Von der Reichswehr zum Volksheer an schreibt den 4. November 1918, als zum ersten Male einem deutschen Offizier die Mütze vom Kopf geschlagen und der Degen zerbrochen wird. Im trüben Lampenlicht fällt die schwarzweißrote Kokarde in den Straßenschmutz. Daneben liegen die Offiziersachselstücke. Und jubelnd wird die Parole weitergegeben: Nun ist der Weltfrieden ausgebrochen! Die Armeen aller Länder haben die rote Fahne gehißt! Proletarier aller Länder, vereinigt euch! Man schreibt den 11. November, eine Woche später, als die Waffenstillstandsbedingungen dem deutschen Volke bekannt werden. Danach sind abzuliefern:
Eine Welle der Ernüchterung folgt den Tagen des roten Rausches. Aber dann treten die Schwätzer Ebert, Scheidemann, Barth, David, Cohn und andere als Volksbeauftragte vor das Volk hin und versprechen ihm eine goldene Zukunft. Langsam strömen die deutschen Heere von den Fronten in die Heimat, versinkt die bewunderungswürdige Organisation, die die Welt sah, im Chaos. Nur ein Kern des Heeres übersteht diese Monate unter Führern, die mitten im Niederbruch den Kopf hochtragen. Am 18. Januar 1919 beginnen im Spiegelsaal von Versailles, genau 48 Jahre nach dem Tag, an dem dort Bismarck das deutsche Kaiserreich ausrief, die Friedensverhandlungen. Sechs Monate lang schachert man um Artikel und Paragraphen. Von Woche zu Woche steigen die Ansprüche der "Sieger". Noch am 17. Februar 1919 will man Deutschland ein Heer von 300.000 Mann zugestehen. Am 3. März sind es nur noch 200.000 Mann. Am 10. März 140.000 Mann und wenige Stunden darauf ist man bei 100.000 Mann angelangt.
Noch immer ist das deutsche Volk im Taumel, ist die Zahl derer gering, die wieder
wach geworden sind. Noch immer wird jede neue Ohrfeige von sogenannten
Ministern und einer würdelosen Presse als Zärtlichkeit quittiert. Bis
dann in den Junitagen die ganze furchtbare Konsequenz dieses unmenschlichen
Vertrages dem Volke zum Bewußtsein kommt. Bis dann ein Aufschrei
durch die Nation geht: Niemals! Niemals! Bis sogar ein Philipp Scheidemann zu
dem Schwur sich aufschwingt, daß die Hand verdorren möge, die
diesen Vertrag unterzeichnet. Dieser Schwur ist inzwischen in Erfüllung
gegangen, denn die Hände derer sind verdorrt, die hier ein Volk für
Generationen in die Sklaverei führten. Und der eitle, zahnlose Greis
Scheidemann fristet sein Leben mit gestohlenen Gewerkschaftsgeldern jenseits der
Grenzen des Deutschen Reiches.
Die militärischen Bestimmungen des Versailler Diktats as aber ist nur ein kleiner Ausschnitt aus all dem Furchtbaren, was allein der Teil V des Haßdiktats von Versailles auf militärischem Gebiete dem deutschen Volke auferlegte: Spätestens am 31. März 1920 darf das deutsche Heer nicht mehr als sieben Infanterie- und drei Kavallerie-Divisionen umfassen. Von diesem Zeitpunkt ab darf die gesamte Iststärke des Heeres der sämtlichen deutschen Einzelstaaten nicht mehr als einhunderttausend Mann, einschließlich der Offiziere und der Depots, betragen. Die Gesamtstärke an Offizieren, einschließlich der Stäbe, ohne Rücksicht auf deren Zusammensetzung, darf die Zahl Viertausend nicht übersteigen. Der deutsche Große Generalstab und alle anderen ähnlichen Formationen werden aufgelöst und dürfen unter keiner Gestalt neu gebildet werden. Die Anfertigung von Waffen, Munition und Kriegsgerät aller Art darf nur in Werkstätten und Fabriken stattfinden, deren Lage den Regierungen der alliierten und assoziierten Hauptmächte zur Kenntnisnahme mitgeteilt und von ihnen genehmigt worden ist. Die Regierungen behalten sich vor, die Zahl der Werkstätten und Fabriken zu beschränken. Binnen zwei Monaten nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages sind die deutschen Waffen, Munitionsvorräte und das Kriegsgerät einschließlich jeden Flugabwehrgerätes, die in Deutschland über die zugelassenen Mengen hinaus vorhanden sind, den Regierungen der alliierten und assoziierten Hauptmächte zur Zerstörung oder Unbrauchbarmachung auszuliefern. Dasselbe gilt für alle für die Anfertigung von Kriegsgerät bestimmten Werkzeugen und Maschinen, abgesehen von dem, was also notwendig für die Bewaffnung und Ausrüstung der zugelassenen deutschen Streitkräfte anzuerkennen ist. Die allgemeine Wehrpflicht wird in Deutschland abgeschafft. Das deutsche Heer darf nur im Wege freiwilliger Verpflichtung aufgestellt und ergänzt werden. Alle Mobilmachungsmaßnahmen oder solche, die auf eine Mobilmachung hinzielen, sind untersagt. In keinem Falle dürfen bei Truppenteilen, Behörden oder Stäben Stämme für Ergänzungsformationen vorhanden sein. Folgender Waffenbestand wird der deutschen Armee zugestanden:
Das heißt, es wurde, um den Hohn voll zu machen, dieser Zwergarmee ein Munitionsbestand für bestenfalls zwei Kriegstage zugebilligt. Die einst so stolze deutsche Kriegsmarine wurde durch Artikel 181 des Versailler Vertrages auf folgenden Bestand beschränkt:
Artikel 198 bestimmt: "Deutschland darf Luftstreitkräfte weder zu Lande noch zu Wasser als Teil seines Heerwesens unterhalten." Über die ungeheueren Leistungen beim Waffenstillstand hinaus mußte Deutschland abliefern oder zerstören:
Ferner unterlagen der Zerstörungspflicht: Fahrzeuge aller Art, Gaskampf- und zum Teil Gasschutzmittel, Treib- und Sprengmittel, Scheinwerfer, Visiereinrichtungen, Entfernungs- und Schallmeßgerät, optische Geräte aller Art, Pferdegeschirr, Schmalspurgerät, Felddruckereien, Feldküchen, Werkstätten, Hieb- und Stichwaffen, Stahlhelme, Munitionstransportmaterial, Normal- und Spezialmaschinen der Kriegsindustrie, sowie Einspannvorrichtungen, Zeichnungen dazu, Flugzeug- und Luftschiffhallen usw.
