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Bd. 1: A. Der Rechtsanspruch auf Revision

II. Die moralische Ächtung des deutschen Volkes
als Mittel zur Unterhöhlung der Rechtsgrundlage
  (Teil 5)

d) Die koloniale Schuldlüge

Dr. Alfred Zintgraff
Regierungsrat a. D.

In den vorhergehenden Abschnitten I und II, in welchen die Rechtsgrundlage des Versailler Diktates und der Kampf um das Wilsonprogramm behandelt sind, ist auch bereits die Entstehung und Festlegung der kolonialen Bestimmungen des Diktates in den Artikeln 22, 23, 119-127, 156-158, 246, 257-260, 297 und 438 berührt worden. Zur Gewinnung einer klaren Übersicht und zum besseren Verständnis der Zusammenhänge seien hier aber noch einmal die Hauptetappen dieser Entwickelung wiederholt.

Bei Beginn der Feindseligkeiten im Jahre 1914 wurde von unseren Gegnern wiederholt und feierlich erklärt, daß sie auf jede Annexion von vorneherein verzichteten. In dem Vorwort zu der englischen Ausgabe des deutschen Standardwerkes1 über "die koloniale Schuldlüge" aus der Feder des bisher letzten Gouverneurs von Deutschostafrika Dr. Heinrich Schnee, German Colonization, Past and Future, mit dem Untertitel The Truth About the German Colonies, schreibt der bekannte englische Historiker William Harbutt Dawson darüber, wörtlich übersetzt, folgendes:

      "Und in erster Linie war die Annexion der deutschen Kolonien ein unbestreitbarer Bruch des unserem Volke und der Welt bei Beginn des Krieges gegebenen Versprechens. Am Vorabend des Ausbruchs der Feindseligkeiten haben wir als Volk gemeinsam mit unseren Verbündeten erklärt, der Krieg richte sich nur gegen kriegerischen Überfall und Gewalt, und unser damaliger Premierminister (Asquith) hat feierlich jede Absicht und jeden Gedanken auf Annexionen zurückgewiesen, und das gleiche haben seine leitenden Kollegen auch noch späterhin getan. In gehobenem moralischem Selbstbewußtsein nahm das Volk dieses Versprechen freudig entgegen und glaubte fest daran. Und doch hatte der Kampf erst wenige Monate gedauert, als die alliierten Regie- [104] rungen bereits geheime Verträge über die Aneignung weiter Gebiete in drei Kontinenten abschlossen."

Diese zutreffende Darstellung Dawsons sei hier noch durch das Zitat aus einer Rede des Finanzministers im Kabinett Asquith, Lloyd George vom 10. November 1914 ergänzt. In dieser Rede hat er nach einem gleichzeitigen Bericht des Londoner Herald erklärt:

      "So wahr Gott lebt, wir haben an keiner Verschwörung (gegen Deutschland) teilgenommen. Wir beneiden Deutschland nicht um seinen Grundbesitz. Wir verlangen keinen Fußbreit seiner Kolonien."

Das ist derselbe Lloyd George, der als englischer Premierminister bei den das Friedensdiktat vorbereitenden Verhandlungen des Rates der Zehn in Paris während des Monats Januar 1919, unterstützt von vier Premierministern britischer Dominions, Smuts für die Südafrikanische Union, Hughes für Australien, Massey für Neuseeland und Borden für Canada, die glatte Annexion der deutschen Schutzgebiete forderte. Im Anschluß an dieses englische Vorgehen beanspruchte Japans Vertreter Baron Makino am 27. Januar 1919 die bedingungslose Abtretung Kiautschous und der sonstigen Rechte und Privilegien Deutschlands in Schantung sowie der deutschen Südseeinseln nördlich des Äquators an Japan, und zwar gestützt auf einen der von Dawson erwähnten Geheimverträge aus dem März 1917. Ihm folgte am 28. Januar der französische Kolonialminister Simon mit der Forderung der Annexion von Togo und Kamerun auf Grund eines französisch-englischen Geheimabkommens, niedergelegt in einem Notenwechsel vom 24. März und 11. Mai 1916. Belgien meldete auf einem ähnlichen Abkommen fußend Ansprüche auf einen Teil von Deutsch-Ostafrika an. Auch Italien erhob koloniale Forderungen auf Grund eines bereits unter dem 26. April 1915 in London mit der Entente geschlossenen Geheimvertrages.2

Die in den drei vorstehenden Absätzen festgestellten beiden Tatsachen: feierliche Erklärung gegen jede Annexion zu Anfang des Weltkrieges und Verlangen glatter Annexion am Ende des Krieges sind die äußersten Exponenten einer vierjährigen Entwickelung, soweit sie für die Beurteilung der Kolonialfrage in Betracht zu ziehen ist. Dazwischen liegt die Kongreßrede des amerikanischen Präsidenten Wilson vom 8. Januar 1918 mit ihren bekannten 14 Punkten, die zur Vorbereitung eines "Rechtsfriedens" und als Unterlage für ihn dienen sollten, wie das Präsident Wilson in seinen weiteren Reden vom 11. Februar, 4. Juli und 27. September 1918 im einzelnen immer und immer wieder unterstrichen hat, wobei er in seiner Kongreßrede vom 11. Februar 1918 noch einmal ausdrücklich betonte: [105] "Es soll weder Annexionen noch Entschädigungen noch strafweisen Schadensersatz geben."

Über die Behandlung der deutschen Schutzgebiete besagt der Punkt 5 dieses Wilson-Programms folgendes:

      "Eine freie, weitherzige und unbedingt unparteiische Schlichtung aller kolonialen Ansprüche, die auf einer genauen Beobachtung des Grundsatzes fußt, daß bei der Entscheidung aller derartiger Souveränitätsfragen die Interessen der betroffenen Bevölkerung ein ebensolches Gewicht haben müssen, wie die berechtigten Forderungen der Regierung, deren Rechtsanspruch bestimmt werden soll."

Eine sinngemäße, das heißt gerechte, billige und unbedingt unparteiische Auslegung und Anwendung der in diesem Programmpunkt niedergelegten Grundsätze mußte zu einer Rückgabe der während des Krieges von den Ententemächten eroberten deutschen Schutzgebiete an das deutsche Volk führen, zumal diese Eroberung und die Hinüberspielung der bewaffneten Auseinandersetzung europäischer Gegensätze in die unentwickelten Gebiete Afrikas und Asiens durch die Mächte der Entente gegen eines der bedeutsamsten internationalen Vertragswerke, die Kongoakte, nicht nur dem Wortlaut, sondern ganz besonders auch dem ihr zugrunde liegenden tieferen Sinn nach verstoßen hatten. Es bestand also für das deutsche Volk keine Veranlassung, den Punkt 5 des Wilson-Programms als Grundlage für die Regelung seiner kolonialen Ansprüche nicht anzunehmen, und zwar um so weniger, nachdem auch die alliierten Mächte ihn nach der die Rechtsgrundlage für die ganzen Friedensverhandlungen bildenden Note des amerikanischen Staatssekretärs Lansing vom 5. November 1918 ohne jeden Einwand und Vorbehalt angenommen hatten. Aber wie bei anderen in den vorhergehenden Kapiteln, insbesondere in den über die Kriegsschuldfrage behandelten Fällen, sind die alliierten Mächte auch hier bestrebt gewesen, diese einwandfreie Rechtsgrundlage durch moralische Ächtung des deutschen Volkes zu unterhöhlen. Neben die allgemeine Kriegsschuldlüge trat die besondere koloniale Schuldlüge.

In den ersten Monaten des Krieges war zunächst nur wenig von ihr zu spüren. Außer einigen der üblichen Greuelmeldungen von den kolonialen Kriegsschauplätzen und dem Versuch, Deutschland auch in den Kolonien des Militarismus zu bezichtigen, erschienen nur hier und da in der feindlichen Presse private und offensichtlich von kleinen Sonderinteressen diktierte Aufsätze, die eine Annexion wenigstens von Teilen der deutschen Schutzgebiete empfahlen. Ernster war schon der von den Ententemächten gemachte Vorstoß, Deutschland die Verantwortung für den Bruch der Kongoakte aufzuladen. Nach der energischen und erfolgreichen Abwehr dieses Vorstoßes durch die deutsche Regierung, in erster Linie vertreten durch den damaligen [106] Staatssekretär des Reichskolonialamtes Dr. Solf, wurde es darüber aber bald ruhig; die vorliegenden Tatsachen sprachen doch zu sehr zugunsten Deutschlands und ließen an dieser eignen Schuld der Ententemächte England, Frankreich und Belgien keinen Zweifel zu, so daß selbst im weiteren, sich immer steigernden Verlauf der kolonialen Hetze gegen Deutschland dieser Punkt ernstlich nie wieder auftauchte.

Den Vorkampf in der kolonialen Hetzpropaganda führte England, und zwar nach alten, schon oft bewährten Methoden; dasselbe England, das bei Verteilung der kolonialen Beute sich auch den Löwenanteil genommen hat. Immer wenn der britische Leu Appetit auf Verschlingung eines neuen Gebietes verspürt, aus irgendeinem Grunde, sucht er der öffentlichen Meinung einzureden, daß gerade dieser Teil der Welt einer schauderhaften Mißwirtschaft unterliege, und daß er der Welt und der Zivilisation einen großen Dienst leiste, wenn er dieses Gebiet und seine notleidende Bevölkerung von seinen bisherigen Herren und Peinigern befreie. In der Wahl der Mittel war und ist er bei solchem Vorgehen nie von Skrupeln geplagt, genügten die vorhandenen Tatsachen zur Begründung nicht, so wurden sie fabriziert. Das Rezept dafür war und ist einfach: überall vorkommende bedauerliche Einzelfälle werden verallgemeinert, ungünstige Einzelurteile unter Verschweigung aller vorliegenden günstigen Urteile zusammengetragen, halbe Wahrheiten und ganze Unwahrheiten helfen das gewollte Bild vervollständigen. Um nur einen dieser Vorgänge zu erwähnen, sei an die Vorbereitung und Durchführung der Eroberung und Aneignung der Burenrepubliken um die Jahrhundertwende erinnert.

Genau nach dem gleichen Rezept arbeitete die englische Stimmungsmache und ihre gelegentlichen Helfershelfer in anderen Ländern auch gegen uns. Zunächst überließ man diese Hetzarbeit privater Initiative, wenigstens nach außen hin; ein für die Regierung sehr praktisches Vorgehen, konnte sie doch je nach Verlauf der Dinge diese Betätigung desavouieren oder sich auf sie als "Volksmeinung" stützen. Es ist in diesem Falle tief bedauerlich, daß sich zu einer solchen Betätigung in England Männer von internationalem Ruf bereitfinden ließen, wie u. a. Sir Harry Johnston, Sir Hugh Clifford und der Missionar John Harris. Das einzige, was man vielleicht zu ihrer Entschuldigung anführen kann, ist, daß sie, die noch kurz vor dem Kriege sachlich und der Wahrheit entsprechend über die deutsche Kolonialarbeit geurteilt haben, der durch die bekannte Northcliffe-Propaganda gerade in England besonders geförderten Kriegspsychose völlig unterlegen sind. Diese Northcliffe-Propaganda selbst hat mit ihrer Beherrschung des erdumspannenden Nachrichtenapparates natürlich dann das ihre getan, die ganze ihr zugängliche Welt, [107] bald schon unter immer merkbarer werdenden Unterstützung durch die englische Regierung, mit Verleumdungen deutscher Kolonialarbeit zu überschütten und zu verseuchen.

