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III. Die Verdrängung von Arbeitsplatz und Scholle

1. Die Tschechisierung des deutschen Arbeitsplatzes

Ein Beispiel für die sudetendeutsche Industrie-Tragödie.

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      Ein Beispiel für die sudetendeutsche Industrie-Tragödie: Die Gustav-Messnersche Weberei in Zwickau in Nordböhmen ist vom tschechisch-jüdischen Bankkapital aufgefressen worden. 600 Arbeiter wurden erwerbslos, die Maschinen herausgerissen und nach Süd-Afrika verkauft, wohin früher die Erzeugnisse geliefert wurden. Die Bauten werden abgebrochen und als Altziegel an Bauern verkauft. Der Bezirk Zwickau stellte im Jahre 1934 den prozentualen Selbstmord-Rekord auf!


Die Hochöfen von Witkowitz.

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      Die Hochöfen von Witkowitz in der Nordostecke Mährens verdanken deutschem Fleiß und Können ihre Entstehung und Entwicklung. Tausende deutsche Beamte und Arbeiter fanden hier Brot und Arbeit. Und heute? Arbeitsplatz auf Arbeitsplatz geht uns verloren. Nicht die Tüchtigkeit entscheidet, nur die Zugehörigkeit zur tschechischen Nation.
Parallel zu den Maßnahmen der Tschechen, durch die die sudetendeutsche Industrie dem tschechischen Volksbesitz einverleibt oder durch die sie zumindest in die entscheidende Einflußsphäre des tschechischen Kapitals einbezogen werden soll, verläuft die gewaltsame Verdrängung der Sudetendeutschen von ihren Arbeitsplätzen und ihre Ersetzung durch Tschechen.

Diese Maßnahmen fördern nicht nur das Streben, den geschlossenen sudetendeutschen Siedlungsraum mit tschechischem Volkstum zu durchsetzen,53 sondern führen zu einer Verelendung des Sudetendeutschtums, von der man einerseits eine Schwächung seiner nationalen Widerstandskraft erwartet und weiters als zwangsläufige Folge seine zahlenmäßige Schwächung erhofft.

Von diesen Maßnahmen wurden bereits weit über 100.000 deutsche Volksgenossen betroffen. Zum größten Teil ohne jede Pension und jede Entschädigung wurden sie von ihren Arbeitsplätzen vertrieben und Hunger und Elend preisgegeben. Fast 30.000 trieb die Verzweiflung in den Tod.

Gerade in diesem Kampf ist es der Staat als der größte Arbeitgeber, der mit der hemmungslosesten Brutalität vorgeht. Für ihn ist nicht charakterliche Qualität und Ausbildung der Arbeitnehmer für die Beibehaltung oder Besetzung eines Arbeitsplatzes ausschlaggebend, sondern das Volkstum. Das rein blutsmäßige und sprachliche Bekenntnis zum Deutschtum war in zehntausenden Fällen der alleinige Grund, deutsche Volksgenossen von ihren Arbeitsplätzen zu ver- [132] drängen, auf denen sie mit aller Gewissenhaftigkeit und Treue oft schon seit Generationen arbeiteten!54

Dieses Bekenntnis und diese Zugehörigkeit zum Deutschtum ist es aber auch weiterhin, die sie von einer Zulassung zum Staatsdienst ausschließt. Die hunderttausend Volksgenossen aber, die durch den staatlichen Terror um Arbeit und Brot gekommen sind und heute in Hunger und Elend ihr Dasein fristen müssen und die Gräber der Zehntausende, die die Verzweiflung über das ihnen zugefügte Unrecht in den Freitod getrieben hat, klagen jenen demokratischen Geist an, der sich in der Welt als Geist der Humanität feiern läßt und angeblich alles [133] staatliche Leben in der Tschechoslowakei beherrscht. Sie sind aber zugleich auch die lebenden und toten Opfer der Entnationalisierungsmaßnahmen des tschechoslowakischen Staates, die von seinen verantwortlichen Staatsmännern mit aller Entschiedenheit bestritten werden.

Wo der Staat mit so gutem Beispiel vorangeht, steht die nationalbewußte tschechische Industrie nicht nach. Wo es nur immer möglich ist, deutsche Arbeiter, Angestellte und Ingenieure aus den Betrieben in den grenzdeutschen Gebieten, die in tschechischen Besitz und unter tschechischen Einfluß gekommen sind, zu entfernen, geschieht es mit der gleichen kalten Rücksichtslosigkeit, mit der der Staat gegen die deutschen Arbeitnehmer vorgeht.

Bereits in den Umsturztagen setzte in Prag, Brünn und in anderen gemischtsprachigen Städten die Entfernung deutscher Arbeiter und Angestellter aus den kommunalen Verwaltungen ein. Nach der Unterzeichnung der Friedensverträge und der Übernahme der Verwaltung der Städte in den grenzdeutschen Gebieten, wurde der erste entscheidende Schlag gegen die deutschen Beamten und Angestellten geführt, indem man alle jene entließ, die in den Umsturztagen bei der Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung ihre Beamtenpflicht erfüllten.

[134] Ein Sprachengesetz, das die tschechische Sprache zur alleinigen Staatssprache machte, bot eine "gesetzliche" Handhabe, einen Großteil deutscher Arbeiter und Beamter von ihren staatlichen Arbeitsplätzen zu verdrängen, da sie angeblich die zur Führung der amtlichen Geschäfte notwendigen Sprachkenntnisse nicht besäßen, obwohl ihr Arbeitsplatz im geschlossenen deutschen Sprachgebiet lag und somit sich die Bevölkerung ausschließlich der deutschen Sprache bediente.

Einem Teil der Beamten und Angestellten gewährte man eine Galgenfrist zur Erlernung der tschechischen Sprache. Die Abhaltung der Sprachprüfung erfolgte in der Weise, daß ein Großteil der Beamten durchfiel, obwohl sie sich in zähem Fleiß die zum Amtsverkehr notwendigen Sprachkenntnisse angeeignet hatten. Die Schikanen bei diesen Prüfungen sind geradezu unbeschreiblich. Von Postbeamten verlangte man die tschechische Beschreibung der Bestimmungen des Eisenbahn-Güterverkehrs, von Eisenbahnbeamten die Beantwortung steuertechnischer Fragen und von Steuerbeamten wiederum eine Beschreibung des Telegraphensystems. Oftmals waren Themen aus der tschechischen Geschichte und Literatur den Prüflingen zur Behandlung gestellt. Kurz, man stellte Fragen, deren deutsche Beantwortung den Prüfungskandidaten schwer fallen mußte, da sie nicht in ihr Arbeitsgebiet gehören. Umso schwerer war natürlich ihre Beantwortung in einer fremden Sprache! Angesichts solcher Prüfungsmethoden war es nicht schwer, die "Ungeeignetheit" der Arbeiter und Beamten festzustellen und einen "rechtlichen" Vorwand zu ihrer Entfernung aus dem Staatsdienst zu schöpfen. Es ist vorgekommen, daß deutsche Beamten, die die tschechische Sprache in Wort und Schrift beherrschten, wegen Nichtbeantwortung von Fragen, die nicht in ihr Fachgebiet gehörten, minder qualifiziert wurden und so von der Beförderung ausgeschlossen worden sind.

In den letzten Jahren war die angeblich bekundete "Staatsfeindlichkeit" in vielen, vielen Fällen Entlassungsgrund; aber auch dann, wenn sich herausstellte, daß die Beschuldigungen völlig unbegründet waren, nahm der Staat seine Maßnahmen nicht zurück. Das Denunziantenunwesen55 in den Staatsämtern blühte [135] auf und viele brave und erfahrene Beamte wurden die Opfer der Angebereien chauvinistischer tschechischer Kollegen. Ein deutscher Eisenbahnangestellter in Türmitz verlor sein einziges Kind. Auf dem Grabstein ließ er den Satz einmeißeln: "Ruhe sanft in deutscher Erde." Grund genug, um ihn in seiner Trauer von seinem Arbeitsplatz fristlos und ohne Pension zu entlassen, weil die Grabinschrift eine "staatsfeindliche" Gesinnung offenbare, denn in der Tschechoslowakei gebe es keine "deutsche Erde"! In tausenden Fällen war die Weigerung, die Kinder in die tschechische Schule zu schicken, Grund und Anlaß für die Entlassung aus dem Staatsdienst. Kurz, an Begründungen für die Entfernung deutscher Beamten aus dem Staatsdienst war man nie verlegen.56

Nach den Ergebnissen der beiden Volkszählungen - als auf Grund rein amtlicher Angaben - ergibt sich hinsichtlich der Beteiligung der Deutschen an den einzelnen Zweigen des öffentlichen Dienstes der Tschechoslowakei nachfolgend geführtes, vielsagendes Bild. In den Jahren 1921 bezw. 1930 waren beschäftigt:

[136] Arbeitnehmerkategorie:      deutsche: tschechische:
1921 1930   Diff.          1921   1930   Diff.
1. Im Gerichtswesen und in der öffentlichen Verwaltung:
Beamte: 11.804   7.348   - 4.456   44.692   47.608   + 2.916   
Bedienstete und Arbeiter:   9.527   5.728   - 3.799   38.826   42.128   + 3.302   
2. Bei der Post:
Beamte: 5.466   2.730   - 2.736   13.252   19.148   + 5.896   
Bedienstete und Arbeiter: 4.501   3.165   - 1.336   14.844   19.191   + 4.347   
3. Bei den Bahnen:
Beamte: 9.352   4.437   - 4.915   29.354   26.478   - 2.876   
Bedienstete und Arbeiter: 26.818   13.968   - 12.850   86.945   101.465   + 14.520   
4. Im Unterrichts- und Erziehungswesen:
Beamte: 19.180   17.796   - 1.384   41.900   53.802   + 11.902   
Bedienstete und Arbeiter: 1.904   1.548   - 356   3.724   5.021   + 1.297   
5. Bei Militär und militärischen Unternehmungen:
Beamte (Offiziere): 1.753   527   - 1.226   11.055   8.793   - 2.262   
6. In den vorgenannten Zweigen des öffentlichen Dienstes zusammen:
Beamte: 47.555   32.838   - 14.717   140.253   155.829   + 15.576   
Bedienstete und Arbeiter: 42.750   24.409   - 18.341   144.339   167.805   + 23.466   

Insgesamt: 90.305   57.247   - 33.058         284.592   323.734   + 39.04257

Von insgesamt 374.897 Arbeitsplätzen in den vorgeführten Zweigen des öffentlichen Dienstes besetzten die Deutschen im Jahre 1921 noch 90.305 oder 24,08 v. H. Von 1921 bis 1930 ging diese Zahl um 33.058 oder 36,61 v. H. auf 57.247 zurück. In der gleichen Zeit stieg die Anzahl der Arbeitsplätze im öffentlichen Dienste, die von Arbeitnehmern tschechoslowakischer Nationalität besetzt waren, von 284.592 auf 323.734 also um 39.042 oder 13,72 v. H. Die Deutschen in der Tschechoslowakei aber besetzten 1930 von insgesamt 380.981 Arbeitsplätzen des öffentlichen Dienstes nur noch 57.247 oder 15.02 v. H., obgleich ihr Bevölkerungsanteil im gleichen Jahre noch 22,32 v. H. ausmachte. Diesen amtlichen Angaben kann die starke Benachteiligung der Deutschen im Staatsdienst mit aller Deutlichkeit entnommen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, daß von 1930 bis heute ein weiterer starker Rückgang des deutschen Anteiles an den öffentlichen Arbeitsplätzen durch Abbau, Pensionierungen usw. eingetreten ist. Der Zuwachs jedoch ist so geringfügig, daß er überhaupt nicht in die Waagschale fällt.