Die Artikel 203 bis 210 des Versailler Vertrages sehen die Einrichtung eines
raffinierten Überwachungssystems vor; Artikel 213 verpflichtet Deutschland
zur Duldung jeglicher Untersuchungshandlung des Völkerbundes in
militärischen Angelegenheiten.
Deutschlands Wehrlosigkeit km lang ist Deutschlands Landgrenze. 1488 km beträgt die Seegrenze. Kein Land Europas hat so lange und so schwer zu verteidigende Grenzen. Und diese Grenzen sollen verteidigt werden? Es entfallen in diesen Jahren auf je 10 km Grenze im Westen:
An den übrigen Grenzen sieht es nicht besser aus. Und Frankreich rüstet weiter. Von Jahr zu Jahr steigt sein Heeresetat. Deutschland zahlt. Zahlt für französische Rüstungen. Baut Festungen gegen das eigene Land. Am 13. November 1930 spricht der französische Ministerpräsident Tardieu in der Kammer:
Der vierte der 14 Wilsonschen Punkte lautet:
In der Note der Alliierten vom 16. Juni 1919 an Deutschland heißt es, daß die Bedingungen des Teiles V des Versailler Vertrages den ersten Schritt darstellen "zu der allgemeinen Herabsetzung und Begrenzung der Rüstungen, die die bezeichneten Mächte als eines der besten Mittel zur Kriegsverhütung zu verwirklichen suchen und die herbeizuführen zu den ersten Aufgaben des Völkerbundes gehören wird." Tardieu besitzt sogar die Dreistigkeit, den Abbruch aller ehemaligen militärischen Gebäude in Deutschland für notwendig zu erklären. Am 28. Juni 1919 haben der Sozialdemokrat Hermann Müller und der Zentrumsmann Dr. Bell ihre Unterschrift unter das Dokument gesetzt.
In der Weimarer Nationalversammlung weinen einige Zentrumspolitiker
Krokodilstränen. Dann tröstet sich Herr Erzberger mit ihnen bei
einem fröhlichen Umtrunk. Und niemand hört zu, als jemand
ausrechnet, daß drei Generationen fronen müssen, um die
Reparationszahlungen zu leisten, zu denen sich die sogenannte
Reichsregierung verpflichtet hat, daß noch 10 Jahre lang fremde Soldaten auf
deutschem Boden stehen werden, daß das Rheinland für alle Zeiten
entmilitarisiert und jedem feindlichen Zugriff preisgegeben ist, und daß
keine andere Macht daran denkt, die Versprechung Woodrow Wilsons in die Tat
umzusetzen: nämlich abzurüsten.
In Berlin werden deutsche Offiziere auf dem Asphalt viehisch zertreten. In Berlin ist es inzwischen lebensgefährlich geworden, sich in der Uniform eines deutschen Soldaten zu zeigen. In den Hotels, in denen die Offiziere der feindlichen Militärmissionen abgestiegen sind, wo in Lack und Leder mit der Reitpeitsche in der Hand und in goldgestickten Käppis die "Sieger" stolzieren, geben feiste Judenweiber Blumensträuße mit roten Schleifchen ab. Voll Ekel wenden englische Offiziere sich ab. In den Kasernen der wenigen Truppenteile, die Deutschland behalten darf, wirken fremde Überwachungskommissionen. Im Jahre 1924 findet eine neue Generalinspektion statt. 2067 Kontrollbesuche werden gemacht, um einwandfrei festzustellen, daß Deutschland wehrlos ist, wehrlos bis zum letzten Gamaschenknopf.
Hier und da haben beherzte Männer Waffen versteckt. Marxistische Polizei
spürt die Waffenlager auf und liefert sie den Kontrollkommissionen aus.
