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Anlage 5
Ausweisungsbefehl des Militärortskommandanten
von Böhmisch-Leipa vom 14. Juni 1945
Facsimile (zu vergrößern durch
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Abschrift:
Die Einwohner deutscher
Volkszugehörigkeit der
Stadtgemeinden Böhmisch-Leipa, Alt-Leipa und Niemes, ohne Unterschied des Alters und
des Geschlechtes, verlassen am 15. Juni 1945 um 5 Uhr früh ihre Wohnungen und
marschieren durch die Kreuz- und Bräuhausgasse auf den Sammelplatz beim
Bräuhaus in Ceske Lipe.
In Niemes versammeln sie
sich im Raum Kreuzung 200 Meter westlich der Eisenbahnbrücke (Straße in der
Richtung Reichstadt).
Diese Anordnung betrifft nicht
die nachstehend angeführten Personen und die Familien derselben:
I. 1. Ärzte,
Tierärzte, Apotheker, Pflegepersonal und Feuerwehr. 2. Gewerbetreibende und
Angestellte
der im Gange befindlichen Versorgungsunternehmungen. 3. Schmiede, Schlosser-Kraftfahrzeug-
Reparaturwerkstätten, Schneider und Schuhmacher, die ihr Gewerbe betreiben. 4.
Angestellte der im Gange befindlichen Fabriken und Unternehmungen. 5. Angestellte der
Eisenbahn, der Post sowie der Verkehrsunternehmungen.
Die unter Nr. 1-5
angeführten Personen haben sich mit einer Bestätigung über die
Beschäftigung auszuweisen. Falls sie sich entfernen, werden sie
zurückgeführt
und entsprechend bestraft.
II. Die Ausweisung
findet keine Anwendung auf Angehörige der kommunistischen und der
sozialdemokratischen Partei, die sich mit einer Legitimation der Partei legitimieren und
nachweisen können, daß sie wegen ihrer Gesinnung und der bejahenden Einstellung
zur CSR verfolgt d.h. inhaftiert oder ihres Postens enthoben wurden.
Jeder Einzelperson, auf die
sich die Ausweisung bezieht, ist es gestattet, mitzunehmen: a) Lebensmittel auf 7 Tage und b)
die
allernotwendigsten Sachen für ihren persönlichen Bedarf in einer Menge, die sie
selbst tragen kann; c) Personalbelege und alle Lebensmittelkarten samt
der Haushalts-Stammkarte.
Wertsachen: Gold, Silber und alle aus diesen Metallen
hergestellten Gegenstände (Ringe, Broschen usw.), Gold- und Silbermünzen,
Einlagebücher, Versicherungen, Bargeld, mit Ausnahme von 100 RM pro Kopf sowie
Photoapparate sind in ein Säckchen einzulegen oder in verschnürte
Papierpäckchen einzupacken, unter Beischließung eines genauen schriftlichen
Verzeichnisses dieser Wertsachen und unter Anführung der genauen Anschrift des
bisherigen Wohnortes, der Wohnung und der Hausnummer. Diese Wertsachen in
Säckchen werden an der Versammlungsstelle abgegeben.
Ich mache aufmerksam,
daß jede Einzelperson einer strengen Leibvisite unterzogen wird. Auch der Inhalt der
Gepäckstücke wird genau überprüft werden. Es ist daher jede
Verheimlichung der angeführten Gegenstände bei sich, sowohl in der Kleidung, als
auch in den Schuhen und anderen Stellen, so z.B. im Handgepäck, zwecklos und wird
bestraft werden.
Haustiere bleiben an Ort und
Stelle, das Verzeichnis der Tiere ist unter Angabe der Hausnummer und der Straße
gleichzeitig mit den Schlüsseln an der Versammlungsstelle abzugeben.
Unbewegliches Eigentum und
Einrichtung, wie verschiedene Maschinen, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte, ist
an Ort und Stelle zu belassen. Jede absichtliche Beschädigung dieses Eigentums oder
Einrichtung wird streng bestraft werden. Desgleichen wird die Übergabe der
angeführten Gegenstände und Einrichtungen an andere Personen zwecks
Aufbewahrung bestraft werden. Schlüssel: Beim Abgang sind alle Haus- und
Wohnzimmereingänge sowie die Eingänge der Hofgebäude bzw. der Werks-
und Betriebsstätten zu verschließen, die Schlüssel von diesen
Gebäuden
von allen einzelnen Räumen sind mit Schnur zusammenzubinden und mit der genauen
Anschrift der bisherigen Wohnstelle oder der Wohnung auf starkem Papier zu versehen, die an
den Schlüsseln mittels Schnur zu befestigen ist. Vor dem Verlassen der Wohnzimmer
und der Gebäude muß jede Eingangstür verschlossen und mit einem Streifen
Papier so verklebt werden, daß dieser beide Türflügel verbindet und das
Schlüsselloch überdeckt. In Häusern, in denen einige Mieter weiter
verbleiben,
werden bloß alle Eingänge der verlassenen Wohnräume abgesperrt und die
Türen mit Papierstreifen überklebt. Nach Übernahme der
Schlüssel werden alle Gebäude sofort von Militär- und Gendarmerieorganen
durchsucht werden. Personen welche unberechtigt und absichtlich die Gebäude nicht
verlassen haben, haben eine strenge Bestrafung zu erwarten. Kranke, jedoch des Transports in
einem Beförderungsmittel fähige Personen, werden von den Angehörigen
ihres
Haushalts zur Versammlungsstelle gebracht, von wo sie gemeinsam mit Transport durch das
Rote
Kreuz weiter befördert werden.
Böhmisch-Leipa, den 14. Juni 1945.
Der Militärkommandant: pplk.
Voves e. h.
Dieser Befehl wurde am 14. Juni um 22.00 Uhr,
also nach der offiziellen Sperrstunde für Deutsche veröffentlicht,
sodaß die deutschen Bewohner von Böhmisch-Leipa ihn
erst am Morgen des 15. Juni
unmittelbar vor der Ausweisung zur Kenntnis bekamen.
Dokumente zur Austreibung der Sudetendeutschen
Überlebende kommen zu Wort
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