[137] Am schwersten betroffen von dem Abbau, der sich in den Jahren 1921 bis 1930 vollzog, wurde die deutsche Arbeiterschaft; denn sie verlor von 42.750 nicht weniger als 18.342 oder 42,9 v. H., die deutsche Beamtenschaft dagegen von 47.555 "nur" 14.717 oder 31,15 v. H. ihrer öffentlichen Arbeitsplätze. Bei der deutschen Beamtenschaft vollzog sich der stärkste Abbau beim Militär (um 69,94 v. H.), bei den Bahnen (52,55 v. H.) und bei der Post (um 50,05 v. H.). Bei der deutschen Arbeiterschaft trat eine Verdrängung vor allem bei den Bahnen (um 47,91 v. H.) und bei der Post (um 39,87 v. H.) ein. Diese Zahlen erhellen, wie schwer das Sudetendeutschtum allein durch die Benachteiligung bei der Vergebung von Staats- und öffentlichen Anstellungen getroffen wurde. Dieser Verlust ist für die Deutschen in der Tschechoslowakei umso schmerzlicher, als es sich dabei um Arbeitsplätze von besonderer Bedeutung und sozial gehobene Positionen handelt. Die Verdrängung der Deutschen aus dem Staatsdienste hat daher nicht nur eine Vergrößerung der sudetendeutschen Arbeitslosigkeit, sondern auch eine ständig fortschreitende Proletarisierung des Sudetendeutschtums zur Folge.

Der Abbau deutscher Beamter geht unaufhaltsam weiter. Ende 1935 überreichte der Verband der deutschen Staatsangestelltenvereinigungen der Regierung eine Denkschrift, in der eine dem Bevölkerungsschlüssel entsprechende Berücksichtigung des deutschen Staatsbeamtennachwuchses verlangt wird. In dieser Denkschrift heißt es:

      "In Böhmen war noch vor einigen Jahren bei Neuaufnahme in den juristischen Finanzkonzeptdienst das deutsche Element mit 10 v. H. vertreten. Seit Mitte 1932 hat sich das Verhältnis weitgehend verschlechtert. Unter den seit Juni 1937 aufgenommenen 250 Juristen waren nur noch 10, also 4 v. H. Deutsche. Im technischen Finanzdienst und im Stande der Geometer waren in Böhmen, das zu einem Drittel deutsch ist, seit Jahren keine Aufnahmen Deutscher mehr zu verzeichnen. Seit 1914 wurden ungefähr 60 absolvierte Techniker aufgenommen, darunter 1 Deutscher. Seit 1926 wurden in Böhmen 80 Geometer im Staatsdienst angestellt; unter ihnen befindet sich ebenfalls bloß ein Deutscher. Seit dem Jahre 1929 wurde im staatlichen Vermessungsdienst überhaupt kein Deutscher aufgenommen. Von den 156 Beamten bei der Zentralstelle in Prag ist überhaupt keiner deutscher Volkszugehörigkeit. Unter den 22 systemisierten Konzeptsbeamten befindet sich ebenfalls kein Deutscher.
      Bei einem systemisierten Gesamtstand von 4400 Steuerbeamten konnten im Jahre 1933 noch 390 Deutsche gezählt werden. Im Jänner l. J. waren es aber nur noch 220. In den Jahren 1927 bis 1933 wurden an 1500 Anwärter aufgenommen, darunter 90 Deutsche.
      Soweit Angaben über das nationale Verhältnis bei den Zollbeamten vorhanden sind, können wir denselben folgendes entnehmen: In der III. Gehaltsstufe ist bloß ein Deutscher bei acht systemisierten Stellen vertreten. In der IV. Gehaltsstufe gibt es neben 28 Tschechen 5 Deutsche, in der [138] V. Stufe neben 101 Tschechen 51 Deutsche, in der VI. Stufe hingegen und noch mehr in der VII. Gehaltsstufe verschlechtert sich das nationale Verhältnis auf Kosten der Deutschen immer mehr. Da es in dieser Staatsbeamtenkategorie noch verhältnismäßig viele, in wenigen Jahren pensionsreife deutsche Beamte gibt, wird schon nach einem kurzen Zeitraum das deutsche Element kaum mehr vertreten sein, wenn es nicht durchgesetzt wird, daß bei Neuaufnahmen deutsche Bewerber nach Maßgabe des nationalen Bevölkerungsschlüssels entsprechend berücksichtigt werden.
      Bei der Gefällskontrolle in Böhmen sind 921 Tschechen, aber bloß 68 Deutsche beamtet, bei der Finanzwache in Böhmen 1629 Tschechen und nur 195 Deutsche. Von 149 Aufsehern ist beispielsweise bloß ein Deutscher. Obwohl am 1. Jänner 1935 94 tschechische Oberrespizienten befördert wurden, hat man bei der Beförderung nicht einen einzigen deutschen Beamten berücksichtigt. Seit 1919 wurden in Böhmen bei einem Stande von 290 Beamten und 1660 Unterbeamten nur fünf Deutsche aufgenommen, während bei der Gefällskontrolle bei einem Stande von etwa 1000 Beamten überhaupt kein Deutscher Berücksichtigung fand. Ganz ähnlich liegen die Verhältnisse in Mähren-Schlesien: Hier gibt es bei 108 Beamten nur noch 19 Deutsche und bei 840 Unterbeamten auch bloß 90 Deutsche. Seit 1919 wurde überhaupt kein Deutscher bei der Gefällkontrolle oder Finanzwache aufgenommen. 3061 Beamte und Unterbeamte gibt es in dieser Kategorie in der Slowakei; unter ihnen befindet sich aber nicht ein einziger Deutscher.
      Bei den Rechnungsbeamten sind im Bereiche des Innenministeriums von 1283 Personen bloß 156 Deutsche, in dem der Finanzlandesdirektion von 712 gar nur 56 Deutsche. Das Rechnungsamt des Justizministeriums weist bei 20 Beamten überhaupt keine Deutschen aus und das des Postministeriums bei 620 Beamten nur 23 Deutsche.
      In den Postkonzeptdienst wurden von 1930 bis 1933 im ganzen 71 Juristen und Techniker aufgenommen. Unter allen diesen befindet sich nur ein Deutscher.
      Postangestellte. Bei der Post waren im Jahr 1921 noch 5466 deutsche Beamte und 4501 Bedienstete und Arbeiter deutscher Volkszugehörigkeit angestellt. 1930 waren es nur noch 2730 Beamte und 3165 Bedienstete, die dem Sudetendeutschtum angehören. Jetzt aber werden bei der Post statt [10 000] deutschen Beamten und Angestellten nur noch 3300 gezählt. Wenn wir den Bevölkerungsanteil in den historischen Ländern mit 60 v. H. Tschechen und Slowaken, 23 v. H. Deutschen und 12 v. H. Angehörigen anderer Nationalität annehmen, so haben die ersteren schätzungsweise 92 v. H., die Deutschen 7 v. H. und die anderen Nationen 1 v. H. aller Postbeamten inne.
      Bei den politischen Behörden in Mähren-Schlesien waren im April l. J. von 364 Konzeptbeamten nur 48 (13,1 v. H.) deutscher Nationalität, von 74 Aktuaren gar nur 3. Von 316 Rechnungsbeamten gehörten 58 dem tschechischen Volke an, während von 178 Kanzleibeamten 24 Sudetendeutsche waren. Unter dem Kanzleihilfspersonal waren gar nur 5,6 v. H. deutscher Volkszugehörigkeit. Gerichts-Kanzleibeamte waren beim Justizministerium von 18 keine deutscher Volkszugehörigkeit. Beim Obersten Gericht befinden sich unter 15 Beamten 3 Sudetendeutsche, beim Obergericht in Prag und bei den [139] Kreis- und Bezirksgerichten in Böhmen unter 1308 Beamten nur 127 Deutsche. Von 1357 Gerichtskanzleihilfskräften sind nur 20 deutscher Nationalität. In Mähren-Schlesien stehen im richterlichen Vorbereitungsdienst nurmehr 7 v. H. Deutsche."

Nach dem Stand vom 31. Dezember 1935 waren 487.600 Personen im öffentlichen und Staatsdienst beschäftigt.

absolut in pCt der
  Berufstätigen  
der betr.
Nationalität
dem Bevölke-
  rungsschlüssel  
würden
entsprechen
 Differenz 
Tschechen und Slowaken   399.387 9,33         326.500      + 72.870 
Deutsche 65.574 4,01         108.734      - 43.150 
Ungarn 7.644 3,3           23.400      - 15.750 
Juden 1.602 2,3           6.300      - 4.700 
Polen 1.772 5,5           2.900      - 1.230 
Karp.-Russen 5.185 3,6           18.430      - 13.250 
Andere 585 1,6           1.400      - 800 
Ausländer 5.850 4,6           ---      + 5.850 

Bei einem Bevölkerungsanteil von 22,3% waren die Deutschen unter den Angestellten der allgemeinen Staats- und öffentlichen Verwaltung mit 14.653 Personen vertreten, d. s. 12,9%, in anderen Zweigen der öffentlichen, einschließlich der kirchlichen Verwaltung mit 5.396, bezw. 18,6%, bei der Post gab es 5.897 Deutsche, bezw. 11,8% aller Postler, bei der Eisenbahn 19.218 bezw. 10,3%. Ungefähr dem Bevölkerungsschlüssel entsprach nur die Zahl der im Schulwesen und in der Erziehung tätigen Deutschen, und zwar 19.359 bezw. 21,7%. Dagegen gab es im Offizierskorps der Armee nur 527 Deutsche, bezw. 5,5%, unter den Militärgagisten ohne Rangklasse 534, bezw. 5,1%. Im Offizierskorps waren sogar die Russen und Kleinrussen mit 585 stärker vertreten als die Deutschen.58

Durch die Berufung von Staatskommissaren an die Spitze der kommunalen Verwaltungen wurden tschechische Arbeiter und Beamte auch in der kommunalen Verwaltung untergebracht.59

[140] Mit der Begründung der Sicherheit des Staates im Grenzgebiet und in den deutschen Städten wurde die Polizei verstaatlicht und damit vertschechisiert.

