, daß der Feldmarschall nicht unterschreibt, sondern kämpft.
      Das heute auszusprechen halte ich mich verpflichtet in der Erinnerung an die Zeit meiner engen Zusammenarbeit mit dem Feldmarschall des Weltkrieges, der meiner größten Verehrung immer sicher sein wird, und aus Sorge um die Zukunft des deutschen Volkes."

Dagegen bezeichnete Professor Mendelssohn-Bartholdy das Werk von Locarno als eine "Friedenserklärung – kein Friedensvertrag". Der kluge und objektive Jurist hakte jedoch in seiner Betrachtung sofort bei einer Angelegenheit ein, die in Locarno mit keiner Silbe berührt wurde: Bei der allgemeinen Abrüstung, welche gewissermaßen die notwendige Voraussetzung für den materiellen Wert des Sicherheitspaktes darstelle. In diesem Punkte seien England und Frankreich gleichmäßig zur Änderung ihrer Politik verpflichtet.

      "Wir fordern, solange es noch Rüstungen gibt, bei allen Staaten die Beschränkung auf den Schutz des Landes gegen feindlichen Einmarsch, auf Festungen mit eingebauter Artillerie, wo dies (in der Ebene) genügt, auf gleichmäßiges Glacis längs der Grenzen; fordern das Verbot der strategischen Bahnen, die den Einmarsch in das Nachbarland beschleunigen sollen, und [191] das Verbot der schweren Luftwaffen. Bringt der 'Westpakt' Sicherheit für Deutschland, für Frankreich? Wenn er den Frieden sichern soll, dann muß Frankreich, muß England sich selbst in Zukunft sichern gegen die furchtbare Gefahr der Versuchung, die in der ungeschützten, offenen Westgrenze und Nordküste Deutschlands und in der Offensivrüstung seiner Nachbarn im Westen und Nordwesten liegt."

Locarno sei nicht das Ende einer von Versailles her datierenden, sondern der Beginn einer neuen Epoche. Der Friede von Locarno müsse nun von den Völkern und ihren Regierungen kräftig, tüchtig und tapfer geführt werden, "damit er zu dem Ende komme, was wir ihm wünschen: zur Freiheit in Ehren".

  Historische Bedeutung  
von Locarno

Jedes geschichtliche Ereignis trägt ein Janusgesicht, ganz besonders aber ist dies bei internationalen Verträgen der Fall. So bewertet der Historiker Staatsverträge nach den Ursachen ihrer Entstehung und nach dem Zwecke ihres Abschlusses. Betrachtet man die Locarnoverträge nach ihrer Entwicklungsgeschichte, dann bedeuteten sie ohne Zweifel einen ersten außenpolitischen Erfolg des Deutschen Reiches: Deutschland war hinfort nicht mehr das Land, mit welchem man Politik machte, sondern es ward ein Staat, der den Anspruch erhob, selbst mit tätig zu sein in Europas Staatenentwicklung. Drei Momente sind hierbei von Bedeutung: erstens wurde durch Locarno die politische Atmosphäre Europas bereinigt. Ereignisse wie der französische Ruhreinfall waren in Zukunft unmöglich, es sei denn, daß England und Italien unverzüglich verpflichtet waren, den Franzosen und Belgiern entgegenzutreten. Zweitens war durch Deutschlands Dazwischentreten der Abschluß einer neuen Entente cordiale, eine neue Einkreisung Deutschlands durch die Westmächte und ihre östlichen Trabanten vereitelt. Drittens und schließlich war durch die deutsche Initiative verhindert worden, daß die Westmächte irgendwelche bedenklichen Neutralisierungs- und Internationalisierungsversuche im Rheinland unternahmen.

Demgegenüber hatte der Westpakt auch seine bedenklichen Schattenseiten. Die deutsche Anerkenntnis der Westgrenze war zugleich Anerkenntnis der betreffenden Artikel des Versailler Vertrages (Art. 27, 34, 51–79). Sie war aber noch mehr: [192] ein regelrechter Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Deutschland lieferte, ohne die Forderung einer ordnungsmäßigen Willenskundgebung der betroffenen Volksteile aufzustellen, Elsaß-Lothringen und Eupen-Malmedy an Frankreich und Belgien aus. Auch die Auslegung des Artikels 16 der Völkerbundssatzung war nicht erschöpfend genug. Die Weltgeschichte zeigte, daß die Begriffe "loyal" und "politische Notwendigkeit" höchst subjektiv sind und ihren Inhalt jeweils ganz allein durch den Willen des Stärkeren erhalten.

Bei dieser Gelegenheit sei eine interessante Parallele gezogen. Im Artikel 11 des Genfer Protokolls heißt es, daß die Signatarstaaten des Protokolls sich gemäß Artikel 16 der Völkerbundssatzung an den Sanktionen gegen die Friedensstörer zu beteiligen haben.

      "Diese Verpflichtungen müssen in dem Sinne ausgelegt werden, daß jeder der Signatarstaaten gezwungen ist, in loyaler und wirksamer Weise mitzuarbeiten, um der Satzung des Völkerbundes Achtung zu verschaffen und sich jedem Angriff entgegenzustellen in dem Maße, wie das ihm seine geographische Lage und die besonderen Verhältnisse seiner Rüstungen erlauben."