Deutscherseits ist die darin gelegene Gefahr rechtzeitig erkannt worden, wenigstens an zuständiger Stelle, und der schon vorhin erwähnte Staatssekretär Dr. Solf hat versucht, ihr mit allen Mitteln sachlichen Kampfes entgegenzuwirken. Es ist im Rahmen des im Verhältnis zu der ganzen Geschichte der kolonialen Schuldlüge hier zur Verfügung stehenden recht knappen Raumes natürlich ausgeschlossen, alle diese Einzelphasen des neben der Waffenentscheidung einhergehenden geistigen Kampfes um unsere Kolonien erschöpfend zu behandeln. Alle diejenigen aber, die sich eingehender mit der Frage der kolonialen Schuldlüge und ihren Auswirkungen befassen möchten (im Interesse des Verständnisses der ungeheuren Bedeutung der gesamten kolonialen Frage für die Zukunft unseres Volkes ist nur zu wünschen, daß sehr viele dieses Bedürfnis verspüren werden), seien wegen der Einzelheiten verwiesen auf die in diesem Aufsatz zitierte Literatur.

Die deutsche Abwehr der kolonialen Schuldlüge während des Krieges war von vorneherein stark gehemmt durch die Schwierigkeiten, die sich nach Lage der Dinge ihrer Verbreitung entgegensetzten. Das mußten wir auch erfahren bei der Entgegnung auf eine der, man muß leider sagen, wirksamsten privaten Schmähschriften, die bis zum Jahre 1918 gegen uns veröffentlicht wurden: Deutsche Kolonisatoren in Afrika mit dem Untertitel Die Kolonisierung mit der Peitsche aus der Feder von Evans Lewin, Bibliothekar des Londoner Kolonialinstituts, erschienen im Art. Institut von Orell Füßli in Zürich. Diese Schmähschrift hat einer der von ihrem Verfasser in ihr zitierten Kronzeugen, der holländische Pater van der Burgt unter Verwahrung gegen den Mißbrauch seines Namens in einer mit Professor Dr. A. E. Brinckmann gehabten Unterredung (abgedruckt in Heft 11/12 der Kolonialen Rundschau 1918) u. a. wie folgt kritisiert: "Nun, ich gestehe, daß ich noch nie in meinem Leben so etwas pervers-hypokritisch-pharisäisches gelesen habe." Gegen die Schmähschrift erschien außerdem unverzüglich eine deutsche Erwiderung in Basel im Verlage von Ernst Finkh: Die deutsche Kolonialpolitik vor dem Gerichtshof der Welt, eine deutsche Antwort von Kolonialpolitikern und Missionaren. Trotzdem stieß man immer und immer wieder auf Wirkungen der Lewinschen Schrift sowohl im neutralen Ausland in Europa als auch sonst in der Welt. Dabei waren in der deutschen Erwiderung in der Hauptsache solche Persönlichkeiten zu Worte gekommen, die Lewin für sich als Zeugen ebenso wie den Pater van der Burgt mißbraucht hatte: die Abgeordneten des Reichstags Mathias Erzberger, Gustav Noske, Dr. Ernst Müller-Meiningen, [108] außerdem der frühere Gouverneur von Deutsch-Ostafrika Dr. Freiherr von Rechenberg und schließlich der Direktor der evangelischen Missionshilfe D. theol. A. W. Schreiber. Der letztere setzte sich besonders auseinander mit einem Schreiben des englischen Bischofs von Zanzibar, Frank Weston, Chef der Universitätsmission im östlichen Teil von Ostafrika, welches Lewin seinem Machwerk als besonders wirksames und zugkräftiges Stück angehängt hatte.

Mathias Erzberger hat in seiner Antwort nach sachlicher Richtigstellung der Lewinschen Verleumdungen auch noch einmal dessen Methode, die übrigens die Methode der gesamten bis dahin erschienenen privaten englischen Hetze war, treffend gekennzeichnet:

      "So die Wahrheit, die nicht verschweigt, daß Deutschland in den Kinderjahren seiner Kolonialpolitik auch Fehler gemacht hat. Aber ein Bestreben durchglühte das ganze deutsche Volk: Es wollte die Fehler ablegen. Darum hat die Kritik nicht geschwiegen. Im deutschen Reichstag ist offen vor aller Welt an Einzelmaßnahmen scharfe und unnachsichtliche Kritik geübt worden. Nun geht Evans Lewin her und stellt in seiner Schrift nur diese Einzelkritiken zusammen. Er reißt die Reden aus ihrem Zusammenhang heraus und verfälscht dadurch den Sinn derselben; er verschweigt, was in denselben Reden zum Ruhm und Erfolg der deutschen Kolonialpolitik ausgeführt worden ist... Ein solches Verhalten ist unehrlich und zeigt die Schwäche des englischen Standpunktes. Deutschland scheut kein Urteil über seine Kolonialpolitik, vor keinem Gerichtshof der Welt; aber der Gerichtshof muß objektiv sein. Evans Lewin hat eine Tendenzschrift schlimmster Art geschrieben. Wenn deutsche Reichstagsabgeordnete, zu denen auch der Schreiber dieser Zeilen gehört, im Reichstag gegen Griffe und Mißgriffe der deutschen Verwaltung Stellung genommen haben, so haben sie immer daneben anerkannt, daß Deutschland Großes und Gutes geleistet hat. Ihre Kritik diente nur dem Zweck, das Höchste, Beste und Edelste für die Bevölkerung in Afrika zu erreichen. Dabei traten sie allerdings in der Frage der Mittel und Wege zu diesem Ziel manchmal in Gegensatz zu eigenen Volksgenossen. Wenn aber Evans Lewin nur diese Kritiken hervorhebt und zusammenstellt - und daraus besteht seine ganze Schrift -, so versündigt er sich gegen die Wahrheit. Hiergegen kann nicht laut und offen genug protestiert werden. Ich tue das in meinem Namen, wie ich es schon im Reichstag getan habe, ich tue es aber auch im Namen der anderen Abgeordneten und im Namen der anderen Gewährsmänner, die Evans Lewin in seiner Schrift anführt."

Ganz ähnlich äußert sich Gustav Noske; er sagt außerdem a. a. O.:

      "Gesündigt haben alle Länder, die Kolonialpolitik trieben. Was englische Menschenfreunde zur Kritik der englischen Kolonialwirtschaft gesagt haben, bleibt an Schärfe hinter dem nicht zurück, was wir glaubten im Deutschen Reichstage aussprechen zu müssen. Gerade jetzt während des Weltkrieges sind aber Franzosen und Engländer die letzten, die ein Recht dazu haben, sich über die Vernichtung von Menschenleben in den deutschen Kolonien zu entrüsten, die ich ganz gewiß nicht nachträglich auch nur mit einem einzigen Worte entschuldigen oder verteidigen möchte. England und Frankreich belasteten sich mit der unsühnbaren Schuld, unter flagranter Verletzung völkerrechtlicher Abmachungen den Krieg nach Afrika hineingetragen zu haben, dazu haben beide Staaten, besonders aber Frankreich, Hunderttausende von [109] Negern in den tropischen Gebieten zwangsweise zum Heeresdienst gepreßt und sie auf die europäischen Schlachtfelder als Kanonenfutter geschleppt. Nur ein Bruchteil dieser bedauernswerten Farbigen, die Frankreich für seinen Eroberungskrieg einsetzt, wird die Heimat wiedersehen. In Massen düngen sie den französischen Boden. Das übertrifft an Rücksichtslosigkeit und Unverantwortlichkeit alle Handlungen, die jemals in den deutschen Kolonien begangen worden sind."

Und wie ist es, ganz abgesehen von der ruhigen und sachlichen Widerlegung seines Inhalts im einzelnen durch D. theol. A. W. Schreiber mit dem Brief des Bischof Weston gewesen? Der Bischof selbst hat schon im Jahre 1920 in der Church Times vom 8. Oktober darüber geklagt, daß "sein Brief von der englischen Regierung genommen sei, die einige ihr nicht passende Stücke herausgeschnitten und ihn mit dem Titel »die schwarzen Sklaven Preußens« veröffentlicht habe", und fährt dann fort: "Ich behaupte, daß die Ostafrikaner nun die schwarzen Hörigen von Großbritannien geworden sind." Das englische Parlamentsmitglied Arthur Ponsonby nennt dieses englische Vorgehn in seiner im Jahre 1928 in nicht weniger als vier Auflagen erschienenen, Aufsehen erregenden Schrift Falsehood in Wartime, [Scriptorium merkt an: deutsche Ausgabe hier] Seite 115 "ein gutes Beispiel für eine reiflich überlegte Verdrehung durch die Regierung und weiter ein Beweis dafür, wie schwierig es selbst für eine veröffentlichte Wahrheit ist, eine Lüge zu überholen und bis zu dem am meisten beteiligten Volk durchzudringen."

Arthur Ponsonby macht also für diese Dokumentfälschung an dem Brief des Bischofs Weston schon die englische Regierung verantwortlich, und mit Recht. Seit dem Jahre 1917, d. h. also mit einem Zeitpunkte, in dem sich der wahrscheinliche Ausgang des Krieges mit dem bevorstehenden Eintritt der Vereinigten Staaten in ihn auf der Gegenseite bereits genauer überblicken ließ, trat die englische Regierung mehr und mehr mit eigener Regie der kolonialen Schuldlüge in den Vordergrund. Jetzt fallen öfter Bemerkungen von Regierungsvertretern über die Unmöglichkeit, Deutschland seine unterdessen von den Feinden besetzten Schutzgebiete zurückzugeben. Die Londoner Zentralregierung setzte außerdem im März 1917 einen besonderen Ausschuß von Wissenschaftlern und sonst ihr geeignet erscheinenden Persönlichkeiten ein unter Aufsicht des Leiters der Historical Section of the Foreign Office, Sir George W. Prothero, zur "Materialsammlung für die bevorstehenden Friedensverhandlungen". Dieser Ausschuß hat sich auch mit den deutschen Kolonien beschäftigt und eine Reihe von Handbüchern ausgearbeitet. Ein Teil dieser Handbücher ist rein sachlich gehalten, jedoch eines von ihnen verdient eine besondere Note im Rahmen der amtlichen englischen kolonialen Schuldlüge, nämlich Nr. 114 German Treatment of Natives. Dieses letztere Handbuch bewegt sich ganz in den Bahnen und Methoden der [110] vorerwähnten Schmähschrift von Evans Lewin und nimmt von der Unmenge der bei seiner Abfassung bereits vorliegenden deutschen Gegenäußerungen und Richtigstellungen keine Notiz. Es hat nachweislich bei den Verhandlungen des Rates der Zehn in Paris zur Vorbereitung des Versailler Diktates eine entscheidende Rolle mitgespielt, veröffentlicht wurde es aber erst zusammen mit den anderen Handbüchern im Jahre 1920, so daß im entscheidenden Augenblick deutscherseits zu ihm keine Stellung genommen werden konnte.