Die Bahnhofsrestaurationen auf den deutschen Bahnhöfen wurden an tschechische Pächter vergeben, die wiederum verpflichtet wurden, tschechisches Personal anzustellen. In den staatlichen Fabriken im deutschen Gebiet wurde die Einstellung von tschechischen Arbeitern nach dem Bevölkerungsschlüssel des Staates verlangt. Schon 1923 verlangte
Steinkohlenschacht bei Mähr. Ostrau.

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      Steinkohlenschacht bei Mähr. Ostrau. Noch 1929 wurden in den Schächten des Staatsgebietes über 16,8 Millionen Tonnen Steinkohle und über 22,6 Millionen Tonnen Braunkohle gefördert. Der unheilvollen Wirtschaftspolitik verbunden mit Entdeutschungsbestrebungen gelang es, alles im alten Österreich Aufgebaute so gründlich zu zerstören, daß im vergangenen Winter die Arbeitslosenzahl auf über eine Million stieg.
das Soziale Ministerium die Einstellung von 189 namentlich bezeichneten tschechischen kinderreichen Familien im kerndeutschen Bezirk Königsberg im Egerland, obwohl es dort 4000 deutsche Arbeitslose gab. Aus den staatlichen oder enteigneten Schächten des nordwestböhmischen Braunkohlengebietes wurden fast sämtliche deutsche Arbeiter entfernt und durch Tschechen ersetzt.

Zum Beginn des Jahres 1935 setzte auf Anordnung des Finanzministeriums eine Revision der Besitzer der Tabaktrafiken ein. Bekanntlich ist die Tabakverarbeitung staatliches Monopol, also auch der Verschleiß. Daraufhin wurden in zahlreichen deutschen Orten armen Deutschen, meistens Kriegsinvaliden, die Trafiken kurzerhand weggenommen und einem Tschechen oder einer Tschechin, meistens Beamtenfrauen, zugewiesen. Das Prager Reichsorgan Deutsche Landpost berichtet von einem besonders krassen Fall, in dem einem gelähmten Kriegsinvaliden, der mit seiner kinderreichen Familie in einem rein deutschen Dorf von einem kargen Erträgnis einer kleinen Trafik sein Leben fristet, die Lizenz abgenommen und einem tschechischen Kolonisten, der über 20 ha Grund verfügte, erteilt wurde.

[141] Seit Herbst 1935 haben in der Tschechoslowakei eine Reihe von Gesetzesvorlagen und Erlassen Gültigkeit erlangt, die dem Staate neue gefährliche Waffen im Kampfe gegen seine nationalen Volksgruppen, vor allem gegen die Sudetendeutschen, Polen und Magyaren liefern. Sie sind in ihrer Begründung und Formulierung formal an sich zumeist unanfechtbar, und doch stellen sie in ihrer Auswirkung eine arge Bedrohung der genannten Volksgruppen dar und liegen ganz in der Linie der eingangs charakterisierten Nationalstaatstendenz. Ja, es fehlt nicht an tschechischen Pressestimmen, die in diesen neuen Maßnahmen erst die gegebene Möglichkeit sehen, die Nationalstaatsidee "legal" zu verwirklichen und neuerlich deutsche Arbeitsplätze in tschechischen Besitz zu bekommen. Es handelt sich um Gesetze und Erlasse, die im angeblichen Interesse der Sicherheit und Verteidigung des Staates erlassen worden sind, deren Voraussetzungen durch eine beispiellose Hetze in der Presse geschaffen worden sind, die von amtlicher Seite weitestgehende Förderung erfährt. Darnach wird die Tschechoslowakei von innen und außen bedroht, und das Deutschtum diesseits und jenseits der Grenzen wird als der Hauptfeind hingestellt. "Der Welt droht die große Gefahr eines Krieges von seiten des hochgerüsteten Deutschland", so lautet das Thema, das fast täglich in der tschechischen Presse in den verschiedenen Variationen [142] abgewandelt wird. Aber nicht nur an den Grenzen des Staates steht der "grimmige Feind, der der freiheitsliebenden Welt eine Schlinge um den Hals werfen will...", sondern auch im Innern des Staates, in den Grenzgebieten, arbeitet er an der Zerstörung. Da hätten die Sudetendeutschen militärische Organisationen gebildet, die von reichsdeutschen Offizieren ausgebildet und mit Waffen versehen würden, da würden überall im Grenzgebiet Sabotage und Spionage betrieben usw. Indem man dergestalt die Gefahren aufzeigt, von denen der Staat bedroht sei, stellte man zugleich die Forderungen seiner Sicherung auf. Wenn man die tschechische Pressepropaganda im Zusammenhang mit der innerpolitischen Entwicklung und der Stellungnahme der Tschechen zur deutschen Frage in der Tschechoslowakei betrachtet, dann wird klar erkenntlich, daß die Erzeugung und Förderung der Kriegspsychose nur erfolgt, die Stimmungsgrundlage für einschneidende Maßnahmen gegen die nationalen Volksgruppen, vor allem gegen die Sudetendeutschen, zu schaffen.

Die folgenden Beispiele, die ohne Rücksicht auf ihre chronologische Reihenfolge und aus den Tageszeitungen aller Parteirichtungen wiedergegeben sind, sollen diese Stimmungsmache der tschechischen Presse ganz allgemein charakterisieren:

Es ist für die Tschechen eine feststehende Tatsache, daß ihr Staat mit einem Krieg mit Deutschland zu rechnen hat. An sie knüpfen sich alle Kombinationen, in ihrer Richtung treffen sie alle Vorbereitungen.

So schreibt der Venkov vom 22. April 1936 in einem Aufsatz zur Grenzbefestigung:

      "Die Aufhebung des neutralen Gürtels zwischen Deutschland und Frankreich und des neutralen Streifens auf türkischem Hoheitsgebiete in Kleinasien enthüllt die Schwächen jener internationalen Institution, die dem Frieden und der Sicherheit dienen sollte und von vielen Theoretikern als Beginn einer breiten Abrüstung auf der Welt angesehen wurde... Wir haben alle Pässe der tschechoslowakischen Grenze von Deutschland aus in der Richtung gegen die Tschechoslowakei durchfahren. Niemals konnten wir uns eines unbehaglichen Gefühles entledigen, sobald wir die Leichtigkeit der Durchfahrt und die ungenügende Kontrolle auf tschechoslowakischer Seite beobachteten. Dort, wo früher die alten Tschechen in Zeiten der Gefahr Hindernisse errichteten, führen heute breite Asphalt-, teilweise sogar Betonstraßen, auf denen mit Leichtigkeit Hunderte von schweren Automobilen manövrieren können. Die tschechoslowakischen Pässe sind außerordentlich niedrig und auch im Winter gangbar. Vom militärischen Gesichtspunkt aus schien es uns immer so, als wären die Pässe offene Tore für einen fremden Einfall in die Republik... Es wird notwendig sein, diese territorialen Schwächen durch künstliche Befestigungen nach französischem Muster zu schützen. Ob wir wollen oder nicht, das Befestigungsproblem tritt vor unsere Zukunft. Bereits vor Jahren wurde hier über diese Frage geschrieben. Aber die Erfahrungen mit [143] dem Rheingebiet und jetzt mit der Türkei haben dem Gedanken der Notwendigkeit, die Sicherheit des Staatsgebietes zu verstärken, größte Aktualität verliehen..."
      "Jeder von uns weiß, daß die deutsche Armee für einen Angriff ausgerüstet (!!) ist und daß sie innerhalb weniger Stunden den Krieg auf unser Staatsgebiet übertragen, einen großen Teil unseres Staatsgebietes mit ihren Panzerwagen überrumpeln und so unsere Mobilisierung im Keime unmöglich machen kann."

In den folgenden Ausführungen Dr. Peroutka's in der Pritomnost vom 23. April 1936 wird in aller Offenheit von einem "deutschen Angriff" gesprochen und die Bedeutung des Militärbündnisses mit der Sowjetunion dargelegt:

      "Das Bündnis mit Rußland ist nicht nur für uns, sondern auch für Frankreich eine unbedingte Notwendigkeit. Nach dem was wir von der deutschen Armee wissen, wären wir gegen sie auch mit Frankreich schwach; die sowjetrussische Armee ist jener Faktor, der wahrscheinlich den nächsten Krieg entscheidet. Weil die Sachen so stehen, gibt es für unsere Sicherheit nichts Wichtigeres, als das Bündnis mit Rußland aufrechtzuerhalten. Wenn jemand gegen dieses wirkt, wenn es jemand aufzulösen sucht, so muß er noch kein Hochverräter sein - möglich, daß er bloß keinen genügend durchdringenden Verstand hat. Aber wenn ihm seine Bemühungen gelängen, und wenn er uns wirklich zur Auflösung dieses Bündnisses bewegte, dann würde er zweifellos unsern Staat so schädigen, wie das kein Hochverrat könnte...
      Durch die Rheinlandbefestigung wären wir von den Hauptkräften der westlichen Bundesgenossen abgetrennt und das Bündnis mit Rußland begänne erst viel später zu wirken. Im übrigen war die russische Armee immer viel stärker in der Verteidigung als im Angriff. Es wäre auch nicht leicht, sie zu uns zu transportieren, besonders wenn sie über Rumänien müßte. Wir müßten also ganz allein gegen den ersten deutschen Anprall stehen...
      Es ist sehr wahrscheinlich, daß wir wenigstens teilweise das Schicksal Serbiens und Belgiens im Weltkrieg erleiden müßten. Die Besetzung des Landes durch den Feind. Das berührt aber nur den Anfang..."

Die Parteigenossin Dr. Benesch's, die bekannte tschechische Hetzerin Zeminova rief im Parlament aus:

      "Wenn auch der deutsche Kaiser in der Verbannung lebt, so sind doch die Vertreter des alten kriegerischen Kampfgeistes an der Macht geblieben. Man wird in Berlin, Warschau und Budapest bald wissen, daß sich jeder an der jetzt in Vorbereitung stehenden Staatsverteidigung die Zähne ausbrechen wird. Das ganze Volk wird uns zur Seite stehen, um die hochverräterischen Taten im Grenzgebiet unmöglich zu machen. Unsere Partei verlangt die Auflösung der Henlein-Partei und bedauert nur, daß dieses Gesetz nicht um zwei Jahre früher kam, denn dann wäre die Henlein-Partei nicht so groß geworden. Aber wir haben euch gejagt und werden euch weiterjagen!"