Wegen dieses Artikels lehnte die indische Regierung am 5. August 1925 die Annahme des Genfer Protokolls ab, mit der Begründung, daß Indiens geographische Lage und besondere Rüstungsverhältnisse es unter den spezifischen Zuständen Asiens zu derjenigen Nation stempeln würden, an die der Völkerbund sich auf Grund des Protokolls gemeinhin wenden würde, um sofortige Sanktionen gegen einen widerspenstigen Staat im Osten durchzusetzen. "Dies würde für die militärischen und finanziellen Kräfte des Landes eine stärkere Belastung bedeuten, als es zu tragen vermag." – Deutschland aber, das in bezug auf seine geographische Lage und besonderen Rüstungsverhältnisse in Europa durchaus dem asiatischen Indien entsprach, mußte sich Artikel 16 der Völkerbundssatzung in der Auslegung des Artikels 11 des Genfer Protokolls aufzwingen lassen unter Beihilfe eben derselben britischen Regierung, die derartige Verpflichtungen für ihr Dominion Indien kurzerhand ablehnte! –

Jedoch der tiefere Sinn der ganzen Sicherheitspolitik war [193] die Friedenssehnsucht der europäischen Völker. Die europäische Geschichte zeigt, daß in den Zeitaltern nach furchtbaren Kriegen, welche die Völker seelisch wie körperlich bis ins tiefste erschütterten, mit Naturnotwendigkeit eine Reaktion, ein intensives Friedensbedürfnis einsetzt. Mit periodischer Gesetzmäßigkeit treten in Europa die Epochen der Allianzen und Kongresse auf. Das war nach dem schweren Spanischen Erbfolgekriege (1701–1714) und nach den Freiheitskriegen (1813 bis 1815) der Fall. Die Generation, die das Schreckliche und Wilde entfesselter Kriegsleidenschaften erlebt hat, befindet sich in einer dauernden Angst vor der Wiederkehr solcher Ereignisse. Diese Angst erzeugt den Traum vom ewigen Frieden und von Schiedsgerichten. Schon St. Pierre, der Abt von Tiron, schrieb 1740 eine Schrift über den "Antimachiavell" des jungen Preußenkönigs Friedrich, in welcher er zur Ausschaltung der Kriege die Einsetzung eines europäischen Schiedsgerichtes forderte. Ähnliche Gedanken hegte der Zar Alexander von Rußland, als er nach den Befreiungskriegen die Heilige Allianz ins Leben rief. Im Prinzip stattete Europa, als es, einem inneren Drange der Gesetzmäßigkeit folgend, in Locarno dem Geiste der Friedensliebe huldigte, unbewußt seinen Tribut an die zwangsläufige Menschheitsentwicklung ab. Deutschland aber konnte hierin nur seine Lage verbessern. Es errang große allgemeinpolitische Vorteile, wie ich oben zeigte, und setzte im besondern, wie noch dargestellt werden wird, durch, daß die Schikanen in der Entwaffnungsfrage und in der Behandlung der besetzten Gebiete gemildert wurden. Diese "Rückwirkungen" waren nicht "Gegenleistung", sondern Folge der Locarnoverträge. Um die historische Bedeutung der Locarnoverträge in einem kurzen Satz zusammenzufassen: Locarno wurde der Wendepunkt der deutschen Geschichte. Deutschland, das nach seinem Zusammenbruch der Träger einer großen Friedenssehnsucht geworden war, konnte aus seiner politischen Isolierung heraustreten, nachdem der Völkerbund durch das Genfer Protokoll ebenfalls versucht hatte, auf dem Wege von der Machtpolitik zur Friedenspolitik vorzuschreiten. In dem gemeinsamen Ziele für Erhaltung des Weltfriedens trafen sich Deutschland und seine Gegner, die sich [194] allmählich von ihrer Siegespsychose befreit hatten, zu gemeinsamer Arbeit. –

  England und Rußland  

Eine Macht aber gab es in Europa, die nicht in das große Befriedungswerk in Locarno einbegriffen war: die Sowjetunion. Der englische Unterstaatssekretär für die Kolonien, Mr. Ormsby Gore, äußerte einmal Ende Oktober 1925 in Manchester: "Locarno bedeutet die Trennung Deutschlands von Rußland." Damit enthüllte er den anderen Geist von Locarno: den weltumspannenden, dämonischen Gegensatz Rußland–England, des internationalen Kommunismus und des internationalen Kapitalismus, der in Asien und Europa nach einer Entscheidung drängte, in China und in Deutschland. In Locarno kam also nicht nur Deutschlands Friedenswille, sondern auch Englands großer Egoismus auf seine Kosten. In Deutschland aber berührten sich die beiden großen Tendenzen der deutsch-französischen und der englisch-russischen Beziehungen. Daher mußte Deutschland nach Abschluß der Locarnoverträge mit zwingender Notwendigkeit auch mit Sowjetrußland zu einer Klarstellung seiner Beziehungen gelangen.

Sowjetrußland hatte offensichtlich seit dem Jahre 1922 das Schwergewicht seiner Politik nach Asien verlegt. Mit Eifer und Erfolg waren die Herrscher in Moskau bemüht, die Chinesen mit dem kommunistischen Bazillus zu impfen. Zu ihrem Schmerze mußten die Bolschewisten feststellen, daß die im verborgenen wirkende Kraft des Widerstandes, den sie in China fanden, – Großbritannien war. Die englische Weltmacht war durchaus nicht gesonnen, die reiche chinesische Interessensphäre dem roten Rußland zu opfern.

  Sinowjew über England  

Es ist eine alte historische Tatsache, daß geheime Spannungen unter großen Völkern nie ohne Folgen bleiben. Sie wuchern im Schatten wie Schimmelpilze. Besonders leicht war es für das bolschewistische Rußland, unverantwortliche Geheimpolitik zu treiben, konnte sich doch dieser Staat der weitverzweigten und gut organisierten Komintern (Kommunistische Internationale) bedienen. So geschah es, daß Sinowjew, der Vorsitzende der Komintern, im Oktober 1924 zur Zeit der englischen Neuwahlen einen Brief an die englischen Kommunisten schrieb, worin er ihre revolutionäre Tatkraft anregte [195] und zur Bildung kommunistischer Zellen aufforderte, welche die Wirtschaft und Wehrmacht zersetzen sollten.