Die einzige amtliche englische Denkschrift, die vor den Friedensauseinandersetzungen veröffentlicht worden ist, ist ein Blaubuch, das im August 1918 durch die Regierung der Südafrikanischen Union dem englischen Parlament vorgelegt wurde: Bericht über die Eingeborenen von Südwestafrika und ihre Behandlung durch Deutschland, vorbereitet im Bureau des Administrators, Windhuk, Januar 1918. Auch in ihm finden wir wieder die alte Taktik: Verallgemeinerung bedauerlicher Einzelvorkommnisse, halbe Wahrheiten und ganze Unwahrheiten, sowie beeinflußte Zeugenaussagen von Eingeborenen. Die deutsche Regierung blieb die Antwort auf dieses erste amtliche englische Machwerk nicht schuldig und veröffentlichte Anfang 1919 durch das neu geschaffene Reichskolonialministerium ein Graubuch: Die Behandlung der einheimischen Bevölkerung in den kolonialen Besitzungen Deutschlands und Englands. Wenn auch die Gegenseite merklich von dieser Erwiderung wieder keine Notiz nahm, so ist doch wahrscheinlich, daß diese gründliche deutsche Widerlegung amtlicher englischer, sagen wir schonend, Unwahrheiten verbunden mit dem deutlichen und gut begründeten Hinweis, daß, wer im Glashaus sitzt, nicht mit Steinen werfen sollte, der englischen Regierung den Mut genommen hat, ihre vorerwähnten "handbooks" noch vor Erlaß des Versailler Diktates zu veröffentlichen. War auch die Verhetzung der öffentlichen Meinung der Welt durch die Verbreitung der kolonialen Schuldlüge schon sehr weit gediehen, so konnte man doch nicht wissen, ob nicht schließlich wiederholte deutsche Erwiderungen und Richtigstellungen ihre Wirkung tun könnten. Über den Wert des südafrikanischen Blaubuchs selbst braucht hier kein Wort mehr verloren zu werden, nachdem es von zuständiger Stelle unterdessen seine richtige Beurteilung und damit - Verurteilung erhalten hat. Abgesehen von einer dem Sinne nach gleichlautenden Erklärung des Ministerpräsidenten der Südafrikanischen Union Hertzog aus dem Jahre 1924 hat der südwestafrikanische Landesrat in seiner Sitzung vom 29. Juli 1926 einstimmig folgende Entschließung angenommen:

      "Es ist Ansicht dieses Hauses,
      1. daß das Blaubuch der Union von Südafrika: Report on the Natives of South-West Africa and their Treatment by Germany, prepared in the Administrators Office, Windhuk S. W. A., January 1918, presented to both Houses [111] of Parliament by command of His Majesty, August 1918, London published by His Majesty's Stationery Office, in Kriegszeit vorgebracht wurde, nur die Bedeutung eines Kriegsinstruments hat, und daß die Zeit gekommen ist, dieses Instrument außer Wirkung zu bringen und alle Kopien dieses Blaubuchs, die in offiziellen Akten und in öffentlichen Büchereien dieses Gebiets sich befinden, auszuschließen und zu vernichten;
      2. daß die Administration gebeten werde, bei der Unionregierung und der Britischen Regierung vorstellig zu werden, dieses Blaubuch aus den offiziellen Akten dieser Regierungen zu tilgen;
      3. daß die Administration gebeten werde, die Ratsamkeit in Erwägung zu ziehen, bei der Unionsregierung und der Britischen Regierung vorstellig zu werden, alle Kopien des Blaubuchs auszuschließen und zu vernichten, die in den öffentlichen Büchereien der betreffenden Länder, bei den offiziellen Buchhandlungen, die auf dem Titelblatt erwähnt sind, nämlich His Majesty's Stationery Office und E. Ponsonby Ltd., Dublin, sich befinden."

Was der deutschen Regierung aber schon bei dem Erscheinen des südafrikanischen Blaubuchs bekannt war, daß es sich bei ihm um eine tendenziöse "Verdrehung", um die Ausdrucksweise Ponsonbys beizubehalten, handelte, das mußte erst recht die englische Regierung wissen. Und doch hat sie gerade dieses Blaubuch als stärkste Waffe zur Durchsetzung ihrer kolonialen Annexionspläne verwendet.

Nicht ohne weiteres nachzuweisen ist der Zusammenhang zwischen dem im August 1918 dem englischen Parlament überreichten Blaubuch und der Rede, die der britische Außenminister Balfour am 19. August im Unterhaus hielt und in der zum erstenmal von leitender amtlicher Stelle die englischen Annexionsabsichten unter Bemäntelung durch die koloniale Schuldlüge angedeutet wurden. Er wird aber sehr wahrscheinlich aus den Worten, mit denen der Munitionsminister Lord Robert Cecil am 24. August dem die Balfourschen Gedankengänge ablehnenden und korrigierenden deutschen Kolonialstaatssekretär Dr. Solf auf dessen Rede vom 20. August zu antworten versuchte:

      "Was die deutschen Kolonien anbelangt, so kann ich Dr. Solfs Ausführungen über das »moralische Recht« der Deutschen, Schützer der farbigen Rasse zu sein, nicht beistimmen. Ich bin der Ansicht, daß das deutsche Regiment sich brutal und gefühllos erwiesen hat. Die Britische Regierung hat hierüber Zeugnisse gesammelt und wird diese bald der Öffentlichkeit übergeben. Ich glaube, daß dann die Welt meine Auffassung teilen wird."

Das Bild wird völlig abgerundet durch die allerdings erst am 13. Dezember 1918 erfolgte kurze und bündige Erklärung des englischen Kolonialministers Walter Long:

      "Wir haben die deutschen Kolonien in ehrlichem Kampfe erobert, und ich hoffe, es besteht kein Zweifel, daß wir sie behalten werden."

Diese letztere Erklärung stand bereits in einem glatten und offenen Gegensatz zu dem unterdessen von den alliierten Mächten im November (vgl. die Lansingsche Note vom 5. November) als Friedensgrundlage angenommenen Wilson-Programm. Es war nun die große Frage, [112] ob es dem Präsidenten Wilson gelingen würde, sein Programm auf Erreichung eines "Rechtsfriedens" gegenüber dem starken Willen Englands und seiner Gefolgsleute aufrechtzuerhalten, der vor keinem auch noch so verächtlichen Mittel zur Erreichung seines Ziels zurückschreckte? Wird es zu der zugesagten freien, weitherzigen und unbedingt unparteiischen Schlichtung aller kolonialen Ansprüche kommen? Deutscherseits ist vieles getan, dem Präsidenten Wilson dieses hohe Schiedsrichteramt zu erleichtern und Material zu liefern zur Befreiung von den Banden der kolonialen Schuldlüge, die auch ihn zu umstricken drohten. Denn neben der rein englischen Hetzarbeit rührten sich auch die anderen alliierten Mächte zur Unterstützung der kolonialen Schuldlüge. Es sei zum Beweise dafür hier nur erinnert an Veröffentlichungen im Journal officiel de la République Française vom 8. November 1918 und 5. Januar 1919. Sie wurden widerlegt durch ein zweites vom deutschen Kolonialministerium herausgegebenes Graubuch Deutsche und französische Eingeborenenbehandlung. Dieses und das bereits oben erwähnte Graubuch Die Behandlung der einheimischen Bevölkerung in den kolonialen Besitzungen Deutschlands und Englands hätten allein schon dem Präsidenten die Augen öffnen können. Aber auch sonst erfolgte noch mancher Schritt, sowohl von privater als auch amtlicher Seite, zur Aufklärung und Richtigstellung in dieser kritischen Zeit.3 Besonders wirkungsvoll hat u. a. der Kolonialstaatssekretär Dr. Solf die deutsche Stellungnahme zu dem Punkt 5 des Wilson-Programms betont in seiner durch die Reichsdruckerei Anfang 1919 veröffentlichten Schrift: Germany's right to recover her colonies, irrefutable facts and figures, English and American testimony. In dieser Schrift ist das Recht Deutschlands auf Rückgabe seiner Kolonien für jeden unparteiisch Denkenden wirklich überzeugend nachgewiesen auf Grund unanfechtbarer Tatsachen und Zahlen sowie gestützt auf englische und amerikanische Zeugnisse. Weiter sind noch zu erwähnen die Erklärung der Reichsregierung vom 14. Januar 1919 und eine Unterredung des Reichsaußenministers Graf Brockdorff-Rantzau mit einem Vertreter der Chicago Daily News vom 2. Februar 1919.

Dieses letztere Interview beginnt mit dem Satze: "In diesen Tagen wird in Paris das Los über die deutschen Kolonien geworfen." Leider traf das nicht mehr zu, es war schon geworfen. Nach der im Anfang dieses Kapitels über die koloniale Schuldlüge bereits erwähnten Darstellung in dem Werke von Ray Stannard Baker: Woodrow Wilson and World Settlement hatte sich im Januar 1919 unterdessen folgendes in Paris abgespielt. Am 23. Januar regte Lloyd George im Rate der [113] Zehn in Abweichung des am 13. Januar festgesetzten Verhandlungsplanes ganz überraschend die Behandlung der Kolonialfrage an. Clemenceau und Sonnino stimmten zu und Wilson ließ sich überrumpeln. Am 24. Januar schon fiel die Entscheidung. Lloyd George erklärte, unterstützt von den zur Beratung zugelassenen Premierministern der Dominions Südafrika, Australien, Neuseeland und Kanada, die deutsche Kolonialpolitik sei schlecht gewesen, "in Südwestafrika hätten sie absichtlich eine Ausrottungspolitik verfolgt". Seine Darlegungen stützten sich also wesentlich, und das verdient besonders unterstrichen zu werden, auf das südafrikanische Blaubuch, dessen Verurteilung und Unwert oben eingehend dargelegt wurde; und von dieser "Unterlage" aus hatte er den von ihm gewünschten Erfolg. Das Geheimprotokoll des Rates der Zehn legte das folgendermaßen fest:

      "Alles, was er (Lloyd George) im Namen des Britischen Reichs als Gesamtheit sagen möchte, sei, daß er in höchstem Maße dagegen wäre, Deutschland irgendeine seiner Kolonien zurückzugeben. Präsident Wilson sagte, seiner Meinung nach stimmten alle darin überein, sich der Rückgabe der deutschen Kolonien zu widersetzen. M. Orlando stimmte im Namen Italiens, Baron Makino im Namen Japans zu. Niemand erhob Widerspruch, und so war dieses Prinzip angenommen."4

Damit war tatsächlich die Behandlung der Kolonialfrage schon am 24. Januar zuungunsten Deutschlands entschieden. Die koloniale Schuldlüge hatte gesiegt! Dank ihrer Drachensaat war ein "Rechtsfrieden" auf Grund des Punktes 5 des Wilsonprogramms, der Verhandlungen und Anhören der Gegenseite zu Voraussetzungen gehabt hätte, unmöglich geworden, und es blieb nur das Diktat der Gewalt übrig. Jede Verhandlung hätte zum Beweis der Nichtigkeit der kolonialen Schuldlüge führen müssen und damit zum Zusammenbruch des mühsam und auf so wenig saubern Wege Erreichten.

Es erfolgte nun im Schoße des Rates der Zehn der uns in diesem Zusammenhang weniger interessierende Kampf um die Beute. Wilson, das mag anerkannt werden, hat bei dieser Gelegenheit weitere Versuche gemacht, den Grundsätzen seines Punktes 5 doch noch zu einer gewissen Berücksichtigung zu verhelfen. Noch am 2. Mai 1919 gab das amerikanische Pressebureau eine Meldung heraus, aus der zu schließen war, daß Wilson seinen Kampf um eine gerechte Regelung der Kolonialfrage noch nicht ganz aufgegeben hatte. Und wieder ist deutscherseits vieles geschehen, um ihm diesen Kampf zu erleichtern. So hat neben zahlreichen Volkskundgebungen verschiedenster Art der neue Reichskolonialminister Bell den deutschen Standpunkt in Reden und Interviews in den Monaten März und April wiederholt dargelegt. Darunter befand sich auch eine Unterredung mit [114] einem Vertreter einer amerikanischen Zeitung, der New Yorker Evening Post, deren gute Beziehungen zu Wilson bekannt waren. Außer ihm hatte am 2. Februar und am 16. März noch Reichsminister Erzberger zur Kolonialfrage gesprochen und am 28. März in sehr eindrucksvoller Weise der damals gerade von Ostafrika zurückgekehrte Gouverneur Schnee, der sich dabei auf seine allerneusten Erfahrungen stützen konnte. Von der Tribüne der Nationalversammlung in Weimar war ebenfalls in dieser Zeit immer und immer wieder Verwahrung gegen den Raub der Kolonien eingelegt worden, so vom sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Scheidemann, vom Zentrumsabgeordneten Gröber, vom deutschnationalen Abgeordneten Graf Posadowsky-Wehner, vom Reichsaußenminister Graf Brockdorff-Rantzau, und schließlich nahm am 1. März 1919 die Nationalversammlung nach dem Antrage der Abgeordneten Löbe (Sozialdemokrat), Gröber (Zentrum), von Payer (Demokrat), Graf Posadowsky (Deutschnational) und Dr. Heinze (Deutsche Volkspartei) nach einer neuen programmatischen Rede des Reichskolonialministers Bell mit allen gegen sieben Stimmen folgende Entschließung an:

      "Die im Artikel 19 des Satzungsentwurfes des Völkerbundes über die deutschen Kolonien getroffenen Bestimmungen sind mit den im Punkt 5 des Wilsonprogramms aufgestellten Friedensbedingungen nicht in Einklang zu bringen. Die Nationalversammlung legt gegen eine einseitige Änderung dieser Bedingungen, die von Deutschland und den Alliierten als gemeinsame Grundlage für den Frieden angenommen sind, feierliche Verwahrung ein und forderte die Wiedereinsetzung Deutschlands in seine kolonialen Rechte."