[144] Die "Gefahr", in der sich der Staat befindet, wird ferner dadurch erhöht, daß die Bevölkerung in den Grenzgebieten "staatlich unzuverlässig" ist. So schreibt z. B. Straz Naroda vom 13. 3. ds. Js.:

      "Glaubet nicht an die Loyalität der Deutschen und gewährt ihnen keine Zugeständnisse auf Kosten des Volkes und des Nationalstaates, denn sie werden niemals aufrichtige Träger des Staatsgedankens sein. Wir haben sie in all den Jahren zu gut kennen gelernt, um ihnen noch glauben (!) zu können, daß sie es mit unserer Republik gut meinen. Widmet dafür euere ganze Arbeit und Mühe der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Stärkung unserer Grenzler. Die Grenzler waren und bleiben die einzigen Hüter unseres Staates in den Grenzgebieten..."

Unzählig sind die Vorschläge, die von tschechischer Seite zur Sicherung des Grenzgebietes gemacht werden. So schreibt das oben genannte Blatt an einer anderen Stelle:

      "Der allmähliche Aufkauf von Liegenschaften in unserem Grenzgebiet ist das beste Mittel zur Sicherung der tschechischen Positionen... Jedes kleinste Stück Boden, das in tschechische Hände übergeht, bedeutet eine Befestigung des tschechischen Elementes. Der Bodenaufkauf im verdeutschten Gebiete ist der beste Einbruch in die deutschen Gemeinden..."

Das Severocesky dennik vom 23. Februar ds. Js. z. B. schreibt:

      "Die Tschechen und Slowaken haben diesen Staat gegen den Willen der Deutschen erbaut und berücksichtigten dabei, daß es ein Nationalstaat sein müsse, in dem sich die Tschechen und Slowaken voll ausleben können.... Darum müssen wir auf eine volle Vorherrschaft der Tschechen und Slowaken hinarbeiten... In allen öffentlichen Funktionen, in allen öffentlichen Ämtern müssen die Tschechen und Slowaken das Erstrecht haben (!!)... Schon heute ist es notwendig, eine Revision der Bodenreform unter Berücksichtigung der Forderungen unserer Grenzler durchzuführen..."

Das sind einige Proben für die planmäßige tschechische Stimmungsmache. Diese und ähnliche Begründungen werden täglich von allen tschechischen Zeitungen erhoben und angeführt und geradezu in einem Trommelfeuer auf die tschechische Exekutive und Staatsführung gesteigert. Unter dem Druck der "öffentlichen Meinung" und aus einer haßerfüllten Atmosphäre heraus wurden eine Reihe von Gesetzen beschlossen und eingebracht, die, wie einmal treffend bemerkt wurde, nach den Erklärungen tschechischer Politiker und nach ihrem Wortlaute sich nicht etwa gegen die Sudetendeutschen oder gegen eine andere Volksgruppe des tschechischen Staates richten, sondern gleichmäßig auf alle Staatsbürger Bezug nehmen, die aber letzten Endes doch, wenn man die besonderen Verhältnisse des tschechoslowakischen Staates und die Auswirkungen der neuen Gesetze näher betrachtet, zu der Erkenntnis führen, daß alle diese neuen Beschlüsse und in Vorbereitung stehenden Gesetze, mögen sie auch noch so [145] allgemein gehalten sein, sich vor allem doch gegen das Sudetendeutschtum richten, dieses in seiner ganzen Lebensmöglichkeit schwer treffen und seine Zukunft auf das ärgste bedrohen.

Durch ein Ermächtigungsgesetz über die Verstaatlichung des Polizeiwesens erfolgte nicht nur ein tiefer Eingriff in die Rechte der Selbstverwaltung der Gemeinden, die bisher Polizeigewalt ausüben durften, sondern es wurde den Tschechen ein weiteres "legales" Mittel geboten, die grenzdeutschen Gebiete mit tschechischen Beamten zu durchsetzen; hieß es doch in der Begründung des Gesetzantrages ausdrücklich, daß damit dem Staate die Möglichkeit geboten werde, im Grenzgebiet "zuverlässige Beamte zur Niederhaltung staatsfeindlicher Elemente" einzustellen.

Anfang Januar 1936 hat das tschechoslowakische Ministerium für nationale Verteidigung Anweisungen und Bestimmungen für Heereslieferungen herausgegeben, aus denen hervorgeht, daß das unter der Leitung des Ministers Machnik stehende Ministerium bei der Festsetzung seiner Lieferbedingungen trotz gegenteiliger Versicherungen anderer und höherer Regierungsstellen an allen jenen Tendenzen festhält, die auf eine völlige Hintansetzung der sudetendeutschen Lebensforderungen abzielen. Darnach macht das Verteidigungsministerium die Berücksichtigung von Lieferungsangeboten davon abhängig, daß die Zahl der tschechischen Beamten aller jener Betriebe, die mit Heeresaufträgen rechnen wollen, mindestens den Hundertsatz der dort beschäftigten tschechischen Arbeiter entsprechen müsse. Die Zahl der tschechischen Arbeiter wieder müsse mindestens dem nationalen Verhältnis in der Zusammensetzung der Bevölkerung am Sitz des Unternehmens angepaßt sein. Weiter wird, sozusagen in militärischem Tone, gefordert, daß "in kürzester Zeit die ausländischen Angestellten durch inländische Kräfte tschechoslowakischer Nationalität ersetzt werden" und daß, was man nicht genug anprangern kann, kein Personal beschäftigt werden dürfe, "das sich zu staatsfeindlichen politischen Parteien meldet."

In der Anweisung des Verteidigungsministeriums heißt es dann weiter:

      "Mit der Durchführung der erwähnten Forderungen der Militärverwaltung werden Sie sofort beginnen und spätestens binnen zwei Jahren vom Zeitpunkte dieses Schreibens abschließen. Damit die Militärverwaltung die Erfüllung dieser Forderung kontrollieren kann, werden Sie dem Ministerium für nationale Verteidigung jedes Vierteljahr melden, was Sie im abgelaufenen Vierteljahr hinsichtlich der geforderten Abhilfe unternommen haben. Als Ersatz für die entlassenen unverläßlichen Angestellten werden Sie keine anderen unverläßlichen Angestellten aufnehmen. Telegraphieren Sie umgehend - und zwar so, daß die Antwort in der Abteilung V/3 des Ministeriums [146] für nationale Verteidigung spätestens bis 30. Jänner, 12 Uhr einlangt - ob Sie ohne Vorbehalt mit der Preisgrenze, mit der Warenmenge und mit den obigen Bedingungen hinsichtlich der Regelung des nationalen Verhältnisses in der Beamten- und Arbeiterschaft Ihres Unternehmens einverstanden sind. Sollte Ihre Antwort, ob positiv oder negativ, nicht bis zum angeführten Termin einlangen, wird das Ministerium annehmen, daß Sie die Bedingungen dieses Schreibens nicht angenommen haben und wird daher die Lieferung sofort anderweitig vergeben. Wenn Sie aber ohne jedweden Vorbehalt mit allen Bedingungen des Schreibens einverstanden sind, können Sie die Erzeugungsdispositionen treffen. Der Bestellbrief wird Ihnen nachträglich übermittelt."60

Dieser Erlaß des Nationalverteidigungsministers, der den Gesetzen und der Verfassung widerspricht und den z. B. auch die Wiener Zeitung als ungerecht und verletzend empfindet, steht im krassesten Gegensatz zu den vielen Erklärungen der tschechischen Staatsmänner, auch von Staats wegen der furchtbaren Not der Sudetendeutschen zu steuern. Selbst die deutschen Regierungsparteien wenden sich gegen eine solche tschechische Nationalpolitik. So stellt die Deutsche Landpost, das Hauptblatt des Bundes der Landwirte, fest, das Verteidigungsministerium haben sich an die bestehende Vergebungsordnung zu halten.

      "Eine Scheidung der Unternehmer und Angestellten in staatstreue und staatsfeindliche unterliegt nicht dem Ministerium, sondern einzig dem Gericht. Es muß klipp und klar gesagt werden, daß der nationale Bevölkerungsschlüssel in einem Staatsgebiet das Amt in diesem Falle gar nichts angeht. Wenn sich aber das Verteidigungsministerium um diesen Schlüssel zu bekümmern beginnt, dann sollte es zuerst bei sich beginnen. Vielleicht teilt das Ministerium einmal mit, wie groß die Zahl der deutschen Beamten und Offiziere in der Heeresverwaltung ist. Vielleicht kommt man auch darauf, einen deutschen Offizier zum General zu befördern, damit der Schlüssel und die nationale Gleichberechtigung wenigstens einigermaßen gewahrt werde. Es ist endlich an der Zeit, für die Deutschen im Offizierskorps der Armee Platz zu schaffen, damit aus den fünf Prozent deutscher Offiziere wenigstens zehn Prozent, wenn schon nicht 23 Prozent werden, wie es sich eigentlich gehören würde. Wir wiederholen den bereits ausgesprochenen Appell an den Ministerpräsidenten, nach dem Rechten zu sehen, die Verantwortung festzustellen und den Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen."

Dieser Appell an den Erstminister hat aber kaum irgendeinen Erfolg eingebracht. Denn wie der Prager Sozialdemokrat mitteilt, ist der Abg. Taub "eingeschritten" und hat sich dabei eine Information geholt, die nicht nur diesen einzigartigen Erlaß, sondern darüber hinaus noch eine Begründung dafür gibt, die dem Faß den Boden ausschlägt. In dieser "Information" des Nationalverteidigungsministeriums heißt es laut Sozialdemokrat:

[147]   "Das Ministerium für nationale Verteidigung muß bedingungslos daran festhalten, daß militärische Lieferungen ausschließlich an solche Unternehmer vergeben werden, deren positives Verhältnis zum Staate gewährleistet ist und deren Arbeitnehmer loyale Staatsbürger sind."

Nach dieser geradezu hohnvollen Bestätigung, durch die sich das Nationalverteidigungsministerium das Recht anmaßt, nach eigenem Gutdünken Staatsbürger in "loyale" und "andere" zu scheiden, erhielt der deutsche Sozialdemokrat Taub die bittere Beruhigungspille, daß das Ministerium bemüht sei, die von der Krise besonders betroffenen Randgebiete bei der Vergebung von Lieferungen "entsprechend zu berücksichtigen".