Dieser Brief des Vorsitzenden der Komintern wurde im Londoner Auswärtigen Amt bekannt, und es kam zu ernsten diplomatischen Verwicklungen zwischen London und Moskau, die mehrere Monate andauerten. Aber nicht genug damit: die Kunde vom deutschen Sicherheitsangebot und von Chamberlains Denkschrift drang ebenfalls nach Moskau. Welchem Bolschewisten konnte es da noch zweifelhaft sein, daß England die Einkreisung und Isolierung der Sowjetunion anstrebte, um sie schließlich zu vernichten? Jetzt galt es, den Todesstoß gegen das Herz Großbritanniens zu führen, dort die Weltrevolution zu entfesseln. Die Russen untersuchten eingehend die englischen Verhältnisse und kamen zu dem für sie beruhigenden Bewußtsein, daß Großbritannien vor seinem Ende stehe.

Sinowjew, der Vorsitzende und Führer der Komintern, behandelte Ende März 1925 vor dem Erweiterten Exekutivkomitee der Komintern die außen- und innenpolitischen Gefahren Englands. Zwischen England und Amerika beständen zehn Probleme, die eines Tages zu schweren, vielleicht kriegerischen Verwicklungen führen könnten: es seien dies vor allem der Kampf um die Welthegemonie, Kanada, Mexiko, Australien, der Kampf um die Absatzmärkte und das Naphtha, die Rüstungs- und die Schuldenfrage. Die englische Bourgeoisie fühle, daß die Dominions ihren Händen entglitten. Ein schwerer außenpolitischer Konflikt könne den Zerfall des britischen Weltreiches bewirken.

Das Schwergewicht der weiteren Entwicklung der Revolution könne man allmählich nach England verlegen. Dort gäbe es überhaupt nur noch zwei maßgebende Parteien, die Konservativen und die Arbeiter. Die Lage der Arbeiterpartei sei von größter Bedeutung, und deswegen müsse Rußland sich ihr besonders widmen. Das anglo-russische Komitee sei zwar noch nicht zustande gekommen, doch sei seine Bildung sehr wahrscheinlich.

      "Unsere gesamte Gewerkschaftskampagne entstand historisch im Zusammenhange mit den in der englischen Arbeiterbewegung entstandenen Verhältnissen. Das Neue, was jetzt in der gesamten internationalen Arbeiterbewegung zur [196] Geltung kommt, geht vor allem von England aus. Die Ursachen, die die Entstehung dieser neuen Wandlungen bedingen, lassen sich in Kürze auf folgende vier Momente zurückführen:

1. England verliert das Monopol auf dem Weltmarkt.

2. Englands Kolonialmacht beginnt zu wanken. Diese beiden Momente allein besitzen schon eine große Bedeutung. Diese zweite Tendenz macht sich, obwohl sie erst in Erscheinung zu treten beginnt, bereits in der ganzen ökonomischen und politischen Lage Englands geltend.

3. Die Klassenkämpfe verschärfen sich.

4. Die privilegierte Stellung der Arbeiteraristokratie verliert an Boden."

Mit diesen vier Faktoren hänge es zusammen, daß kürzlich eine Delegation der englischen Gewerkschaften Rußland besuchte und sich über die dortigen Zustände verhältnismäßig günstig äußerte. In England würden endlich die Vorbedingungen für eine Verwandlung der Kommunistischen Partei in eine Massenpartei gegeben sein. Hier bilde sich ein sehr ernster Mittelpunkt der Bewegung heraus. Aber die Gewerkschaftskampagne werde sich nicht bloß auf einige Monate erstrecken. Nach der ganzen internationalen Lage handle es sich vielmehr um eine Kampagne von erheblicher Dauer. Die Macht der englischen Bourgeoisie werde von drei Seiten ernstlich bedroht: von den nach Selbständigkeit strebenden Dominions, von der wachsenden Revolutionierung der englischen Arbeiterbewegung und vom erwachenden Orient.

      "Stellen wir die englische Lage derjenigen Deutschlands gegenüber und berücksichtigen wir weiter das fortschreitende Erwachen des Ostens mit seinen 900 Millionen Menschen, so konstatieren wir, daß sich die revolutionshemmenden Faktoren und revolutionsfördernden Faktoren annähernd das Gleichgewicht halten."

Die ganze englische Sicherheitspolitik diene dazu, um einerseits England vor Kriegsgefahr und Revolution zu bewahren, und um andererseits die Sowjetunion zu bedrohen.

  Trotzki über England  

Um die gleiche Zeit veröffentlichte ein anderer maßgebender Bolschewist, der Volkskommissar Leo Trotzki, der als Regierungsmitglied nicht ganz so radikal wie Sinowjew war, seinen politischen Traktat: Wohin treibt England? Diese Schrift, welche Prophetie und Anathem zugleich ist, unter- [197]

Leo Trotzki.
[Bd. 4 S. 176b]
Leo Trotzki.
Photo Scherl.
sucht den Stand der revolutionären Bewegung in England, im Zentrum des britischen Weltreiches. Die Angst der englischen Bourgeoisie vor der Revolution und die Unsicherheit der Kapitalisten, was der kommende Tag bringen möge, hätten einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit Englands mit Rußland große Hindernisse in den Weg gelegt. Diese aber werden eine unweigerliche Verschärfung der Widersprüche im sozialen Organismus Englands herbeiführen.

      "Wir wollen keine Prognose stellen, welches Tempo dieser Prozeß einschlagen wird, aber in jedem Falle wird er in einigen Jahren, höchstens in einem Jahrfünft, keineswegs aber in Jahrzehnten, vollzogen sein. Die allgemeine Perspektive eröffnet sich so, daß man sich vor allem folgende Frage stellen muß: wird in England die Bildung einer starken Kommunistischen Partei gelingen, die mit den Massen eng genug verbunden ist, um im gegebenen Augenblicke alle notwendigen praktischen Folgerungen aus der sich stetig verschärfenden Krise zu ziehen? Diese Frage umschließt Englands Schicksal."

Mit beißendem Spott und wildem Groll spricht Trotzki von den "Verrätern" der englischen Arbeiterschaft, zu denen auch MacDonald gehöre.