Und willige Gerichte schicken die viele Monate ins Gefängnis, die es
wagen, Verteidigungswaffen zurückzubehalten.
Frankreichs Marxisten wünschen die bewaffnete Nation m 12. November 1930 erklärt der Genosse Leon Blum in der französischen Kammer: "...Wir wünschen die bewaffnete Nation!..." In Deutschland demonstrieren die Genossen gegen den Wehretat unter der Parole: Zerbrecht die Gewehre! Am 28. Mai 1924 bringt die SPD im Deutschen Reichstag folgenden Antrag Müller (Franken) und Genossen ein: § 92 des Strafgesetzbuches enthält den folgenden dritten Absatz: Landesverrat im Sinne des Abs. 1, Nr. 1 begeht nicht, wer gesetzwidrige Zustände bekanntmacht, um ihre Abstellung durch deutsche Behörden zu veranlassen. Damit ist jeder Landesverrat legalisiert, denn jeder Landesverräter kann sich damit herausreden, daß er nur "gesetzwidrige Zustände" habe abstellen wollen.
In der französischen Kammer spielen diese Angaben
Scheidemanns eine große Rolle. Sie dienen dazu, den riesigen
französischen Wehretat zu begründen, der sich 1931/32
schließlich nach Angaben des französischen Kammerabgeordneten
Professor Antonelli auf 19,19 Milliarden Goldfranken gesteigert hat. Ein
Wehretat, wie ihn noch nie ein Land der Erde sah. Und selbst zur
Begründung dieses Wehretats dient jene Landesverratsrede Scheidemanns
vom Jahre 1926. Senator Eccard führt sie im November 1930 auf einer
Kundgebung des Nationalkomitees für soziale und politische Studien erneut
als den Beweis für geheime deutsche Aufrüstung an.
Um ein Panzerschiff m 3. September 1925
Auf den französischen Werften laufen in sieben Jahren sieben schwere 10.000-Tonnen-Kreuzer vom Stapel, modern und solid gebaut, eine außerordentliche Bereicherung der Seemacht beider Länder. Am 27. März 1928 spricht man im Deutschen Reichstag über die Kiellegung des Panzerkreuzers A. Zum ersten Male soll den wenigen schwachen, überalterten Schiffen, die das Versailler Diktat Deutschland überließ, ein moderneres hinzugefügt werden. Der Reichswehrminister hat die gesamte Linke gegen sich. Herr Schiffsheizer Kuhnt von der SPD stellt "sachverständig" fest, daß mit unserer Marine doch nichts anzufangen sei, ein Kommunist verdächtigt, wie üblich, die deutsche Marine geheimer Absichten. Der Weisheit letzter Schluß ist dann die Rede des Abgeordneten Eisenberger vom Bayrischen Bauernbund:
(Zurufe: Politik der offenen Tür.) So geistreich sprach ein Vertreter des deutschen Volkes. Ein Jahr ist dann noch die Panzerkreuzerfrage Agitationsobjekt der deutschen Marxisten. Damit haben sie den Marineleitungen anderer Länder so viel Agitationsstoff geliefert, daß es diesen leicht wird, ein großes Flottenneubauprogramm mit der Gefährlichkeit eines einzigen deutschen Panzerschiffes zu begründen.
In Genf ist inzwischen 1926 die vorbereitende Abrüstungskommission
zusammengetreten. Das Ergebnis ihrer jahrelangen Bemühungen ist
schließlich die überraschende Feststellung, daß Frankreich und
alle übrigen Staaten bereits abgerüstet hätten. Und die
Abrüstungskonferenz, die am 2. Februar 1932 zum ersten Male
zusammentritt, kommt schließlich zu der verblüffenden Erkenntnis,
daß Deutschlands Reichswehr eine Bedrohung des Friedens darstelle. Die
Gleichberechtigung
wird Deutschland auch weiterhin verweigert. Von wirklicher
Abrüstung ist überhaupt nicht die Rede.
Die Wende er 30. Januar 1933 bringt die Wende. Adolf Hitler stößt das Tor zur deutschen Freiheit auf. Sofort werden Verhandlungen über eine Neugestaltung der deutschen Rüstung aufgenommen, die indessen auf so wenig Verständnis bei der Gegenseite stoßen, daß Deutschland gezwungen ist, sich endlich selbst sein Recht zu nehmen. So kommt der Tag heran, an dem eine ganze Welt zum erstenmal sich bewußt wird, daß man ein 70-Millionen-Volk nicht ewig in Ketten halten kann, an dem eines der festesten Stahlbänder des Versailler Käfigs klirrend zerspringt. Am 15. März 1935 kehrt der Führer überraschend aus der Stille der Berchtesgadener Alpen nach Berlin zurück. Noch am gleichen Abend findet eine lange Ministerbesprechung in der Reichskanzlei statt. Bis tief in die Nacht hinein brennt dann im Zimmer des Führers das Licht. Einer wacht, damit alle anderen ruhig schlafen können. Einer rüstet sich, eine ungeheure Verantwortung auf seine Schultern zu nehmen, damit alle anderen frei atmen können.