Nicht unerwähnt soll bleiben, daß der deutsche Vertreter auf der im Februar 1919 in Bern tagenden internationalen Arbeiter- und Sozialistenkonferenz, Hermann Müller, mit guten Gründen und auch gewissem Erfolg für die Rückgabe der Kolonien an die junge deutsche Republik eingetreten ist. Außerdem, auch das gebietet die Gerechtigkeit dankbar anzuerkennen, wurden bei Bekanntwerden der kolonialen Absichten der Alliierten Mächte nicht nur in neutralen Ländern, insbesondere in Schweden und Spanien, auch in Holland, der Schweiz und Norwegen, sondern auch in den Ländern der Feinde selbst, nicht zuletzt in England und den Vereinigten Staaten, Stimmen laut, die sich deutlich genug gegen die koloniale Schuldlüge und den Raub der deutschen Kolonien aussprachen. Die englischen Stimmen machten sich dabei in der Hauptsache die klaren und staatsmännischen Gedankengänge zu eigen, die der bekannte Politiker E. D. Morel bereits im Jahre 1917 den Mut gehabt hatte, in seinem Buch Africa and the Peace of Europe auszusprechen.

Wilson aber hat diese ihm von deutscher und anderer Seite gebotene Unterstützung nicht zu nutzen verstanden, sei es, daß er von vornherein zum Kampf gegen die Vertreter der alliierten Mächte zu [115] schwach war, sei es, daß er unwillkürlich doch schon allzuweit in den Bann der kolonialen Schuldlüge hineingeraten war (dafür sprechen einige Sätze in einer von ihm am 14. Februar 1919 gehaltenen Rede). Es blieb hinsichtlich der Wegnahme der deutschen Kolonien bei der verhängnisvollen Januar-Entscheidung. Nur hatte er unterdessen die von Smuts in der Hauptsache zunächst für ehemals türkische Gebiete gegebene Anregung auf Schaffung eines Mandatssystems aufgegriffen. Er setzte auch seine Anwendung auf die deutschen Schutzgebiete durch. Die annektionslüsternen alliierten Mächte wehrten sich gegen diese Regelung nicht allzusehr, schien sich doch auf diesem Wege eine Möglichkeit zu bieten, in den Besitz der ungeheuer wertvollen Beute zu kommen, ohne dabei irgendeinen ihrer Entschädigungsansprüche aufzugeben, wie Schnee in seinem schon wiederholt zitierten Werke Die koloniale Schuldlüge (a. a. O., Seite 21) und in seinem Buch: Weltpolitik vor, in und nach dem Kriege (Quelle & Meyer, Leipzig 1923, Seite 285 ff.) mit Recht hervorhebt. Daß Wilson hiermit seinem Ziel, die Anerkennung seines Punktes 5 doch noch durchzusetzen, keineswegs nähergekommen war, sondern die Sache eher schlimmer als besser gemacht hatte, darüber hat selbst im Lager der amerikanischen Friedensdelegation kein Zweifel geherrscht. Sein Staatssekretär des Äußern Robert Lansing äußert sich in seinem 1921 veröffentlichten Buch The Peace Negotiations darüber auf Seite 139, 140 recht freimütig:

      "In der tatsächlichen Durchführung wirkte der anscheinende Altruismus des Mandatssystems zugunsten der selbstsüchtigen und materiellen Interessen der Mächte, welche die Mandate übernahmen. Es konnte daher nicht überraschen, daß der Präsident wenig Opposition seitens der europäischen Staatsmänner fand gegen die Annahme seiner, oder um genauer zu sein, Smuts' Theorie... Wenn die Befürworter dieses Systems durch seine Annahme den Anschein zu vermeiden trachteten, als ob sie feindliches Gebiet als Kriegsbeute nähmen, so war dies eine Unterstellung, die niemand täuschte."

Fast genau so drückte sich einer der italienischen Delegierten zur Friedensvorbereitung, der Marchese Tittoni, in seiner Rede im Senat in Rom am 11. März 1919 aus.

Mit der Einigung über das Mandatssystem und die unter seinem Deckmantel vorzunehmende Verteilung der kolonialen Beute war nach Fertigstellung auch der übrigen Diktatsbestimmungen der ganze Akt zur Weitergabe an die deutsche Regierung reif. Die Friedensbedingungen vom 7. Mai 1919 gaben ihm die Formulierung.

In der Antwortnote vom 29. Mai suchte die deutsche Regierung, die drohende koloniale Vergewaltigung noch einmal abzuwenden:

      "Auf unsere Kolonien sollen wir vollständig verzichten, nicht einmal sollen dort deutsche Missionare das Recht haben, ihren Beruf auszuüben. Wir sollen auf jede politische, wirtschaftliche und ideelle Betätigung verzichten. Deutsch- [116] land ist bereit, seine sämtlichen Kolonien der Gemeinschaftsverwaltung des Völkerbundes zu unterstellen, wenn es als dessen Mandatar anerkannt wird."

Mit diesem letzten Satz griff die deutsche Regierung Gedankengänge auf, die sie schon vorher am 9. Mai in ihrer Note über einen deutschen Völkerbundsvorschlag zu einer allgemeinen Regelung der Kolonialfrage zum Ausdruck gebracht hatte. Gleichzeitig wurde in den der Note vom 29. Mai beigegebenen Bemerkungen der deutschen Friedensdelegation zu den Friedensbedingungen die deutsche Stellungnahme eingehend begründet und in ihnen auch noch einmal die koloniale Schuldlüge durch Anführung exakter Tatsachen zurückgewiesen. Besonders unterstrichen sei aus den Bemerkungen hier folgender Satz:

      "Artikel 119 weist die deutschen Ansprüche von vorneherein zurück, ohne daß Deutschland überhaupt in die Lage versetzt worden ist, sie geltend zu machen."

Aber auch diese letzte Anrufung einfachster Gerechtigkeit, deren Nichtachtung allein schon vor jedem ordentlichen Gerichtshof der zivilisierten Welt einen stichhaltigen Revisionsgrund abgeben würde, blieb ungehört. Im Gegenteil, in dem auf die Note vom 29. Mai erfolgenden Ultimatum vom 16. Juli 1919 der alliierten und assoziierten Mächte, also jetzt einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, zeigte sich die Wirkung der kolonialen Schuldlüge in ihrem vollen Umfange. In der feindlichen Mantelnote vom 16. Juni heißt es wörtlich:

      "... Endlich haben die alliierten und assoziierten Mächte sich davon überzeugen können, daß die eingeborenen Bevölkerungen der deutschen Kolonien starken Widerspruch dagegen erheben, daß sie wieder unter Deutschlands Oberherrschaft gestellt werden, und die Geschichte dieser deutschen Oberherrschaft, die Traditionen der deutschen Regierung und die Art und Weise, in welcher die Kolonien verwandt wurden als Ausgangspunkte für Raubzüge auf den Handel der Erde, machen es des alliierten und assoziierten Mächten unmöglich, Deutschland die Kolonien zurückzugeben oder dem Deutschen Reiche die Verantwortung für die Ausbildung und Erziehung der Bevölkerung anzuvertrauen."

Und in der Begleitnote als Antwort der alliierten und assoziierten Mächte auf die Bemerkungen der deutschen Delegation:

      "Bei dem Verlangen, daß Deutschland auf alle Rechte und Ansprüche auf seine überseeischen Besitzungen verzichte, haben die alliierten und assoziierten Mächte in allererster Linie die Interessen der eingeborenen Bevölkerung berücksichtigt, für die Präsident Wilson im fünften seiner 14 Punkte der Botschaft vom 8. Januar 1918 eingetreten ist. Es genügt, auf die deutschen amtlichen und privaten Zeugnisse vor dem Kriege und auf die im Reichstag, besonders von den Herren Erzberger und Noske erhobenen Anklagen Bezug zu nehmen, um ein Bild von den kolonialen Verwaltungsmethoden Deutschlands, von den grausamen Unterdrückungen, den willkürlichen Requisitionen und den verschiedenen Formen von Zwangsarbeit zu erhalten, die weite Strecken in Ostafrika und [117] Kamerun entvölkert haben, ganz abgesehen von dem aller Welt bekannten tragischen Schicksal der Hereros in Südwestafrika.
      Deutschlands Versagen auf dem Gebiete der kolonialen Zivilisation ist zu deutlich klargestellt worden, als daß die alliierten und assoziierten Mächte ihr Einverständnis zu einem zweiten Versuch geben und die Verantwortung dafür übernehmen könnten, 13 bis 14 Millionen Eingeborener von neuem einem Schicksal zu überlassen, von dem sie durch den Krieg befreit worden sind.
      Außerdem haben die alliierten und assoziierten Mächte sich genötigt gesehen, ihre eigene Sicherheit und den Frieden der Welt gegen einen militärischen Imperialismus zu sichern, der darauf ausging, sich Stützpunkte zu schaffen, um gegenüber anderen Mächten eine Politik der Einmischung und Einschüchterung zu verfolgen."

Damit ist ein kaudinisches Joch von den vielen des Versailler Diktates, das koloniale, aufgerichtet worden, durch welche in Versailles blinder Haß und kurzsichtige Staatsmannschaft glaubte das deutsche Volk hindurchtreiben zu müssen. Verantwortlich für diesen Akt sind alle beteiligten alliierten und assoziierten Regierungen, unterzeichnet hat die Noten der Franzose Clemenceau, aber ihr geistiger Vater, soweit sie die Kolonialfrage betreffen, ist die englische Regierung: selbst wenn nicht bekannt wäre, daß der Verfasser der Mantelnote der Privatsekretär Lloyd Georges, Philip Kerr, gewesen ist (Schnee a. a. O. Seite 28), so vergleiche man Inhalt und Wortlaut dieser Noten nur mit der oben bereits erwähnten Rede Balfours vom 19. August 1918 und jeder Zweifel ist ausgeschlossen.

Zur Vervollständigung des Bildes sei daher hier auch diese Rede eines englischen Staatsmannes noch wiedergegeben:

      "Wollen Sie Deutschland die afrikanischen Kolonien zurückgeben? Wollen Sie das wirklich? Sie wissen genau, was dies bedeuten würde. In erster Linie hieße das, den Deutschen an allen großen Verkehrsstraßen der Welt Unterseeboots-Stützpunkte zu schaffen und also den Welthandel von Deutschlands gutem Willen abhängig zu machen.
      Zweitens bedeutete es die Wiedereinsetzung des tyrannischen Regiments über die afrikanischen Eingeborenen. Das Haus ist über diesen Punkt gut unterrichtet und wird es noch mehr sein, wenn das Blaubuch, das jetzt in Vorbereitung ist, und eine Seite dieser Frage behandelt (das südafrikanische?), zur Veröffentlichung kommt. Drittens würde Deutschland sich aufmachen und in Zentralafrika ein großes schwarzes Heer gründen, das die friedliche Entwicklung (Zwischenruf Snowden: Wie Frankreich es bereits getan hat!). Gewiß, Frankreich hat dies getan, aber hat Frankreich etwa den Frieden seiner Nachbarn bedroht? Darauf kommt es an. Die Deutschen haben noch nicht begriffen, daß Nationen eine Seele haben und einen Charakter. Deutschland, so wie es jetzt ist, würde diesen Machtzuwachs nicht nur zu seiner Verteidigung benützen, sondern auch zum Angriff. Ich bezeichne es nicht als an sich verwerflich, ein geschultes Heer von Schwarzen zu haben. Ein solches mag erforderlich sein oder auch nicht. Wenn überflüssig, sollte es wegbleiben. Wenn notwendig, sollte es unter allen Umständen gebildet werden. Wogegen ich Einspruch erhebe, ist, daß Deutschland am Ende des Krieges in Gestalt eines der mächtigsten Kolonialreiche eine Waffe zurückerhält, die in seiner Hand der Welt nur zum Unheil gereichen würde. Meiner Meinung nach kann man sich kein größeres Hindernis für den Weltfrieden und keine größere [118] Verschlimmerung des allgemeinen Elends vorstellen als die Rückgabe der großen Gebiete Zentralafrikas an Deutschland. In seiner gegenwärtigen Verfassung würde es sich ihrer bedienen, um auf dem afrikanischen Kontinent Schaden anzurichten. Der Schaden träfe vor allem die großen Adern des Handelsverkehrs, welche die zivilisierten Nationen verbinden."