      "Das Fabiertum, das MacDonald-System und der Pazifismus sind die Hauptstützen des britischen Imperialismus und der Bourgeoisie Europas, wenn nicht der ganzen Welt. Man muß, koste es, was es wolle, den Arbeitern diese selbstzufriedenen Pedanten, diese schwatzenden Eklektiker, sentimentalen Karrieremacher, diese Lakeien der Bourgeoisie, die sich sogar in Livree geworfen haben, zeigen. Zeigt man sie, wie sie sind, so heißt das, sie rettungslos diskreditieren; sie diskreditieren heißt, dem historischen Fortschritt den größten Dienst erweisen."

Deswegen bedeute der Sturz der Fabier (= Zaghaften) für die revolutionäre Energie des britischen Proletariats den stärksten Stoß zur Befreiung, zur Eroberung der britischen Reaktionszitadelle für den Sozialismus, zur Befreiung Indiens und Ägyptens, zur Befreiung und Entfaltung der Ostvölker.

Der Volkskommissar vertritt die Ansicht, daß der Kommunismus in England kraftvoll gedeihe und daß die Kommunisten in der Arbeiterpartei den Platz einnehmen werden, [198] den jetzt die Unabhängigen innehätten. Die nach Lage der Dinge berechtigte Voraussetzung für diese Entwicklung sei eine zunehmende Verschlechterung der englischen Wirtschaftsverhältnisse. Alles spreche für eine weitere Beschleunigung der revolutionären Entwicklung. Es gehe um Leben und Tod der englischen Bourgeoisie, es gehe nicht um den Wettbewerb zweier Parteien, sondern um das Schicksal zweier Klassen.

      "Der eigentliche Verlauf des Kampfes, seine Dauer und sein Ausgang hängen ganz von inneren, besonders aber von den internationalen Bedingungen der Zeit ab, in der sich der Kampf entfalten wird. Im Entscheidungskampf gegen das Proletariat wird die englische Bourgeoisie die stärkste Unterstützung seitens der Bourgeoisie der Vereinigten Staaten erhalten, während das englische Proletariat sich in erster Linie auf die Arbeiterklasse Europas und die unterdrückten Volksmassen der britischen Kolonien stützen wird. Der Charakter des britischen Imperiums wird unvermeidlich diesem gewaltigen Kampf einen internationalen Maßstab geben. Er wird eines der größten Dramen der Weltgeschichte werden. Das Schicksal des englischen Proletariats verbindet sich in diesem Kampf mit dem Schicksal der ganzen Menschheit. Die Weltsituation und die Rolle des englischen Proletariats in der Produktion und in der Gesellschaft verbürgen ihm den Sieg – unter der Bedingung einer richtigen und entschlossenen revolutionären Leitung. Die Kommunistische Partei muß sich als die Partei der proletarischen Diktatur entwickeln und zur Macht kommen. Es gibt keinen Umgehungsweg. Wer an ihn glaubt und ihn verkündet, kann die englischen Arbeiter nur betrügen. Das ist die Quintessenz unserer Analyse."

Die englische Sorge bildete im Frühjahr 1925 eine dunkle Wolke am politischen Himmel Moskaus. Alle Zukunftshoffnungen, so rosig man sie sich ausmalte, vermochten doch nicht darüber hinwegzutäuschen, daß augenblicklich England damit beschäftigt war, der Sowjetunion durch die Sicherheitspolitik infame Schwierigkeiten zu bereiten. Rußland, das in stiller Freude und zäher Ausdauer in Ostasien wühlte, besann sich plötzlich, daß es sich mit seiner ungeschützten Westfront breit vor Europa hinlagerte, vor jenes bourgeoise Europa, [199] mit dem es acht Jahre lang in selbstherrlichem Hochmut politische Bündnisse einzugehen abgelehnt hatte. Den Vertrag mit Rapallo hatte man in Moskau schon fast vergessen über all den anderen Verträgen mit der Türkei, mit Persien, Afghanistan, Japan und China.

  Deutsch-russische Beziehungen:  
wirtschaftliche Konzessionen
und kommunistische Umtriebe

Überdies waren die Beziehungen Rußlands zu Deutschland nicht mehr gerade die besten. Abgesehen von den deutschen Kommunisten, war das Interesse an Rußland im Reiche merklich zurückgegangen. Die Hoffnungen, welche die deutschen Industriellen auf die Wirtschaftsverbindung mit der Sowjetunion gesetzt hatten, waren zum Anlaß zahlreicher Enttäuschungen geworden. Nur eine Dampferlinie nach Petersburg und einige Handels- und landwirtschaftliche Konzessionen waren den Deutschen zugefallen. An den Konzessionen hatten die Deutschen keine Freude. Der ehemalige Reichskanzler Wirth und der Abgeordnete Dr. Haas hatten eine Waldkonzession im Gebiete der Meg-Rybinsker Bahn im Jahre 1923 erhalten. Man wollte das Holz nach Deutschland schaffen und dort verarbeiten. 30 000 Äxte und Sägen wurden im Oktober 1923 nach Rußland geschickt, um die Arbeit aufzunehmen. Da aber warme Kleidung, Stiefeln und Handschuhe fehlten, waren auch bald nur noch wenige Arbeiter vorhanden. Dann mußte eine hundert Kilometer lange Bahn von Byodygotsch nach Krasnoe gebaut werden; das war aber mit ungeheueren Unkosten verbunden, so daß die Arbeiten bald eingestellt werden mußten. Dies Beispiel wirkte so abschreckend, daß weitere Verhandlungen über andere von den Bolschewisten angebotene Waldkonzessionen im Gouvernement Wologda und bei Kotlas von den Deutschen einfach abgelehnt wurden.