Gekrönt wurde diese "Information" durch den Satz:

      "Das Ministerium für nationale Verteidigung muß eine Regelung ganz besonders dort anstreben, wo offenkundig und provokativ die Leitung des Unternehmens sich weigert, berechtigten Forderungen nach Aufnahme von Beamten tschechoslowakischer Nationalität zu entsprechen."

Was mit anderen Worten heißt: ein Staatsamt, dem ein auf die Verfassung vereidigter Minister vorsteht, nimmt sich die Freiheit, wider Gesetz, Recht und Verfassung gegen Staatsbürger, die sich gesetzwidrigen Forderungen nicht beugen, Staatssanktionen zu ergreifen! Diese "Begründung" des Nationalverteidigungsministeriums gehört auf das erste Blatt des Schwarzbuches der tschechoslowakischen Demokratie.61

Wegen dieses Erlasses des Verteidigungsministers hatten die Abgeordneten der Sudetendeutschen Partei eine Interpellation im Abgeordnetenhaus eingebracht, in der sie auf die Verfassungswidrigkeit und die Verletzung der Minderheitenschutzverträge verwiesen. Auf diese Interpellation antwortete die Regierung:

      "Es ist das besondere Bestreben der Regierung, in allen von der Arbeitslosigkeit betroffenen Gebieten in der Tschechoslowakischen Republik Arbeit zu beschaffen und die Not der Bevölkerung zu lindern. In dieser Hinsicht widmet die Regierung allen Bewohnern und Gegenden, ohne Unterschied der Volkszugehörigkeit, die gleiche Fürsorge. In diesen Intentionen gehen alle Ressorts vor, und in der gleichen Weise handelt auch das Ministerium für nationale Verteidigung, wenn es Lieferungen im größeren Ausmaß, soweit die Finanzmittel diese eben gestatten, ausschreibt und vergibt. Diese Lieferungen werden in alle Gegenden aufgeteilt. Hierbei hat die Militärverwaltung allerdings nicht nur die Verpflichtung, das erforderliche Material zu beschaffen, sondern auch die Verpflichtung, sich zu kümmern, daß die ungestörte Erzeugung wichtiger Dinge für die Armee nicht nur in der Friedenszeit, sondern auch in ernsten Zeiten gesichert werde. Dafür trägt das Ministerium für nationale Verteidigung seit dem Umsturz Sorge. Diese Aktion hat in zahlreichen Fällen das Verständnis der Industrieunternehmungen gefunden. In manchen Fällen fand es allerdings nicht hinreichendes Verständnis, und [148] deshalb mußte das Ministerium für nationale Verteidigung auf diese Umstände nachdrücklichst aufmerksam machen. Ich betone, daß es sich um eine Regelung und Abhilfe auf natürlichem Wege durch die Entwicklung handelt, daß es hier um keine gewaltsamen oder gar Massenentlassungen geht, die gegen irgendeine Minderheit gerichtet wären. Die durch den Erlaß festgesetzte Frist hat bloß Evidenzbedeutung. Deshalb wird sie von Fall zu Fall verlängert, wenn es durch ein natürliches Vorgehen nicht möglich wäre, die Bedingungen zu erfüllen. Man kann daher nicht von einer Verletzung der geltenden Gesetze oder von einer Verletzung der durch die Friedensverträge gewährleisteten Minderheitenrechte sprechen.
      Prag, 2. März 1936.
Der Vorsitzende der Regierung:
Dr. M. Hodza.            

Die Tatsache, daß der tschechoslowakische Ministerpräsident selbst die parlamentarische Anfrage beantwortete, beweist, daß er den Erlaß eines Ressorts zu einer Angelegenheit der Gesamtregierung gemacht hat und seine Ungesetzlichkeit deckt. Die Abgeordneten der Sudetendeutschen Partei erwiderten diese Antwort mit einer Völkerbundbeschwerde. Es kann nicht überraschen, wenn der Völkerbund die Beschwerde als unbegründet zurückweist!

In die gleiche Kategorie wie der sogenannte "Machnik-Erlaß" fällt eine Anordnung des Prager Innenministeriums, daß nur solche Bewerber in den Staatsdienst aufgenommen werden dürfen, die nachweisen können, daß nicht nur sie, sondern auch ihre Verwandten den Nachweis ihrer "staatsbürgerlichen Zuverlässigkeit" erbringen können. Hier werden also als Beurteilungsgrund Möglichkeiten angeführt, auf die der Bewerber selbst gar keinen Einfluß hat, für die er aber trotzdem verantwortlich gemacht wird.

In die Reihe jener Maßnahmen, die dem Staate eine "legale Möglichkeit" geben sollen, gegen die Angehörigen der nationalen Volksgruppen vorzugehen, gehört ferner ein Antrag des tschechischen nationalsozialistischen Abgeordneten Klofac, "durch Namensänderung seine Verbundenheit mit der tschechoslowakischen Republik zu bekunden". Dieses Gesetz stellt in seiner Textierung eine Ungeheuerlichkeit sondergleichen dar, und würde in der Praxis jeglicher politischen und behördlichen Willkür Tür und Tor öffnen. Mit Recht verwies daher die sudetendeutsche Presse darauf, daß mit diesem Gesetz der Personenname, im gewissen Sinne Ausdruck einer Persönlichkeit, deren Freiheit nach § 107 der tschechoslowakischen Verfassung gewährleistet wird, zu einem Politikum gemacht wird. Der gesetzlich normierte Begriff der "staatlichen Unverläßlichkeit" wird durch den neuen Antrag durch den weitergehenden Begriff der "staatlichen Unverbundenheit" ergänzt.

Das entscheidendste Gesetz, das fast das gesamte Sudetendeutschtum und neben ihm alle anderen Volksgruppen unter Ausnahmezustand stellt, ist das am [149] 26. März 1936 eingebrachte Staatsverteidigungsgesetz. Das Gesetz sieht die Schaffung einer 25 km breiten Grenzzone vor, in der nicht nur zur Zeit der "Wehrbereitschaft" und in Kriegszeiten, sondern auch in Friedenszeiten (!) die Militärbehörden die letzte Entscheidung haben.

In der Grenzzone ist die vorherige Zustimmung der Militärverwaltung bei allen Arten von Bauten notwendig einschließlich der Wege und Wasserbauten, der Anlage von Transport-, Telegraphen und anderen Verständigungseinrichtungen, einschließlich der Bergwerke und der Errichtung von Betriebsstätten, die eine behördliche Genehmigung voraussetzen. Die Erteilung von Gewerbekonzessionen oder Schürfrechten hängt von der Zustimmung der Militärbehörden ab, die an sie bestimmte Bedingungen knüpfen können. Ferner steht den Militärbehörden das Recht zu, die Schlagung und Anpflanzung von Wäldern anzuordnen, ebenso die Schließung von Bergwerken. Sie können ferner eine Revision der Forstwirtschaftspläne beantragen und unter Umständen eine Schlagung anordnen, die im Interesse der Staatsverteidigung liegt. Wenn die Militärverwaltung es für notwendig erachtet, daß bei schon bestehenden Bauten oder Grubenwerken irgendwelche Veränderungen vorgenommen werden, ist der Besitzer verpflichtet, diese Veränderungen vorzunehmen oder zu gestatten, daß sie der Staat auf seine Kosten vornehme. Durch den Punkt 4 des § 34 ist dem Staat die Möglichkeit gegeben, sinngemäß auch für die anderweitige Verwendung der Bodenfläche in der Grenzzone die bisher genannten Bestimmungen anzuwenden. Der Punkt 6 desselben Paragraphen bestimmt, daß elektrische Starkstromleitungen in der Grenzzone, vor allem solche, die über die Staatsgrenzen hinausgehen, unterbrochen und ihre technischen Einrichtungen beseitigt werden können. Punkt 7 stellt eine neue Enteignungsbestimmung dar: "Wenn dies im Interesse der Staatsverteidigung dringend notwendig ist, können in der Grenzzone Liegenschaften für den Staat enteignet werden." Nach Punkt 8 desselben Paragraphen kann Ausländern der Aufenthalt in der Grenzzone nur noch mit Zustimmung der Militärverwaltung erteilt werden.

Das Wesentliche und Neue, das diese Bestimmungen über die Grenzzone von allen ähnlichen Beispielen abhebt, ist die Tatsache, daß seit Inkrafttreten dieser weitgehenden Eingriffsrechte nicht etwa die aktuelle Bedrohung des Staates Voraussetzung ist, sondern daß diese Eingriffsrechte sofort nach der Gesetzgebung der Regierungsvorlage im tiefsten Frieden möglich sind.

Während der Zeit der Wehrbereitschaft können Männer und Frauen zwischen 17 und 60 Jahren zur persönlichen Dienstleistung herangezogen werden. Die Zuständigkeit der Gerichte wird beschränkt und den Militärbehörden in bestimmten Fällen unterstellt. Die wichtigste und für die Volksgruppen gefährlichste Bestimmung aber ist die über die "für Staatsverteidigung besonders wichtigen Betriebe". Sie werden besonders registriert. Sie dürfen nur von "staatlich [150] zuverlässigen Personen" geleitet werden. Die "staatliche Unzuverlässigkeit" des Besitzers und Arbeitnehmers aber ist Enteignungs- und Entlassungsgrund! Da weder die Bestimmung über die zur Verteidigung notwendigen Betriebe noch über "staatliche Zuverlässigkeit" scharf umrissen sind, ist der Willkür der tschechischen Militärverwaltung Tür und Tor geöffnet, umsomehr, als die Einstellung zu diesem Gesetz vom Ministerpräsidenten zum "Prüfstein der Loyalität zum tschechoslowakischen Staate" erklärt worden ist.62

Nach der seit Staatsgründung geübten Praxis galten als "staatlich zuverlässig" nur die Tschechen und die Slowaken, sofern sie einer "tschechoslowakischen" Partei angehörten. Alle anderen Volksgruppen werden trotz ihrer wiederholt bekundeten Loyalität als "unzuverlässig" angesehen und dementsprechend behandelt.

Daß von den Ausnahmebestimmungen vor allem die Angehörigen der fremden Volksgruppen betroffen sind, geht aus der folgenden Übersicht klar hervor.

I. Die Flächengröße in qkm.
   Gesamtfläche    Grenzzone (abgerundet)
Böhmen 52.062 21.000
Mähren-Schlesien 26.808   9.500
Slowakei 49.006 27.000
Karpathenrußland 12.617 11.000
Tschechoslowakei   140.493   68.500

[151] Demnach ist fast ganz Karpathenrußland (87 v. H.) unter das Ausnahmegesetz gestellt. Es bleibt nur ein Kern von 1600 qkm von diesen Bestimmungen unmittelbar nicht berührt. Von der Slowakei entfallen 55 v. H. auf die Grenzzone. In Mähren-Schlesien, das übrigens fast so groß ist wie die Grenzzone in der Slowakei, sind 35 v. H., in Böhmen 40 v. H. zum Ausnahmegebiet erklärt. Das ergibt also 49 v. H. der gesamten Staatsfläche.