Eine solche mit moralischer Ächtung engverknüpfte und durch sie begründete Vergewaltigung kann und wird kein Volk der Erde, das noch über einen Funken Ehrgefühl und einen Hauch von Tatkraft verfügt, sich auf die Dauer gefallen lassen, jedenfalls das deutsche nicht! Es wird nicht ruhen und rasten, bis auch dieses ihm auf kolonialem Gebiet angetane schreiende Unrecht in vollem Umfange wieder gutgemacht ist.


Im vorhergehenden ist versucht worden, in großen Umrissen einen Überblick zu geben über die geschichtliche Entwicklung der kolonialen Schuldlüge bis zu ihrer Auswertung und Festlegung im Versailler Diktat bzw. im Ultimatum vom 16. Juni 1919 und der mit ihm verbundenen Antwortnote auf die Bemerkungen der deutschen Delegation zu den Friedensbedingungen. Es bleibt nun noch übrig, zu prüfen, ob auch nur ein Punkt der darin enthaltenen Vorwürfe gegen Deutschland sich als stichhaltig erweisen läßt.

Diese Vorwürfe sind, und zwar aus naheliegenden Gründen, sehr vage gefaßt und noch vager belegt. Als Beweismittel führt die Antwortnote unmittelbar nur folgendes an:

      "Es genügt, auf die deutschen amtlichen und privaten Zeugnisse vor dem Kriege und auf die im Reichstag besonders von den Herren Erzberger und Noske erhobenen Anklagen Bezug zu nehmen, um ein Bild von den kolonialen Verwaltungsmethoden, von den grausamen Unterdrückungen, den willkürlichen Requisitionen und den verschiedenen Formen einer Zwangsarbeit zu erhalten, die weite Strecken in Ostafrika und Kamerun entvölkert haben, ganz abgesehen von dem aller Welt bekannten tragischen Schicksal der Hereros in Südwestafrika."

Wie es mit den angeblichen deutschen Zeugnissen, insbesondere auch denen der Abgeordneten Erzberger und Noske steht, ist schon oben hinreichend gewürdigt worden, und zwar mit deren eigenen Worten. Man muß schon nach parlamentarischen Worten suchen, um ein Verfahren zu kennzeichnen, diese beiden Männer nach ihren den alliierten und assoziierten Regierungen bekannten einwandfreien Erklärungen hier noch als Zeugen gegen Deutschland aufzuführen. Erzberger selbst hat sich in Erwartung des Kommenden darüber in einer Rede gelegentlich einer von Tausenden besuchten kolonialen Protestversammlung in der Berliner Philharmonie am 2. Februar 1919 wie folgt geäußert:

      "Man sollte in Paris doch wenigstens offen sein und sagen: Wir wollen eure Kolonien, weil wir sie brauchen, weil sie zur Abrundung unseres Besitzes dienen sollen, wir wollen sie zur »Belohnung« oder so ähnlich. Das wäre wenigstens wahr und offen. Aber man versucht, uns auf dem Wege des [119] Schleichhandels die Kolonien zu rauben. Der Kolonialraub in Paris bringt kein Glück. Er ist der Tod des Völkerfriedens. Unser ganzes Volk muß einig sein im Protest gegen die koloniale Regelung. Es handelt sich um unsere Zukunft. Erwache deutsches Volk!"

Weiter äußerte sich dieser "Kronzeuge" des Ultimatums in einer neuen Rede am 16. März 1919, also vor Erlaß dieses Ultimatums vor der deutschen Liga für Völkerbund in Berlin:

      "Deutschland hat aber ein unbestreitbares moralisches Recht auf Kolonialbesitz. Es ist eine Beleidigung sondergleichen, die man dem deutschen Volk antut, wenn man ihm die Fähigkeit zur Kolonisation abstreitet. Kolonisieren heißt Missionieren. Nach diesem Grundsatz haben wir Kolonialpolitik betrieben, ich sage, mit moralischem Erfolg. Die deutschen Kolonien konnten sich sehen lassen vor dem Kriege. Darum ist es eine Schmähung des ganzen deutschen Volkes, wenn man Deutschland die Kolonien wegnehmen will, um sie unter Vormundschaft eines anderen Volkes zu stellen, als ob wir nicht selbst zu dieser Vormundschaft fähig wären."

Und das "aller Welt bekannte tragische Geschick der Hereros", wodurch sollte es bewiesen werden? Durch das oben ebenfalls schon wiederholt erwähnte und abgetane - südafrikanische Blaubuch!

Aber nicht nur diese in der Note unmittelbar oder mittelbar angeführten Zeugen und Zeugnisse versagen bei näherer Untersuchung völlig, sondern auch alle anderen, auf die sich die koloniale Schuldlüge glaubte stützen zu können, die Sir Harry H. Johnston, Sir Hugh Clifford, John Harris, Evans Lewin. Allen ihren abfälligen und ungünstigen Äußerungen über deutsche Kolonisationsarbeit können wir genau das Gegenteil bekundende aus der nicht sinnverwirrten Zeit vor dem Kriege entgegenhalten. So äußerte sich Sir Harry Johnston noch ganz kurz vor dem Kriege in einem von ihm in Stuttgart gehaltenen öffentlichen Vortrag:

      "Wenn von den großen Kolonialvölkern der Welt gehandelt wird, ist es schwierig, zwischen den Deutschen und Engländern einen Unterschied zu machen."

Er hat damit nur das Fazit gezogen aus dem, was er schon vorher in seinen Werken: Opening up of Africa (1911) und A History of the Colonisation of Africa by Alien Races (1913) über deutsche Kolonialarbeit, insbesondere aber auch über deutsche Kulturarbeit in den Kolonien gesagt hatte. Ja selbst zu Beginn des Krieges war er noch sachlich genug, im Märzheft 1916 des Windsor Magazin u. a. festzustellen:

      "Sie haben in weitestem Maße Räubereiunwesen und Sklaverei ausgerottet. Sie haben den Landbau beträchtlich gefördert und überhaupt die Lebenshaltung und Daseinsbedingungen der Eingeborenen gebessert und gehoben. Ihre Missionare haben ähnliche Erziehungsarbeit geleistet wie die britischen und französischen... Wenn die Deutschen Ostafrika verlieren, wird es nicht die Folge irgendwelcher Verbrechen sein, die sie in Afrika begangen haben."

[120] Wie Sir Harry singt auch Rev. John Harris in seinem Buch Dawn in Darkest Africa (1912) Seite 301 ff. das hohe Lied deutscher Tüchtigkeit und empfiehlt sogar die Ausdehnung deutschen Herrschafts- und Arbeitsbereiches in das Kongogebiet hinein. Mit dessen Verwaltung und Ausbeutung durch die Belgier (vgl. seine verschiedenen Berichte über die "Kongogreuel" und selbst noch seinen letzten Present conditions in the Congo, 1911), aber auch durch die Franzosen war er gar nicht zufrieden:

      "Nur Franzosen sollten in die Kolonien der »Liberté, Egalité, Fraternité« gehen, denn da gibt es wenig Freiheit, noch weniger Gleichheit und gar keine Brüderlichkeit für Weiß oder Schwarz."

Mit seinem Vorschlag der Ausdehnung deutscher Kolonialherrschaft befand sich Harris übrigens in vollem Einvernehmen, das sei gleich hier vorweggenommen, mit der englischen Vorkriegsregierung, die ihrerseits bereit war, einer solchen Ausdehnung deutscher Kolonialbetätigung zwar nicht im Kongo, aber in den afrikanischen Gebieten Portugals zuzustimmen. Der diesbezügliche Vertrag war im Juli 1914 bereits so gut wie abgeschlossen.

Sir Hugh Clifford, der in ganz ähnlicher Weise wie Evans Lewin eine Schmähschrift unter dem Titel German Colonies verfaßt hat, muß sich durch den deutschen stellvertretenden Gouverneur Hans Georg von Döring in dessen Erwiderung darauf Colonies und Calumnies (Kolonien und Verleumdungen), viele bittere Wahrheiten sagen lassen, wobei u. a. Döring auf Seite 12 der 2. Ausgabe seines Buches 1919 feststellt, daß noch im September 1913 Sir Hugh Clifford in Lome Togo als "Musterkolonie" gepriesen habe. Und schließlich Evans Lewin. Er veröffentlichte zu Beginn des Krieges (1915) in Wiederholung bereits vorher in den Oxford Pamphlets gemachter Niederschriften ein Buch The Germans in Africa, das eigentlich, wenn man hinter die mit ihm verfolgte Absicht der Appetiterregung bei seinen englischen Landsleuten auf Annexion der deutschen Schutzgebiete sieht, ebenfalls vom Anfang bis zum Ende ein uneingeschränktes Lob deutscher Kolonialarbeit darstellt.

So sehen also die weiteren eigenen "Kronzeugen" der amtlichen englischen Schuldlüge aus: Lobredner deutscher Kolonialarbeit im Frieden, Verdammer derselben im Kriege, und zwar je unnachsichtiger, je mehr sich der Krieg seinem Ende zuneigte. Damit wäre vor jedem unparteiischen Gerichtshof der Welt ihre Unglaubwürdigkeit und ihre Ablehnung begründet.

Aber deutscherseits braucht man sich nicht einmal auf ihre Friedensbekenntnisse zu stützen, liegen doch außer ihnen noch zahlreiche andere für uns sprechende Zeugnisse englischer und sonstiger nichtdeutscher Sachkenner vor, von denen hier nur noch einige angeführt werden sollen. Im Februarheft 1914 des United Empire, [121] des Organs des "Royal Colonial Institute", also des Institutes, dessen Sekretär Evans Lewin war, wird berichtet über eine Sitzung dieses Institutes vom 13. Januar 1914, in welcher der deutsche Professor Bonn einen Vertrag gehalten hatte. Auch diesen deutschen Professor hat auf Grund herausgerissener Bemerkungen aus seinem Vortrag und aus seinen Veröffentlichungen die englische Hetze für sich auszunutzen versucht und hat sich damit wiederum in wissentlichen Gegensatz zu den Tatsachen gesetzt. In der an den Januarvortrag sich anschließenden Diskussion äußerten sich gerade unter dem Eindruck der offenen Bonn'schen Darlegungen sowohl der Vorsitzende Viscount Milner als auch verschiedene Mitglieder, so das Parlamentsmitglied George Foster, kanadischer Handelsminister, Robert Melville und Sir Charles Lucas nur lobend über die deutsche Kolonialarbeit, wobei der letztere ausrief "Und geben Sie sich darüber Rechenschaft, daß all dies das Werk von nur dreißig Jahren ist? Es ist ein wundervolles Werk eines großen Volkes".