Am 16. März vormittags herrscht in der Reichskanzlei wiederum eifriges
Kommen und Gehen. Irgend etwas liegt in der Luft. Man fühlt es schon
überall. Um 1 Uhr tritt ein Ministerrat zusammen. Er beschließt das,
was noch ein Jahr vorher in der ganzen Welt niemand für möglich
gehalten hätte, was man für alle Zeiten abgeschafft glaubte:
Die allgemeine Wehrpflicht für Deutschland! er Ministerrat beschließt eine Proklamation an das deutsche Volk und das "Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht vom 16. März 1935". Eine amtliche Verlautbarung schildert den Eindruck dieser denkwürdigen Sitzung des Ministerrats:
Die gleiche Begeisterung herrscht auch im deutschen Volke. Gleichzeitig mit der Betonung der Freude und der Glückseligkeit über die Wahrung der deutschen Sicherheit durch die nunmehr beschlossene Aufrüstung weiß das deutsche Volk sich eins mit seinem Führer in dem klaren Bekenntnis zum Frieden. Mit der Proklamation und dem dazugehörenden Gesetz ist ein entscheidender Vorgang in der deutschen Geschichte erfolgt: nämlich die erste große Liquidationsmaßnahme des Versailler Diktates, durch die die wesentliche Schande dieses Vertrages endgültig gelöst worden ist." Um 16 Uhr empfängt der Reichsminister Dr. Goebbels die Hauptschriftleiter der Berliner Zeitungen und gibt ihnen den Text des Gesetzes und den Aufruf der Reichsregierung bekannt. Atemberaubende Stille herrscht, als Reichsminister Dr. Goebbels die Proklamation und das Gesetz verliest. Diese Stille löst sich dann in einer spontanen Kundgebung der Begeisterung der deutschen Journalisten. Anschließend empfängt der Minister die Vertreter der Auslandspresse und macht ihnen klar, daß ausschließlich und allein die Politik der ehemaligen Feinde Deutschlands den Schritt der Reichsregierung vom 16. März notwendig gemacht hat. Der Bruch des Versailler Vertrages durch die Siegermächte, die Verweigerung der Durchführung der Abrüstungsverpflichtung, die dieser Vertrag auch für die anderen Mächte enthält. Die Proklamation, der nichts hinzuzufügen ist, hat folgenden Wortlaut:
"An das deutsche Volk!
Als im November 1918 das deutsche Volk - vertrauend auf
die in den 14 Punkten Wilsons gegebenen Zusicherungen - nach
viereinhalbjährigem ruhmvollen Widerstand in einem Kriege, dessen
Ausbruch es nie gewollt hatte, die Waffen streckte, glaubte es, nicht nur der
gequälten Menschheit, sondern auch einer großen Idee an sich einen
Dienst erwiesen zu haben. Selbst am schwersten leidend unter den Folgen dieses
wahnsinnigen Kampfes, griffen die Millionen des deutschen Volkes gläubig
nach dem Gedanken einer Neugestaltung der Völkerbeziehungen, die durch
die Abschaffung der Geheimdiplomatie sowie der schrecklichen Mittel des Krieges
veredelt werden sollte. Die geschichtlich härtesten Folgen einer Niederlage
erschienen vielen Deutschen damit geradezu als notwendige Opfer, um einmal
für immer die Welt von ähnlichen Schrecknissen zu erlösen.
Die Idee des Völkerbundes hat vielleicht in keiner Nation eine heißere
Zustimmung erweckt als in der von allem irdischen Glück verlassenen
deutschen. Nur so war es verständlich, daß die in manchem geradezu
sinnlosen Bedingungen der Zerstörung jeder Wehrmöglichkeit im
deutschen Volke nicht nur angenommen, sondern von ihm auch erfüllt
worden sind. Die Proklamation enthält dann noch einmal die Aufstellung der zerstörten und abgelieferten Waffen und Geräte, und fährt weiter fort:
1. Deutschland hatte abgerüstet. 2. Im Friedensvertrag war ausdrücklich gefordert worden, daß Deutschland abgerüstet werden müßte, um damit die Voraussetzung für eine allgemeine Abrüstung zu schaffen, d.h. es war damit behauptet, daß nur in Deutschlands Rüstung allein die Begründung für die Rüstung der anderen Länder läge. 3. Das deutsche Volk war damals sowohl in seinen Regierungen als auch in seinen Parteien von einer Gesinnung erfüllt, die den pazifistisch-demokratischen Idealen des Völkerbundes und seiner Gründer restlos entsprach. Während aber Deutschland als die eine Seite der Vertragsschließenden seine Verpflichtungen erfüllt hatte, unterblieb die Einlösung der Verpflichtung der zweiten Vertragsseite. Das heißt: Die hohen Vertragsschließenden der ehemaligen Siegerstaaten haben sich einseitig von den Verpflichtungen des Versailler Vertrages gelöst! Allein nicht genügend, daß jede Abrüstung in einem irgendwie mit der deutschen Waffenzerstörung vergleichbaren Maße unterblieb, nein: es trat nicht einmal ein Stillstand der Rüstungen ein, ja im Gegenteil, es wurde die Aufrüstung einer ganzen Reihe von Staaten offensichtlich. Was im Kriege an neuen Zerstörungsmaschinen erfunden wurde, erhielt nunmehr im Frieden in methodisch-wissenschaftlicher Arbeit die letzte Vollendung.