Das deutsche Sprachgebiet unter dem Ausnahmegesetz

[150]
      Das deutsche Sprachgebiet unter dem Ausnahmegesetz.

Der Anteil der Bevölkerung wird aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

II. Die Bevölkerungsverteilung.
   Gesamtbevölkerung      in der Grenzzone  
Böhmen 7,109.376 2,900.000
Mähren-Schlesien 3,565.010 1,413.000
Slowakei 3,329.793 1,580.000
Karpathenrußland    725.357    580.000
Tschechoslowakei   14,729.536   6,473.000

Bei der besonderen nationalpolitischen Struktur der Bevölkerung des tschechoslowakischen Staates und der Lage ihrer Siedlungsgebiete ergibt sich, daß fast alle Angehörigen der nationalen Volksgruppen unter das Ausnahmegesetz gestellt sind, was ja den eigentlichen Sinn der neuen Staatsverteidigungsmaßnahmen darstellt.

In Böhmen schließt die Grenzzone 2,900.000 von 7,109.376 Einwohnern ein, das sind 41 v. H. Ihrer Nationalität nach sind es über 2 Millionen Sudetendeutsche und 850.000 Tschechen. Das bedeutet also, daß nur 13 v. H. der deutschen Bevölkerung außerhalb und nur 18 v. H. der tschechischen Bevölkerung innerhalb der Grenzzone lebt.

In Mähren-Schlesien leben von den 823.730 deutschen Einwohnern 480.000 und von den 2,616.969 tschechoslowakischen rund 765.000 in der Grenzzone, das sind 60 bzw. 29 v. H. Fast ausnahmslos in der Grenzzone wohnen die Angehörigen der 89.126 Seelen zählenden polnischen Volksgruppe.

In der Slowakei umschließt die Grenzzone von insgesamt 3,329.793 Einwohnern rund 100.000 Karpathendeutsche, 940.000 Slowaken und rund 540.000 Madjaren, das sind 68, bzw. 40, bzw. 98 v. H.

Rund 580.000 Einwohner ruthenischer, madjarischer und jüdischer Nationalität, darunter ferner 10.000 Karpathendeutsche, besiedeln also die Grenzzone Karpathenrußlands.

[152] Demnach ergibt sich folgende interessante Übersicht:

III. Länder- und Völkerübersicht.

Nationalität
Zahlen der Bewohner
  insgesamt   davon fremde
  Staatsangehörige  
  in der Grenzzone  
Böhmen
    deutsch 2,326.090  55.147         2,050.000      
    tschechoslowakisch     4,732.070  18.704         850.000      
Mähren-Schlesien
    deutsch 823.730  23.735         480.000      
    tschechoslowakisch 2,616.969  21.435         851.000      
    polnisch 89.126  9.676         82.000      
Slowakei
    deutsch 154.821  7.320         100.000      
    slowakisch 2,373.054  27.145         940.000      
    ungarisch 592.337  20.349         540.000      
Karpathenrußland
    deutsch 13.804  555         10.000      
    russisch 456.925  4.009         390.000      
    ungarisch 115.804  633         90.000      

Daß die Vertreter der einzelnen Volksgruppen im Prager Parlament gegen jene Bestimmungen des Staatsverteidigungsgesetzes, die der Militärverwaltung unumschränkte Eingriffsmöglichkeiten in das private Eigentumsrecht einräumen, ernste Bedenken erhoben haben, wird man verstehen, wenn man - von den gesetzlichen Bestimmungen abgesehen - auf die tieferstehende Tabelle blickt:

VI. Der Anteil der Volksgruppen.
Volksgruppe    Gesamtstärke    In der Grenzzone wohnen
Sudetendeutsche   3,318.445 2,640.000 d. s. 80 %
Tschechen 7,077.979 1,701.000       27 %
Slowaken 2,678.625 940.000
Polen   100.322 82.000       98 %
Russen   568.941 390.000
Ungarn   719.569 630.000
Da die amtliche Statistik nur eine "tschechoslowakische" Nation kennt, sind als
"Tschechen" die "tschechoslowakischen" Bewohner Böhmens, Mährens und
Schlesiens und als "Slowaken" die "tschechoslowakischen" Bewohner der
Slowakei angegeben. Die Zahlen entsprechen aber annähernd der tatsächlichen
Bevölkerungsstärke der beiden Volksgruppen. Von den anderen Volksteilen,
die in dieser Tabelle nicht angeführt sind, siedeln 90.000 in der Grenzzone.

[153] Obwohl dieses Gesetz schon tief in die bisherigen Rechtsverhältnisse im Grenzgebiet eingreift und den Militär- und Staatsbehörden unter Vorwand des Staatsinteresses der präventiven Verteidigung die Möglichkeit bietet, die inneren nationalpolitischen Ziele zu verwirklichen, so wurden eine Reihe weiterer Sonderbestimmungen getroffen, die sich ganz offenkundig gegen das Sudetendeutschtum richten.

So wurden also eine Reihe von Gesetzen und Erlassen wirksam, die zwar mit Staatsnotwendigkeit begründet wurden, die aber eine deutliche Spitze gegen die einzelnen nationalen Volksgruppen tragen. Indem man nun Teile der Volksgruppen als staatlich unzuverlässig hinstellt, leitet man also aus einer Pauschalverdächtigung das Recht ab, die gesamte Volksgruppe unter Ausnahmezustand zu stellen mit dem Ziele restloser Entnationalisierung der Menschen und des Bodens. Denn diesem Ziele dient es, wenn die Grenzgebiete mit staatlich zuverlässigen Elementen, das sind die Tschechen, durchsetzt werden und die wichtigsten Betriebe und weite Flächen des Grundbesitzes in tschechoslowakischen Staats- und Volksbesitz übergeführt werden. In dieser Form aber erfolgt die "Sicherung" des Grenzgebietes. Es sind also die alten nationalstaatlichen Ziele, die unter, sagen wir zeitgemäßen, Begründungen verwirklicht werden sollen. Die amtlichen Versicherungen, daß alle Gesetze und Maßnahmen wirklich nur aus der gespannten europäischen Situation zur Sicherung des tschechoslowakischen Staates geschaffen wurden und sich nicht gegen eine Rasse, Konfession oder Minderheit richten, erfahren einwandfreie Widerlegung durch die Praxis, denn es laufen täglich Meldungen ein, daß deutsche Arbeiter und Beamte von ihren Arbeitsplätzen vertrieben, daß deutschen Firmen staatliche Lieferungsaufträge entzogen und deutsche Grundstücke enteignet werden.63

So wurden aus den chemischen Werken in Aussig fast alle deutschen Staatsangehörigen entfernt, deutsche Bergarbeiter an der Einfahrt in den Schacht [154] gehindert usw. Wie die staatlichen Bestimmungen ferner mißbraucht werden, zeigt ein Wahlaufruf in den Prager Kolben-Danek-Fabriken, der da lautet:

      "Die heutigen Wahlen in den Betriebsausschuß haben auch deshalb eine besondere Bedeutung, weil sie einige Tage nach der Durchberatung des Gesetzes zur Staatsverteidigung im Parlamente stattfinden. Es ist kein Geheimnis, daß auch der Kolben-Danek-Konzern unter jene Unternehmen gehört, die Gegenstände für die Staatsverteidigung herstellen. Darum muß die Parole für jeden anständigen tschechischen Arbeiter lauten: Meine Stimme gebe ich nur staatlich verläßlichen Kandidaten... Alle Stimmen staatlich verläßlicher Arbeiter gehören der Kandidatenliste Nr. 1..."

Die Liste 1 aber ist die Liste der tschechischen Linksparteien. Dieser Aufruf hat im ganzen Staate Schule gemacht und wird bei allen Betriebsratswahlen nachgeahmt. Indem sich die deutschen und tschechischen Linksparteien als "staatlich verläßliche Parteien" bezeichnen, diffamieren sie zugleich die anderen nichtmarxistischen Gruppen als "staatlich unzuverlässig", womit sie ihre Auflösung und die Entfernung ihrer Mitglieder aus den Betrieben erreichen wollen.



So stehen alle diese Maßnahmen im Dienste der tschechischen Nationalstaatspolitik und werfen ein grelles Schlaglicht auf die tatsächliche Volksgruppenbehandlung im demokratischen Humanitätsstaat an der Moldau.

Überall dort, wo der Staat als Arbeitgeber in Erscheinung tritt, in der Verwaltung, beim Heer, bei Bahn, Post, Steueramt, Gericht, in der Finanzverwaltung, im Sicherheitsdienst, überall wird das deutsche Element planmäßig zurückgedrängt. Gleichzeitig aber wird die Neuaufnahme junger Sudetendeutscher in den Staatsdienst so gut wie unmöglich gemacht.64

[155] An die Stelle der vertriebenen deutschen Beamten und Arbeiter kamen in den allermeisten Fällen zumeist verheiratete und kinderreiche tschechische Arbeiter- und Beamtenfamilien, die zur Erfüllung ihrer Kolonisationsaufgabe außerdem noch eine besondere Grenzlerzulage erhalten.

Nicht anders liegen die Dinge in der Privatwirtschaft, wo das tschechische Kapital entscheidenden und mitbestimmenden Einfluß gewonnen hat. Die Einführung des Tschechischen neben dem Deutschen als Geschäftssprache hat zum Abbau deutscher und Einstellung tschechischer Beamter geführt. Bei der Neueinstellung in utraquistischen Betrieben wurden vorwiegend tschechische Arbeiter aufgenommen, während bei Entlassungen immer nur deutsche Arbeiter um ihren Arbeitsplatz kamen.65

Durch die Verlegung der Direktionen der großen Industrieunternehmen und ihrer kaufmännischen Abteilungen nach Prag gingen weitere Hunderte Arbeitsplätze dem Sudetendeutschtum verloren. Dazu kommen die Produktionsverlegungen aus dem deutschen Gebiet, die deutsche Arbeiter um Arbeit und Brot bringen.66

Der tschechische Angriff richtet sich aber nicht nur auf die Arbeitsplätze in Staat und Wirtschaft, sondern auch in den freien Berufen.