Doch nicht nur solche noch um vieles zu vermehrende englische Stimmen (z. B. Hamilton wiederholt im United Empire, Sir Charles Elliot in seinem Buch The East Africa Protectorate, 1901, Vizekonsul Douglas Young in den amtlichen Diplomatic and Consular Reports, 1907/08, die englischen Kolonialbeamten Melland und Cholmeley in ihrem Buch Through the Heart of Africa, 1912, Morel in seinen verschiedenen Schriften, vor allen Dingen in der oben erwähnten Africa and the Peace of Europa und zahllose Aufsätze in englischen Zeitungen und Zeitschriften) sind laut geworden vor Formulierung der Schuldlüge im Ultimatum, und gerade das nachzuweisen erscheint wichtig, sondern auch andere nichtdeutsche Sachverständige haben sich zu Gunsten deutscher Kolonialarbeit vor und noch während des Krieges vernehmen lassen. Der zur Verfügung stehende Raum verbietet, sie alle zu zitieren und es sei wegen dieses Materials verwiesen zunächst wieder auf das Schnee'sche Buch Die koloniale Schuldlüge, dann u. a. auf "Deutschlands koloniale Ehrentafel" von Hans Zache im Deutschen Kolonialbuch,5 weiter auf eine im Mai 1919 in Bern erschienene Schrift German Colonial Methods, a collection of English, French and American Criticisms, die den bekannten Kolonialpolitiker Dr. Ludwig Scholz zum Verfasser hat, und schließlich auf folgende zwei Veröffentlichungen: Dr. Hans Poeschel Die Kolonialfrage im Frieden von Versailles, Dokumente zu ihrer Behandlung, Berlin 1920, Mittler & Sohn, und Dr. Mansfeld und G. Hildebrand Englische Urteile über deut- [122] sche Kolonisationsarbeit, Berlin, Dietrich Reimer. Hier wollen wir nur noch eine französische und drei amerikanische Zeugnisse zu Wort kommen lassen. Die sicher nicht deutschfreundliche Dépêche Coloniale schreibt unter dem 6. Oktober 1916:

      "Durch das Aufblühen Togos, Kameruns, Ostafrikas, ja sogar der kleinen deutschen Gebiete im Stillen Ozean, schließlich auch Kiautschous, waren die Deutschen nahe daran, den höchsten Rang unter den Kolonialmächten einzunehmen" und "Togo, Kamerun, Südwest- und Ostafrika waren in voller Blüte. 1913-1914 belief sich ihr Handel auf 278 Millionen Franken (tatsächlich belief sich der Gesamthandel der deutschen Schutzgebiete ohne Kiautschou in diesem Zeitpunkt auf über 319 Millionen Mark, vgl. Dr. Warnack, Die Bedeutung kolonialer Eigenproduktion für die deutsche Volkswirtschaft, Berlin 1926). 357 deutsche Gesellschaften mit einem Kapital von 506 250 000 Franken arbeiteten in den Kolonien. 4400 Kilometer Eisenbahnen waren gebaut und Milliarden waren in die afrikanische Erde gesät".

Präsident Roosevelt sagt in seinem Buch: African Game Trails, 1910:

      "Es sind erstklassige Menschen diese Engländer und Deutschen; beide errichten in Ostafrika ein Werk, das der ganzen Welt zugute kommt."

Der amerikanische Weltreisende A. E. Forbes stellt in der American Review of Reviews, 1911, folgendes Zeugnis aus:

      "Von allen Herren Afrikas hat der Deutsche die reinsten Hände und die besten Aussichten."

Am eingehendsten befaßt sich aber der Amerikaner Herbert Adam Gibbons mit dem ganzen Kolonialproblem in seinem Buch The new Map of Africa, 1916, das auch heute noch größte Beachtung verdient; er schreibt u. a.:

      "Im Gegensatz zu dem, was in den letzten zwei Jahren (also seit 1914) behauptet worden ist, ist die öffentliche Meinung in Deutschland, wie wir bereits gelegentlich der Niederwerfung des Hereroaufstandes in Südwestafrika gesehen haben, sehr auf dem Posten hinsichtlich der Verantwortlichkeit Deutschlands gegenüber seinen eingeborenen Mündeln. Man braucht nur die Zeitungen und Zeitschriften zu lesen, die Buchverzeichnisse zu überblicken und die Reichstagsdebatten der letzten 15 Jahre durchzugehen, um festzustellen, daß nur in England, unter all den europäischen Kolonialmächten, so viel Menschlichkeit und Idealismus bewiesen worden ist, wie in Deutschland hinsichtlich der Aufrichtung und Fortführung eines gerechten und aufgeklärten Kolonialregimes. Gerade in diesem Augenblick ist es außerordentlich wichtig, daß diese Feststellung gemacht wird von jemandem, der nicht verdächtigt werden kann des Sympathisierens mit Deutschland während des jetzigen Krieges oder des Versuchs, für die deutsche Sache zu plädieren. Wahrheit bleibt Wahrheit. Und nur auf Wahrheit kann die Zukunft aufgebaut werden."

Gibbons belegt dann noch eingehend im einzelnen, was Deutschland auf kolonialem Gebiete zum allgemeinen Wohl und zum besonderen der Eingeborenen geleistet hat. Bei allen diesen Stimmen im eigenen Lager unserer Feinde braucht es wahrlich nicht noch besonderer deutscher Zeugnisse zur Widerlegung der kolonialen Schuldlüge [123] und nur, um das Bild zu vervollständigen, sei an die einwandfreie und sachliche Darstellung Solfs erinnert in seinem Beitrag "Erfolge deutscher Arbeit in den Kolonien" zu dem 1918 veröffentlichten Werk Das deutsche Buch fürs deutsche Volk von Georg Gellert,6 in welchen er gestützt auf amtliche Unterlagen den Zustand der deutschen Schutzgebiete bei Übernahme durch Deutschland vergleicht mit dem Zustand der gleichen Gebiete im Jahre 1914, also nach noch nicht ganz dreißigjähriger Kolonialarbeit. Ohne uns zu überheben, dürfen wir mit Sir Charles Lucas (siehe oben) wohl sagen: "Das wundervolle Werk eines großen Volkes".

Es ist also Unwahrheit und zwar bewußte Unwahrheit, somit Lüge, wenn nicht etwas Schlimmeres, wenn das Ultimatum der alliierten und assoziierten Mächte erklärt: "Deutschlands Versagen auf dem Gebiete der kolonialen Zivilisation ist zu deutlich klargestellt worden", und diese Lüge gibt neben der Verweigerung des Anhörens, neben der Verweigerung einer "unparteiischen" Schlichtung, von einer "freien und weitherzigen" ganz zu schweigen, den zweiten Revisionsgrund gegen das Versailler Diktat in dieser, der kolonialen Sache.


Um in der Klarstellung der ganzen Angelegenheit nichts zu versäumen, sei hier mit einigen Sätzen auch noch eingegangen auf den in der Note zum Ultimatum erhobenen Vorwurf des "militärischen Imperialismus", im Ultimatum selbst reichlich unklar interpretiert als "Ausgangspunkt für Raubzüge auf den Handel der Welt". Daß vor dem Kriege Deutschland in seinen Schutzgebieten keinen "Militarismus" getrieben hat, ist außer durch die mögliche Vorlegung wiederum in großer Zahl vorhandener Zeugnisse aus aller Welt am einfachsten und klarsten nachzuweisen durch einige einwandfreie Daten, die übrigens gerade die englischen Staatsmänner jederzeit in den verschiedenen Bänden ihres Statesman's Yearbook hätten vor sich haben können, wenn sie sonst nicht über die Verhältnisse im Klaren gewesen wären. In sämtlichen deutschen Schutzgebieten gab es keinen einzigen befestigten Hafen oder sonstwie nach neuzeitlichen Erfordernissen befestigten Platz, wie etwa, um nur zwei zu erwähnen, Gibraltar und Aden. Auch Kiautschou war, und das wußten gerade die Engländer am besten, weder ein Flottenstützpunkt noch eine Unterseebootsbasis. Die militärisch organisierten Kräfte in den großen afrikanischen Schutzgebieten, also in Ländern, die nahezu den sechsfachen Umfang des Deutschen Reiches vor dem Kriege hatten, Schutz- und Polizeitruppen zusammengenommen, wiesen folgende Zahlen auf:

    Deutsch-Ostafrika  rund  4 800 Mann
    Kamerun " 2 600 Mann
    Südwest-Afrika " 2 800 Mann
[124] von diesen letzteren etwa 700 Mann reine Landespolizei. Alle diese Formationen waren bestimmt, und diese Bestimmung war gesetzlich festgelegt, zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in den einzelnen Schutzgebieten. Ihre Ausrüstung und Bewaffnung war diesen und nur diesen Aufgaben angepaßt, sie konnten also weder ihrer Zahl noch ihrer Bewaffnung nach jemals für eine "Politik der Einmischung und Einschüchterung" gegenüber anderen Mächten in Frage kommen, zumal wenn diese Mächte das englische Weltreich und Frankreich waren. Im Gegenteil, vor dem Kriege scheint es gerade Staatsmännern des englischen Imperiums fraglich gewesen zu sein, ob diese schwachen Kräfte überhaupt zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Innern der deutschen Schutzgebiete ausreichten. Anders sind z. B. Äußerungen des Premierministers der Südafrikanischen Union, Botha, bei einer Zusammenkunft in Südafrika im Jahre 1912 mit dem deutschen Kolonialstaatssekretär Dr. Solf doch wohl nicht aufzufassen. Solf schreibt darüber in seinem 1919 veröffentlichten Büchlein Kolonialpolitik, mein politisches Vermächtnis, Seite 53, unter Bezugnahme auf seine entsprechende Tagebucheintragung:

      "Botha kam dann auf die Eingeborenen in Südwest zu sprechen und auf eine mögliche Wiederholung des Aufstandes. Als ich in diesem Zusammenhang auf die von einem Teil unserer Volksvertretung gewünschte Verminderung der Schutztruppe kam, riet er dringend ab, im Interesse der Aufrechterhaltung der Ordnung unter die Zahl von 2000 als Stärke der Schutztruppe herunterzugehen. Auch er sei der Meinung, daß man Eingeborenen niemals trauen könne und immer auf der Hut sein müsse."

Für Kamerun wird die Nichtmilitarisierung ausdrücklich bestätigt durch den französischen Mandatsbericht 1923:

      "Die Deutschen hatten in Kamerun keine festen Organisationen geschaffen, die als Befestigung oder als militärische oder Marinebasis hätten qualifiziert werden können."

Über Deutsch-Ostafrika sollen hier nur zwei fremde Zeugnisse angeführt werden. Brigadegeneral C. P. Fendal schreibt in seinem Buch: The East Africa Force 1915-1919:

      "Es war der Gedanke vorhanden, daß im Falle zwischen England und Deutschland Krieg ausbrechen sollte, kein aktiver Kampf in Afrika stattfinden würde... Es wurde befürchtet, daß das Prestige des weißen Mannes erniedrigt und der Fortschritt der Zivilisation in Afrika um 100 Jahre hinausgeschoben werden würde. Das Vorwiegen dieses Gedankens führte dazu, daß sowohl in Britisch- wie in Deutsch-Ostafrika nur genügend Truppen gehalten wurden, um mit lokalen Aufständen fertig zu werden."

Und der zweite Zeuge, der englische Arzt Norman Leys, Verfasser des Buches Kenya, äußert sich in einem Aufsatz im New Leader vom 24. August 1926:

[125]   "Einen Monat später (nach Kriegsbeginn) sah ich mit eigenen Augen die armen Teufel von deutschen Askari rückständige Gewehre gebrauchen, welche mit schwarzem Pulver feuerten, von dem jede Rauchwolke ein willkommenes Ziel für unsere mit modernen rauchlosen Gewehren bewaffneten Leute abgab. Der Beweis, daß Deutschland in Afrika keinen Krieg beabsichtigte, ist ebenso komplett, wie der, daß das Mandatssystem ein bloßer Mantel war, unter dem drei imperialistische Mächte ganze Länder ohne eine Spur von Rechtfertigung stahlen."