Die Welt aber hallte seitdem wider von Kriegsgeschrei, als ob niemals ein Weltkrieg gewesen und ein Versailler Vertrag geschlossen worden wäre. Inmitten dieser hochgerüsteten und sich immer mehr der neuesten motorisierten Kräfte bedienenden Kriegsstaaten war Deutschland ein machtmäßig leerer Raum, jeder Drohung und jeder Bedrohung wehrlos ausgeliefert. Das deutsche Volk erinnert sich des Unglücks und Leides von 15 Jahren wirtschaftlicher Verelendung und politischer Demütigung. Es war daher verständlich, wenn Deutschland laut auf die Einlösung des Versprechens auf Abrüstung der anderen Staaten zu drängen begann. Denn dieses ist klar: Einen hundertjährigen Frieden würde die Welt nicht nur ertragen, sondern er müßte ihr von unermeßlichem Segen sein. Eine hundertjährige Zerreißung in Sieger und Besiegte aber erträgt sie nicht. Die Empfindung über die moralische Berechtigung und Notwendigkeit einer internationalen Abrüstung war aber nicht nur in Deutschland, sondern auch innerhalb vieler anderer Völker lebendig. Aus dem Drängen dieser Kräfte entstanden die Versuche, auf dem Wege von Konferenzen eine Rüstungsverminderung und damit eine internationale allgemeine Angleichung auf niederem Niveau in die Wege leiten zu wollen. So entstanden die ersten Vorschläge internationaler Rüstungsabkommen, von denen wir als bedeutungsvollen den Plan MacDonalds in Erinnerung haben. Deutschland war bereit, diesen Plan anzunehmen und zur Grundlage von abzuschließenden Vereinbarungen zu machen. Er scheiterte an der Ablehnung durch andere Staaten und wurde endlich preisgegeben. Da unter solchen Umständen die dem deutschen Volke in der Dezember-Erklärung 1932 feierlich zugesicherte Gleichberechtigung keine Verwirklichung fand, sah sich die neue deutsche Reichsregierung als Wahrerin der Ehre und der Lebensrechte des deutschen Volkes außerstande, noch weiterhin an solchen Konferenzen teilzunehmen oder dem Völkerbund anzugehören. Allein auch nach dem Verlassen Genfs war die deutsche Regierung dennoch bereit, nicht nur Vorschläge anderer Staaten zu prüfen, sondern auch praktische Vorschläge zu machen. Sie übernahm dabei die von den anderen Staaten selbst geprägte Auffassung, daß die Schaffung kurzdienender Armeen für die Zwecke des Angriffs ungeeignet und damit für die friedliche Verteidigung anzuempfehlen sei. Sie war daher bereit, die langdienende Reichswehr nach dem Wunsche der anderen Staaten in eine kurzdienende Armee zu verwandeln. Ihre Vorschläge vom Winter 1933/34 waren praktische und durchführbare. Ihre Ablehnung sowohl als die endgültige Ablehnung der ähnlich gedachten italienischen und englischen Entwürfe ließen aber darauf schließen, daß die Geneigtheit zu einer nachträglichen sinngemäßen Erfüllung der Versailler Abrüstungsbestimmungen bei den anderen Vertragspartnern nicht mehr bestand. Unter diesem Umständen sah sich die deutsche Regierung veranlaßt, von sich aus jene notwendigen Maßnahmen zu treffen, die eine Beendigung des ebenso unwürdigen wie letzten Endes bedrohlichen Zustandes der ohnmächtigen Wehrlosigkeit eines großen Volkes und Reiches gewährleisten konnten. Sie ging dabei von denselben Erwägungen aus, denen Minister Baldwin so wahren Ausdruck verlieh: 'Ein Land, das nicht gewillt ist, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu seiner eigenen Verteidigung zu ergreifen, wird niemals Macht in dieser Welt haben, weder moralische noch materielle Macht.' Die Regierung des heutigen Deutschen Reiches aber wünscht nur eine einzige moralische und materielle Macht, es ist die Macht, für das Reich und damit wohl auch für ganz Europa den Frieden wahren zu können. Die deutsche Reichsregierung hat daher auch weiterhin getan, was in ihren Kräften stand und zur Förderung des Friedens dienen konnte. 1. Sie hat ihren Nachbarstaaten schon vor langer Frist den Abschluß von Nichtangriffspakten angetragen. 