Nicht besser stand es um die landwirtschaftlichen Konzessionen. So hatte Krupp eine solche Konzession im südrussischen Gebiet von Manytsch. Im August 1924 wurden 600 Desjatinen besät, und im Herbst wollte man weitere 2000 Desjatinen unter Kultur nehmen. Die ganze Arbeit war ein horrender Mißerfolg, denn die Aussaat des gesamten Gebietes verdarb, da die Ernte infolge Mangels an Arbeitskräften nicht eingebracht werden konnte. Dasselbe Schicksal traf die Kolonie von Rheinbaben im Gebiet der [200] deutschen Kolonisten von Wolhynien; die "Landbaugesellschaft", die mit der Sämereigesellschaft Petkus in Verbindung stand, hatte 25 000 Desjatinen in Südrußland gepachtet. Die Hälfte der Ernte sollte sie an die Sowjetregierung unentgeltlich abliefern. Sie hat die Arbeit überhaupt nicht aufgenommen. Desgleichen war der deutsche Handel mit Rußland von einer geradezu lächerlichen Geringfügigkeit. Unter den Ländern, mit denen Deutschland in Handelsbeziehungen stand, befand sich 1924 die Sowjetunion an zwanzigster Stelle. Die deutsche Gesamteinfuhr betrug in diesem Jahre 9,3 Milliarden Goldmark, die Gesamtausfuhr 6½ Milliarden. An beiden Positionen war Rußland nur mit 1⅓ Prozent beteiligt! (E: 126, A: 89 Millionen.) Derartige Ergebnisse fielen überhaupt nicht ins Gewicht. Was der Rapallovertrag in dieser Beziehung versprochen hatte, hatte er in keiner Weise gehalten.

Wie gesagt, die deutschen Wirtschaftskreise waren infolge der Problematik der Konzessionen sehr nüchtern geworden und nicht mehr an ihnen interessiert. Auch die deutsche Staatsgewalt war den Sowjets infolge der kommunistischen Umtriebe in Deutschland nicht gewogen. Der Fall Bogenhardt vom Mai 1924 ist bereits erwähnt. Im Frühjahr 1925 kam man einer in Deutschland weitverzweigten geheimen kommunistischen Mordkommission auf die Spur. Die Angelegenheit wurde im Leipziger Tscheka-Prozeß verhandelt, und die drei Hauptangeklagten, die deutschen Kommunisten Neumann und Pöge und der russische Organisator Skobelewsky wurden zum Tode verurteilt. Als Vergeltungsmaßnahme griffen die Bolschewisten in Moskau drei deutsche Studenten, Kindermann, Wolscht und von Dittmar, und ließen sie am 3. Juli wegen angeblicher antibolschewistischer Propaganda vom Obersten Gerichtshof zum Tode verurteilen. Im Spätsommer 1925 wurde von den deutschen Behörden der Kommunist Johann Becher verhaftet. Moskau erhob hiergegen Protest, der von dem Internationalen Büro für proletarische Kultur unterzeichnet war. Unter den Namen befand sich auch der des Volkskommissars für Bildungswesen, Lunatscharski, als Vertreter der Regierung.

  Tätigkeit der Komintern  

[201] Gewiß hatte Sinowjew die nicht nur seiner Überzeugung, sondern auch den Tatsachen nach richtige Äußerung getan, daß im Jahre 1925 in Deutschland die revolutionäre Situation nicht so akut sei wie im Herbste 1923. Dennoch hielt es die Komintern für ihre Pflicht, die deutschen Kommunisten zu neuen Taten anzuspornen. Der Ekkibrief vom Juli (Ekki = Exekutiv-Komitee der Kommunistischen Internationale) enthielt drei Forderungen: Reform des innerpolitischen Kurses im Sinne der Normalisierung und Demokratisierung des Parteilebens, der lebendigen Verbindung der Parteiführung mit den Mitgliedern durch alle Organisationen der Partei; ernsthafte und unbedingt konsequente Reorganisation auf Grundlage der Betriebszellen und schließlich organisatorische Zusammenfassung und Festigung des kommunistischen Einflusses in allen parteilosen Arbeiterorganisationen, vor allem in den Gewerkschaften, aber zugleich auch in den sich neu bildenden Massenorganisationen des Proletariats.

Die Sowjetunion verfügte über mehr politische Werkzeuge und Mittel, als irgendein anderer Staat. In den Ländern Europas lag die außenpolitische Staatsführung ganz ausschließlich in den Händen der Regierungen und ihrer Organe, deren hauptsächlichstes das Ministerium für äußere Angelegenheiten, das Auswärtige Amt, ist. In Moskau gab es einen Rat der Volkskommissare, der etwa den europäischen Regierungen entspricht. Der Volkskommissar für auswärtige Angelegenheiten war also der sowjetrussische Außenminister. Die Volkskommissariate unterstanden dem Zentralexekutivkomitee, dieses dem Bundeskongreß, und über ihm regierte als oberste Instanz die Kommunistische Partei Rußlands. Diese aber war zugleich die höchste Befehlsstelle für die Komintern (Kommunistische Internationale). Die Kommunistische Partei Rußlands, als große Schwungkraft der Sowjetunion, hatte also stets die Möglichkeit, durch zwei Organe ihren Willen ausführen zu lassen, durch die Komintern und die Volkskommissariate. Während die Kommissariate den offiziellen Verkehr mit den Regierungen unterhielten, pflegte die Komintern nur mit den Sektionen der Kommunistischen Partei in den einzelnen Ländern zu verhandeln. Da dies durchweg extreme [202] Oppositionsparteien waren, so richtete sich die Tätigkeit der Kommunistischen Partei Rußlands, sobald sie durch die Komintern gewissermaßen von unten her durch unpersönliche und unverantwortliche Massen Politik machte, gegen die Existenz der bestehenden Staaten, sobald sie aber durch die legalen Organe der Volkskommissariate gewissermaßen von oben her mit den auswärtigen Regierungen in Verbindung trat, suchte sie aus dem augenblicklichen Zustand des europäischen Staatensystems politische Vorteile für die Sowjetunion herauszuholen. Solange Lenin lebte († 21. Januar 1924), bestand Personalunion zwischen Komintern und Volkskommissariaten in der kraftvollen Persönlichkeit dieses Diktators. Nach seinem Tode wurde diese Personalunion äußerlich zwar aufgehoben, während sie innerlich, gleichsam unpersönlich, durch die Kommunistische Partei Rußlands fortbestand.