Daß trotz dieser schlechten Bewaffnung und geringen Zahl ihrer militärisch ausgebildeten Verteidiger unsere großen afrikanischen Schutzgebiete, insbesondere Kamerun und Deutsch-Ostafrika einen so langen Widerstand, letzteres bis zum Ende des Krieges, leisten konnten, ist in der Hauptsache zurückzuführen auf die hingebende Treue der Eingeborenen zur deutschen Herrschaft, worauf in anderem Zusammenhange noch zurück zu kommen sein wird.

Aus dem soeben Gesagten erhellt ohne weiteres, daß für die Zeit vor dem Kriege der Vorwurf des "militärischen Imperialismus" unbegründet ist, und daß die alliierten und assoziierten Mächte auch wußten, daß er unbegründet war. Sie suchten daher ihre ihnen selbst nur wenig haltbar scheinende Stellung durch einen Wechsel auf die Zukunft zu stärken. Das geht besonders aus der oben zitierten Rede Balfours vom 19. August 1918 klar hervor: Die Deutschen haben zwar nicht, aber sie könnten doch! Aber selbst mit diesem Argument, das an sich als Prophezeiung schwerer zu widerlegen wäre, haben die alliierten und assoziierten Mächte kein Glück. Schon der Kolonialstaatssekretär Solf hat zu einer Zeit, als der Ausgang des Krieges noch recht fraglich schien, in seinen Reden wiederholt erklärt, daß Deutschland gegen internationale Abmachungen über eine völlige Entmilitarisierung Afrikas nichts einzuwenden habe, und zwar umso weniger als es ja selbst von vorneherein von jeder Militarisierung abgesehen habe.7 Diese Erklärungen Solfs sind in noch feierlicherer und Deutschland bindender Weise wiederholt worden in der deutschen Mantelnote vom 29. Mai 1919, in der sich Deutschland bereit erklärte, seine sämtlichen Kolonien der Gemeinschaftsverwaltung des Völkerbundes zu unterstellen, wenn es als dessen Mandatar anerkannt werde. Die damals schon bekannten Grundsätze des Völkerbundes sahen aber eine Entmilitarisierung vor und sie ist auch im Artikel 22 (Völkerbundspakt) ausdrücklich festgelegt worden. Das hat allerdings nicht gehindert, daß diese Bestimmung in einem Falle bereits von den alliierten Mächten selbst, bei Erteilung des Mandatsauftrages an Frankreich über den Hauptteil von Kamerun, durchbrochen worden und damit ein neuer Revisionsgrund für dieses Teilgebiet des Ver- [126] sailler Diktates für Deutschland geschaffen ist. Es wäre also den alliierten und assoziierten Mächten ein Leichtes gewesen, auch diese tatsächlich zwar nicht vorhandene aber von ihnen angeblich gefürchtete Zukunftsgefahr einer deutschen Militarisierung Afrikas mit Zustimmung Deutschlands zu beseitigen.

Aus dem Bestreben heraus, in diesen Ausführungen strengste Sachlichkeit zu wahren, ist bisher auf die sich oft bietende Gelegenheit verzichtet worden, zur Abwehr der kolonialen Schuldlüge eine kritische Beurteilung der Methoden und reichlich vorhandenen Fehler anderer Kolonialmächte heranzuziehen und Vergleiche zu stellen, die sicher nicht zuungunsten deutscher Kolonialarbeit ausfallen würden. Hier ist aber uns zu unrecht die Militarisierung von Eingeborenen vorgeworfen von Mächten, die selbst diese Militarisierung vorgenommen oder wenigstens ihre Früchte genossen haben. Es handelt sich dabei nicht um bedauerliche Einzelfälle, die zu verallgemeinern jeder vernünftige Mensch sich hüten wird, sondern wirklich um ein System, das nach dem überwiegenden Urteil der zivilisierten Welt gegen höchste Grundsätze verstößt. Es ist doch Tatsache, um nur das Wichtigste zu erwähnen, daß Frankreich in Durchführung dieses Systems über eine halbe Million farbiger Soldaten auf europäische Schlachtfelder geführt hat und daß die französische Armee gegenwärtig 200 000 Farbige unter ihren Fahnen hält.8 Es ist doch weiter Tatsache, daß der englische Minister Balfour in seiner Rede vom 19. August 1918 diese Militarisierung von Kolonialvölkern, diese Aufstellung einer "schwarzen Armee" ausdrücklich gebilligt hat, wobei hier dahingestellt bleiben kann, ob ein solcher Freischein an Frankreich rein vom englischen Standpunkt aus betrachtet staatsmännisch klug war und sich nicht eines Tages gegen England wenden kann und wird. Wer trägt also die Verantwortung für die Militarisierung Afrikas? Jedenfalls nicht das verlästerte Deutschland, sondern die alliierten Hauptmächte, die sich die deutschen Schutzgebiete unter der falschen Behauptung deutscher Militarisierung angeeignet haben. Ihre Beschuldigung Deutschlands erinnert verzweifelt an den Ruf: "Haltet den Dieb", diese altbekannte Ablenkungstaktik eines sich selbst in Gefahr der Ertappung befindenden Diebes.


Es bleibt nun nur noch die kritische Würdigung einer weiteren Einzelheit des Ultimatums übrig:

      "Endlich haben die alliierten und assoziierten Mächte sich davon überzeugen können, daß die eingeborenen Bevölkerungen der deutschen Kolonien starken Widerspruch dagegen erheben, daß sie wieder unter Deutschlands Oberherrschaft gestellt werden."

Um gleich die Hauptsache vorwegzunehmen, das ganze Verhalten der Eingeborenen in den Schutzgebieten, ihre durch nichts weg- [127] zuleugnende Treue, Anhänglichkeit und Aufopferung für ihre deutschen Herren während des Krieges sprechen gegen diese Behauptung der Feinde. Hätten die Eingeborenen die deutsche Herrschaft wirklich so gehaßt, wie die feindliche Propaganda es gern hinstellen möchte, so wäre es ihnen bei den schwachen deutschen Kräften, zumal bei der im Verhältnis zu ihrer Millionenmasse recht geringen Anzahl deutscher Männer, die sich bei Ausbruch des Krieges in den Schutzgebieten befanden, nach Bruch der Kongoakte durch die Feinde und dem Einmarsch von deren weit überlegeneren Truppen ein leichtes gewesen, sich zu erheben und das "verhaßte Joch" abzuschütteln. Aber nichts dergleichen ist geschehen. Nicht nur die eingeborenen Soldaten sondern auch die große Masse der übrigen Bevölkerung haben mit einer Treue zu uns gehalten, die uns zur Pflicht macht, auch ihnen die Treue zu wahren. Ihr ganzes Verhalten im Kriege, insbesondere die Leistungen der Ostafrikakämpfer unter General von Lettow-Vorbeck haben die Bewunderung der Welt erregt und selbst bei den am nächsten beteiligten Feinden Anerkennung gefunden. Der Amerikaner Gibbons sagt darüber in seiner ruhigen, sachlichen Art:9

      "Die Fähigkeit der deutschen Offiziere in Kamerun und Ostafrika, über die Loyalität ihrer eingeborenen Truppen und die Mitarbeit der Einwohner dieser zwei Kolonien zu verfügen, ist eine große Überraschung für Frankreich und England und widerlegt die These, daß die Eingeborenen der Teile Afrikas, über welche Deutschland herrschte, begierig wären, die englischen und französischen Befreier zu bewillkommnen."

Die Richtigkeit dieser amerikanischen Auffassung wird sogar von englischer Seite bestätigt. So schreibt z. B. die African Mail am 20. November 1914 über Kamerun:

      "Die Eingeborenen von Duala sind antideutsch, wahrscheinlich aber nur, weil wir jetzt hier sind. Die Eingeborenen im Hinterlande sind entschieden deutschfreundlich."

und die Times noch am 12. Dezember 1918 über Ostafrika:

      "Es ist ein Irrtum, daß die Eingeborenen bei Ausbruch des Krieges sich stark nach Befreiung sehnten... Ein Element kann sich sogar als eine ausgesprochene Gefahr erweisen, nämlich der eingeborene deutsche Soldat, dessen unbedingte Treue bemerkenswert ist."

Nicht vergessen soll werden, in diesem Zusammenhang erneut ehrend des Sultans Kahigi von Bukoba zu gedenken, der den Freitod trotz verlockendster Zusagen dem Dienst unter anderer als deutscher Herrschaft vorzog.

Worauf stützt sich nun diesen Tatsachen und Zeugnissen gegenüber die Behauptung des Ultimatums? Eine Volksbefragung, wie sie besonders Lloyd George, zuletzt noch im Januar 1918 den eng- [128] lischen Gewerkschaften, zugesagt hatte, hat nicht stattgefunden. Wohl hat die englische Regierung unter dem Druck der öffentlichen Meinung versucht, so etwas zu inszenieren, jedoch mit beschämend geringem Erfolg. Das Material, welches in dem im November 1918 dem Parlament vorgelegten Weißbuch: Correspondence relating to the wishes of the Natives of the German Colonies as to their future Government enthalten ist, gibt nicht die "Wünsche der Eingeborenen der deutschen Kolonien auf ihre zukünftige Regierung", also Volksstimmen wieder, sondern höchstens Einzelstimmen, die unter den obwaltenden Verhältnissen, Besetzung und Kriegsdruck, mehr oder weniger freundliches Zureden, Mentalität der Eingeborenen usw. nicht unschwer zu beschaffen waren. Diesen so gesammelten Einzelstimmen kann deutscherseits ohne weiteres Gleiches entgegengesetzt werden; es sei nur erinnert an die Eingabe von 117 Kameruner Häuptlingen an den König von Spanien vom 2. Februar 1919, an die Eingabe von Togoleuten an den Herzog Adolf Friedrich von Mecklenburg vom 20. Mai 1919, an die Eingabe von Kamerun-Eingeborenen an die deutsche Nationalversammlung vom 19. Juni 1919 und zahlreiche Einzeläußerungen aus allen Teilen des deutschen Kolonialreichs.10 Über Ostafrika sagt der englische Administrator in seinem im Weißbuch veröffentlichten Bericht selbst, daß es ein Irrtum gewesen wäre, daß die Eingeborenen sich nach einer Befreiung von der deutschen Herrschaft gesehnt hätten, und erklärt eine allgemeine Befragung für unklug. Hinsichtlich Neuguineas berichtet der dortige australische Administrator, daß irgendein zuverlässiger Ausdruck der Wünsche der Eingeborenen nicht zu erlangen sei. Bei Samoa mußte der Premierminister von Neuseeland auf der Reichskonferenz: in London am 2. Oktober 1923 zugeben, daß die samoanische Eingeborenenbevölkerung zuerst etwas im Zweifel gewesen sei. Diese Zweifel haben die Samoaner selbst in einer schon im Jahre 1921 an den König von England gerichteten Eingabe deutlich genug zum Ausdruck gebracht.11 Die Stimmung in Südwestafrika ist, ebenfalls rückschließend, am besten zu erkennen aus den Vorgängen beim Tode des Nationalheros der Herero, Samuel Maherero, die sich nach den Berichten der Landeszeitung für Südwestafrika vom 25. und 27. August 1923 zu einer geradezu begeisterten Kundgebung für die alte deutsche Herrschaft gestalteten.

Um das Bild zu vervollständigen, seien hier noch drei weitere Zeug- [129] nisse aus fremder Quelle angeführt, die unter Berücksichtigung des vorstehend bereits Gesagten beweisen, daß die Behauptung des Ultimatums keinesfalls zutreffend ist. Die American Review of Reviews vom Dezember 1920 stellt fest: "Weiße und Schwarze sind von den in den ehemals deutschen Kolonien herrschenden Zuständen angeekelt", die englische Zeitschrift West Africa sagt 1921 über Kamerun: "Jeder kleine Häuptling, den ich bei meinem Besuch in Viktoria und Buea traf, war offener und überzeugter laudator temporis acti", und schließlich schreibt der italienische Messagero vom 4. Februar 1922 über Ostafrika: "Und die Eingeborenen, die von den Deutschen an Arbeit und an guten Verdienst gewöhnt waren, sind heute mit den neuen englischen Herren unzufrieden." Also, es ist weder zutreffend, daß die Eingeborenen in ihrer großen Masse die Entfernung ihrer deutschen Herren gewünscht haben, noch daß sie der Ansicht sind, die Vertreibung der alten Herren habe ihren eingeborenen Interessen gedient.