2. Sie hat mit ihrem östlichen Nachbarstaat, Polen, eine vertragliche Regelung gesucht und gefunden, die dank des großen entgegenkommenden Verständnisses, wie sie hofft, für immer die bedrohliche Atmosphäre, die sie bei ihrer Machtübernahme vorfand, entgiftet hat und zu einer dauernden Verständigung und Freundschaft der beiden Völker führen wird. 3. Sie hat endlich Frankreich die feierliche Versicherung gegeben, daß Deutschland nach der erfolgten Regelung der Saarfrage nunmehr keine territorialen Forderungen mehr an Frankreich stellen oder erheben wird. Sie glaubt damit, in einer geschichtlich seltenen Form die Voraussetzung für die Beendigung eines jahrhundertealten Streites zwischen zwei großen Nationen durch ein schweres politisches und sachliches Opfer geschaffen zu haben. Die deutsche Regierung muß aber zu ihrem Bedauern ersehen, daß eine sich fortgesetzt steigernde Aufrüstung der übrigen Welt stattfindet. Sie sieht in der Schaffung einer sowjetrussischen Armee von 101 Divisionen, d.h. 960.000 Mann zugegebene Friedens-Präsenzstärke, eine Gefahr, die bei der Abfassung des Versailler Vertrages nicht geahnt werden konnte. Sie sieht in der Steigerung ähnlicher Maßnahmen bei den anderen Staaten weitere Beweise der Ablehnung der seinerzeit proklamierten Abrüstungsidee. Es liegt der deutschen Regierung fern, gegen irgendeinen Staat einen Vorwurf erheben zu wollen. Aber sie muß heute feststellen, daß durch nunmehr beschlossene Einführung der zweijährigen Dienstzeit in Frankreich die Grundlagen der Schaffung kurzdienender Armeen zugunsten eines langdienenden Heeres aufgegeben worden sind. Dies war aber mit ein Argument für die seinerzeit von Deutschland geforderte Preisgabe seiner Reichswehr. Die deutsche Regierung empfindet es unter diesen Umständen als eine Unmöglichkeit, die für die Sicherheit des Reiches notwendigen Maßnahmen noch länger auszusetzen oder gar vor der Kenntnis der Mitwelt zu verbergen. Wenn sie daher dem in der Rede des englischen Ministers Baldwin am 28. November 1934 ausgesprochenen Wunsch nach einer Aufhellung der deutschen Absichten nunmehr entspricht, dann geschieht es: 1. um dem deutschen Volk die Überzeugung und den anderen Staaten die Kenntnis zu geben, daß die Wahrung der Ehre und Sicherheit des Deutschen Reiches jetzt wieder der eigenen Kraft der deutschen Nation anvertraut wird; 2. aber, um durch die Fixierung des Umfanges der deutschen Maßnahmen jene Behauptungen zu entkräften, die dem deutschen Volk das Streben nach einer militärischen Hegemonie-Stellung in Europa unterschieben wollen. Was die deutsche Regierung als Wahrerin der Ehre und der Interessen der deutschen Nation wünscht, ist, das Ausmaß jener Machtmittel sicherzustellen, die nicht nur für die Erhaltung der Integrität des Deutschen Reiches, sondern auch für die internationale Respektierung und Bewertung Deutschlands als eines Mitgaranten des allgemeinen Friedens erforderlich sind. Denn in dieser Stunde erneuert die Deutsche Regierung vor dem deutschen Volk und vor der ganzen Welt die Versicherung ihrer Entschlossenheit, über die Wahrung der deutschen Ehre und der Freiheit des Reiches nie hinauszugehen und insbesondere in der nationalen deutschen Aufrüstung kein Instrument kriegerischen Angriffs als vielmehr ausschließlich eine Bürgschaft seiner Verteidigung und damit der Erhaltung des Friedens bilden zu wollen. Die deutsche Reichsregierung drückt dabei die zuversichtliche Hoffnung aus, daß es dem damit wieder zu seiner Ehre zurückfindenden deutschen Volke in unabhängig gleicher Berechtigung vergönnt sein möge, seinen Beitrag zu leisten zur Befriedung der Welt in einer freien und offenen Zusammenarbeit mit den anderen Nationen und ihren Regierungen. In diesem Sinne hat die deutsche Reichsregierung mit dem heutigen Tage das folgende Gesetz beschlossen:
Die Reichsregierung hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 1
Der Dienst in der Wehrmacht erfolgt auf der Grundlage der allgemeinen
Wehrpflicht.
§ 2
Das deutsche Friedensheer einschließlich der überführten
Truppenpolizeien gliedert sich in 12 Korpskommandos und 36 Divisionen.
§ 3
Die ergänzenden Gesetze über die Regelung der allgemeinen
Wehrpflicht sind durch den Reichswehrminister dem Reichsministerium
vorzulegen.
Berlin, den 16. März 1935."