[156] Ein tschechischer Hochschulprofessor (der seinen Namen verschweigt) behandelt in den Nar. Listy (Nr. 274 vom 8. Oktober 1934) die Frage, ob die Tschechen in großer Zahl die Hochschulen besuchen sollen, welche Frage er selbstverständlich bejaht. Interessant ist seine Begründung:

Auf dem Gebiete der tschechoslowakischen Republik sind 7394 Ärzte tätig (Zahnärzte und subalterne Anstaltsärzte nicht mitgerechnet). Von diesen Ärzten sind 4190 Tschechoslowaken (56%) und 3204 Deutsche (44%). Nach dem Nationalitätenverhältnis der Bevölkerung sollen 5200 Ärzte Tschechoslowaken und bloß 2200 Ärzte Deutsche sein. Wenn auf das Anwachsen der Bevölkerung in 20 Jahren Rücksicht genommen würde, dürfte in die Ärztekammer kein einziges deutsches Mitglied aufgenommen werden, damit das Nationalitätenverhältnis eingehalten werde. Das verlangt der tschechische anonyme Professor. Übrigens weiß heute noch kein Mensch, wie das Nationalitätenverhältnis in 20 Jahren sein wird. Vielleicht wird es sich nicht sehr zugunsten der Tschechen ändern, bei denen ja ebenso wie bei den Deutschen der Geburtenüberschuß immer kleiner wird.

Nach den Ländern ist das Zahlenverhältnis der tschechoslowakischen und der deutschen Ärzte (hier werden auch Zahnärzte berücksichtigt) folgendes: In Böhmen sind insgesamt 6102 Ärzte tätig, darunter 3748 Tschechen. Die tschechischen Ärzte bilden 60%, die deutschen 40%. Mähren-Schlesien hat 2367 Ärzte, darunter 1459 Tschechen. Diese bilden 62%, die Deutschen und die anderer Volkszugehörigkeit 38%. In der Slowakei und in Karpathenrußland wirken 1957 Ärzte, darunter 681 Tschechen und Slowaken. Diese bilden 35%, die Deutschen, Magyaren und sonstigen 65%.

Weiter gibt der Verfasser die Zahlen der Rechtsanwälte (Mitglieder der Advokatenkammern) an, und zwar: Böhmen hat 2500 Advokaten; von diesen sind 59% Tschechen und 41% Deutsche. Mähren-Schlesien hat 725 Advokaten; von diesen sind 60% Tschechen und 40% Deutsche. In der Slowakei sind 1136 Advokaten, darunter 26% Tschechen und Slowaken sowie 74% Deutsche, Magyaren und andere. In Karpathenrußland sind 168 Advokaten, darunter 4% Tschechen und Slowaken, 20% Ruthenen sowie 76% Magyaren und Juden. Insgesamt gibt es in der Tschechoslowakei rund 4530 Advokaten; darunter sind 51% Tschechen und Slowaken. Es sind also - meint der Verfasser - um 840 tschechische und slowakische Advokaten zu wenig.

Die Ingenieurkammer, fährt der Verfasser fort, hat insgesamt 1547 Mitglieder, darunter 68% Tschechen und Slowaken, das sind um 2% weniger, als dem Nationalitätenverhältnis entsprechen würde. Böhmen hat 982 Ingenieure, darunter 72% Tschechen. In Mähren-Schlesien gibt es 332 Mitglieder in der Ingenieurkammer, darunter 58% Tschechen und Slowaken. In der Slowakei [157] und in Karpathenrußland gibt es 261 Ingenieure, darunter 64% Tschechen und Slowaken.

Dann macht der Verfasser darauf aufmerksam, daß viele deutsche und magyarische Ärzte, Advokaten und Ingenieure in rein tschechischen und vorwiegend tschechischen Gebieten tätig sind. "Unsere Leute", erklärt er wörtlich, "stellen sich nicht vor, in welche Gefahr wir uns stürzen, wenn wir diesen Zustand noch weiter zu Ungunsten der tschechischen Intelligenz verschlechtern." Der Verfasser verlangt, daß die tschechische Jugend nicht vom Hochschulstudium abgehalten werden soll, und daß die Kammern den tschechischen Adepten den Eintritt in den Beruf nicht erschweren, sondern im Gegenteil das Nationalitätenverhältnis in den Kammern zu Gunsten der Tschechen regulieren sollen.

Von diesem Blickwinkel aus gesehen wird auch der Zweck der Benachteiligung der deutschen Hochschüler an der Prager und Brünner Hochschule klar erkenntlich. Indem man den deutschen Studenten die Studienmöglichkeiten nimmt, auf der anderen Seite durch ausreichende Stipendien das Studium junger Tschechen fördert, hofft man, das Rechtsanwälte-, Ingenieur- und Ärztegebiet im deutschen Siedlungsraum zu erhalten. Obwohl die deutschen Studenten 25% der gesamten staatlichen Hochschülerzahl erreichen, entfallen auf sie nur 8,91 v. H. der Subventionen. Die Zurücksetzung der deutschen Hochschüler gegenüber den tschechischen kommt in den fast unglaublich erscheinenden Ziffern zum Ausdruck: 91 : 9 ist eine Proportion bei der Zuwendung staatlicher Mittel für die sozialen Zwecke der deutschen Studentenschaft. Wenn man bedenkt, daß das Masaryk-Kolleg in Prag bei 870 Inwohnern 558.000, das Hlavka-Kolleg bei 220 Inwohnern 267.450 und das Svehla-Kolleg bei 287 Inwohnern 150.620 Kc erhalten, so ergibt dies bei diesen drei tschechischen Kollegienhäusern allein, bei 1377 Inwohnern, einen Betrag von 976.000 Kc. Dazu kommt aber noch das Budeckolleg, das bei 250 Inwohnern 200.200 Kc, die studentische Kolonie auf dem Belvedere, die bei 580 Inwohnern 57.000 Kc erhält, so daß der Betrag von - sage und schreibe - 11.000 Kc, der den drei deutschen Studentenheimen mit ihren 860 Inwohnern zugewiesen wird, wie eine Lächerlichkeit anmutet und bei den Studenten begreiflicherweise das Gefühl der tiefsten Zurücksetzung erwecken muß.

So ist denn der Kampf um den Arbeitsplatz in der Tschechoslowakei weniger ein soziales als ein nationales Problem. Die Mittel, die in diesem Kampf von den Tschechen angewendet werden, sind vielgestaltig und lassen sich kaum erschöpfend darstellen. In ihrer Wirkung sind sie aber alle gleich. Sie führen zu einer Verdrängung der Deutschen, und ihre Existenz dient der Tschechisierung des geschlossenen deutschen Siedlungsraumes.

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53So gibt es z. B. in dem bekannten sudetendeutschen Radiumkurort Joachimsthal eine staatliche Tabakfabrik, die 1862 als eine Art Notstandsbau erreichtet wurde. Vor dem Kriege lebten in Joachimsthal 2 tschechische Familien. Heute gibt es dort 700 Tschechen, die meist in der Fabrik beschäftigt sind. Bei der letzten Arbeitereinstellung sind 7 Tschechen und 1 Deutscher eingestellt worden. Dabei hat St. Joachimsthal 8000 Deutsche und 700 Tschechen! - In dem zu 95% aus Deutschen bestehenden Bezirk Jägerndorf war der Tabakhauptverlag seit 1894 in der Hand eines deutschen Verlegers. 1935 wurde ihm gekündigt und bei der Notvergebung wurde ein Tscheche aus Prag an seine Stelle gesetzt. (Zeit.) ...zurück...

54In Strobnitz-Brünnl wurde der Postverkehrsdienst bisher von deutschen Ortsansässigen versehen. Dieser Postverkehrsdienst gelangte nun neuerlich zur Vergebung, aber von den 5 deutschen Bewerbern, die ihre finanziellen Forderungen auf das Mindestmaß von jährlich 4800 Kc (etwa RM 480.—) herabsetzten und unter denen sich sogar ein Kriegsinvalide befand, wurde keiner berücksichtigt. Im Juli 1936 trat jedoch ein Tscheche aus einer anderen Gegend den Dienst an und es verlautet, daß er eine höhere Entlohnung erhalte als die deutschen Bewerber verlangt hatten. (S. P. B.) ...zurück...

55Wie es gemacht wird, soll, ein Beispiel für die unzähligen, die folgende Veröffentlichung des Grenzlerblattes Straz Naroda zeigen. Es schrieb Anfangs September 1936: "Dem Stationsamt in W. wurde für einen deutschen Angestellten wiederum ein Deutscher zugeteilt. Die Ortsorganisation der narodni jednota severocescá hatte die entsprechenden Ämter ersucht, nach W. bei Tetschen einen Tschechen zu versetzen. Dieser Herr kam in das Postamt W. und forderte in deutscher Sprache Postwertzeichen. Als er von dem Postbeamten darauf aufmerksam gemacht wurde, daß er als Staatsbeamter in einem staatlichen Amte tschechisch zu sprechen habe, antwortete er frech:... weitere Briefmarken verlangte er wieder deutsch und provokativ mit deutschem Gruße verließ er das Amt. Wir können diesen Vorfall umso weniger verschmerzen, als hier in dieser vollkommen deutschen Gegend vor kurzem eine tschechische Schule gegründet wurde, welche an Mangel tschechischer Kinder leidet. Als die Orts-Org. der NJS. erfahren hatte, daß eine Stelle frei wird, stellte sie durch die Zentrale der NJS. sofort in Prag das Verlangen, man möge nach W. nur tschechische Angestellte mit schulpflichtigen Kindern versetzen." - Diese Notiz genügt, um dem denunzierten deutschen Beamten die größten Schwierigkeiten zu bereiten. ...zurück...

56Ein typischer Fall, der zugleich die nationale Einstellung der tschechischen Sozialdemokraten zeigt: In Kosten sollte es zur Neubesetzung der erledigten Schuldienerstelle an der deutschen Volksschule kommen. Obwohl deutsche Bewerber, die den gestellten Bedingungen vollauf entsprachen, in großer Zahl vorhanden waren, erhielt die Stelle ein Tscheche. Vergebens wiesen die deutschen Vertreter darauf hin, daß es wohl eine Selbstverständlichkeit sei, an einer deutschen Schule auch einen deutschen Schuldiener anzustellen, der tschechische Bewerber wurde auf Grund seiner Legionärstätigkeit vorgezogen.
      An zweiter aussichtsreicher Stelle für die Besetzung des Postens stand ein deutscher Sozialdemokrat, der bisher das Amt des Schuldieners provisorisch zu vollster Zufriedenheit aller ausgeübt hatte. Wer aber nun glaubt, daß wenigstens die tschechischen Sozialdemokraten für ihren deutschen Genossen gestimmt hätten, der irrt sich gründlich; der Großteil der tschechischen Marxisten stimmte für den tschechischen Volksgenossen.
      Die deutschen Parteien brachten zwar sofort einen Rekurs ein, begründet damit, daß der neubestellte tschechische Schuldiener wegen Sittlichkeitsdelikten vorbestraft ist, aber vor kurzem kam der Bescheid aus Prag, daß dem Rekurs nicht stattgegeben sei. Wie man hört, hat sich der Postmeister von K., Mitglied der Jednota und der Legionärsgemeinde, persönlich dafür eingesetzt. Die deutschen Parteien legten daraufhin neuerlich Rekurs ein. Der deutsche Sozialdemokrat, der jetzt Kraft "internationaler Solidarität" mit einer Frau und zwei kleinen Kindern vor dem Nichts steht, wird dies seinen Genossen zu danken wissen. (Reichenberger Zeitung vom 24. 4. 1935.) - Vom Verband der deutschen Staatsangestelltenvereinigungen in der CSR. in Aussig, Dr.-Doranth-Str. 10, werden an Bewerber, die um eine Stelle einreichen, Zuschriften gesandt, in denen es in den letzten Zeilen wörtlich heißt: "Es wird aufmerksam gemacht, daß nach den gemachten Erfahrungen diejenigen Bewerber vergeblich einreichen, die der aufgelösten DNSAP. angehörten oder der SdP. als Mitglieder angehören..." ...zurück...