Damit hat auch der letzte Einzelpunkt der in dem Ultimatum und der Begleitnote amtlich formulierten kolonialen Schuldlüge seine kritische Würdigung und Widerlegung gefunden. Ultimatum und Begleitnote sollten dazu dienen, die Fiktion aufrechtzuerhalten, als ob der Punkt 5 des Wilson-Programms im Diktat von Versailles doch noch Berücksichtigung gefunden hätte. Die alliierten und assoziierten Mächte mußten folgerichtig also nachzuweisen versuchen nicht nur, daß "die Interessen der betroffenen Bevölkerung" gewahrt worden seien durch Bewahrung vor der deutschen Mißwirtschaft, sondern auch, daß Deutschland selbst seine Kolonien gar nicht gebrauche. Sie haben das auch getan, zwar nicht in der Mantelnote, dem eigentlichen Ultimatum, aber in der Begleitnote vom 16. Juni 1919. Dort findet sich in dem Absatz nach dem Abschnitt, der die Begründung durch die koloniale Schuldlüge enthält, die Behauptung:

      "Die alliierten und assoziierten Mächte sind der Ansicht gewesen, daß der Verlust seiner Kolonien Deutschlands normale wirtschaftliche Entwicklung nicht behindern würde."

Das ist eine neue Unrichtigkeit, die in diesem Zusammenhange nur als zum Ganzen gehörig erwähnt werden soll, ihre Bearbeitung wird sie in einem anderen Teil dieses Werkes finden. Immerhin sei auch hier schon vorsorglich darauf hingewiesen, daß wieder eigene Äußerungen britischer Staatsmänner dartun, daß die Väter des Versailler Diktats sich selbst über die wirtschaftliche Bedeutung der Schutzgebiete völlig im klaren waren. Kein Geringerer als der Erfinder des Mandatsgedankens, Smuts, hat Anfang 1918 über Deutsch-Ostafrika sich dem Sinne nach wie folgt ausgesprochen:

      "Von der Pracht Ostafrikas kann man sich keinen Begriff machen. Wirtschaftlich rechnet Ostafrika zu den allerwertvollsten Kolonien. Kein Teil [130] Afrikas hat geeigneteren Boden für eine Großproduktion von Kokosnüssen, Kaffee, Zucker, Sisal, Gummi, Baumwolle oder halbtropischen Produkten wie Mais und Hirse. Nach Überwindung der Tropenkrankheiten (Smuts denkt da wohl vor allem an die deutschen Leistungen auf diesem Gebiet, verknüpft mit den Namen Koch, Kleine und vielen anderen mehr) wird das Land zu den produktivsten Teilen der Tropen gehören... Man hat erst kürzlich voll erkannt, daß ohne einen Überreichtum an Rohmaterialien, die nur die Tropen schaffen können, die modernen hochentwickelten Industrien unmöglich sind."

Das dürfte doch auch für die deutsche Industrie gelten, und zwar um so mehr, als nur aus ihren Leistungen heraus die Gegner auf Erfüllung ihrer ungeheuren finanziellen Forderungen rechnen können.


Zum Schluß dieser Ausführungen sei es gestattet, wieder auf die Gefahr hin, einzelne in späteren Kapiteln dieses Werkes eingehender zu behandelnde Gedankengänge vorweg zu nehmen, kurz die Entwickelung der kolonialen Schuldlüge in der Zeit nach dem Diktat von Versailles zu skizzieren. Der scharfe Protest gegen sie aus allen Kreisen des deutschen Volkes, nicht zuletzt die Kundgebungen in der Nationalversammlung vom 8. Juli und 11. Oktober 1919, aber auch die wachsende Opposition im eigenen Lager veranlaßten die Regierenden, vor allem natürlich der hauptbeteiligten Staaten England und Frankreich, noch einmal sich zu Wortführern der Lüge und Verleumdung herzugeben. So der englische Premierminister Lloyd George im Unterhaus und der Außenminister Lord Curzon im Oberhaus, beide am 3. Juli 1919, dann der französische Kolonialminister Henry Simon vor der Kammer am 19. September 1919. Danach wurde es langsam stiller im feindlichen Lager, war doch das Ziel zunächst erreicht und die Beute gesichert. Nicht zu beneiden war der Völkerbund, der mit der Übertragung der Herrschaft und Kontrolle über die auf solche Weise geraubten deutschen Kolonien keine leichte und angenehme Erbschaft angetreten hatte. Es muß hier wieder einmal offen ausgesprochen werden, daß das unleugbar große Mißtrauen weiter Kreise des deutschen Volkes gegen den Völkerbund, in der Vergangenheit und auch jetzt noch, zu einem großen Teile auf diese dem Völkerbund übergebene und von ihm übernommene Aufgabe zurückzuführen ist. Daß man auch außerhalb Deutschlands die Gefahr erkannte, die für seine ganze Wirksamkeit darin liegt, daß der Völkerbund gewissermaßen nur den Büttel zur Vollstreckung des auf der kolonialen Schuldlüge aufgebauten Kolonialraubes abgibt, dafür sprechen u. a. die auf der Berner Internationalen Völkerbundskonferenz schon vor Erlaß des Versailler Diktates im März 1919 gefaßte einstimmige Resolution über die Behandlung der Kolonialfragen und die dieser Konferenz vorgelegte Denkschrift der Polin Dr. M. de Rusiecka, Delegierte des "Comité pour une paix durable" in Genf.12 [131] Deutscherseits wurde der Kampf gegen die koloniale Schuldlüge in klarer Erkenntnis ihrer ganzen Tragweite unterdessen tatkräftig aufgenommen, und zwar unter Führung von Gouverneur Dr. Heinrich Schnee, dessen Verdienste auf diesem Gebiet gar nicht hoch genug bewertet werden können. Der Erfolg blieb auch nicht aus. Es mehrten sich selbst im ehemals feindlichen Ausland die Stimmen, die für eine Wiedergutmachung des Deutschland auf kolonialem Gebiete angetanen Unrechts sich einsetzten. Mit dem Eintritt Deutschlands in den Völkerbund und der Zuerteilung eines Sitzes in der Mandatskommission, mit welchen Akten auch die Regierungen des Britischen Reiches, Frankreichs, Belgiens und Japans zum mindesten indirekt die Hinfälligkeit der kolonialen Schuldlüge zugegeben haben, wäre eigentlich als selbstverständliche Folge zu erwarten gewesen, daß Deutschland seine Kolonien zurückerhielte. Nach Locarno hatte es zunächst auch den Anschein, als ob wenigstens in bescheidenem Umfange sich derartige deutsche Erwartungen in absehbarer Zeit erfüllen sollten.13 Aber bald hörte man nichts mehr davon. Ob und inwieweit hier deutsches Versagen vorliegt, das zu untersuchen ist nicht Aufgabe dieser Ausführungen. Tatsache ist jedenfalls, daß nach Locarno vor allen anderen von englischer Seite alles getan wird, um den Besitz der deutschen Kolonien, soweit sie als Mandate Großbritannien oder den Dominions zugewiesen sind, zu verewigen, eine Rückgabe an Deutschland unmöglich zu machen und so eine Beute festzuhalten, über deren Wert Morel schon am 3. März 1919 in der Zeitschrift: The Nation folgendes sicher nicht zu niedriges Urteil abgegeben hat: "Drei von diesen vier (Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Südwestafrika, Kamerun) sind ungeheuer wertvoll. Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übertrifft weit die gesamten Kriegsschulden von Europa." Es ist nun bemerkenswert, daß neuerdings englischerseits zur Vorbereitung eines solchen Vorgehens speziell in Ostafrika wieder mit einer Aufwärmung der kolonialen Schuldlüge gearbeitet wird. So hat das deutsche Mitglied der Permanenten Mandatskommission,14 Geheimrat Kastl, noch in einer der letzten Sitzungen dieser Kommission sich gezwungen gesehen, gegen zwei Denkschriften englischer Beamten zu protestieren, die unwahre Angaben über die deutsche amtliche Eingeborenenbehandlung in Deutsch-Ostafrika enthielten. Und weiter hat im Februar 1929, also fast zehn Jahre nach Versailles, die deutsche Öffentlichkeit sich mit ähnlichen Äußerungen des englischen Parlamentsmitgliedes Ramsden auseinandersetzen müssen.15 Die koloniale [132] Schuldlüge ist also nicht tot und man wird deutscherseits, amtlich und nichtamtlich, gut daran tun, die weitere Entwickelung mit größter Aufmerksamkeit zu verfolgen. Wir dürfen und werden nicht eher ruhen, als bis die koloniale Schuldlüge und das auf ihr beruhende koloniale Unrecht ihre volle Sühne und Wiedergutmachung gefunden haben.

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1Dr. Heinrich Schnee, Die koloniale Schuldlüge, 4. (10.) Auflage, München 1927.
      Englische Ausgabe: German Colonization Past and Future, mit Vorwort von W. H. Dawson, London 1926.
      Französische Ausgabe: La Question des Colonies Allemandes, mit Vorwort von Victor Margueritte, Paris 1928.
      Spanische Ausgabe: La Colonizacion Alemana, mit Vorwort von José Vasconcelos, Madrid - München 1929. ...zurück...

2Vgl. u. a. Ray Stannard Baker: Woodrow Wilson and World Settlement, London 1923, Band I, Seite 54 ff. und Seite 251 ff., und David Hunter Miller: The Drafting of the Covenant, 2 Bände, Neuyork 1928. ...zurück...

3Vgl. die Zusammenstellung darüber in der sehr guten Materialiensammlung von Dr. Hans Poeschel: Die Kolonialfrage im Frieden von Versailles, Berlin 1920, Mittler & Sohn. ...zurück...

4Baker Band I, Seite 225. ...zurück...

51925 im Verlage von Wilhelm Angermann, Berlin-Schmargendorf und Leipzig, in welchem sehr empfehlenswerten Werke sich auch ein beachtlicher Aufsatz von Oberregierungsrat Dr. Dannert über die koloniale Schuldlüge befindet. ...zurück...

6Phönixverlag, Berlin, Kattowitz, Breslau. ...zurück...

7Vgl. u. a. dazu seine Ausführungen in dem kolonialen Sonderheft der Süddeutschen Monatshefte vom August 1915. ...zurück...

8Schnee a. a. O., S. 47. ...zurück...

9The new Map of Africa, a. a. O. ...zurück...

10Vgl. Poeschel, Die Kolonialfragen, a. a. O. Seite 243 ff. und Poeschel, Die Stimme Deutschostafrikas, Berlin, Scherlverlag 1919, sowie "Deutschlands koloniale Ehrentafel" von Hans Zache im Deutschen Kolonialbuch a. a. O. Seite 247 ff. ...zurück...

11Schnee a. a. O. Seite 94 ff. ...zurück...

12Poeschel, Die Kolonialfrage, a. a. O. Seite 247. ...zurück...

13Vgl. Dr. Heinrich Schnee: Nationalismus und Imperialismus, Berlin, Reimar Hobbing 1928, Seite 353 ff. ...zurück...

14Vgl. den Aufsatz über die Mandatsverwaltung des Völkerbundes. ...zurück...

15U. a. Schnee in der Berliner Börsenzeitung vom 2. Februar 1929. ...zurück...

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Zehn Jahre Versailles
in 3 Bänden herausgegeben von
Dr. Dr. h. c. Heinrich Schnee und Dr. h. c. Hans Draeger