[Unterschriften des Führers und sämtlicher Mitglieder des Reichskabinetts.] Ein Volk atmet auf n den Zeitungsdruckereien herrscht Hochbetrieb. Jede Zeitung will die erste sein, die mit einer Extraausgabe dem Volke die Nachricht bringt. Um 18 Uhr sind die Extrablätter auf der Straße. Sie sind in wenigen Minuten ausverkauft. Man reißt sie den Händlern aus den Händen. Eine ungeheuere Welle der Begeisterung geht über das gesamte deutsche Volk. Und bald ist dann der Wilhelmsplatz schwarz von Menschen, branden immer wieder und wieder die Lieder der Nation gegen die Mauern, gesungen mit einer Inbrunst und Gläubigkeit, die nur vom 30. Januar übertroffen wird. Telegraph und Telephon sind ebenfalls überlastet. Kabeltelegramm um Kabeltelegramm jagen die Journalisten der Auslandszeitungen heraus, und auf dem Berliner Haupttelegraphenamt stauen sich die Anfragen der ausländischen Redaktionen bei ihren Berliner Mitarbeitern. Und so wie in Berlin sieht es in allen Städten Deutschlands aus. Überall die gleiche Freude und der gleiche Jubel. Der 17. März ist der Heldengedenktag für die Gefallenen des Weltkrieges. Strahlende Sonne liegt an diesem Tage über Deutschland. Am Morgen haben alle Gebäude halbmast geflaggt. Um 12 Uhr mittags erscheint mit dem Reichskriegsminister Generaloberst von Blomberg und dem Generalfeldmarschall von Mackensen der Führer in der Staatsoper zur Heldengedenkfeier. Irgend jemand erinnert an die Inschrift, die das Gefallenendenkmal der 15. Ulanen in Düsseldorf trägt:
das ist nicht Sieg, das ist nicht Ehr', Und heißen wird's in fernen Tagen: Gesiegt hat doch das deutsche Heer." Ganz Berlin ist an diesem Tage auf den Beinen, und die Gegend um die Staatsoper herum, Schloßplatz und die Straße Unter den Linden sind ein brodelndes Menschenmeer. Im Lustgarten sind die feldgrauen Kolonnen aufmarschiert, die nun zum ersten Male als Wehrmacht des jungen Dritten Reiches vor dem Führer vorbeimarschieren werden. Nun spricht in der Staatsoper der Oberbefehlshaber der Wehrmacht und von nun an Reichskriegsminister. Erinnert daran, daß an diesem Tage den zwei Millionen toten deutschen Soldaten des Weltkrieges Genugtuung gegeben ist, daß eine starke deutsche Wehr nun wieder die deutsche Ehre schützt. Spricht von zahlreichen Ruhmestaten des alten deutschen Heeres und der alten deutschen Marine. Namen klingen auf: Flandern, Somme, Verdun, Tannenberg, Isonzo, Narew, Skagerrak, Coronel.
Dann tritt der Führer hinaus in die Sonnenflut. Über den Lustgarten hallen die Glocken des Domes. Der Präsentiermarsch klingt auf. Ein Offizier meldet dem Führer die Fahnenkompanie. Block um Block, Kompanie um Kompanie, Batterie um Batterie schreitet der Führer ab. In den Gesichtern der jungen Soldaten zuckt kein Muskel, aber ihre Augen sind voll Glück und Glauben. In diesem Augenblick wird symbolhaft das Walten des Schicksals klar, das einen unbekannten Soldaten aus jenem riesigen grauen Heere des Großen Krieges dazu ausersah, nach den Jahren der Schmach und des Niederganges seinem Volke den Weg in die Freiheit zu bahnen. Dumpf wirbeln die Trommeln. Die Fahnen des Großen Krieges senken sich, und während Schuß um Schuß der Salutbatterie über den Lustgarten dröhnt, heften der Führer und seine Generale an die Feldzeichen der alten Armee das Ehrenkreuz des Weltkrieges. Nun schreitet der Führer zum Ehrenmal und verweilt einige Minuten in ernstem Gedenken. Dann steigen die stolzen Fahnen der Nation auf Vollmast empor. Dann dröhnen die Trommeln und schmettern die Fanfaren. Und in wuchtigem Schritt kommt es vom Lustgarten heran: Zum ersten Male marschieren Teile des jungen grauen Heeres an ihrem Obersten Befehlshaber vorbei. Ein Schauer geht in diesem Augenblick über die Hunderttausende. Der Klang alter preußischer Märsche reißt nun alles mit. Jede Absperrung wird überschwemmt. Und breite Menschenströme wogen neben den grauen Kolonnen her. Berlin gibt seinen Soldaten das Geleit. Als am Abend der Führer nach München zurückkehrt, da bereitet ihm die Hauptstadt der Bewegung spontan einen triumphalen Empfang. Weit draußen vom Flugplatz Oberwiesenfeld bis zum Hotel "Vier Jahreszeiten", wo der Führer vorübergehend Wohnung genommen hat, ein einziges dichtes Spalier, eine einzige inbrünstige Jubelkundgebung.
Dort, wo am 9. November 1923 16 Kämpfer beispielhaft ihr Leben
für die Nation gaben, an der Feldherrnhalle, legt der Führer einen
großen Kranz für alle Gefallenen Deutschlands nieder. Ein
Vorbeimarsch aller Münchner Formationen beschließt den Tag.
Das deutsche Wehrgesetz m 21. Mai 1935 erläßt die Reichsregierung das deutsche Wehrgesetz, unter dem sich nun der Aufbau der neuen Wehrmacht vollzieht. Seine drei Hauptbestimmungen lauten:
§ 1 1. Wehrdienst ist Ehrendienst am deutschen Volke. 2. Jeder deutsche Mann ist wehrpflichtig. 3. Im Kriege ist über die Wehrpflicht hinaus jeder deutsche Mann und jede deutsche Frau zur Dienstleistung für das Vaterland verpflichtet.
§ 2 Die Wehrmacht ist der Waffenträger und die soldatische Erziehungsschule des deutschen Volkes. Sie besteht aus
der Kriegsmarine, der Luftwaffe.