Folgendes Schema mag die Regierungsorgane Rußlands veranschaulichen:

Die Regierungsorgane Rußlands.
[Bd. 4 S. 202]      Die Regierungsorgane Rußlands.

[203] Diese kluge und planvolle Verteilung der Gewalt war den europäischen Regierungen wenig sympathisch, besonders, da es nach den herrschenden Anschauungen niemals möglich war, die Sowjetregierung für ein revolutionäres Ereignis oder Verbrechen haftbar zu machen. Das große Prinzip der Unverantwortlichkeit gegenüber bürgerlichen Regierungen beherrschte die Organisation der Sowjetunion. Daraus ergaben sich Komplikationen und Konflikte wie die von uns oben beschriebenen, andererseits aber auch die Fortsetzung der von Rußland jahrelang geübten Methoden. Während seit dem Herbst 1924 die Volkskommissariate mit der deutschen Regierung über den Abschluß eines neuen Handelsvertrages verhandelten und diese Besprechungen sehr in die Länge zogen, da sich durch das in Rußland bestehende Außenhandelsmonopol immer neue Schwierigkeiten ergaben, ermahnte die Komintern die deutschen Kommunisten, sich besser und wirksamer zu organisieren, um letzten Endes den Staat zu stürzen, mit dessen Regierung man verhandelte.

Eine gewisse proletarische Gegnerschaft von seiten Rußlands und ein bürgerliches Mißtrauen Deutschlands ließen trotz dem Rapallovertrage engere Beziehungen zwischen beiden Ländern nicht aufkommen. Im Reiche war man gereizt, daß die Bolschewisten sich der deutschen Kommunisten zu revolutionären Wühlereien bedienten, Rußland übte grimmige Repressalien, wenn sich das deutsche Staatswesen aus Selbsterhaltungstrieb gegen kommunistische Umtriebe schützte. Eine Annäherung beider Länder wurde erst wieder durch die Sicherheitsverhandlungen herbeigeführt. Deutschland hatte nicht die Absicht, durch die mit England und Frankreich aufgenommenen Besprechungen seine Beziehungen zu Rußland zu verschlechtern, zumal sich mit einiger Deutlichkeit erkennen ließ, daß im deutschen Lande zu guter Letzt die große Auseinandersetzung stattfinden mußte zwischen England und Rußland. Dieses wiederum fürchtete, das Reich ganz auf die Seite der Westmächte zu drängen, wenn keine endgültigen vertraglichen Abmachungen zwischen beiden Ländern zustande kämen.

  Rußland und Locarno  

Es entbehrt nicht eines gewissen Reizes, zu verfolgen, wie sich die einzelnen Phasen der Sicherheitspolitik auch im [204] Verhalten der Russen widerspiegeln. Zunächst verliehen Sinowjew und Trotzki, wie wir sahen, ihrem Haß gegen England, in dem sie den Hauptgegner der Sowjetunion erblickten, eingehenden und ausführlichen Ausdruck. Als dann der Meinungsaustausch zwischen Deutschland und den Westmächten in Fluß kam, im Juni und Juli, eröffnete die russische Presse, vor allem die Prawda und die Iswestija, ein regelrechtes Trommelfeuer von Drohungen und Befürchtungen gegen Deutschland, und als schließlich die Konferenz von Locarno bevorstand, begab sich der russische Volkskommissar für auswärtige Angelegenheiten, Tschitscherin, selbst auf eine Europareise, um unmittelbar mit den Mächten Europas, vor allem mit Deutschland, zu verhandeln.

Die Sowjetunion kennt nicht die Presse als Einrichtung der freien Meinungsäußerung verschiedener Parteien im europäischen Sinne. Die Zeitungen sind in Rußland das Monopol der Kommunistischen Partei und infolgedessen auch Regierungsorgane. Die bolschewistische Regierung bedient sich der Presse als Lautsprecher. Was die Volkskommissare im Kreml denken und meinen, wird durch die Zeitungen tausendfach verstärkt in alle Welt hinausgetragen. Die beiden oben genannten Zeitungen erörterten also in den Sommermonaten alle möglichen Ziele und Auswirkungen der Sicherheitspolitik. England bemühe sich, die baltischen Staaten, die Randstaaten, Finnland und Dänemark zu einem militärischen Pakt gegen Rußland zusammenzuschließen. Die Gefahr des Sicherheitspaktes bestehe nicht darin, daß das entwaffnete Deutsche Reich zu militärischen Aktionen gegen Sowjetrußland ausgenutzt werden könne, sondern darin, daß England die Randstaaten zur Bekämpfung der Union und Deutschland als Aufmarschgebiet gegen Rußland im Falle eines russisch-polnischen Krieges auszunutzen versuchen werde. Wenn auch die endgültige Entscheidung der deutschen Regierung noch nicht feststehe, so sei dennoch eine Neigung Deutschlands zu verspüren, die bisher vorherrschend freundschaftlichen Beziehungen zu Rußland zugunsten der Westmächte zu lockern.

Die Angst vor der Einkreisung und Isolierung Rußlands wurde förmlich zu einer Zwangsvorstellung. So erklärte Kras- [205] sin, der Delegierte des Außenhandelskommissariats, Anfang August in Paris, die Besprechungen über den Sicherheitspakt und Deutschlands Eintritt in den Völkerbund hätten offenbar zum Ziele, die Sowjetunion zu isolieren und ihr einen Block aller europäischen Mächte entgegenzusetzen. Kergenzew, der Sowjetbotschafter in Rom, meinte etwa zur gleichen Zeit, der Sicherheitspakt wolle nur jede weitere Annäherung Deutschlands und Rußlands verhindern und das Deutsche Reich zum Exerzierplatz gegen die Sowjetunion im Falle einer diplomatischen Offensive machen. Auch der auf Deutschland ausgeübte Druck, dem Völkerbunde beizutreten, habe eine feindliche Spitze gegen Rußland, das bei einer solchen Politik nicht ruhig zusehen könne.