57Sudetendeutsche Wirtschaftskorrespondenz, Folge 6. ...zurück...

58In den Karpathenländern betrug die ungarische Minderheit etwa 17%, vertreten war sie hier bei der Post mit nur 4,6, bei der Eisenbahn mit 6,4%, in der Staats- und öffentlichen Verwaltung mit 6,3%, in der übrigen öffentlichen Verwaltung (auch Kirche) mit 16,6 und im Schulwesen nur mit 11,9%. ...zurück...

59Als Beispiel für Hunderte: In Einsiedl bei Marienbad wurde ein Regierungskommissar eingesetzt, der gleichzeitig Obmann des Tschechisierungsvereins "Severocesko jednota" ist. Bei seinem Amtsantritt veröffentlichte der Cesky dennik einen Plan zur Stärkung des "staatserhaltenden" Elementes ebendort. Es wird vorgeschlagen, daß Postdirektion und Gendarmeriekommando nach Einsiedl kinderreiche Angestellte entsenden sollen, damit Schüler für eine tschechische Schule vorhanden seien. Dann wird gefordert, daß die Mineralwasserfirma Lanz und Zajic im benachbarten Orte Grün wenigstens zwei tschechische Familien in ihrem Unternehmen beschäftigen und einen tschechischen Verwalter anstellen soll. In Einsiedl selber könnte ein tschechischer Arzt gut existieren, der gleichzeitig die Zahnpraxis ausüben würde. Es könnte dort auch an Stelle des bisherigen deutschen Arztes ein tschechischer Amtsarzt bestellt werden. Eine tschechische Familie könnte das Gasthaus der Egerer Bierhalle pachten. Die Räumlichkeiten der ehemaligen Brauerei wären wahrscheinlich billig zu kaufen. Dort könnte eine Konservenfabrik eingerichtet werden. In solcher Weise arbeiten die Tschechen in vielen deutschen Orten mit großem Erfolg. - In der Stadt Kratzau erhielten die deutschen Parteien bei der letzten Wahl 75% aller Stimmen. Als Regierungskommissar wurde der tschechische Forstrat Hanel eingesetzt, der sich in folgender Weise betätigte: Zunächst stellte er ohne jedwede Ausschreibung einen tschechischen Konzeptsbeamten an. Als in der rein deutschen Gemeinde Göllnitz die Trinkwasserquellenfassungen erneuert werden mußten, wurden diese und auch andere Arbeiten an tschechische Firmen vergeben, die nur tschechische Arbeiter beschäftigten. Nicht einmal den Posten eines Austrägers der Lichtrechnungen beim Elektrizitätswerk konnte er einem deutschen Arbeitslosen lassen und ersetzte ihn durch einen Tschechen... (Zeit.) ...zurück...

60Sudetendeutsche Pressebriefe, II. Jahrgang, 27. 1. 1936. ...zurück...

61Sudetendeutschland, Wien, 17. Jahrgang, Februar/Märzfolge 1936. ...zurück...

62Ein kleines Beispiel: Am 10. 9. 36 wird in der Prager Zeitung Bohemia aus Komotau gemeldet: "Wie in anderen Gebieten der Republik werden auch bei uns militärische Bauten in Angriff genommen. Die Art und Weise aber, wie dies durchgeführt wird, gibt doch zu Bedenken Anlaß. Es ist vorgekommen, daß der Landwirt früh auf sein Grundstück kam, wo Militärpersonen und Gendarmen bereits eingetroffen waren, ein Stück des Feldes bereits abgesteckt hatten oder im Begriffe waren, es abzustecken, und dem Eigentümer mit dem Bemerken, daß es sich um Arbeiten militärischen Charakters handle, den Zutritt verboten. Der Eigentümer war nicht verständigt worden, ein Enteignungsverfahren überhaupt nicht eingeleitet." ...zurück...

63In Landskron wurden in der dortigen Tabakfabrik zahlreiche Arbeiter wegen ihrer Gesinnung gemaßregelt. Einige Arbeiter, die der aufgelösten Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei angehört hatten, wurden ausgesperrt und zwar auf die Dauer von dreißig, zwölf, neun und sechs Monaten. Einige Frauen, die Mitglieder der völkischen Tabakarbeiter-Gewerkschaft waren, wurden ebenfalls ausgesperrt und zwar auf eine Zeitdauer von 2 Tagen bis 4 Wochen. Da nun die meisten aus Angst, noch schärfer bestraft zu werden, keine Rechtsmittel ergriffen, stehen sie dieser Maßnahme völlig schutzlos gegenüber und wissen nicht, wovon sie in dieser Zeit ihr Leben fristen sollen.
      Dieser Vorfall hat grundsätzliche Bedeutung: Arbeiter, denen keine staatsfeindliche Betätigung vorgeworfen wird, ja, auch solche, die nicht einmal politisch tätig waren, sondern nur von dem ihnen zustehenden und verfassungsmäßig gewährleisteten Recht der freien Wahl ihrer Gewerkschaft Gebrauch machten, verlieren nun, wenn auch bloß zeitweise, Arbeit und Brot. Die Front, 16. 5. 1936. ...zurück...

64Das Ceske slovo brachte nach einer Meldung der Rumburger Zeitung vom 31. 1. 1935 eine Notiz, daß von einer bedeutenden Anzahl länger dienender Unteroffiziere, die sich zum Eintritt in die Gendarmerie gemeldet hatten, nur ein ganz geringer Hundertsatz aufgenommen wurde. Die Zurückgewiesenen erhielten den ablehnenden Bescheid mit oft merkwürdigen Begründungen. So wurde dem einen abgelehnten Gesuchsteller vorgehalten, daß er eine angehende Glatze habe, während wieder bei einem anderen die schlechten Zähne bemängelt wurden. Das Höchste leistete sich die hier zuständige Amtsstelle mit der Begründung, der Bewerber sei abzulehnen, weil seine Base eine Deutsche sei. - Die Deutsche Landpost vom 14. 2. 1935 meldet: "In Nr. 3 der tschechischen tierärztlichen Fachschrift Obzor ist auf Seite 60 der Konkurs für die Besetzung des Postens des Verwalters des Markt- und Veterinärwesens in Znaim ausgeschrieben. Der Schlußsatz des 3. Absatzes lautet: Bewerber tschechischer Nationalität mit längerer Praxis bei einer Selbstverwaltung oder im Staatsdienste werden bevorzugt." In den Staatsdienst wurden seit dem Umsturze zur Aufrechterhaltung des Standes von 53 Veterinären in Mähren und Schlesien bis heute 16 Veterinäre aufgenommen, durchwegs Angehörige der tschechischen Nationalität. Freilich entzieht sich die Staatsverwaltung jeder Beurteilung der Qualität der Bewerber, da bisher kein einziger Posten ausgeschrieben, sondern ganz einfach in kurzem Wege besetzt wurde. Wenn schon in einer Stadt wie Znaim Bewerbern tschechischer Nationalität ganz offen der Vorzug vor anderen Bewerbern zugesagt wird, wo sollen dann deutsche Anwärter eine Anstellung suchen? ...zurück...

65In einem Aussiger Großbetrieb (Chemische Fabrik), der auf Betreiben tschechischer Grenzorganisationen einen tschechischen Personalreferenten erhielt, wurde, wie die Sudetendeutsche Tageszeitung vom 3. 2. 1935 meldet, vor einiger Zeit das Gerücht ausgestreut, daß demnächst alle deutschen Arbeiter entlassen würden. Die Arbeiterschaft maß vorerst diesen Gerüchten keine Bedeutung bei. Kurz darauf wurden jedem Arbeiter und Angestellten des Werkes beim Verlassen der Fabrik Zettel überreicht, auf denen sie angeben mußten, zu welcher Nationalität sie sich bekennen. Nun war es für die meisten Arbeiter klar, zu welchem Zwecke vorher die Gerüchte über die Entlassung deutscher Arbeiter ausgestreut worden waren. Daraufhin haben zahlreiche deutsche Arbeiter aus Sorge um ihr Brot sich als Tschechen bekannt, obwohl sie kein Wort Tschechisch verstehen. An diesem Beispiel erweist es sich, welche Methoden angewendet werden, um die Bestimmungen des Terrorgesetzes zu Entnationalisierungszwecken zu umgehen. Es werden Gerüchte ausgestreut, deren Quelle unkontrollierbar bleibt, dann werden Erhebungen über die Nationalität veranstaltet, obwohl die Nationalität der Arbeiter längst in den Werkskartotheken festgehalten ist. ...zurück...

66In Wolfsdorf bei Müglitz wurde die neugegründete Papierfabrik, deren Besitzerin die "Lukawetzer Papierfabrik in Prag G. m. b. H. (vormals Aron)" ist, in Betrieb gesetzt und deutsche und tschechische Arbeitskräfte aufgenommen. Mit der Tatsache, daß selbstverständlich auch deutsche Arbeiter bei der Aufnahme berücksichtigt wurden, kann sich die Narodni Jednota nicht abfinden. Sie protestierte dagegen und erklärte, daß überall im Staate, wo und in welchem Unternehmen es auch sei, unbedingt der tschechische Arbeiter gegenüber dem deutschen Arbeiter den Vorzug erhalten müsse. Die Firma hätte deshalb erst alle tschechischen Arbeiter berücksichtigen müssen, bevor sie auch deutsche aufnahm. ...zurück...

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200 000 Sudetendeutsche zuviel!
Der tschechische Vernichtungskampf
gegen 3,5 Millionen Sudetendeutsche
und seine volkspolitischen Auswirkungen.
Kurt Vorbach