§ 3 1. Oberster Befehlshaber der Wehrmacht ist der Führer und Reichskanzler. 2. Unter ihm übt der Reichskriegsminister als Oberbefehlshaber der Wehrmacht Befehlsgewalt über die Wehrmacht aus. Die Dauer der aktiven Wehrpflicht bei den drei Wehrmachtsteilen wird einheitlich auf ein Jahr festgelegt. Am 24. August 1936 erweitert der Führer die aktive Dienstpflicht auf 2 Jahre durch folgenden Erlaß:
Zum § 8 des Wehrgesetzes vom 21. 5. 1935 (RGBl. I S. 609) verordne ich unter Aufhebung meines Erlasses vom 22. 5. 1935 (RGBl. I S. 614): Die Dauer der aktiven Dienstpflicht bei den drei Wehrmachtsteilen wird einheitlich auf zwei Jahre festgesetzt. Der Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber der Wehrmacht erläßt die erforderlichen Ausführungs- und Übergangsbestimmungen. Berchtesgaden, den 14. August 1936.
Adolf Hitler. v. Blomberg. Dazu schreibt die Nationalsozialistische Parteikorrespondenz:
Eine ziffernmäßig kleine, aber im Solde ihrer rassischen Verfilzung einen mächtigen Einfluß ausübende internationale Hetzgruppe versucht, die Welt in das Chaos des kommunistischen Zusammenbruchs zu stürzen. Ungeheuer sind dabei die Rüstungen, die den bolschewistischen Militarismus in die Lage setzen sollen, dieser Aufgabe zu genügen. Wenn nun ein bolschewistischer Machthaber in zynischer Offenheit erklärt, daß es die Aufgabe der bolschewistischen Armee auch sein wird, unter Umständen jenen Ländern, die der inneren bolschewistischen Hetze standhalten würden, durch den Eingriff der Roten Armee von außen her die Revolution zu bescheren, so wird das nationalsozialistische Deutschland einer solchen Ankündigung gegenüber genau so wenig kapitulieren, wie es einst nicht kapituliert hat gegenüber den Drohungen der von Moskau bezahlten Hetzer in Deutschland selbst. So wie die nationalsozialistische Partei der deutschen Nation den inneren Frieden bewahrt, so wird die nationalsozialistische Armee dem Reiche den äußeren Frieden sichern. Die Geschichte hat uns belehrt, daß es besser ist, für diesen Frieden - wenn notwendig - große Opfer zu bringen, als im bolschewistischen Chaos zu versinken. Gegenüber dem Sowjetimperialismus und seiner militaristischen Bedrohung wird das nationalsozialistische Deutschland als Wächter seines eigenen Friedens und damit als Schützer seiner Kultur jene Maßnahmen treffen, die notwendig sind, um die Freiheit und Unabhängigkeit der Nation unter allen Umständen zu garantieren." Das deutsch-englische Flottenabkommen m 18. Juni 1935 wird zum ersten Male seit dem Weltkriege ein militärischer Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und einer anderen Nation geschlossen. Dieser Vertrag ist der erste wirkliche Beitrag zur Rüstungsbegrenzung und gibt gleichzeitig der deutschen Kriegsmarine die notwendige Freiheit. Botschafter von Ribbentrop bestätigt in einem Briefe an den englischen Außenminister Sir Samuel Hoare den Inhalt des deutsch-englischen Flottenabkommens. Dadurch wird die künftige Stärke der deutschen Flotte gegenüber der Gesamtflotte des englischen Weltreiches im Verhältnis von 35:100 festgesetzt. Hinsichtlich der Unterseeboote hat das Deutsche Reich jedoch das Recht, eine der gesamten Unterseeboottonnage der Mitglieder des britischen Weltreichs gleiche Unterseeboot-Tonnage zu besitzen, ohne jedoch das Stärkeverhältnis von 35:100 hinsichtlich der Gesamttonnage zu überschreiten. Die Regierung des Deutschen Reiches verpflichtet sich, ohne Verhandlungen mit der englischen Regierung über den Prozentsatz von 45 vom Hundert der englischen Unterseeboot-Tonnage nicht hinauszugehen. Wenige Monate später liegen zum ersten Male seit dem Weltkrieg wieder deutsche Unterseeboote auf der Kieler Förde, fügen auf den deutschen Kriegsschiffwerften wieder Schweiß- und Nietapparate Panzerplatte an Panzerplatte zu stolzen Schiffen, die Deutschlands Küsten zu schützen bestimmt sind.
Die englische Regierung bringt zum Ausdruck, daß die Einigung, zu der sie
nunmehr mit der Regierung des deutschen Volkes gelangt ist und die sie als eine
vom heutigen Tage ab gültige, dauernde und endgültige Einigung
zwischen den beiden Regierungen ansieht, den Abschluß eines
zukünftigen allgemeinen Abkommens über eine
Rüstungsbegrenzung zwischen allen Seemächten der Welt erleichtern
wird.
17 Jahre nach jenen Tagen, an denen das stolze deutsche Heer in den Stürmen der Novemberrevolte zerspellte, 16 Jahre nach Abschluß des Vertrages, der Deutschland für alle Zeiten in Ketten zu schlagen bestimmt war, schützt wieder eine starke Armee Deutschlands Grenzen, eine von den Versailler Fesseln befreite Flotte die deutschen Küsten:
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