Als die Kunde von der bevorstehenden Konferenz von Locarno in die Welt hinausgekabelt wurde, waren auch die Regierenden in Moskau überzeugt, daß die Zeit der Reden vorüber und die Zeit zum Handeln gekommen sei. Tschitscherin reiste kurzerhand nach Warschau, um die Polen der russischen Freundschaft zu versichern und dort, wahrscheinlich um einen Druck auf Berlin auszuüben, den Abschluß eines Sicherheitspaktes vorzuschlagen, und begab sich drei Tage später nach Berlin, wo er am 30. September eintraf und wo bereits der russische Botschafter Krestinski tatkräftig vorgearbeitet hatte. An den beiden folgenden Tagen hatte er Besprechungen mit dem Außenminister Stresemann, und am 6. Oktober gewährte ihm Hindenburg eine Audienz. Der russische Diplomatenbesuch in der Reichshauptstadt hatte in der Tat einen überraschenden Erfolg: die deutsch-russischen Verträge, über die ein ganzes Jahr ohne Ergebnis verhandelt worden war, wurden bereits am 12. Oktober in Moskau vom Grafen Brockdorff-Rantzau und von Litwinoff unterzeichnet. –

  Deutsch-russischer Vertrag  

Es waren zwischen Deutschland und Rußland drei Verträge abgeschlossen worden: der eigentliche Vertrag mit Schlußprotokoll, ein Konsularvertrag mit Schlußprotokoll und ein Abkommen über Rechtshilfe und bürgerliche Angelegenheiten. Der Hauptvertrag umfaßte sieben Abkommen über Niederlassung und allgemeinen Rechtsschutz, Wirtschaft, Eisenbahn, Seefahrt, Steuer, Handelsschiedsgerichte und gewerblichen [206] Rechtsschutz. Mit Ausnahme des Artikels 15 (Propagandaklausel) trat das vorläufige Abkommen vom 6. Mai 1921 ganz außer Kraft und ebenso der Vertrag zwischen Deutschland und den Sowjetrepubliken Ukraine, Weißrußland, Georgien, Ascherbeidschan, Armenien und Ferner Osten vom 5. November 1922, mit Ausnahme des Artikels 1. Unberührt blieben der Vertrag von Rapallo und Artikel 1 des Vertrages vom 5. November 1922, worin der Rapallovertrag auf die eben angeführten Sowjetrepubliken ausgedehnt wurde. Auch die weitere Zulassung der Ausreise früherer deutscher Staatsangehöriger aus dem Gebiet der Sowjetrepublik wurde noch für die Dauer eines Jahres nach Inkrafttreten des Vertrages als geltend betrachtet. Unter ausdrücklicher Beziehung auf Artikel 2 des Rapallovertrages versicherte Rußland, daß es in keiner Weise das Privateigentum deutscher Staatsangehöriger beeinträchtigen werde. Auch der Grundsatz der Meistbegünstigung wurde beibehalten, wie er im 4. Artikel des Rapallovertrages formuliert war. Gerade diesen aber wollte die Sowjetunion während der Verhandlungen ausschalten. Es war ihr nicht gelungen. Wegen der Unsicherheit der Entwicklung in Rußland befristete das Deutsche Reich die Verträge sehr kurz, die ersten fünf Abkommen auf zwei, die beiden letzten auf vier Jahre. Eine sechsmonatige Kündigungsfrist wurde vorgesehen. Bei Erwerbung von Konzessionen sollten deutsche Bewerber nicht ungünstiger behandelt werden als die Bewerber meistbegünstigter Nationen. Deutschland machte Zugeständnisse insofern, als es die Exterritorialität der Geschäftsräume der Russischen Handelsvertretung in Berlin auf das ganze Gebäude Unter den Linden ausdehnte und der Einfuhr von Pferden und eines Kontingents von 40 000 lebenden Schweinen sowie tierischer Produkte zustimmte.

  Charakter des Russenvertrages  

Was den wirtschaftlichen Wert des Vertrages anbetraf, so war er lediglich ein neuer Anlauf nach vielen fehlgeschlagenen Hoffnungen, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Rußland besser zu gestalten. Allerdings hatten die deutschen Banken bereits am 6. Oktober der Russischen Staatsbank einen kurzfristigen Kredit von 100 Millionen Goldmark für den Ankauf von Waren bei der deutschen In- [207] dustrie eröffnet. Aber es war doch ein bescheidener Anfang, und niemand konnte voraussehen, ob und inwieweit sich das durch die verschiedensten Umstände bedingte langsame Wirtschaftstempo der Russen jemals der erheblich schnelleren Gangart europäischer Wirtschaftsmethoden anpassen würde. Wesentlich größer war der politische Wert. Die beiden Regierungen hatten sich gegenseitig versichert, daß ihr Einvernehmen durch die bevorstehenden Verhandlungen in Locarno nicht getrübt werden würde, das war eine Beruhigung für beide Teile, die sich sofort durch eine Entspannung der Lage bemerkbar machte. Denn das Präsidium des Zentralexekutivkomitees beschloß, die drei zum Tode verurteilten deutschen Studenten unter Anrechnung der Untersuchungshaft zu zehn Jahren Gefängnis zu begnadigen. Dafür wurde von deutscher Seite das im Leipziger Tscheka-Prozeß gegen drei Kommunisten gefällte Todesurteil ebenfalls im Gnadenwege in lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt. Der Reichskanzler Luther erklärte im Reichstage, Deutschland habe unmittelbar vor der Abreise der Delegation nach Locarno durch den Abschluß des deutsch-russischen Handelsvertrages seinen klaren Willen kundgetan, "durch den Abschluß des Locarnovertrages keinerlei Trübung seiner freundschaftlichen Beziehungen zu Rußland entstehen zu lassen". Deutschland hatte sich beim Abschluß der Rückversicherungsverträge vom Gedanken der Bismarckischen Rückversicherung leiten lassen. Auf diese Weise wurde das Ziel der spezifisch englischen Politik in Locarno vereitelt.

Bei den Parteien des Reichstages herrschte eine seltene Einmütigkeit in der Zustimmung zu diesen Verträgen. Der Ministerialdirektor Wallroth setzte dem Parlament am 1. Dezember auseinander, daß das nach schwierigen Verhandlungen zustande gekommene Vertragswerk eine Verwirklichung der im Rapallovertrag aufgestellten Grundsätze bringe und statt der auf vielen Gebieten noch unklaren Verhältnisse zwischen beiden Ländern einen klaren Rechtsboden schaffen solle. Die Verhandlungen seien deshalb so schwierig gewesen, weil ein Ausgleich zwischen zwei verschiedenen Wirtschaftssystemen gefunden werden mußte. Darum weiche der Vertrag von der sonst üblichen Form der Handelsverträge ab. Um der noch [208] im Flusse befindlichen wirtschaftlichen Entwicklung Rußlands gerecht werden zu können, sei die Geltungsdauer nur auf zwei Jahre bemessen worden. Wirkliche Fortschritte seien auf dem Gebiete des Rechtsschutzes deutscher Staatsbürger in Rußland erreicht worden. Der Vertrag wurde am 12. Dezember vom Reichstag mit allen gegen fünf Stimmen angenommen. Ein Vierteljahr später trat er in Kraft. Die Deutschnationalen, welche die Locarnoverträge abgelehnt hatten, hatten den Russenverträgen ihre Zustimmung gegeben. Besonders sympathisch waren diese Verträge den Kommunisten, welche große Hoffnungen für die Zukunft des deutschen Sowjetgedankens daran knüpften.

Die Russen änderten zwar ihr Urteil über die Locarnoverträge nicht, sie kritisierten sie nach wie vor sehr scharf; aber sie knüpften doch große Hoffnungen an den Vertrag mit Deutschland. Tschitscherin, der inzwischen auf dem Kontinent herumgereist war, weilte auf der Rückreise nach Moskau nochmals zwei Tage in Berlin, kurz vor Weihnachten, wobei er den Chef der Heeresleitung, General von Seeckt, und den Reichsaußenminister aufsuchte. Der Volkskommissar war sehr zufrieden über seinen Erfolg. Die Perspektiven aus dem Vertrage mit Deutschland seien äußerst verheißungsvoll. Das in der Natur der Dinge begründete Verhältnis Deutschlands zur Sowjetunion, die wirtschaftlich aufeinander angewiesen seien, müsse jetzt voll zutage treten. Der gesamte wirtschaftliche Organismus der Sowjetunion strebe unaufhaltsam zum Fortschritt. Der Absatzmarkt, der sich für Deutschland in der Sowjetunion immer mehr öffnen werde, die Beschäftigungsmöglichkeiten für deutsches technisches Wissen und Können und deutsches Unternehmertum seien grenzenlos. Allerdings könne der Hundert-Millionen-Kredit wegen seiner Kurzfristigkeit nicht ausgenützt werden, doch bedeute er für Rußland alles. –

  Zusammenfassender Rückblick  

Am Schlusse dieser historischen Betrachtung sei es nun gestattet, einen kurzen Rückblick auf die Jahre 1924 und 1925 zu tun. Das deutsche Volk, das sich bis zum September 1923, bis zur Aufgabe des passiven Widerstandes, nicht nur im fortwährenden geheimen Krieg mit Frankreich befunden [209] hatte, sondern auch durch starke revolutionäre Erschütterungen im Innern beunruhigt wurde, hatte sich in der verhältnismäßig kurzen Zeit von zwei Jahren wieder in der europäischen Völkergemeinschaft konsolidiert. Ohne Wehr und Waffen – die hatten ihm die Feinde und eigene Pazifisten genommen –, ohne Geld und Gut – die waren ihm ebenfalls durch die Feinde und durch eine unsinnige Finanzpolitik geraubt worden –, nur auf die Zahl und die Arbeitskraft ihrer einzelnen Mitglieder gestützt, hatte es die Nation erreicht, sich im internationalen Staatsleben wieder Geltung zu verschaffen. – Über die Sachverständigengutachten, über den Londoner Pakt, über Locarno und die Russenverträge, über die Rückwirkungen im Rheinland und die neuen Handelsverträge ging der mühselige und beschwerliche Weg, der dadurch noch schwieriger wurde, daß das Volk in seiner Gesamtheit in vielen Punkten absolut nicht einig war. Deutschland hatte viele und schwere Opfer bringen müssen, ich erinnere nur an den gesamten Komplex der Dawes- und Reparationsverhandlungen und an den Verzicht auf Elsaß-Lothringen in Locarno, es hatte doch aber auch manches Verhängnis abgewandt, es sei dabei vornehmlich an die Separatistenbewegung und Neutralisationsbestrebungen im Rheinland erinnert, die ja zwei Jahre lang im Vordergrunde der westeuropäischen Politik standen. Es war klar, daß sich zwei so heterogene Mächte wie Deutschnationale und Sozialdemokraten nicht ohne Reibungen in die Politik des neuen Deutschland einfügen konnten. Auf der einen Seite stand, gestützt auf eine ruhmreiche Tradition, ein konzentrierter nationaler Machtwille, der sich mit den tatsächlich vorhandenen Mitteln nicht verwirklichen ließ, auf der anderen Seite herrschte die Utopie der internationalen Verständigung allzusehr vor, die nur gar zu gern geneigt war, den Rest der zu Gebote stehenden Macht nicht voll auszunützen. Aber die eiserne Not und der Druck von außen zwangen schließlich die beiden Antipoden, eine gemeinsame Plattform in der Welt der neuen politischen Formen zu finden. Es war dies der Wille, dem Völkerbunde beizutreten und damit in der Vereinigung der großen Mächte auch dem deutschen Volke den Weg zur Weltgeltung zu ebnen. –



Geschichte unserer Zeit
Dr. Karl Siegmar Baron von Galéra